bisher hatten wir nie Probleme und nun weigert sich die beihilfe die Batterien für unseren Sohn zu zahlen. Sie begründen es damit, dass Leistung, die die Funktionstüchtigkeit von Hilfsmitteln aufrecht erhalten erst gezahlt werden, wenn sie 100 Euro im Jahr übersteigen, und dann nur das was über 100 Euro liegt ( meine Anmerkung: so steht das da gar nicht..., da steht sie zahlen wenn es im Jahr 100 Euro übersteigt; d.h. sie zahlen alles auch die 100 Euro Stand:1.6.05)..
Ich war allerdings der Meinung bei Kindern ist das anders und so ist es bisher auch immer gehandhabt worden (zuletzt im Dezember letzten Jahres und seitdem gab es auch keine Änderung diesbezüglich in der Beihilfevorschrift!). Die gute Frau meinte dann der sachbearbeiter habe es wohl nicht besser gewusst und wir damals Glück gehabt:mad:. Allerdings ist die Beihilfe ja eigentlich den GKVs angepasst und die bezahlt doch bei Kindern Batterien voll (und nicht erst ab 100 Euro im Jahr), oder???? Bei Erwachsenen sind sie gar nicht beihilfefähig, wie in der
Ich hab Widerspruch eingelegt und mir die Verordnung rausgesucht, aber der Text ist echt ziemlich uneindeutig. Weiss jemand mehr?????
Danke für eure Tips.
LG Momo
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[Editiert von Momo am: Dienstag, März 29, 2005 @ 10:28 PM][/size]
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[Editiert von Momo am: Mittwoch, Juni 1, 2005 @ 09:56 PM][/size]
