Teilhabe am Arbeitsleben
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Juli August 2020) hatte ich leider noch nicht die fünfzehn sozialversicherungspflichtigen Beitragsjahre zurückgelegt, so dass nur die Krankenkasse als Kostenträger in Frage kam. In solchen Fällen ist auch die Krankenkasse dafür zuständig, dass die Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit erhalten bleibt.
Da sich das Verfahren, Antragsstellung auf vollständige Kostenübernahme schon solange hinzieht (Antragsstellung erfolgte im August/ Juli 2020) bis zum noch nicht abgeschlossenen Klageverfahren (Klageverfahren läuft seit März 2021) ist die DRV als Beklagte im Verfahren beigeladen worden (seit Juli 2022 sind die 15 sozialversicherungspflichtigen Beitragsjahre erfüllt)
Da sich das Verfahren, Antragsstellung auf vollständige Kostenübernahme schon solange hinzieht (Antragsstellung erfolgte im August/ Juli 2020) bis zum noch nicht abgeschlossenen Klageverfahren (Klageverfahren läuft seit März 2021) ist die DRV als Beklagte im Verfahren beigeladen worden (seit Juli 2022 sind die 15 sozialversicherungspflichtigen Beitragsjahre erfüllt)
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Aaaaaber ... (ich und meine Abers
) wenn die Pflichtbeitragszeit noch läuft, dann wäre die Arbeitsagentur als Kostenträger zuständig.

...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Das Integrationsamt ist übrigens auch mit im Boot. Denn das Integrationsamt zahlt einen Lohnkostenzuschuss an meinem Arbeitsgeber und hat auch die Kostenübernahme für den Einbau von Schallabsorbern übernommen.
Ansonsten sollen TKK und DRV das untereinander klären bzw. das Gericht. Laut meinem Anwalt gibt es hier aber kein Kostenträger Splitting nach dem Motto "Kostenträger A ist für den einen Teil und Kostenträger B für den anderen Teil zuständig! Es läuft nach dem Motto Alles oder nichts. Dementsprechend muss ein Kostenträger alles oder nichts zahlen!"
Und wenn Anträge zu spät weitergeleitet werden (§ 12 SGB IX) dann ist der Kostenträger, bei dem der Antrag zuerst gestellt worden ist, zuständig.
Genehmigungsfriktion scheinen die Richter auch nicht zu kennen. Denn auf einen Antrag hat innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung zu erfolgen. Muss noch der MdK hierzu eine Entscheidung treffen, dann verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Antrag wurde im Juli/ August 2020 gestellt, erst Ende September 2020 erfolgte die Weiterleitung an die DRV durch die TKK. Somit wurden die Fristen von zwei Wochen nicht eingehalten und die Fristen nach § 19 (genaues Gesetzbuch in dem die Fristen bzgl. der Genehmigungsfriktion enthalten sind) ebenfalls nicht. Aber wie schon geschrieben, scheint letzteres den Richtern bei den Gerichten nicht bekannt zu sein, da die Genehmigungsfriktion schon oft wieder Gericht aufgehoben worden ist.
Ansonsten sollen TKK und DRV das untereinander klären bzw. das Gericht. Laut meinem Anwalt gibt es hier aber kein Kostenträger Splitting nach dem Motto "Kostenträger A ist für den einen Teil und Kostenträger B für den anderen Teil zuständig! Es läuft nach dem Motto Alles oder nichts. Dementsprechend muss ein Kostenträger alles oder nichts zahlen!"
Und wenn Anträge zu spät weitergeleitet werden (§ 12 SGB IX) dann ist der Kostenträger, bei dem der Antrag zuerst gestellt worden ist, zuständig.
Genehmigungsfriktion scheinen die Richter auch nicht zu kennen. Denn auf einen Antrag hat innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung zu erfolgen. Muss noch der MdK hierzu eine Entscheidung treffen, dann verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Antrag wurde im Juli/ August 2020 gestellt, erst Ende September 2020 erfolgte die Weiterleitung an die DRV durch die TKK. Somit wurden die Fristen von zwei Wochen nicht eingehalten und die Fristen nach § 19 (genaues Gesetzbuch in dem die Fristen bzgl. der Genehmigungsfriktion enthalten sind) ebenfalls nicht. Aber wie schon geschrieben, scheint letzteres den Richtern bei den Gerichten nicht bekannt zu sein, da die Genehmigungsfriktion schon oft wieder Gericht aufgehoben worden ist.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
HAllo!
Mag in Deinem speziellen Fall so sein.
DieKK zahlt sonst immer ihren normalen Zuschuss und die DRV nen weiteren.
So war es bei meinen letztenHGs auch.
Den Rest zahlt man dann selber.
Aber wenn man zu geizig ist klagt man halt. Das meiste verdienen dabei die Juristen.
Man hat nur Stress und Ärger und alles zieht sich über Jahre. Was bringt das dann?
Man kann nicht immer alles für lau haben.
Gruß
sven
Mag in Deinem speziellen Fall so sein.
Die
So war es bei meinen letzten
Den Rest zahlt man dann selber.
Aber wenn man zu geizig ist klagt man halt. Das meiste verdienen dabei die Juristen.
Man hat nur Stress und Ärger und alles zieht sich über Jahre. Was bringt das dann?
Man kann nicht immer alles für lau haben.
Gruß
sven
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Ehrlich gesagt greift die Argumentation hier ein wenig zu kurz. Du schriebst selbst es dauert (bestenfalls) und ob man recht bekommt ist auch (leider) ein wenig Glückssache. Der gleiche Sachverhalt wird an verschiedenen Gerichten verschieden beurteilt.
Zeit investiert jeder sicher dabei und je nach Situation auch eigenes Geld. Und realistisch betrachtet kann man definitiv sagen, wenn eine reelle Aussicht darauf besteht dass man Recht bekommt gegenüber dem(den) Leistungsträger(n), dann besteht offenbar eine Rechtsgrundlage. Und das kann man nun sehen wie man will, dann ist
offenbar vorgesehen und von alles redet keiner, 20€ sind ja in jedem Fall fällig und selbst der Rest wird meist auch nicht komplett getragen…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Natürlich ist es ärgerlich und nervig, wenn sich das Ganze so lange hinzieht. Aber wenn eine rechtliche Grundlage vorhanden ist und auch eine Chance auf Erfolg besteht, dann sollte auch dieser Weg gegangen werden. Da bin ich ganz klar der gleichen Ansicht wie Emil
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo,
ich bin auch der Meinung, der Eigenanteil vonHG ist deutlich zu hoch,
aber mehr als 20,-- sind möglich.
Mehrere Tausemd,-- dagegen nicht.
ich bin auch der Meinung, der Eigenanteil von
aber mehr als 20,-- sind möglich.
Mehrere Tausemd,-- dagegen nicht.
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Sehr gut auf dem Punkt gebracht, Randolf.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Wenn ich sehe, was heutige Kassengeräte leisten und was vor 15 Jahren "Premium"-Geräte geleistet haben, nenne ich das Jammern auf hohem Niveau. Wer mehrere Tausend Euro dafür ausgeben möchte, dass das Hörgerät selbständig zwischen verschiedenen Programmen hin und her schaltet, der soll das doch tun. Kein Grund, dass das die Allgemeinheit bezahlen soll, wenn man dasselbe Sprachverstehen auch mit manuell auswählbaren Programmen hinbekommen könnte.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Ich weiß nicht, ob es stimmt. Aber besteht bei Automatikprogrammen nicht das Problem, dass für einem dann nicht mehr so einfach nachzuvollziehen ist wann das Gerät in welchen Programm wechselt und bei welchem Programm es konkret Probleme gab? Aber vielleicht kann Ohrenklempner hier ja weiterhelfen?
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Man kann sich in der Datenaufzeichnung des Hörgeräts ansehen, wie die prozentuale Verteilung der automatischen Hörprogramme war. z.B. 65% Ruhige Umgebung, 25% Sprache im Störgeräusch und so weiter. Das M30 hat ja nur zwei Automatikprogramme, da ist die Fehlersuche einfach. Wenn du sagst, es klingt dir zu dumpf, wenn die Umgebung laut ist, dann muss man im "Sprache im Störgeräusch"-Programm die Einstellung ändern.
Bei höherwertigen Geräten mit viel mehr Automatikprogrammen wird's durchaus schwieriger. Es ist halt mit den Automatikprogrammen so, dass man nie genau weiß, was das Hörgerät (und warum) gerade tut und dass man diese Steuerung auch als störend wahrnehmen kann. Man muss selber entscheiden, ob man das so mag oder lieber ein Hörgerät nimmt, das nicht mit automatisch wechselnden Hörprogrammen arbeitet.
Bei höherwertigen Geräten mit viel mehr Automatikprogrammen wird's durchaus schwieriger. Es ist halt mit den Automatikprogrammen so, dass man nie genau weiß, was das Hörgerät (und warum) gerade tut und dass man diese Steuerung auch als störend wahrnehmen kann. Man muss selber entscheiden, ob man das so mag oder lieber ein Hörgerät nimmt, das nicht mit automatisch wechselnden Hörprogrammen arbeitet.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Danke für die Erklärung. Aufgrund der von Dir zuletzt geschriebenen Sätzen hält mein Akustiker auch nicht viel von Automatikprogrammen.
Ich habe beim M 30SP insgesamt drei Programme (Normal, Störschall und Musik) und in allem Programmen haben wir via Exskalierung die Feinabstimmung gemacht. Im Restaurant habe ich häufig das Gefühl durch das Programm für Störgeräusche besser verstehen zu können als meine Freunde.
Ich habe beim M 30
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