Nachteilausgleiche

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gereon
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Nachteilausgleiche

#1

Beitrag von gereon »

Menschen mit einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung erhalten
behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche, abhängig nach dem Grad der Behinderung,
GdB
Der jeweilige Grad der Behinderung richtet sich nach Art und Schwere der Beeinträchtigung
und kann auch abhängig sein von möglichen Merkzeichen.
WICHTIG ist: Nachteilsausgleiche die für einen niedrigeren GdB gelten, gelten auch für alle
höheren GdB.
Der GdB hat auch Einfluss auf den Steuerfreibetrag (Pauschbetrag) und ist abhängig vom
Jeweiligen GdB, beginnend ab einem GdB von 20. Er gilt auch für Menschen die hilflos
gemäß dem Bundesentschädigungsgesetz über die „Entschädigung für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit“ sind, vgl.: § 33 III, Satz4 EStG.
Grad der Behinderung (GdB) Jährlicher Pauschbetrag seit

1.1.2021
20 384 €
30 620 €
40 860 €
50 1.140 €
60 1.440 €
70 1.780 €
80 2.120 €
90 2.460 €
100 2.840 €
Merkzeichen H, Merkzeichen BI und Merkzeichen
TBl unabhängig vom GdB 7.400
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
SuomiLove

Re: Nachteilausgleiche

#2

Beitrag von SuomiLove »

Darf ich mal kurz fragen, was das genau bedeutet: Nachteilsausgeleich?

Danke.
Birkbot
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Registriert: 25. Jul 2018, 11:25
7
Wohnort: Erlangen

Re: Nachteilausgleiche

#3

Beitrag von Birkbot »

Wikipedia sagt: "Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX)"

Also, weil du zum Beispiel Geld ausgeben musst für Batterien, hast du als Schwerhöriger mit GdB eine gewisse Summe, die du steuerfrei verdienen darfst.
Oder weil du als schwerbehinderter Schüler/Student dem Unterricht möglicherweise nicht so gut folgen kannst, darfst du länger bei einer Klausur brauchen.

@gereon: Das Merkzeichen RF fehlt noch, oder?
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gereon
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Re: Nachteilausgleiche

#4

Beitrag von gereon »

@Birkboot.
Bei meiner Auflistung ging es nur um den steuerlichen Freibetrag auch Behindertenpauschbetrag genannt Wie Du der Liste entnehmen kannst, spielen der GdB bei den Merkzeichen H, BL und TBL keine Rolle, da man schon aufgrund der Merkzeichen einen Behindertenpauschbetrag von 7400 € erhält.
Einen guten Überblick welche Nachteilausgleiche einem ab einem bestimmten GdB sowie Vorhanden sein von Merkzeichen zusteht, bietet diese Seite:

https://www.schwerbehindertenausweis.de ... eich-suche
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
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