Tut mir Leid wenn ich dich beleidigt habe, aber das kann ich nicht. Dieses Thema ist für mich sehr emotional aufgeladen und es macht mich sehr wütend. Ich bin sicher das könntest du nachvollziehen, wenn du selber behindert wärst und die Qualität deiner Hörgeräteversorgung darüber entscheidet, wie weit du am Leben teilhaben kannst und du nicht in eine reiche Familie hineingeboren wurdest.Ohrenklempner hat geschrieben: ↑19. Sep 2025, 17:59 Ich würde mich im Übrigen sehr freuen, wenn du mal diese ganze Polemik und diese emotional gefärbten Ausdrücke weglassen würdest.
Neues vom BSG
Re: Neues vom BSG
Re: Neues vom BSG
Der Vorteil bei der schriftlichen Kommunikation gegenüber der mündlichen ist, das man in Ruhe das Geschriebene nochmals durchlesen und eventuell nachbearbeiten kann.
Re: Neues vom BSG
Dann ist doch alles gut für Dich gelaufen. Warum dann noch dieser Groll?
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Neues vom BSG
Für das optimale Sprach verstehen ist eine Automatik doch überhaupt nicht notwendig. Es reicht, wenn der Träger je nach Situation in das entsprechende Programm manuell wechseln kann. Automatik ist Komfort.Ohrenklempner hat geschrieben: ↑18. Sep 2025, 19:43 Als ich darüber nachgedacht habe, ist mir was einfallen.
Das T 500 hatte keine adaptiven Mikrofone, das gab es erst ab dem 600er. Vermutlich wurde mit omnidirektional eingestellten Mikrofonen gemessen, so dass der Störschall von hinten genau so aufgenommen wurde wie die Sprache von vorne.
Das P30 von Phonak hat eine Hörprogrammautomatik, darum hat es sich im Geräusch nach vorne auf die Sprache fokussiert.
Dass das T500 bzw. Audionova T30 vor etwa drei Jahren noch aufzahlungsfrei angeboten wurde, kommt hin. Anfang 2023 gab es die Änderung in den Hilfsmittelrichtlinien, wonach Automatische Mikrofone oder Programmautomatik Pflicht wurden. In der Folge war auch das 600er als günstigstes Gerät von Unitron erhältlich und das 500er war raus.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: Neues vom BSG
Das stimmt solange der Träger geistig und motorisch fit genug ist. Ich kann mir aber leider Situationen vorstellen in denen Hörgeräteträger zwar von den entsprechenden Programmen profitieren, aber nicht in der Lage sind diese auch passend selbst einzustellen.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Neues vom BSG
Stimmt schon. Sonderfälle können in begründeten Einzelfällen einen Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten haben. Aber eben nur in Einzelfällen. Zum Beispiel kann ich mir vorstellen, dass ADHS Betroffene eine sehr gute Nebengeräusch Unterdrückung zwingend benötigen.
Einzelfälle! Wenn sich jeder als Einzelfall sieht, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen auch jeden Fall zu allererst ablehnt. Diejenigen, die es wirklich brauchen, sind die Leidtragenden des Systems, das von vielen unnötig ausgenutzt wird. Klagen vor Sozialgericht steht jedem offen, aber das muss doch nicht sein, nur weil man das Recht dazu hat. Wenn man es objektiv braucht, habe ich kein Problem damit. Nur das Problem daran ist: was ist objektiv, das ist und bleibt eine Streitfrage. Leider.
In meinem vorherigen Beitrag habe ich nur den Standardfall berücksichtigt, nicht die Ausnahmen, die Ausnahmen bleiben sollten.
Einzelfälle! Wenn sich jeder als Einzelfall sieht, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen auch jeden Fall zu allererst ablehnt. Diejenigen, die es wirklich brauchen, sind die Leidtragenden des Systems, das von vielen unnötig ausgenutzt wird. Klagen vor Sozialgericht steht jedem offen, aber das muss doch nicht sein, nur weil man das Recht dazu hat. Wenn man es objektiv braucht, habe ich kein Problem damit. Nur das Problem daran ist: was ist objektiv, das ist und bleibt eine Streitfrage. Leider.
In meinem vorherigen Beitrag habe ich nur den Standardfall berücksichtigt, nicht die Ausnahmen, die Ausnahmen bleiben sollten.
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und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
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Re: Neues vom BSG
Da gebe ich Dir absolut recht. Denn dann kommen wir wieder zu den Fällen, dass man der Meinung ist man brauche nur an den entsprechenden Stellen im AHAP Bogen die Kreuze zu setzen und schon bekommt man die vollständige Kostenübernahme durch. Dem ist aber nicht so. Denn das Sozialgericht wird dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben und wenn hier keine Unterschiede festgestellt werden, dann gibt es auch keine Kostenübernahme für teurere Geräte.Dani! hat geschrieben: ↑23. Sep 2025, 22:19 Einzelfälle! Wenn sich jeder als Einzelfall sieht, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen auch jeden Fall zu allererst ablehnt. Diejenigen, die es wirklich brauchen, sind die Leidtragenden des Systems, das von vielen unnötig ausgenutzt wird. Klagen vor Sozialgericht steht jedem offen, aber das muss doch nicht sein, nur weil man das Recht dazu hat. Wenn man es objektiv braucht, habe ich kein Problem damit. Nur das Problem daran ist: was ist objektiv, das ist und bleibt eine Streitfrage. Leider.
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Re: Neues vom BSG
Natürlich wäre nur der APHAB Bogen zu einfach. Wie Dr. Weber gestern Abend nach seinem Vortrag zu den Urteilen gesagt hat, Hörtagebuch führen und herausstellen, wo die Probleme im Alltag sind. Bisher wurde das in Baden-Württemberg seitens der Gerichte als nicht stichhaltig abgelehnt, aber da sagte er, das wäre in Zukunft einer der Bausteine, den man natürlich mitbringen müsste wenn man eine höhere Kostenerstattung anstreben würde.gereon hat geschrieben: ↑24. Sep 2025, 12:53 Da gebe ich Dir absolut recht. Denn dann kommen wir wieder zu den Fällen, dass man der Meinung ist man brauche nur an den entsprechenden Stellen im AHAP Bogen die Kreuze zu setzen und schon bekommt man die vollständige Kostenübernahme durch. Dem ist aber nicht so. Denn das Sozialgericht wird dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben und wenn hier keine Unterschiede festgestellt werden, dann gibt es auch keine Kostenübernahme für teurere Geräte.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, der Freiburger Sprachtest ist (auch in den Augen einiger Akustiker) eher ein Nachweis, dass die Geräte ansatzweise überhaupt passend eingestellt sind. Ob ein vollständiger Ausgleich, wie von Dr Weber als gesetzlich definierten Anspruch genannt, überhaupt möglich ist, sei mal dahingestellt. Der Oldenburger Satztest scheint mir aus eigener Erfahrung eher manipulationssicher wie der Freiburger Test und ist aber aufwändiger für den Durchführenden… dort exakt gleiche Ergebnisse zu erzielen ist aber auch deutlich unwahrscheinlicher, somit wäre das Gequake der Krankenkassen, gleicher Wert, somit gleichwertig auch nicht mehr so häufig wie heute.
Wie es genau weitergeht ist aber noch nicht geklärt. Vor etwas mehr als 10 Jahren wurden nach dem BSG Urteil auf einmal die Festbeträge quasi verdoppelt…
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Re: Neues vom BSG
Wie mein Vorschreiber es schon erwähnt hat, nur AHAP bzw. nur Hörtagebuch wäre zu einfach. Aber auch ein festgestelltes besseres Sprachverstehen alleine reicht für die vollständige Kostenübernahme nicht aus. Diese wird nur nach dem zusätzlichen Nachweis von erheblichen Gebrauchsvorteile im Alltag gewährt.
Wenn jetzt aber der Freiburger identische Ergebnisse aufweist und dann der subjektive Eindruck via AHAP gegensätzlich zu den Messergebnissen ausfällt, wird es schwierig mit der vollständigen Kostenübernahme. Dann müsste eigentlich der MdK weitere Test anordnen, was er in der Regel nicht tut. Des Weiteren berücksichtigt der MdK überhaupt nicht den subjektiven Eindruck und schaut auch nicht danach wie hoch die Mehrkosten aufgrund zwingend benötigter beruflicher Features sind.
Ich kann auch nur den Tipp geben, sofern in der Bewertung durch den MdK der Name des Arztes angegeben ist, diesen mal zu googeln. Denn nicht selten kommt es vor, dass diese nicht von einem HNO Arzt sondern von einem fachfremden Arzt vorgenommen wird, was nicht zulässig ist.
Dies konnte ich 2008 der IKK direkt nachweisen und somit hatten sie doch noch alles bezahlt.
In solchen Fällen wird dann das BSG das Verfahren zurück ans LSG verweisen und weitere Tests (OLSA ?) anordnen.
Hatte nicht mal Mucketoaster erwähnt, dass es 2026 einen neuen Freiburger geben soll?
Wenn jetzt aber der Freiburger identische Ergebnisse aufweist und dann der subjektive Eindruck via AHAP gegensätzlich zu den Messergebnissen ausfällt, wird es schwierig mit der vollständigen Kostenübernahme. Dann müsste eigentlich der MdK weitere Test anordnen, was er in der Regel nicht tut. Des Weiteren berücksichtigt der MdK überhaupt nicht den subjektiven Eindruck und schaut auch nicht danach wie hoch die Mehrkosten aufgrund zwingend benötigter beruflicher Features sind.
Ich kann auch nur den Tipp geben, sofern in der Bewertung durch den MdK der Name des Arztes angegeben ist, diesen mal zu googeln. Denn nicht selten kommt es vor, dass diese nicht von einem HNO Arzt sondern von einem fachfremden Arzt vorgenommen wird, was nicht zulässig ist.
Dies konnte ich 2008 der IKK direkt nachweisen und somit hatten sie doch noch alles bezahlt.
In solchen Fällen wird dann das BSG das Verfahren zurück ans LSG verweisen und weitere Tests (OLSA ?) anordnen.
Hatte nicht mal Mucketoaster erwähnt, dass es 2026 einen neuen Freiburger geben soll?
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