ich habe nunmehr mein Audio für die
Tonaudio
R 70 40 75 80 (77%) hochgradige Schwerhörigkeit
L 45 35 70 60 (64%) hochgradige Schwerhörigkeit
Sprachaudio
hier benötige ich Eure Hilfe!
Liebe Grüße bluemchendani
Reha geht vor Rente.
Wie genau meinst du das? Von der Möglichkeit in Rente zu gehen habe ich keineswegs etwas geschrieben, mir ging es darum, dass bei Hörgeräten die tatsächlichen Rahmenbedingungen für hochwertigere Hörgeräte in der Versorgungsmedizinverordnung doch sehr eng gefasst werden so dass es auch mit der Stossrichtung des Behinderungsausgleichs (sofern ansatzweise möglich) leider nicht weit her ist. Komischerweise sind andere Hilfsmittel wie Funkrauchmelder und Lichtsignalanlage deutlich einfacher durchzusetzen, da hier klare und 1:1 überprüfbare Kriterien anzuwenden sind.
Wie kommst du darauf? Es gibt kaum eine Behinderungsart bei der es so wenig Spielraum wie bei der Bewertung von Hör- und Sehbehinderungen gibt.Bei der Entscheidung über den GdB scheint es ja dann aber wieder zu einem nicht zu geringen Teil auf Interpretation des Bearbeiters zurückzukommen
Das gilt aber nur für das Einsilberverstehen. Zusätzlich (und fast noch wichtiger) ist der Schallpegel für 50% Zahlenverstehen, siehe Tabelle A im Abschnitt 5.2 Hörverlust in der Versorgungsmedizinverordnung. Denn wenn die dazugehörige Spalte bei z.B. 70% unten endet, dann ist das der niedrigste prozentuale Hörverlust, der auf diesem Ohr für Sprachverstehen möglich ist laut dieser Tabelle. Das kumulierte Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB kann dann „nur“ noch die Position in der Spalte beeinflussen.muggel hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 17:29 Das Sprachaudiogramm ist nicht geeignet, um den GdB zu ermitteln, da die relevanten Werte fehlen.
Benötigt werden Einsilberverstehen bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
Die Werte für das Einsilberverstehen bei 60dB und 100dB sind in keinem der beiden Sprachaudiogramme vorhanden.
Das gilt aber nur für das Einsilberverstehen. Zusätzlich (und fast noch wichtiger) ist der Schallpegel für 50% Zahlenverstehen, siehe Tabelle A im Abschnitt 5.2 Hörverlust in der Versorgungsmedizinverordnung. Denn wenn die dazugehörige Spalte bei z.B. 70% unten endet, dann ist das der niedrigste prozentuale Hörverlust, der auf diesem Ohr für Sprachverstehen möglich ist laut dieser Tabelle. Das kumulierte Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB kann dann „nur“ noch die Position in der Spalte beeinflussen.muggel hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 17:29 Das Sprachaudiogramm ist nicht geeignet, um den GdB zu ermitteln, da die relevanten Werte fehlen.
Benötigt werden Einsilberverstehen bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
Die Werte für das Einsilberverstehen bei 60dB und 100dB sind in keinem der beiden Sprachaudiogramme vorhanden.
Ich meinte weniger "Rente" als Altersrente oder EU-Rente, sondern generell meinte ich damit, dass eine Rehabilitation vor weiteren Ansprüchen steht. Bei der Berechnung des GdB und den damit einhergehenden Vorteilen durch einen Schwerbehindertenausweis beispielsweise muss berücksichtig werden, dass ein Teil der Hörbehinderung durch eine Hörhilfe ausgeglichen werden kann. Ich sehe ohne Brille beispielsweise weniger als 30% und komme im Alltag kaum klar. Habe ich deshalb einen Anspruch auf Leistungen, weil ich so schlecht sehe? Nein. Mit Sehhilfe schaffe ich nämlich 100%.emilsborg hat geschrieben: ↑30. Dez 2023, 13:37 Wie genau meinst du das? Von der Möglichkeit in Rente zu gehen habe ich keineswegs etwas geschrieben, mir ging es darum, dass bei Hörgeräten die tatsächlichen Rahmenbedingungen für hochwertigere Hörgeräte in der Versorgungsmedizinverordnung doch sehr eng gefasst werden so dass es auch mit der Stossrichtung des Behinderungsausgleichs (sofern ansatzweise möglich) leider nicht weit her ist.
Ein berechtigter Anspruch wäre im Sinne der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ein Gleichziehen mit Gesunden (soweit überhaupt möglich), aber nicht eine Luxusversorgung sondern über quantitative Tests (z.B. OLSA) nachgewiesene Verstehensqualität auch im Störgeräusch jenseits des scheinbar für viele Richter und Krankenkassen sakrosankten Freiburger Einsilbertests (natürlich auch im Störgeräusch). Denn der Verweis auf diesen unterschlägt unter anderem:muggel hat geschrieben: ↑30. Dez 2023, 13:49 Und was ist für dich ein berechtigter Anspruch? Sofern du die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Hörgerätes hast, bekommst du den entsprechenden Satz der Krankenkasse. Dies ist vergleichbar mit der Pauschale, die man für einen Rollstuhl erhält. Wenn du mehr haben möchtest, dann musst du medizinisch nachweisen, warum die Pauschale / der Krankenkassensatz nicht genügt.
Bei Hörgeräten geschieht dieser Nachweis über das Sprachaudiogramm, mit und ohne Störlärm.
Wenn du mit den teureren Hörgeräten fast genau so gut verstehst wie mit so genannten Kassengeräten -- warum soll dann die Gemeinschaft der Zahler dir teurere Hörgeräte zahlen?
+31 dB S/N beim OLSA?
Danke für den HinweisOhrenklempner hat geschrieben: ↑31. Dez 2023, 12:37 Meine Frage wäre, ob die Zahl stimmt. Dass man beim OLSA im Messgerät einen SNR von über +20 dB einstellen kann, wäre mir neu. Vielleicht ein Zahlendreher. Mit +13 dB SNR ohne Hörgerät wären auch die Messergebnisse mit Hörgerät plausibel.