Verordnung vom HNO Arzt

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Mieteblau
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Verordnung vom HNO Arzt

#1

Beitrag von Mieteblau »

Hallo,

ich brauche nach 6 Jahren ein neues Hörgerät. Mein Gerät (Kassenmodell) sitzt nicht mehr komfortabel und rutscht hin und her. Besonders beim Essen oder beim Reden.
Meine Krankenkasse (KKH) hat mir versichert, dass ich für ein Folgegerät keine ärztliche Verordnung benötige.

Bei verschiedenen Akustikern stoße ich allerdings auf Ablenung. Man will eine ärztl. Verordnung.
Nun bin ich sehr gehbehindert und ein HNO Arzt ist weit entfernt. Darum käme mir die Regelung - ohne Rezept- sehr gelegen.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Bei Fielmann habe ich noch nicht angefragt, wie schaut es dort aus?

Vielen Dank, und herzliche Ostergrüße

Helga Licher
FotoJunkie
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1

Re: Verordnung vom HNO Arzt

#2

Beitrag von FotoJunkie »

der Hörgeräteakustiker fragt bei der Krankenkasse an, ob ohne HNO-Rezept eine Folgeversorgung möglich ist

die Bestätigung der Krankenkasse kommt innerhalb von paar Tagen dann ins Haus

so grad passiert mit Fielmann und Techniker

wenn man sich für n anderes Model oder nen anderen Akustiker entscheidet, genügt n Anruf bei der Kasse, stand grad explizit auf dem Bescheid
Phonak Audeo Lumity 70
Hz 250 500 1K 2K 3K 4K 6K 8K
R: -30 -45 -55 -65 -65 -55 -75 -95
L: -35 -40 -50 -60 -55 -60 -70 -75
Mieteblau
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#3

Beitrag von Mieteblau »

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich werde mir bei Fielmann einen Termin geben lassen.
Ohrenklempner
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Wenn's mit dem alten Hörgerät nicht mehr funktioniert, zahlt nach sechs Jahren die KK ein Neues. Wenn das vorhandene Gerät noch ausreichend ist, sieht es schlecht aus mit der Kostenübernahme.
sarahmaike
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#5

Beitrag von sarahmaike »

Ohrenklempner hat geschrieben: 10. Apr 2023, 14:54 Wenn's mit dem alten Hörgerät nicht mehr funktioniert, zahlt nach sechs Jahren die KK ein Neues. Wenn das vorhandene Gerät noch ausreichend ist, sieht es schlecht aus mit der Kostenübernahme.
Ja das ist seit dem 1.1.2023 wirklich ein Problem, zumal die Krankenkassen gegenüber den Versicherten nach wie vor telefonisch oder persönlich erzählen, es gäbe nach 6 Jahren neue, dann aber die Versorgungsanzeige mit den übrlichen Begründungen abgelehnt wird (betrifft meines Wissens nach momentan nur Vdek Kassen wie DAK, Barmern, Tkk etc.)
Ohrenklempner
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, derzeit sind es nur die vdek-Kassen. Die neuen AOK- und LKK-/Knappschaft-Verträge bleiben auch bei sechs Jahren. Ob es demnächst bei den BKKs und IKKs ähnliche Änderungen geben wird... ich hoffe es nicht. Ich seh es aber auch noch im Rahmen des Möglichen, dass die vdek-Kassen wieder zu der normalen 6-Jahres-Regel zurückkehren könnten. Die sind ja momentan schon mit den abgeforderten Folgeservicepauschalen überfordert und müssen nun zusätzlich bei jeder Folgeversorgung prüfen, ob die wirklich notwendig ist oder nicht.
Brittany
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#7

Beitrag von Brittany »

Egal in welche Richtung, aber auf längere Sicht werden alle wieder die gleichen Bedingungen haben. 3 Jahre sind ein Riesenunterschied; ich halte es für unrealistisch, dass der so auf Dauer bestehen bleibt. IdR pegeln sich Konkurrenten auf dem Markt dann ja doch irgendwie ein.
FotoJunkie
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#8

Beitrag von FotoJunkie »

aber leider dann in der Regel in Richtung Kostenersparnis gegenüber den Versicherten
Phonak Audeo Lumity 70
Hz 250 500 1K 2K 3K 4K 6K 8K
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Ohrenklempner
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Es gibt ja Hörgeräte, die sind (oder waren bis kürzlich) schon recht lange auf dem Markt. Zum Beispiel Intuis 3 (Signia) oder Nevara 1 (Bernafon). Wenn du solche Geräte seit sechs Jahren hast, die aber noch gut sind, kann's sein, dass die KK erst 2028 oder 2029 für neue Geräte zahlt.

Eine Kostenersparnis für die KK gibt es nicht, im Gegenteil! Wenn wir mit bisher sechs Jahren und insgesamt 843,50 Euro KK-Beitrag (inkl. Reparaturpauschale) für ein Hörgerät rechnen, ergibt das im Druchschnitt 140,58 Euro pro Jahr, die die Krankenkasse pro Versicherten für ein Hörgerät ausgegeben hat. Nach sechs Jahren kann ich nun aber Folgeservicepauschalen abrechnen, und zwar von 154,70 Euro (für's 7. Jahr) bis 178,50 Euro ab dem 9. Jahr.

Selbst mit den aktuellen vdek-Festbeträgen gibt die KK auf sechs Jahre gerechnet 149,94 Euro pro Jahr und Hörgerät aus. Es ist also für die KK günstiger, nach sechs Jahren neue Hörgeräte zu bezahlen als jährlich eine neue Folgeservicepauschale zu überweisen.
Dani!
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Re: Verordnung vom HNO Arzt

#10

Beitrag von Dani! »

Ohrenklempner hat geschrieben: 11. Apr 2023, 12:40 Selbst mit den aktuellen vdek-Festbeträgen gibt die KK auf sechs Jahre gerechnet 149,94 Euro pro Jahr und Hörgerät aus. Es ist also für die KK günstiger, nach sechs Jahren neue Hörgeräte zu bezahlen als jährlich eine neue Folgeservicepauschale zu überweisen.
Das sagt ein kleineres Wirtschaftsunternehmen, das langfristig denkt. Großunternehmen mit Pflicht zur Erstellung jährlicher Rechenschaftsberichte denken im Massengeschäft nicht mit Planzahlen, sondern mit konkreten Kosten, die jetzt anfallen. So sollen möglichst viele Kosten in die Vergangenheit oder Zukunft geschoben werden. Bei letzterem besteht immer die Hoffnung, dass diese Kosten vielleicht erst gar nicht mehr anfallen werden. So gesehen hat die Krankenkasse (nur die Pauschalen betrachtet) gewonnen, wenn der "Kunde" die Krankenkasse innerhalb der nächsten 5 Jahre verlässt (freiwillig oder altersbedingt). Dann sind nämlich weniger als die knapp 900€ Kosten wie bei einer Neuversorgung auf 6 Jahre angefallen, die schon zu Beginn des Zeitraums komplett fällig geworden wären.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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