Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

muggel
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Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#51

Beitrag von muggel »

Also noch mal: nach der VersMedV liegt bei dir links ein Hörverlust von 70% vor, rechts von 40%.
Damit steht dir maximal ein GdB von 30 zu. Das sind halt die Gesetze. Ob du dabei links ohne Hörgerät in normaler Lautstärke fast nichts verstehst, ist dabei irrelevant, denn es wird ja ein Ausgleich durch Hörgeräte implizit angenommen. Mit Hörgeräten kannst du mindestens ein Sprachverstehen von 85% erreichen.
Das ist schon etwas anderes als wenn jemand mit Hörgeräten maximal 50% verstehen kann. Daher gibt es diese Abstufungen beim GdB.
Da kann auch Dani nichts dafür, dass die Gesetze so sind und du dich von denen in gewisser Art und Weise schlecht eingestuft empfindest.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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