Anerkennung Schwerhörigkeit durch Berufsgenossenschaft

Antworten
Werniman
Beiträge: 27
Registriert: 21. Jan 2017, 22:17
7

Anerkennung Schwerhörigkeit durch Berufsgenossenschaft

#1

Beitrag von Werniman »

Hallo,
ich habe in den 90ern eine Ausbildung im Handwerk gemacht, wo wir Azubis auf einer Großbaustelle (ein Krankenhaus) über 1,5 Jahre hinweg ohne Gehörschutz mit Bohrhämmern in kleinen Räumchen (=Toilettenkabinen in ärztlichen Behandlungszimmern) Wandschlitze und Deckendurchbrüche machen mussten. Nun, als junger Bengel ignoriert man die diversen Warnungen, denn immerhin werden doch nur alte Leute schwerhörig *hust*. Naja...in den darauffolgenden 20 Jahren habe ich dann nicht mehr im Handwerk gearbeitet, sondern bin in den Bürobereich gewechselt, wo ich dann immer deutlicher gemerkt habe, wie kaputt mein Gehör eigentlich ist. Das merke ich speziell beim Telefonieren und wenn ich mit Leuten mit hoher Stimme spreche, was im Bürobereich ja nun etliche Mal täglich nötg ist. 2017 war ich dann soweit, die uns Männern gerne mal innenwohnende Eitelkeit aufzugeben und freiwillig zum HNO-Arzt zu gehen. Das Audiogramm, das damals gemacht wurde, bestätigt das auch....am 1000hz fällt das Hörvermögen rapide ab. Seitdem trage ich Hörgeräte. Nun also schon 6 Jahre. Dass die Krankenkasse alle 6 Jahre für neue Hörgeräte zahlt, ist mir bekannt (bin bei der IKK Classic).

Nun, seit 2 Monaten bin ich nun im öffentlichen Dienst tätig und musste in diesem Rahmen auch eine Einstellungsuntersuchung bei einer Arbeitsmedizinerin absolvieren. Dabei kam auch meine Schwerhörigkeit ins Spiel und dass ich ja dieses Jahr wieder Anspruch auf Kostenübernahme für ein neues Paar Hörgeräte habe. In diesem Rahmen empfahl sie mir, mich an einen HNO-Arzt zu wenden, damit der mir bescheinigen möge, dass meine Schwerhörigkeit eine Langzeitfolge aus meiner Ausbildungszeit ist und mich damit dann an die Berufsgenossenschaft zu wenden, weil die wohl mehr Geld für neue Geräte sponsert als die Krankenkasse.

Leider habe ich keine Ahnung, wie ich das Ganze anfangen soll. Erstmal zum HNO-Arzt, das ist schon klar...und wie gehts dann weiter ? Oder sind die Chancen, das durchzukriegen, eh bei Null, da ich nicht mehr in dem Bereich arbeite, dem ich die Hörprobleme ursprünglich zu verdanken habe ? Es dürfte mir ja schon schwer fallen, überhaupt einen Nachweis zu bringen, dass die Probleme damals tatsächlich vom Baustellenleben kamen, da es die Firma auch nicht mehr gibt.
Pfadi_
Beiträge: 704
Registriert: 8. Feb 2022, 09:09
2

Re: Anerkennung Schwerhörigkeit durch Berufsgenossenschaft

#2

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo Werniman,

die Empfehlung scheint mir unzutreffend zu sein.

Wir hatten kürzlich eine ähnliche Didkussion
https://www.schwerhoerigenforum.de/phpb ... b8#p144880

Charakteristisch für eine Lärmschwerhörigkeit ist die sogenannte C4 Senke. Bei dir scheint es sich hingegen um eine klassische altersbedingte Hochtonschwerhörigkeit zu handeln.

Grüße

Pfadi
Starkey Evolv AI 2400 ITC R
Roybaer
Beiträge: 33
Registriert: 24. Okt 2017, 15:01
6

Re: Anerkennung Schwerhörigkeit durch Berufsgenossenschaft

#3

Beitrag von Roybaer »

Hallo Werniman,

wie schon geschrieben, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Antrag positiv entschieden wird.
Ich habe selber eine anerkannte Lärmschwerhörigkeit.

Aber erstmal zum Ablauf.
Der HNO soll eine "Verdachtanzeige auf eine Berufskrankheit" stellen.
https://www.dguv.de/bk-info/allgemein/v ... /index.jsp

Wenn das geschehen ist, wird die BG sich schriftlich bei Dir melden
und dir einige Fragebögen zuschicken.
Auch wird die BG versuchen, so viele Informationen zu dem Fall wie möglich zu bekommen.
Frühere, arbeitsmedizinische Untersuchungen,
wenn vorhanden, Lärmmessprotokolle etc.
Einsatzzeiten zu Lärmarbeit beim ehemaligen Arbeitgeber abfragen usw.

Da es deinen Ausbildungsbetrieb ja, wie du selber geschrieben hast, nicht mehr gibt, wird das alles ziemlich schwierig werden.
Ich persönlich bin der Meinung, dass die "Lärmzeiten" bei Dir nicht ausreichend sind.
Du müsstest über mehrere Jahre arbeitstäglich mehrere Stunden dem Lärm ausgesetzt gewesen sein.
So wie du geschrieben hast, waren es 1,5 Jahre. Bei mir waren es viele Jahre in einer Giesserei.

Auch, wie bereits erwähnt ist die sogenannte C4-Senke wichtig.
Oberhalb der Frequenzen von 4 bis 5 Kiloherz muss ersichtlich sein, dass die Kurve wieder ansteigt.
Wenn die Kurve aber nur stetig abfällt wird es keine Lärmschwerhörigkeit sein.

Ob du immer noch in dem Betrieb oder dem Lärmbereich arbeitest, spielt aber keine Rolle.
Auch, wenn das Jahre her ist, aber nachweisbar und nachvollziehbar, kann die Schwerhörigkeit anerkannt werden.

Versuchen kann man es, aber ich denke nicht, dass du Erfolg haben wirst.

Gruss
Roybaer
Beidseitige Lärmschwerhörigkeit. Anerkannt als Berufskrankheit.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.
Antworten