Aber es gibt eine Ausnahme: für versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden auch die Kosten für Batterien und
Dieser Hinweis, weil ich über die Suchfunktion nichts dazu gefunden habe...
Ich will, dass ihr erfahrt dass die Krankenkasse Batterien und
Warum schreibst Du dann eine so mißverständliche Überschrift?
Ich wundere mich, dass über meine Beweggründe spekuliert wird.
Das war der Hauptgrund. Die Diskussion, die danach eröffnet wurde, ist nett, bringt aber in der Sache nichts, weil die deutschen
Valider Punkt - und schön für dich. Aber man kann alles herunterrechnen - der
Soweit mir bekannt gehst du damit Baden, denn Werbungskosten sind sehr speziell definiert und der Eigenanteil bei Hörgeräten wurde bisher bei entsprechenden Klagen immer für sowohl Werbungskosten als auch außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt. Bei letzterem müsstest du die medizinische Notwendigkeit bestätigt bekommen und die Krankenkasse es trotzdem nicht bezahlen, das ist eine eher marginale Angelegenheit…
Bei diesen müssen die Krankenkassen die Kosten tragen, da das Implantat ja aktiv gehalten werden muss und somit … finde ich (auch wenn es um potentiell deutlich höhere Kosten als bei Hörgeräten geht) ehrlich gesagt etwas haarspalterisch.gereon hat geschrieben: ↑9. Nov 2025, 14:49 Anders sieht es dagegen bei Batterien für das CI aus. Hier werden oft deutlich mehr Batterien als beim Hörgerät benötigt. Dies sind dann 675 er Batterien, die dann häufig auch nur 48 - 72 Stunden halten. Diese Kosten werden von den Krankenkassen soweit ich weiß vollständig getragen.
Dem ist so, 40 CHF je Hörgerät bei zwei Geräten! Summiert und ist aus meiner Sicht recht fair. Zum anderen muss man bedenken, dass es bei Internetkauf tatsächlich unter diesem Betrag möglich ist sich für ein Jahr damit ausreichend mit Batterien zu versorgen bzw. die Kosten für den Akkutausch mit zu finanzieren.
Werbungskosten geht natürlich nicht, außergewöhnliche Belastung aber schon. Nur muss man erst einmal die zumutbare Belastung nach § 33 EStG überschreiten. Das wird nicht klappen, wenn es nur um die Batterien geht.Soweit mir bekannt gehst du damit Baden, denn Werbungskosten sind sehr speziell definiert und der Eigenanteil bei Hörgeräten wurde bisher bei entsprechenden Klagen immer für sowohl Werbungskosten als auch außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt. Bei letzterem müsstest du die medizinische Notwendigkeit bestätigt bekommen und die Krankenkasse es trotzdem nicht bezahlen, das ist eine eher marginale Angelegenheit…
Ähm... ja. Du schreibst in der Überschrift von Stromkosten, meinst aber Batterien und