Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

SuomiLove
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#26

Beitrag von SuomiLove »

emilsborg hat geschrieben: 18. Apr 2025, 18:57 Nur braucht es in der Regel dafür ein Urteil einer (höheren) Sozialgerichtsinstanz, meist Landessozialgericht, da die Krankenkasse in der Regel weiterzieht wenn sie beim Sozialgericht verloren hat.
Und hier möchte ich mal in die DIskussion reinspringen.
Wenn man denn ein Hörgerät braucht, dass mehr kann und die Kasse nicht zahlen will, man aber selber zu arm ist, die Mehrkosten zu tragen, würde sich ja eine Klage vor dem Sozialgericht ergeben. Nach meinem Kenntnisstand brauchen Sozialgerichte unter Umständen mehrere Jahre, bis eingereichte Klagen wie auch immer verhandelt und beurteilt werden. Dann käme der Sprung zum Landessozialgericht, mit vermutlich ähnlichen Bearbeitungszeiten.

Wie handhabt man dass dann, als Versicherter, der ja auf die Geräte angewiesen ist?
Eigentlich kannste dann doch nur innerlich downgraden?
liebe grüße helen
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emilsborg
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#27

Beitrag von emilsborg »

SuomiLove hat geschrieben: 18. Apr 2025, 23:40 Wie handhabt man dass dann, als Versicherter, der ja auf die Geräte angewiesen ist?
Eigentlich kannste dann doch nur innerlich downgraden?
Wie manche Mitforisten gerne argumentieren: es gibt Anbieter mit 0% Finanzierung, womit zumindest die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden kann. Wenn dieser Weg ebenfalls nicht möglich ist bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg und wenn man sich die finanzielle Situation nicht schlechtredet, dann müsste auch Prozesskostenhilfe dann beantragt werden könne. Das bedingt dann aber bereits die Eingangshürde auf dem Klageweg (ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe wäre bereits dort Schluss und die wird meines Wissens nach auch nur bewilligt, wenn Erfolgsaussichten bestehen (was in BW, wo ich wohne, eben sehr fraglich ist).
Zur Dauer des Klageweges: bei mir dauerte es im Mittel circa 18 Monate auf jeder Instanz, was relativ schnell war.
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svenyeng
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#28

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich meine man muss die Kosten für die HGs auch eh erst vorstrecken, oder?

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Gruß
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#29

Beitrag von gereon »

svenyeng hat geschrieben: 19. Apr 2025, 07:35 Hallo!
Ich meine man muss die Kosten für die HGs auch eh erst vorstrecken, oder?
Mach ne 0% Finanzierung mit kleinen Raten und sei stressfrei.
Wie schon mehrfach geschrieben, geht man erst dann in Vorleistung, wenn die Kostenübernahme abgelehnt worden ist. Die Kosten für die Selbstbeschaffung werden dann über dem Klageweg zurückgeholt. Beim Sozial-und beim Landessozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Erst bei Verfahren vor dem Bundessozialgericht besteht ein Anwaltszwang. Allerdings wird dringend empfohlen sich hier von einem Anwalt vertreten zu lassen. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Wer ein niedriges Einkommen hat, kann bzgl. der Vertretung durch einen Anwalt Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ist man auf höherwertige Geräte angewiesen und kann man sich diese nicht leisten, besteht die Möglichkeit hier einen Eilantrag oder einstweilige Verfügung zu beantragen.
Ja Klageverfahren können echt lange dauern. Bei dem einen geht es schneller, bei dem anderen dauert es länger. Dies hängt davon ab welches Sozial- oder Landesgericht zuständig ist und wie stark dieses überlastet ist.
Daher wird oft bzgl. der Klagedauer 1 - 5 Jahre angegeben. Ich kenne ein Verfahren, das durch alle Instanzen bis hin zum BSG gegangen ist und somit sich über den Zeitraum von acht Jahren erstreckt hat.
Schade, dass man vom Threadersteller nichts mehr hört. Dann könnte man hier gezielter auf dessen Fragen eingehen
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#30

Beitrag von SuomiLove »

emilsborg hat geschrieben: 19. Apr 2025, 07:22 Wie manche Mitforisten gerne argumentieren: es gibt Anbieter mit 0% Finanzierung, womit zumindest die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden kann. Wenn dieser Weg ebenfalls nicht möglich ist bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg und wenn man sich die finanzielle Situation nicht schlechtredet, dann müsste auch Prozesskostenhilfe dann beantragt werden könne. Das bedingt dann aber bereits die Eingangshürde auf dem Klageweg (ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe wäre bereits dort Schluss und die wird meines Wissens nach auch nur bewilligt, wenn Erfolgsaussichten bestehen (was in BW, wo ich wohne, eben sehr fraglich ist).
Zur Dauer des Klageweges: bei mir dauerte es im Mittel circa 18 Monate auf jeder Instanz, was relativ schnell war.
Diese Finanzierungen muß man ja auch erstmal bewilligt bekommen.

Ich denke da an kleine Rentner, die z.t. mit Grundsicherung aufstocken müssen, oder den "bösen" Bürgergeldempfängern, die es ja auch geben soll, sogar manche mit Hörschaden.
Prozesskostenhilfe wird tatsächlich nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Kumpel von mir ist Sozialrechtsanwalt.
Mit 1,5 Jahren pro Instanz hast du Glück. Habe von Fällen in Berlin gehört, wo es erstinstanzlich tatsächlich 3 Jahre + gedauert hat.
Was echt krass ist.

Also sind diese Menschen dann doch ehr im Regen stehend.
svenyeng hat geschrieben: 19. Apr 2025, 07:35 Hallo!

Ich meine man muss die Kosten für die HGs auch eh erst vorstrecken, oder?

Mach ne 0% Finanzierung mit kleinen Raten und sei stressfrei.

Gruß
sven
Also ich mußte bei meinen gar nichts vorstrecken. Sind komplett von der Kasse übernommen worden.
Zur 0% FInanzierung siehe oben!
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

#31

Beitrag von emilsborg »

SuomiLove hat geschrieben: 18. Apr 2025, 23:40 Und hier möchte ich mal in die DIskussion reinspringen.
Wenn man denn ein Hörgerät braucht, dass mehr kann und die Kasse nicht zahlen will, man aber selber zu arm ist, die Mehrkosten zu tragen, würde sich ja eine Klage vor dem Sozialgericht ergeben. Nach meinem Kenntnisstand brauchen Sozialgerichte unter Umständen mehrere Jahre, bis eingereichte Klagen wie auch immer verhandelt und beurteilt werden. Dann käme der Sprung zum Landessozialgericht, mit vermutlich ähnlichen Bearbeitungszeiten.

Wie handhabt man dass dann, als Versicherter, der ja auf die Geräte angewiesen ist?
Eigentlich kannste dann doch nur innerlich downgraden?
Hier gibt es schlichtweg das Dilemma, dass soweit ich es für mich empfinde die Krankenkassen eigentlich so gut wie immer am längeren Hebel sitzen. Gereon ist einer der Wenigen hier im Forum die bereits erfolgreich waren vor Gericht. Denn leider ist es so dass an mehreren Stellen, die entscheidend sind für eine eventuelle vollständige Kostenübernahme, die Krankenkasse durch Nichtstun oder Verzögerung im Vorteil ist:
  • Selbstbeschaffung vor Ablehnung der Kostenübernahme (ok, das ist tatsächlich nachvollziehbar und ist ja tatsächlich auch nur möglich wenn die Kosten wie auch immer selbst vorgestreckt werden können)
  • Veränderung (vor allem Verschlechterung natürlich) nach Verordnung und vor einem eventuellen Gutachten (natürlich ist der Zustand zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung somit nicht mehr vorhanden, aber das einseitig zu Lasten des Schwerhörigen auszulegen ist ehrlich gesagt nicht die Art und Weise, wie man es Krankenversicherten fair möglich macht, Fehlentscheidungen der Krankenkassen korrigieren zu lassen)
  • Dauer des Klageweges ist für Hilfsmittel vor allem mit mehreren Instanzen schlichtweg wahnsinnig. Mir wurde quasi mitgeteilt, meine Klage wäre wahrscheinlich erfolgreich gewesen, wenn ich erst geklagt und nach erfolgreicher Klage die Hörgeräte dann beschafft hätte. Selbst nach „nur“ 3 Jahren nach Austestung ist nicht unbedingt garantiert dass dann noch für sechs Jahre Support geleistet wird seitens des Herstellers. Leider waren weder Gutachterin noch ich damals zur Verhandlung vor dem LSG Stuttgart eingeladen worden und somit konnten wir auch nicht auf die Unsinnigkeit dieses Vorschlags hinweisen. Der vdk Vertreter war nicht in der Lage das direkt als bestenfalls unpraktikabel zu benennen. Ein Verweis auf die Konsequenz von in anderen Fällen üblicherweise notwendigen Zeit bis zum finalen Urteil hätte bei jemandem der rechnen kann vielleicht noch ein Umdenken bewirken können, aber seit wann rechnen die meisten Juristen in solchen Fällen (wurde mir von Bekannten die Juristen sind offen gesagt - beim eigenen Geldbeutel rechnet man, ansonsten eher nicht)
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Re: Wie muss ich vorgehen, damit die Krankenkasse bei Multipler Sklerose ein Gerät über dem Festbetrag bezahlt?

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Beitrag von gereon »

emilsborg hat geschrieben: 20. Apr 2025, 07:17
  • Selbstbeschaffung vor Ablehnung der Kostenübernahme (ok, das ist tatsächlich nachvollziehbar und ist ja tatsächlich auch nur möglich wenn die Kosten wie auch immer selbst vorgestreckt werden können)
Bzgl. der Selbstbeschaffung ist das Kaufdatum und nicht das Datum der Rechnung entscheidend
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