In manchen Fällen - wie in meinem - entdeckt man das und macht nicht mit, § 263 StGB.Akustik Alex hat geschrieben: ↑31. Okt 2020, 12:53 also die gesetzlichen Krankenkassen haben klare Vorgaben, wie eine Abrechnung auszusehen hat.
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Also als gesetzlich Versicherter online zu kaufen ist nur möglich, wenn man Abstriche macht und tatsächlich Dokumente und Messungen fälscht. Mit anderen Worten: Pfui!
Aber was nun? Der Akustiker kann, weil er die Vorgaben gem. vdek-Rahmenvertrag vor dem Hörgerätekauf nicht eingehalten hatte, nicht mit der Kasse abrechnen (weil ich eben nicht "mitmache", das Manko zu "korrigieren").
Er war verpflichtet, mich _vor dem (zuzahlungspflichtigen)
Das ist kein trivialer Fall. Ich muss ihn irgendwie lösen - evtl. sogar durch Rückgabe des
Meine Fragen an die Praktiker lautet:
1. kann ich das
2. Ich werde die Kasse noch informieren. Aber wird sie mich bei der wie auch immer gearteten Lösung des Problems auch unterstützen?