Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
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Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Hallo Ihr Lieben,
ich bin 60 Jahre alt, beidseitig schwerhörig mit GdB 70.
Auf der Arbeit habe ich zusehens Probleme mit dem Sprachverständnis, und denke deshalb immer mehr über einen Aufhebungsvertrag nach. Ich würde mich anschließend arbeitslos melden.
Nun habe ich in Erfahrung gebracht, dass man bei einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt bis zu 6 Monate gesperrt wird - die genaue Dauer der Sperrzeit liegt im Ermessen des Arbeitsamtes.
Und jetzt meine Fragen: Hat hier schon mal jemand ähnliches durchgemacht? Wie argumentiere ich gegenüber dem Arbeitsamt wenn die mich dazu befragen? Wer kann mich untersützen? Und wird das Versorgungsamt mit einbezogen?
Es würde mir sehr helfen wenn es hier Leute gibt, die diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht haben.
Viele Grüße aus Hamburg!
Stollentroll
ich bin 60 Jahre alt, beidseitig schwerhörig mit GdB 70.
Auf der Arbeit habe ich zusehens Probleme mit dem Sprachverständnis, und denke deshalb immer mehr über einen Aufhebungsvertrag nach. Ich würde mich anschließend arbeitslos melden.
Nun habe ich in Erfahrung gebracht, dass man bei einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt bis zu 6 Monate gesperrt wird - die genaue Dauer der Sperrzeit liegt im Ermessen des Arbeitsamtes.
Und jetzt meine Fragen: Hat hier schon mal jemand ähnliches durchgemacht? Wie argumentiere ich gegenüber dem Arbeitsamt wenn die mich dazu befragen? Wer kann mich untersützen? Und wird das Versorgungsamt mit einbezogen?
Es würde mir sehr helfen wenn es hier Leute gibt, die diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht haben.
Viele Grüße aus Hamburg!
Stollentroll
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Ich würde mich an die Schwerbehindertenvertretung Deines Arbeitsgebers (sofern vorhanden) wenden.
Wäre nicht auch eine Reduzierung Deiner Arbeitszeit möglich?
Wäre nicht auch eine Reduzierung Deiner Arbeitszeit möglich?
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
1. Im Aufhebungsvertrag sollte stehen, wie z.b. bei mir: Nach Auskunft des Arbeitnehmers ist Herr*** aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. Andere geeignete Arbeitsplätze im Unternehmen sind nicht gegeben, so das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist.
2. Ärztliche Stellungnahme (Bestätigung)
3. Keine Sperrzeit
Auskünfte gibt dir die Bundesagentur für Arbeit.
2. Ärztliche Stellungnahme (Bestätigung)
3. Keine Sperrzeit
Auskünfte gibt dir die Bundesagentur für Arbeit.
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Ich würde erst mal keinen Aufhebungsvertrag machen. Rede mit deinem Arzt. Der kann dich erstmal krankschreiben und somit rausziehen. Krankengeld bekommt man für 15 oder 18 Monate.
Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann; fällt ggf. auch die Sperre vom Arbeitsamt weg. Das sollte man aber im Vorfeld abklären.
In deinem Alter und mit GdB 70 kannst du dich auch mal beim Rentenamt beraten lassen, ob, wann und zu welchen Bedingungen du in Rente gehen kannst. Wäre ja ggf. auch eine Option.
Oder erst mal Krankengeld ausschöpfen; ggf. wirst du dann auch in Reha geschickt, u.a um abzuklären, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, dann hättest du noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis dahin bist du 63 und die Rente rückt näher.
Bevor du überstürzt deinen Job hinschmeißt würde ich mich dahingehend mal beraten lassen.
Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann; fällt ggf. auch die Sperre vom Arbeitsamt weg. Das sollte man aber im Vorfeld abklären.
In deinem Alter und mit GdB 70 kannst du dich auch mal beim Rentenamt beraten lassen, ob, wann und zu welchen Bedingungen du in Rente gehen kannst. Wäre ja ggf. auch eine Option.
Oder erst mal Krankengeld ausschöpfen; ggf. wirst du dann auch in Reha geschickt, u.a um abzuklären, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, dann hättest du noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis dahin bist du 63 und die Rente rückt näher.
Bevor du überstürzt deinen Job hinschmeißt würde ich mich dahingehend mal beraten lassen.
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Ich würde erst mal keinen Aufhebungsvertrag machen. Rede mit deinem Arzt. Der kann dich erstmal krankschreiben und somit rausziehen. Krankengeld bekommt man für 15 oder 18 Monate.
Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann; fällt ggf. auch die Sperre vom Arbeitsamt weg. Das sollte man aber im Vorfeld abklären.
In deinem Alter und mit GdB 70 kannst du dich auch mal beim Rentenamt beraten lassen, ob, wann und zu welchen Bedingungen du in Rente gehen kannst. Wäre ja ggf. auch eine Option.
Oder erst mal Krankengeld ausschöpfen; ggf. wirst du dann auch in Reha geschickt, u.a um abzuklären, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, dann hättest du noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis dahin bist du 63 und die Rente rückt näher.
Bevor du überstürzt deinen Job hinschmeißt würde ich mich dahingehend mal beraten lassen.
Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann; fällt ggf. auch die Sperre vom Arbeitsamt weg. Das sollte man aber im Vorfeld abklären.
In deinem Alter und mit GdB 70 kannst du dich auch mal beim Rentenamt beraten lassen, ob, wann und zu welchen Bedingungen du in Rente gehen kannst. Wäre ja ggf. auch eine Option.
Oder erst mal Krankengeld ausschöpfen; ggf. wirst du dann auch in Reha geschickt, u.a um abzuklären, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, dann hättest du noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis dahin bist du 63 und die Rente rückt näher.
Bevor du überstürzt deinen Job hinschmeißt würde ich mich dahingehend mal beraten lassen.
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Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Hallo Ihr 3,
ich danke Euch sehr für Eure Antworten, Ihr habt mir geholfen, jetzt weiß ich wie ich weitermache.
gereon: Eine Reduzierung der Arbeitszeit würde eine eventuelles Krankengeld oder Arbeitslosengeld schmälern. Meine SBV werde ich jetzt mal kontaktieren.
ich danke Euch sehr für Eure Antworten, Ihr habt mir geholfen, jetzt weiß ich wie ich weitermache.
gereon: Eine Reduzierung der Arbeitszeit würde eine eventuelles Krankengeld oder Arbeitslosengeld schmälern. Meine SBV werde ich jetzt mal kontaktieren.
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Aufgrund einer Hörschädigung allein wird man heutzutage nicht mehr in Rente geschickt. Das zwischen hören und verstehen zweierlei Dinge ist und sollte einigen klar sein.
Wegen Rente kommt darauf an wieviel Berufsjahre du bereits hast und ist mit Alter gekoppelt.
Einfach kündigen und arbeitslos melden sollte als allerletzte Alternative genommen werden, weil dies in der Tat zu einer Sperrung und für Rente mit Abschläge kommen kann.
Stundenreduzierung kann man machen und denk dran dass wirkt sich auch auf Gehalt aus ist aber immer noch besser als arbeitslos zu melden. Und wie hier schon erwähnt hat du vermutlich nur noch 2 oder 3 Jahren bis ggf. volle Rente.
Ich selbst habe zwar die Berufsjahre (wenn dies in einigen Jahren soweit ist) zusammen aber ich bin zu jung um in volle Rente gehen zu können. Es ist schon sehr komplex da nach Jahrgänge geht UND Berufsjahre.
Man sollte schon schauen ob es Geldmässig für Zukunft reicht bzw damit auskommt etc. Das kannst du bei deiner Rentenversicherung ausrechnen lassen. DRV Versicherten bekommen jährlich Bescheide indem ersichtlich ist wie es ist wenn man jetzt in Rente geht - wieviele Jahren noch zu machen ist bis voller Rente erhält - erwerbsunfähigkeit (hoffe die Bezeichnung ist richtig) steht auch was man bekommt wenn man jetzt aufhört
Übrigens wenn man mit Abschläge in Rente geht das bleibt dann prozentual für immer - da kommt nicht höher wenn man dann entsprechende Rentenalter erreicht hat
Wünsche dir alles Gute für deine Entscheidung wie du letztendlich vorgehen wirst mit diese du dann "zufrieden" bist!
Wegen Rente kommt darauf an wieviel Berufsjahre du bereits hast und ist mit Alter gekoppelt.
Einfach kündigen und arbeitslos melden sollte als allerletzte Alternative genommen werden, weil dies in der Tat zu einer Sperrung und für Rente mit Abschläge kommen kann.
Stundenreduzierung kann man machen und denk dran dass wirkt sich auch auf Gehalt aus ist aber immer noch besser als arbeitslos zu melden. Und wie hier schon erwähnt hat du vermutlich nur noch 2 oder 3 Jahren bis ggf. volle Rente.
Ich selbst habe zwar die Berufsjahre (wenn dies in einigen Jahren soweit ist) zusammen aber ich bin zu jung um in volle Rente gehen zu können. Es ist schon sehr komplex da nach Jahrgänge geht UND Berufsjahre.
Man sollte schon schauen ob es Geldmässig für Zukunft reicht bzw damit auskommt etc. Das kannst du bei deiner Rentenversicherung ausrechnen lassen. DRV Versicherten bekommen jährlich Bescheide indem ersichtlich ist wie es ist wenn man jetzt in Rente geht - wieviele Jahren noch zu machen ist bis voller Rente erhält - erwerbsunfähigkeit (hoffe die Bezeichnung ist richtig) steht auch was man bekommt wenn man jetzt aufhört
Übrigens wenn man mit Abschläge in Rente geht das bleibt dann prozentual für immer - da kommt nicht höher wenn man dann entsprechende Rentenalter erreicht hat
Wünsche dir alles Gute für deine Entscheidung wie du letztendlich vorgehen wirst mit diese du dann "zufrieden" bist!
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Hallo!
Von einer Kündigung oder Aufhebung würde ich auch abraten.
Du wirst dann auch ne Menge Stress haben. Krankengeld gibt’s innerhalb von 3 Jahren max. 78 Wochen.
Dann musst Du zum Arbeitsamt und es gibt noch mal ne Kürzung.
Die KK schickt Dich zu Gutachtern etc.
Man kann viel machen um den Beruf einfacher zu gestalten.
Ich weiß ja nicht wie lange Du beim derzeitigen Arbeitgeber arbeitest. Wenn das sehr lange ist, könntest Du bezüglich ner guten Abfindung verhandeln.
Gruß
sven
Von einer Kündigung oder Aufhebung würde ich auch abraten.
Du wirst dann auch ne Menge Stress haben. Krankengeld gibt’s innerhalb von 3 Jahren max. 78 Wochen.
Dann musst Du zum Arbeitsamt und es gibt noch mal ne Kürzung.
Die KK schickt Dich zu Gutachtern etc.
Man kann viel machen um den Beruf einfacher zu gestalten.
Ich weiß ja nicht wie lange Du beim derzeitigen Arbeitgeber arbeitest. Wenn das sehr lange ist, könntest Du bezüglich ner guten Abfindung verhandeln.
Gruß
sven
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Ich habe von Vollzeit auf Teilzeit reduziert. Als es dann garnicht mehr ging und auf anraten des Arztes einen Aufhebungsvertrag mit
meinen Arbeitgeber geschlossen. Bedenke Krankengeld und Arbeitslosengeld sind schneller vorbei als man denkt. Und dann?
Mit 60 Jahren einen neuen Job finden, sehr schwierig. Aber mit GdB70 müßte doch was gehen? Beratung. Anlaufstellen wie die DRV,
oder VDK Termin in Anspruch nehmen? Aufhebungsvertrag würde ich nur machen, wenn garnichts mehr geht. Wie bei mir.
Aber Gesundheit ist das wichtigste Gut, dass wir haben! Abwägen und vorausschauend Denken. Ich weis, ist nicht so einfach.
Ich war in der gleichen Situation.
Klaus.
meinen Arbeitgeber geschlossen. Bedenke Krankengeld und Arbeitslosengeld sind schneller vorbei als man denkt. Und dann?
Mit 60 Jahren einen neuen Job finden, sehr schwierig. Aber mit GdB70 müßte doch was gehen? Beratung. Anlaufstellen wie die DRV,
oder VDK Termin in Anspruch nehmen? Aufhebungsvertrag würde ich nur machen, wenn garnichts mehr geht. Wie bei mir.
Aber Gesundheit ist das wichtigste Gut, dass wir haben! Abwägen und vorausschauend Denken. Ich weis, ist nicht so einfach.
Ich war in der gleichen Situation.
Klaus.
Re: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit mit GdB70
Hallo,
neue Arbeitsstelle mit 60 und GdB 70 ist schwierig.
Neue Arbeitsstelle bedeutet auch neue Probezeit.
Deshalb: Rente prüfen.
Zu Aufhebungsvertrag muß auch das Integrationsamt zustimmen.
In der Regel stimmen die aber zu.
Ohne die Tätigkeit zu kennen, kann man keine weiteren Angaben machen.
neue Arbeitsstelle mit 60 und GdB 70 ist schwierig.
Neue Arbeitsstelle bedeutet auch neue Probezeit.
Deshalb: Rente prüfen.
Zu Aufhebungsvertrag muß auch das Integrationsamt zustimmen.
In der Regel stimmen die aber zu.
Ohne die Tätigkeit zu kennen, kann man keine weiteren Angaben machen.