Hörgerät verloren. Haftungsfrage

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screenshooter
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Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#1

Beitrag von screenshooter »

Hallo,
Ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Ich habe ein neues Hörgerät seit einem halben Jahr. Die Otoplastik hat nie richtig gepasst, das heißt, sie ist immer wieder aus dem Ohr herausgerutscht. Ich habe den Hörakustiker darauf hingewiesen, er hat mehrfach nachgebessert, ohne Erfolg. Gestern habe ich das Hörgerät verloren, weil es eben nicht richtig gepasst hat. Es ist mir unbemerkt am Bahnhof aus dem Ohr gefallen. Kann ich den Hörakustiker (teilweise) dafür haftbar machen?
Meines Erachtens liegt ein Sachmangel vor, der maßgeblich zum Verlust beigetragen hat.
Sehe ich das richtig, wenn ich davon ausgehe, dass mir der Hörakustiker vertraglich nicht nur ein Hörgerät schuldet, sondern eine funktionierende, passend sitzende Versorgung. Ein gut passendes HG verliert man doch nicht ohne weiteres…
777
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#2

Beitrag von 777 »

Moin,
wenn meine Otoplastik am Draht hängt, fällt das HG nicht vom Ohr ab. Das mag bei dir anders sein.
Merken müsste man das wohl akustisch, wenn es plötzlich leise wird im Ohr.
Ob man den Aku da in die Haftung nehmen kann weiß ich nicht, dürfte schwierig werden denke ich aber.
Moin Moin und viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland :wave:
svenyeng
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Akustiker dafür aufkommen muss. Letztens wirst Du einen Anwalt brauchen. Und dann steht Aussage gegen Aussage.

Du hast gewusst das die Otoplastik nicht richtig sitzt. Also hättest Du gut drauf achten müssen.

Die KK zahlt jetzt eh sofort ihren Zuschuss.
Sprech doch einfach mit dem Akustiker ganz in Ruhe.
Vielleicht kommt er Dir bei der Zuzahlung entgegen.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Schwierig, vor allem, wenn man nur die eine Seite der Geschichte kennt.
Was sagt denn der Akustiker dazu?
Einerseits hast du Recht, dass ein nicht gut sitzendes Hörgerät einen Sachmangel darstellt. Andererseits hast du auch fahrlässig gehandelt, weil du das Gerät trotzdem getragen hast.
Ich hoffe, der Akustiker und du werdet euch einig und das nächste Gerät sitzt besser.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Gerhard Weber
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#5

Beitrag von Gerhard Weber »

Denke auch es wird schwierig das zu belegen. Es handelt sich ja um einen "beweglich am Körper befindlichen Gegenstand".

Ich trage meine Geräte mit einem Dome und Hörerhalterung. Bei bestimmten Aktivitäten (Rad fahren, Überkopf-Arbeiten beim Heimwerkeln) merke ich schon, das die Teile manchmal etwas locker sitzen, aber sonst halten die Geräte in allen Situationen fest hinterm Ohr. Da frage ich mich schon, wie turbulent die Situation im Bahnhof gewesen sein muss, um ein Gerät mit Otoplastik zu verlieren. Ist halt auch etwas schwierig nachzuweisen. Könnte ja genau so gut sein, dass man in einem Café am Bahnhof saß und das Gerät raus genommen hat um mal vom Trubel abzuschalten. Und dann war es schwuppdiwupp auf einmal weg.

Ich denke es wäre besser, den Verlust bei der Krankenkasse zu beantragen. Dein Akustiker kann dir ja eventuell beim Eigenanteil der Neubaschaffung entgegen kommen, weil er nicht mehr so viel Arbeit hat und die Sache ist erledigt.
Wenn du allerdings ihm die Schuld in die Schuhe schiebst, kann es sein, dass er die weitere Zusammenarbeit verweigert. Dann müsstest du einen neuen Akustiker suchen und der kann die vielleicht beim Eigenanteil nicht gut entgegen kommen, da er ja mit dir nochmal von vorne anfangen muss.

Was für eine Form hatte die verlorene Otoplastik? War es ein Stöpsel oder eher eine Kralle mit Abstützung?
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