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markusCH
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#1

Beitrag von markusCH »

Ich habe einen Zettel vom HMO bekommen was das bedeutet?
500Hz 15dB
1000Hz 25dB
2000Hz 25dB
4000Hz 45dB
cleo99
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#2

Beitrag von cleo99 »

Eine leichte Schwerhörigkeit
Ohrenklempner
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#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Das sind ganz offenbar Audiometriewerte. Gibt's da noch einen größeren Zusammenhang oder oder hast du wirklich nur einen Zettel mit den vier Textzeilen bekommen?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
markusCH
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#4

Beitrag von markusCH »

Habe nur das bekommen. Wieso?
Treehugger
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#5

Beitrag von Treehugger »

markusCH hat geschrieben: 20. Aug 2024, 20:08 Habe nur das bekommen. Wieso?
Na weil sich der Sinn so für die Mitforisten noch nicht ergibt.

Für was ist der Zettel?
Sollst du damit irgendwas machen?
Hast du nach etwas gefragt und darauf den Zettel bekommen?
...?

Fragen über Fragen. :D ;)
Ohrenklempner
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#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Ist da vielleicht ein Zusammenhang mit deinem Audiogramm? Hast du eins vorliegen, dann könnte man vergleichen.

Das könnten ganz unterschiedliche Werte sein.
Am ehesten vermuten könnte man, dass es sich um die Luftleitungs-Hörschwelle handelt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

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markusCH
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#7

Beitrag von markusCH »

Es ist der Zettel wo ich der KK schicken soll.
cleo99
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#8

Beitrag von cleo99 »

Hallo Markus,

du musst zugeben, dass die Unterhaltung mehr als mühsam ist. Mäusemelken ist leichter, als aus dir eine Information herauszubekommen.... :angel:

Du hast hier diese paar Zeilen gepostet, weil du etwas von uns wissen möchtest, nehme ich an. Wenn du aber weder schreibst, wieso du beim HNO warst, was du machen sollst laut HNO, was das Problem ist, welche Fragen du hast, was sollen wir dazu sagen??

Laut deinen bisherigen Angaben scheint es sich um eine leichte Schwerhörigkeit zu handeln.

Hörst du schlecht? Merkst du das?
Sollst du zu einem Akustiker gehen und Hörgeräte testen?
Was möchtest du denn genau wissen??

Die Leute hier sind alle sehr hilfsbereit, aber wenn wir absolut nichts erfahren, können wir auch nichts sagen dazu.

GLG
muggel
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#9

Beitrag von muggel »

Also einen Zettel mit den vier Zeilen sollst du bei der Krankenkasse einreichen?
Ohne Name, ohne Sprachaudiogramm, ohne irgendwas sonst? Warum sollt du das machen?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
markusCH
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#10

Beitrag von markusCH »

Weil sie vielleicht aus der Zusatzversicherung etwas an die Hörgeräte zahlen.
PetraB
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#11

Beitrag von PetraB »

Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen. Gerade in der Schweiz, wo markusCH herzukommen scheint, legt man allergrößten Wert auf Korrektheit. Und so wie bei uns gibt es auch dort für wirklich alles Formulare...
markusCH
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#12

Beitrag von markusCH »

Hallo
Ja das stimmt der Akustiker hat die Verordnung direkt beim Ohrenarzt bekommen diese Daten sind für die Steuern sorry
Treehugger
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#13

Beitrag von Treehugger »

markusCH hat geschrieben: 21. Aug 2024, 15:08 Hallo
Ja das stimmt der Akustiker hat die Verordnung direkt beim Ohrenarzt bekommen diese Daten sind für die Steuern sorry
Jetzt habe ich wohl was verpasst, kann ich meine Schwerhörigkeit von der Steuer absetzten?
KathrinB
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#14

Beitrag von KathrinB »

Hallo
Was geht das Steueramt die Anzahl dB an? Die brauchen doch nur die Rechnung von den Hörgeräten.
Ja, in der Schweiz kann man anscheinend die Hörgeräte von den Steuern abziehen, oder einen Teil zumindest. Meine Akustikerin hat mir erklärt, dass ich die Rechnung in 4 facher Ausführung bekommen werde: 1x für mich, 1x für die IV, 1x für die Krankenkasse und einmal fürs Steueramt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da Hz und dB Angaben nötig sind..... Ich werde es bald sehen.....
L 50 - 50 - 50 - 45 - 35 - 40 - 45 - 30 - 35 - 40 -35
R 45 - 40 - 35 - 35 - 35 - 45 - 40 - 35 - 34 - 40 -35
Knödel
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#15

Beitrag von Knödel »

markusCH hat geschrieben: 20. Aug 2024, 15:04 Ich habe einen Zettel vom HMO bekommen was das bedeutet?
500Hz 15dB
1000Hz 25dB
2000Hz 25dB
4000Hz 45dB
normalhörend :lol:
KathrinB hat geschrieben: 21. Aug 2024, 18:30Ja, in der Schweiz kann man anscheinend die Hörgeräte von den Steuern abziehen, oder einen Teil zumindest.
korrekt abzüglich der Kostenbeteiligung dritter (IV usw) in den Krankheitskosten, beizulegen sind Rechnung des Akustikers, Bescheid Krankenkasse und Verfügung IV. Ansonsten werden die Kosten nicht abzugsberechtigt sein - sofern sie überhaupt die Kostenbeteiligung übersteigen
cleo99
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#16

Beitrag von cleo99 »

Auch in Österreich kann man den Eigenkostenanteil für die HG steuerlich geltend machen, möchte ich als Info vervollständigen.
markusCH
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#17

Beitrag von markusCH »

Hallo
Die IV hat schon einen Anteil bezahlt.
Knödel
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#18

Beitrag von Knödel »

markusCH hat geschrieben: 22. Aug 2024, 06:50 Die IV hat schon einen Anteil bezahlt.
dann kannst du den Selbstkostenanteil (Gesamtbetrag - Anteil IV = Selbstkostenanteil) in den Behinderungsbedingten Kosten geltend machen. Von Vorteil ist noch, wenn du die Rechnung und den Bescheid der IV der Krankenkasse einreichst und da einen Bescheid entsprechenden Entscheid erhalten tust. Wenn du Glück hast, bekommst du etwas ausbezahlt auch wenn es unwahrscheinlich ist. Gleichzeitig verhinderst du unnötige Nachfragen allenfalls der Steuerverwaltung mit dem Nachweis, dass da keine Kostenbeteiligung gelaufen ist.
misterref
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#19

Beitrag von misterref »

Soviel ich weiss habe ich einfach die Rechnung beigefügt und den IV Beitrag abgezogen, die Verfügung habe ich nicht geschickt, ist ja nicht das erste mal das ich HG kaufe. ;) Schlimmstenfalls kommt halt ne Anfrage zur Nachreichung dieser.
Oticon Intent 2

125 -250 -500 -750 - 1k -1.5k -2k -3k -4x - 6x - 8k
L 45 - 60 - 70 - 75 - 75 - 75 - 70 - 60 - 75 - 65 - 70
R 40 - 60 - 70 - 70 - 70 - 75 - 65 - 60 - 65 - 70 - 70
Knödel
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#20

Beitrag von Knödel »

misterref hat geschrieben: 22. Aug 2024, 09:31 Soviel ich weiss habe ich einfach die Rechnung beigefügt und den IV Beitrag abgezogen, die Verfügung habe ich nicht geschickt, ist ja nicht das erste mal das ich HG kaufe. ;) Schlimmstenfalls kommt halt ne Anfrage zur Nachreichung dieser.
ich habe lediglich geschrieben, wie ich es machen würde... :roll: :roll: :roll: :roll:
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