Teilhabe am Arbeitsleben

ossi67
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#26

Beitrag von ossi67 »

Hallo!
Wiederspruch würde ich auch einlegen und mir Gedanken machen was für einen Grund ich angeben kann,
weil der Grund das wichtigste ist.

Würde an deiner Stelle auch das Integrationsamt mal kontaktieren ( Anrufen ) wegen Hilfestellung,

Kein Beruf wird Standardmäßig von der RK unterstützt, sondern ein spezieller Arbeitsplatz.

Hörgeräte sind nicht mit einen Bürotisch zu vergleichen, weil ich mit dem Bürotisch weder nach Hause gehe noch damit in den Urlaub fliege,
sondern rein für meine Tätigkeit brauche und nicht Privat nutzen kann,
was bei einem Hörgerät leider anders ist und schon ist wieder die KK zuständig.

Am besten lädt man die RK mal zur Betriebsbesichtigung ein, um dann die Problematik an diesen speziellen Arbeitsplatz vorzuführen, z.B. wegen Raumakustik.

Wegen Kassengeräte würde ich auch mal bei Fielmann vorsprechen, die Bieten häufig Unitron Geräte mit Bluetooth Kostenfrei an.

Gruß
Klaus
Randolf
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#27

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Bitte das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) lesen.
Das Integrationsamt dagegen ist nur für Menschen mit Behinderung zuständig.
Die KK kann den MDK schalten.
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#28

Beitrag von gereon »

Es gibt die Möglichkeit bei Geräten, die kein BT enthalten via Telefonschlinge oder mit dem CM BT2 (liegt bei ca. 110 €) zu telefonieren.
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, schleppt man dann sowohl die Schlinge als auch den CM BT 2 mit sich mit. Weitere Nachteile sind folgende. Bei sehr hallenden Gebäuden oder Büros, die zur Straßenseite liegen, hilft die Telefonschlinge und der CM BT 2 nicht wirklich, da auch der Hall bzw. der Lärm mit übertragen wird.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
svenyeng
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#29

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Irgendwo hier im Forum schrieb jemand falscher die Resound Key 3 zuzahlungsfrei bekommt. Die haben BT.
Bei meinem Akustiker würden die 500 Euro kosten.
Wären also 1000 Euro für 2 HGs.
Notfalls kleine Raten per 0% Finanzierung und gut ist.
Ist allemal besser als Schlinge etc.

Gruß
sven
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#30

Beitrag von gereon »

CM BT2 hatte ich damals übers Arbeitsamt finanziert bekommen.
Seit 2021 habe ich Phonak Marvel 30 SP und klage seit dem die Kosten für die Zuzahlung (1985 für zwei Geräte) ein. Entscheidung steht noch aus, weil im September bei der Verhandlung kein Ergebnis erzielt werden konnte
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svenyeng
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#31

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich finde lächerlich für das bisschen Geld vor Gericht zuziehen. Wäre mir den Ärger, Stress und Aufwand nicht wert.
Für Deine Phonak dürften das nicht mal 1000 Euro sein.

Gruß
sven
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#32

Beitrag von gereon »

Es sind genau genommen 1985 €
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Feuerbach
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#33

Beitrag von Feuerbach »

Das sind keine Peanuts. Ich verstehe, dass Leute mit zB kleiner Rente, das nicht aus dem Ärmel schütteln und dann mit gutem Recht auch den Rechtsweg beschreiten.

Wer aber mitten im Beruf steht, für den wundert mich auch, dass er den Aufwand und Ärger auf sich nimmt. Für so ein Verfahren geht so viel Zeit drauf, wenn man sich einarbeitet und der Ausgang (und damit das Prozesskostenrisiko) ist ungewiss usw. In der Zeit hat man vielleicht eher noch etwas verdient, mit dem was man kann oder schaut, was die beste Lösung in der Relation Technik und Preis ist… Wer IT-Fachmann ist, müsste sich doch beim Akustiker oder mit den Probegeräte bei Media Markt und Co. zum Probieren von BT usw wohler fühlen, als beim Anwalt.
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#34

Beitrag von gereon »

Also wenn es mir nur um Komfort und Bequemlichkeit gehen würde, dann hätte ich auch nicht zweimal den Klageweg beschritten. 2015 erfolgreich und das zweite Verfahren läuft seit 2021, da eine Entscheidung bei der Verhandlung im September 2024 vertagt worden ist.
Ich bin aber der Meinung, dass bei 25% mehr Sprachverstehen im Störschall und 30& mehr Sprachverstehen in Ruhe die Krankenkasse in der Pflicht ist diese Kosten zu übernehmen, wenn mit Kassengeräten dieses Sprachverstehen eben nicht erreicht wird. Natürlich ist ein Klageweg oft langwierig und mühsam. Aber darauf setzen die Kassen doch nur, dass man in der Zwischenzeit aufgibt.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
svenyeng
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#35

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bei kleiner Rente nun gut, aber da gibts Möglichkeiten wie die 0% Finanzierung.

Im Berufsleben kann man nen Antrag bei der RV stellen.
Die zahlen oft auch noch nen Teil.

Im übrigen kann man froh sein, das die KK überhaupt noch was zu HGs zu zahlt und das es zuzahlungsfreie HGs gibt.
Für Brillen gibts schon lange nichts mehr.

Gruß
sven
Zuletzt geändert von svenyeng am 6. Nov 2024, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
Ohrenklempner
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#36

Beitrag von Ohrenklempner »

svenyeng hat geschrieben: 6. Nov 2024, 13:59 Hallo!

Bei kleiner Rente nun gut, aber da gibts Möglichkeiten wie die 0% Finanzierung.
Entweder das, oder man schaut mal bei anderen Akustikern, was die für preisgünstige Alternativen im Sortiment haben. Selbst wenn man nur mal die großen Ketten abklappert (Fielmann, Geers, Amplifon, Kind), bekommst du in jedem Laden ein anderes Hörgerät angeboten.
Im Berufsleben kann man nen Antrag bei der RV stellen.
Die zahlen oft auch noch nen Teil.
Genau das.
Im übrigen kann man froh sein, das die KK überhaupt Nichtwähler zu HGs zu zahlt und das es zuzahlungsfreie HGs gibt.
Auf jeden Fall! Und es ist nicht so, dass man nur den letzen Müll bekommt, wenn man aufzahlungsfreie Hörgeräte will. Sowohl die technischen Anforderungen als auch die Zuschüsse für eine Hörgeräteversorgung sind in den letzten elf Jahren stark gestiegen. Bis November 2013 gab es von der Kasse pro Hörgerät 360,- Euro und als Akustiker konnte man die letzte Gurke abgeben, binaurale Versorgungen mussten nachweislich ein besseres Verstehen im Störschall ermöglichen. Ende 2013 haben sich die Festbeträge nahezu verdoppelt, vier Kanäle wurden Minimum, Störschall- und Rückkopplungsunterdrückung obligatorisch. Seit 2023 sind sechs Kanäle Pflicht, eine Programm- oder Mikrofonautomatik ebenfalls, der binaurale Abschlag ist weggefallen. Was man heute zum Kassenpreis bekommt, war vor 20 Jahren High-End.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Hups
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#37

Beitrag von Hups »

svenyeng hat geschrieben: 23. Okt 2024, 16:32 Hallo!

Und damit läufst Du dann den ganzen Tag rum, fährst zu Kunden etc.
Vergiss es.

Gruß
sven
Ja logisch fahre ich so zu Kunden, halte Vorträge und habe damit immer mein "head-set" mit Mikro (in der Brusttasche) dabei. Sehr praktisch und unauffällig.

LG; Hubert
Schlaufe.jpg
leichte Hochtonmacke, gelöst mit Widex Moment 330
125 - 250 - 500 - 1k - 2k - 3k - 4k - 8k
R: 10 - 15 - 15 - 20 - 20 - 40 - 70 - 60
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tabbycat
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#38

Beitrag von tabbycat »

svenyeng hat geschrieben: 6. Nov 2024, 13:21 Ich finde lächerlich für das bisschen Geld vor Gericht zuziehen. Wäre mir den Ärger, Stress und Aufwand nicht wert.
Ich finde es befremdlich, bei fast 2000 € von einem bißchen Geld zu reden/ wahlweise "zu genervt" zu sein die Kohle einzuklagen.

Für was hab ich ne Rechtsschutz? - Die "Nervarbeit" macht dann ein Anwalt.
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Entweder wir finden einen Weg,
oder wir machen einen. 🤗
(Hannibal Barkas)
Dani!
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#39

Beitrag von Dani! »

gereon hat geschrieben: 6. Nov 2024, 13:58 Ich bin aber der Meinung, dass bei 25% mehr Sprachverstehen im Störschall und 30& mehr Sprachverstehen in Ruhe ...
Du sprichst von 30 % Punkte mehr Sprachverstehen in Ruhe? Da würde ich als Krankenkasse auch keinen müden Cent bezahlen! Denn dann ist es offensichtlich, dass die Kassengeräte falsch eingestellt waren. Aber ob das dem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse und Gericht klar ist?
Dominik
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svenyeng
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#40

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich weiß nicht wo die 2000 Euro herkommen.
Bei Jaencke habe ich 1140 Euro pro HG als Privatpreis gefunden.
Die KK zahlt ca. 700 Euro pro HG. Bleiben also 440 Euro pro HG Eigenanteil.
Gesamter Eigenanteil = 880 Euro

Und für 880 Euro finde ich es lächerlich zu klagen. Auf 3 Jahre 0% Finanzierung macht 25 Euro / Monat.
Das kann sich wohl so gut wie jeder leisten.
Warum soll irgendjemand mehr bekommen für seine HGs als andere?

Gruß
sven
Dani!
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#41

Beitrag von Dani! »

Sven, du weißt aber schon, dass Gereon seine Geräte nicht gestern gekauft hat, sondern vor Jahren. Meinst du nicht auch, dass die Preise der neuesten Modellreihe damals deutlich höher waren als sie es heute sind? noch dazu kann sich jeder Akustiker seine Preise selbst aussuchen.

Edit:
Jahnecke hatte im August 2020 immerhin 1390 Euro pro Stück verlangt, Eigenanteil war damit bis zu 750 Euro bei denen. Aber wie gesagt, jeder Akustiker kann seine Preise selbst gestalten.

https://web.archive.org/web/20200810053 ... ise/phonak
Dominik
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Randolf
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#42

Beitrag von Randolf »

Hier geht es um die Arbeit. Ohne genau diese HG kann die Arbeit nicht geschafft werden.
Andere HG kommen nicht in Betracht wegen der hohen Anforderungen. :crazy:
Wasnun
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#43

Beitrag von Wasnun »

Hallo Jack,

ich weiß nicht, ob du eine mittel- oder hochgradige Schwerhörigkeit hast.

Bei mir ist es so, dass ich zwar seit über einem Jahr im Ruhestand bin, sich meine mittelgradige Schwerhörigkeit bereits
im Berufsleben bemerkbar gemacht hat. Allerdings mehr in Gesprächen mit Kollegen, wie in der Kommunikation über Teams
oder mit Kunden. Wir hatten sogenannte Softphones, hatten also sowohl bei Teamsbesprechungen als auch bei Telefonaten
Kopfhörer auf. Da hatte ich keine Probleme. Nur wenn Kollegen im Großraumbüro etwas mit mir besprochen haben, musste
ich öfter nachfragen.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, telefoniere ich auch jetzt ohne Hörgerät. Das Telefon ist laut eingestellt
und es geht einwandfrei. Wenn ich am Laptop etwas anhöre, nehme ich auch die HG's raus und setze einen Kopfhörer auf.
Das muss jeder für sich rausfinden.

Bluetooth habe ja alle neueren Geräte (glaube ich wenigstens), aber nicht bei allen funktioniert das Telefonieren.

LG Wasnun
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#44

Beitrag von gereon »

Es kommt auch darauf an von welcher Firma die Hörgeräte mit Bluetooh sind bzw. welches Modell man innerhalb dieser Firma hat. Bei Phonak Marvel (auch Phonak M genannt) wird in der Regel nur ein Bluetooth Gerät erkannt, während bei Lumity schon bis zu fünf Geräte erkannt oder gemerkt werden können. Ich hoffe dies jetzt richtig wieder gegeben zu haben. Bei Phonak kommt noch hinzu, fällt die Batterie auf der Seite aus, auf der man via Bluetooth telefoniert, dann war es das mit dem Telefonieren, während der Stream bei anderen Geräten weiter läuft und die Batterie während des Telefonats gewechselt werden kann.
Ich trage seit Mai 2021 Phonak M 30 SP. Beim Telefonieren bzw. Empfangen von Sprachnachrichten via Whatts App habe ich folgende Erfahrungen gemacht. Wenn im Hintergrund Windgeräusche oder Störgeräusche (Straßenlärm, Bahndurchsagen ...) zu hören sind, dann verstehe ich trotz Bluetooth die Sprachnachrichten nur sehr schwer bis überhaupt nicht.
Wenn ich mich dagegen beim Telefonieren draußen befinde und es sehr windig ist, dann hat mein Gesprächspartner es auch sehr schwierig mich zu verstehen. Wie ist das bei den Lumity?
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#45

Beitrag von Wasnun »

Dani! hat geschrieben: 6. Nov 2024, 20:28
gereon hat geschrieben: 6. Nov 2024, 13:58 Ich bin aber der Meinung, dass bei 25% mehr Sprachverstehen im Störschall und 30& mehr Sprachverstehen in Ruhe ...
Du sprichst von 30 % Punkte mehr Sprachverstehen in Ruhe? Da würde ich als Krankenkasse auch keinen müden Cent bezahlen! Denn dann ist es offensichtlich, dass die Kassengeräte falsch eingestellt waren. Aber ob das dem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse und Gericht klar ist?
Ich bin auf 75 % Verstehen bei Nutzschall gekommen. Habe einen Hörgewinn von 45 Prozentpunkten. Wenn ich mich richtig erinnere,
hat die Akustikerin gesagt, dass die Kasse erst ab 45 % Hörverstehen zahlt. Bin mir nicht mehr sicher. Bei Störschall bin ich von 0 auf 25 %
gekommen. Auf jeden Fall hat die Kasse die Kosten von 1.775,30 € übernommen und ich habe nur 20 € zugezahlt.

LG, Wasnun
Randolf
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#46

Beitrag von Randolf »

Geklagt wird gegen die KK?
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#47

Beitrag von gereon »

Mein Akustiker hatte folgende Ergebnisse gemessen:
70 % Sprachverstehen in Ruhe und 20 % Sprachverstehen im Störschall mit Phonak M 30 SP, mit dem Kassengerät ReSound Magna 290 MG hatte ich nur ein Sprachverstehen in Ruhe von 65% und im Störschall von 20%. Da ich gegen die TKK auf Kostenübernahme geklagt habe, hatte das Sozialgericht ein Sachverständigengutachten im Auftrag gegeben, das auf 70% Sprachverstehen in Ruhe, aber 45% Sprachverstehen im Störschall kommt. Somit komme ich hier auf ein um 25% verbessertes Sprachverstehen im Störschall.
Letztes Jahr war ich für fünf Wochen zur Hör Reha in Bad Nauheim. Beim durchgeführten Sprachtest erreichte ich mit meinen Hörgeräten in Ruhe sogar ein Sprachverständnis in Ruhe von 95%. Somit liegt hier ein um 30% verbessertes Sprachverständnis gegenüber dem ReSound vor.
Beantragt hatte ich die Kostenübernahme im August 2020 und erst im Februar 2021 einen rechtsmittelfähigen Widerspruchbescheid erhalten, gegen den ich seit März 2021 klage. Da das Sozialgericht total überlastet ist, wurde im laufenden Verfahren sogar zweimal die hierfür zuständige Kammer gewechselt. Die Verhandlung erfolgte somit erst in September diesem Jahres. Leider musste eine Entscheidung vertagt werden, da der Gutachter zwar mir ein 25 % besseres Sprachverstehen bescheinigt, aber grundsätzlich einen Ausgleich meiner Hörschädigung mit Kassengeräten für möglich hält. Da dieser Widerspruch nicht geklärt werden konnte, wollte der zuständige Richter eine Auflistung haben, was mein Arbeitsgeber bisher zum Ausgleich der Hörschädigung unternommen hat (Einbau eines visuellen Rauchmelder vergleichbar mit der LISA Lichtklingel, Bluetooth Festnetztelefon, Einbau von Schallabsorbern, da das Gebäude sehr hellhörig ist, Antrag auf Lohnkostenzuschuss beim Integrationsamt) sowie konkrete Beispiele für hohe berufliche kommunikative Anforderungen (ich bin Sozialpädagoge und Mitglied in einem 15 er Betriebsrat, bei Besprechungen des Betriebsrats mit der Geschäftsführung und Personalleitung sind es dann auch mal 20 Personen anwesend) und dann zu einem Folgetermin einladen. Auf den Folgetermin warte ich noch.
Ich bin links an Taubheit grenzend schwerhörig (Hörverlust ohne Hörgeräte 95%) und rechts hochgradig schwerhörig (Hörverlust 85% ohne Hörgeräte).
Oft erlebe ich, dass die Messungen sich beim Akustiker nur um 5% unterscheiden. Denn wenn die Unterscheidung höher ist, müssen die Akustiker ja die teureren Geräte zum Festbetrag abgeben. Somit sind dann die Ergebnisse in Wirklichkeit viel besser. Auch ich hatte den Eindruck, dass ich keine 20% Sprachverstehen im Störschall mit dem Kassengerät erreicht hatte, da ich hier nur ein einziges Wort richtig verstanden hatte. Dies ergibt sich daraus, dass ich mir die vorgespielten Wörter noch einmal zeigen lies und hier dann herauskam, dass eben nur ein Wort richtig war.
Aber dieses Problem sollte nicht auf meinen Rücken ausgetragen werden. Des Weiteren wird häufig von den Kostenträgern damit argumentiert, dass es sich bei 5% Unterschied um Messungenauigkeiten bzw. Fehlertoleranzen handelt. Weder die Hilfsmittelrichtlinien noch der Freiburger sehen hier aber Messungenauigkeiten und Fehlertoleranzen vor, so dass ein Unterschied von 5% schon ein erheblicher Gebrauchsvorteil darstellt. Die letztendliche Entscheidung muss hier aber das BSG treffen, da hier mehrere Verfahren anhängig sind.
Sorry für den längeren Beitrag, aber mir war es wichtig hier aufzuklären, weil sich hier einige eine Meinung bilden bzw. gebildet haben, aber die komplette Sachlage gar nicht kennen.
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Dani!
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#48

Beitrag von Dani! »

gereon hat geschrieben: 12. Nov 2024, 09:22 Mein Akustiker hatte folgende Ergebnisse gemessen:
70 % Sprachverstehen in Ruhe und 20 % Sprachverstehen im Störschall mit Phonak M 30 SP, mit dem Kassengerät ReSound Magna 290 MG hatte ich nur ein Sprachverstehen in Ruhe von 65% und im Störschall von 20%. Da ich gegen die TKK auf Kostenübernahme geklagt habe, hatte das Sozialgericht ein Sachverständigengutachten im Auftrag gegeben, das auf 70% Sprachverstehen in Ruhe, aber 45% Sprachverstehen im Störschall kommt. Somit komme ich hier auf ein um 25% verbessertes Sprachverstehen im Störschall.
"nur" 65% statt 70% ist ein Witz bzw. "in Ruhe" der geringe Unterschied im Rahmen deiner Tagesform.
Beide Male 20% Sprachverstehen im Störlärm ist eher ein Punkt, der gegen eine weitere Kostenübernahme spricht. Aber du hast noch einen Gutachter, der 25% Unterschied dabei festgestellt hat, das spricht wieder für die Übernahme.
Den Erfolg in der Reha würde ich aber nicht mehr erwähnen, das spricht für eine falsche Einstellung der Kassengeräte.

Den Rest deines Romans habe ich allerdings nicht weiter gelesen. Du musst dich nicht hier bei uns rechtfertigen, das ist irrelevant. Sondern vor Gericht.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
gereon
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#49

Beitrag von gereon »

Ja vor Gericht hatte ich schon den Eindruck mich rechtfertigen zu müssen, warum ich denn unbedingt Hörgeräte mit Bluetooth und Audiozoom benötige. Denn das hielt die TKK für Luxus und Komfort. Ich habe dann daraufhin gewiesen, dass ich häufiger Meetings mit bis zu 20 Personen habe, die dann in sehr großen Räumen stattfinden. Da benötigt man eben Audiozoom, um auch die weiter entfernt sitzenden Personen verstehen zu können.
Den Bericht aus der Reha mit dem 95% Sprachverstehen in Ruhe habe ich auch vor Gericht nicht eingebracht. Denn dann hätte die TKK wieder nur gefragt wie die Zahlen zustande kommen. Sie zweifeln auch das Gutachten an, da der Gutachter "nur" meine Hörgeräte noch einmal gemessen hat und nicht die Kassengeräte. Es war aber letztendlich nur die Aufgabe des Gutachters festzustellen, ob es gleichwertige aber kostengünstigere Geräte gibt.
Ob die Kassengeräte möglicherweise falsch eingestellt waren, muss die TKK jetzt mit dem Akustiker oder dem Gericht klären.
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Ohrenklempner
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben

#50

Beitrag von Ohrenklempner »

Was ist mit der Rentenversicherung? Die wäre doch zuständig für das, was man zusätzlich zur beruflichen Rehabilitation bzw. Teilhabe am Arbeitsleben braucht. Warum sollen die beruflich bedingten Mehrkosten von der Krankenkasse übernommen werden?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

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