sonnixx hat geschrieben: ↑1. Okt 2024, 10:42
Wenn ich mit die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und die Tabellen dazu anschaue, haben die Gutachter aber immer die Kurve der Knochenleitung (die ja besser ist) berücksichtigt und nicht die Luftleitung.
Hallo Sonja,
Kannst du uns denn ein Tonaudiogramm zur Verfügung stellen wie das was du mit eingereicht hast?
Bisher ging ich davon aus, dass die Kurve der Luftleitung entscheidend ist, da Knochenleitung verrät ob es einen relevanten Anteil an der beobachteten Schwerhörigkeit verursacht durch die Schallleitung gibt.
Gemäß der Versorgungsmedizinverordnung ist nämlich das Sprachverstehen ausschlaggebend und Sprachaudiometrie wird nur über Luftleitung bestimmt (kenne es zumindest nicht anders). Das Tonaudiogramm ist höchstens dann entscheidend, wenn du auf der Grenze zwischen zwei GdB Kategorien landest und mit dem schlechteren Wert aus der Tonaudiometrie für die schlechtere (höhere) Einstufung argumentieren willst.
Warum du unbedingt einen Anwalt nehmen musst ist mir ehrlich nicht klar, wenn es alleine um Schwerhörigkeit geht (klingt nicht danach) und auch bei der Kombination verschiedener GdB sollte der Anwalt versiert sein im Sozialrecht, denn ansonsten kann man sich den Aufwand und die Kosten sparen.
Du solltest dich mit der Versorgungsmedizinverordnung auseinandersetzen und realistisch (!) überlegen, was praktisch überhaupt zusammenkommt, denn wenn zwei Einschränkungen nicht miteinander wechselwirken, dann ist die geringere Einschränkung irrelevant für den Gesamt GdB (jetzt mal in Laiensprache formuliert).
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)