Ich persönlich sehe da eher eine Gefahr, wenn es mal einen Unfall gibt, weil der Velofahrer/Fussgänger/Autofahrer mit Airpods rumgefahren/gelaufen ist, wie lässt sich dann beweisen ob derjenige fahrlässig gehandelt hat (weil 0 gehört) oder ob er die Dinger fürs hören drin hatte?

Vor allem in der Schule wird sich das nie durchsetzen, man stelle sich vor 20 Schüler vor einem 10 davon mit Airpods drin, du hast 0 Ahnung ob sie dir zuhören oder nen Podcast/Musik hören. OK ist nun mit normalen
Und dann ist da auch noch die Frage, was passiert wenn ein Normalhörender (ein Kind z.B.) sich die Airpods eines mittelgradig Schwerhörigen ungefragt ausleiht? Wer zahlt für den Schaden?