Hallo!
Also ich kenne einige Leute die viel Ärger mit der DAK haben bzw hatten.
An sich ist auch allgemein bekannt, das die DAK grundsätzlich so gut wie alles ablehnt.
Natürlich kann ich nur von meinen Erfahrungen sprechen.
Sicherlich gibts auch manchmal Gegebenheiten wo ein Wechsel nicht einfach ist.
Vorerkrankungen sollten aber bei gesetzlichen KKs kein Problem sein.
Jeder kann die gesetzliche
KK freu wählen, die Leistungen sind an sich gleich.
Soweit ich weiß kann auch keine
KK auch niemanden ablehnen. Auch Risikoprüfungen gibt es nicht.
Solche Dinge gibts nur bei privaten Versicherungen.
Ich hatte hier schon öfter gelesen, das bei Verlust eine erneute Erstattung möglich wäre, das scheint ja dann bei einigen Krankenkassen nicht so zu sein?
Bei Verlust zahlt die
KK sofort ihren Zuschuss. Der Akustiker macht bei der KK eine Verlustanzeige.
Da hat man selber nichts mit der
KK zu tun.
In Deinem Auszug steht was von selbstverschuldeten Verlust.
Hier ist natürlich die Frage, wie die
KK das beweisen will und vor allem was ein selbstverschuldeter Verlust sein soll.
Wie oft verliert denn jemand seine
HGs? Das ist eigentlich eher selten bis gar nicht der Fall.
Sollte das jährlich passieren wird die
KK sicherlich die Zahlung des Zuschusses beim 3. Mal oder so verweigern.
Denn das ist dann schon nicht mehr normal und ich kann verstehen wenn die
KK dann irgendwann nein sagt.
Aber nehmen wir mal als Beispiel jemanden der in 10 Jahren 1x seine
HGs verliert.
Da können wir wohl davon ausgehen das die
KK sofort ohne Nachfrage und rumgezicke zahlt.
Vielleicht hat ja einer der Akustiker hier mit
HG Verlusten und Krankenkassen Erfahrungen und kann dazu was sagen.
Gruß
sven