emilsborg hat geschrieben: ↑19. Apr 2025, 07:22
Wie manche Mitforisten gerne argumentieren: es gibt Anbieter mit 0% Finanzierung, womit zumindest die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden kann. Wenn dieser Weg ebenfalls nicht möglich ist bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg und wenn man sich die finanzielle Situation nicht schlechtredet, dann müsste auch Prozesskostenhilfe dann beantragt werden könne. Das bedingt dann aber bereits die Eingangshürde auf dem Klageweg (ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe wäre bereits dort Schluss und die wird meines Wissens nach auch nur bewilligt, wenn Erfolgsaussichten bestehen (was in BW, wo ich wohne, eben sehr fraglich ist).
Zur Dauer des Klageweges: bei mir dauerte es im Mittel circa 18 Monate auf jeder Instanz, was relativ schnell war.
Diese Finanzierungen muß man ja auch erstmal bewilligt bekommen.
Ich denke da an kleine Rentner, die z.t. mit Grundsicherung aufstocken müssen, oder den "bösen" Bürgergeldempfängern, die es ja auch geben soll, sogar manche mit Hörschaden.
Prozesskostenhilfe wird tatsächlich nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Kumpel von mir ist Sozialrechtsanwalt.
Mit 1,5 Jahren pro Instanz hast du Glück. Habe von Fällen in Berlin gehört, wo es erstinstanzlich tatsächlich 3 Jahre + gedauert hat.
Was echt krass ist.
Also sind diese Menschen dann doch ehr im Regen stehend.
svenyeng hat geschrieben: ↑19. Apr 2025, 07:35
Hallo!
Ich meine man muss die Kosten für die HGs auch eh erst vorstrecken, oder?
Mach ne 0% Finanzierung mit kleinen Raten und sei stressfrei.
Gruß
sven
Also ich mußte bei meinen gar nichts vorstrecken. Sind komplett von der Kasse übernommen worden.
Zur 0% FInanzierung siehe oben!