GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

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Linika
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GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#1

Beitrag von Linika »

Hallo,
mein Sohn ist 19 Jahre uns seit Geburt an hörgeschädigt( Tieftonbereich). Wir haben nun beim Versorgungsamt einen GdB Antrag gestellt, welcher mit 20% festgestellt wurde.
Wir denken,es ist zu gering. Daher haben wir zügig einen Widerspruch eingereicht. Nun wollen wir der Behörde schildern, welche Einschränkungen im Alltag bestehen. Nun meine Frage: Im Internet habe ich öfter gelesen, dass es ratsam wäre, sich sofort anwaltlichen Beistand zu holen. Wir haben den mobilen Dienst vom LBZH mit dazu geholt, weil mein Sohn noch die 13. Klasse besucht u. nächstes Jahr Abi macht. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht oder was könnt ihr uns raten? Vllt kann man die Einschränkungen selbst schriftlich verfassen? Irgendwie bin ich etwas überfordert.
Herzliche Grüße Lisa
FotoJunkie
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#3

Beitrag von FotoJunkie »

um das beurteilen zu können, sind Ton- und Sprachaudiogramm sehr von Vorteil.

Sind diese verfügbar und konnten diese hier (anonymisiert) zur Verfügung gestellt werden?
Phonak Audeo Lumity 70
Hz 250 500 1K 2K 3K 4K 6K 8K
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nrwskat1
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#4

Beitrag von nrwskat1 »

Sorry, aber was versprichts du dir davon? Ob nun 20% oder 30% bringt gar nichts. Und mehr als 30% werdet ihr Aufgrund der Hörprobleme nicht bekommen. Unter 50% gibt es ja nicht mal einen Ausweis und auch bestenfalls nur leichte steuerliche Vorteile. Sonst nichts.
FotoJunkie
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#5

Beitrag von FotoJunkie »

ach ja, und noch eine Frage: hat dein Sohn ein Hörgerät?
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muggel
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#6

Beitrag von muggel »

Hallo,

naja.. nur ihr könnt doch die Probleme, die euer Sohn aufgrund der Schwerhörigkeit hat, formulieren. Das kann doch hier keiner von uns, denn wir kennen doch deinen Sohn gar nicht.
Und wenn das Amt um eben diese Information bittet.. warum dann einen Anwalt nehmen?
Der GdB besagt ja schließlich, wie groß die Einschränkungen am Leben in der Gesellschaft ist. Daher ist es doch ein gutes Zeichen, wenn das Amt fragt, welche Schwierigkeiten / Einschränkungen dein Sohn im Alltag hat, statt nur nach Audiogramm vorzugehen. Die wollen halt genau wissen, wo die Einschränkungen sind, um das dann entsprechend beurteilen zu können.

PS: Der GdB ist ein Maßeinheit. Ein Grad der Behinderung von 20. Da gehört kein Prozent hin. Man sagt ja auch nicht 20 Grad Celsius Prozent.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Wallaby
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#7

Beitrag von Wallaby »

@Lisa: Seit wann ist Dein Sohn schwerhörig und trägt er Hörgeräte? Was veranlasste Dich jetzt einen GdB zu beantragen, falls er schon länger schwerhörig und HG-Träger sein sollte?
Linika
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#8

Beitrag von Linika »

@rabenschwinge Vielen Dank.
Richy
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#9

Beitrag von Richy »

Seid Geburt ! Steht doch oben
mittelgradig schwerhörig, versorgt mit Signia Pure 5 AX beidseitig
Pfadi_
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#10

Beitrag von Pfadi_ »

muggel hat geschrieben: 16. Sep 2023, 10:00 Daher ist es doch ein gutes Zeichen, wenn das Amt fragt, welche Schwierigkeiten / Einschränkungen dein Sohn im Alltag hat, statt nur nach Audiogramm vorzugehen. Die wollen halt genau wissen, wo die Einschränkungen sind, um das dann entsprechend beurteilen zu können.
Ich glaube, das ist anders zu verstehen. Das Amt fragt nicht, sondern hat einen GdB von 20 festgestellt und beschieden. Lisa bzw. ihr volljähriger Sohn hat Widerspruch eingelegt. Und nun planen sie, den Widerspruch durch Darstellung der Einschränkungen zu begründen.

Das hat aus meiner Sicht nur Aussicht auf Erfolg, wenn ihr Sohn ein atypischer Fall ist, bei dem von den versorgungsmedizinischen Gründen abzuweichen ist oder falsch gerechnet wurde. Das ließe sich beantworten, wenn ein Audiogramm hochgeladen würde.
Denn in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist objektivert geregelt, wie der GdB bei einer Schwerhörigkeit ermittelt wird. Das läuft etwas anders als bei vielen anderen Erkrankungen / Beeinträchtigungen, die sich eben nicht so einfach messen lassen.

Im Thread steht, dass der Sohn schwerhörig im Tieftonbereich sei. In einem älteren Beitrag stand etwas von mittelgradig / hochgradig. Demnach ist er nicht von Geburt an an Taubheit grenzend schwerhörig, so dass dieser Tatbestand ausscheidet.
Weiter lässt sich vermuten, dass der Hörverlust bei den u.a. maßgeblichen Frequenzen 2000 und 4000 hz. nicht so ausgeprägt ist, ggfs. auch nicht bei 1000.

Es ist halt die Frage, was eigentlich das Ziel ist.

Grüße

Pfadi
Starkey Evolv AI 2400 ITC R
KatjaR
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#11

Beitrag von KatjaR »

Geht es um Nachteilsausgleich/Studienplatz oder so was?
Wenn er außer der Schwerhörigkeit keine weiteren nachweisbaren Probleme hat, wie dokumentierte Sprachentwicklungsstörungen, psychische Auswirkungen, Probleme bei Regelschulbesuch etc., sehe ich wenig Aussichten auf eine höhere GdB Einstufung, als auch auf Nachteilausgleiche. Hat er im Schulbesuch Hörgeräte gehabt, FM-Anlage benutzt oder so was? Entscheidend für den GdB ist wie gesagt das Sprachaudiogramm. Anders als bei vielen weniger gut messbaren Einschränkungen, ist beim Hörverlust wenig Spielraum bei der Bewertung gegeben, durch Beschreibung der Alltagseischränkungen. Möglich ist eine Höherstufung nur, wenn die bisherigen Befunde nicht vollständig waren, oder nicht richtig eingeschätzt wurden. Anwälte kennen sich mit diesen komplizierten Sachen eher auch nicht aus. Der LBZH ist da die wesentlich kompetentere Ansprechadresse.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
sedi
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#12

Beitrag von sedi »

guten morgen zusammen,

ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem vdk gemacht. Es ist notwendig, diesem Verband kostenpflichtig beizutreten, aber dieser sehr einflusssreiche Verband mit ca. 6Mio. Mitgliedern in D hat sowohl Sachverstand als auch Einfluss, dass berechtigte Anliegen nach den Sozialgestzbüchern auch amtlichesGehör finden.

Bei mir hat es mit deren Hilfe sehr gut geklappt, auch wenn im nachhinein wahrscheinlich auch ohne deren Intervention die Schwerbehinderung anerkannt wurde.


beste Grüsse

sedi
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
Dani!
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Re: GdB 20% bei mittel- hochgradiger Schwerhörigkeit

#13

Beitrag von Dani! »

VdK ist nicht gleich VdK. Es gibt viele Niederlassungen, die das Geld für den Beitritt nicht wert sind, andere wiederum hängen sich richtig rein. Das weiß man vorher nicht.

Schade, dass von der TE kein Bild vom Audiogramm zu sehen ist. Denn dann könnte man bewerten, ob ein Widerspruch zielführend ist oder nur die Ämter auf unser aller Kosten unnötig beschäftigt werden. "Gefühl" ist kein guter Indiz. "mittel-hochgradig" ist sehr schwammig, auf das man je nach genauen Werten einen GdB 10-50 erhält. Oder auch gar nichts, wenn der HNO wie so oft eine falsche Einteilung nach Gefühl macht.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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