lt. Landesvorschrift des Landes Sachens-Anhalt werden nur Rauchmelder mit optischen Signalen vorgeschrieben:
§47, Abs. 4 BauO LSA
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... 2013rahmen
Da ich die Brille beim Schlafen vorzugsweise absetze und auch noch mit geschlossenen Augen schlafe, kann ich absolut nicht einschätzen, ob solche optischen Signale mich tatsächlich rechtzeitig warnen/wecken würden.
Da ich außerdem vor vielen Jahren, aber unvergessen, einen nächtlichen Wohnungsbrand live erlebte, habe ich einen gewissen Horror im Hinterkopf.
(Seitdem rate ich ganz ernsthaft allen Großeltern, ihren Kindern, sobald bei denen Kinder einziehen, Feuerlöscher zu schenken! Ich weiß seit jener Nacht, wie elendig lange es dauert, im Bad einen Eimer mit Wasser zu füllen und damit dann rüberzurennen...)
Wie sind Eure Erfahrungen mit Rauchwarnmeldern mit optischen Signalen?
Fühlt Ihr Euch damit ausreichend sicher?
Wären zusätzliche Vibrations-Signalgeber eine sinnvolle Ergänzung?
Wenn JA, welche Geräte (die im Idealfall von den