Wiederspruch

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PetraAnett
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Wiederspruch

#1

Beitrag von PetraAnett »

Hallo,
heute konnte ich auf dem EW Medelamt die Unterlagen kopieren. Jetzt kann es also los gehen und ich kann den Wiederspruch schreiben. Allerdings verstehe ich teilweise nur Bahnhof und weiß grad gar nicht so richtig wo und wie ich anfange.
Für mich auffällig war eine Aktennotiz, dass kein Sprachaudiogramm vorliegt und das erst vorhandesein muß. (Ich frage mich wofür - für die Feststellung der Sprachverzögerung ist es doch auch nicht ausschlaggebend?) Die HNO Ärztin hate ausdrücklich darauf hingewiesen in ihrem Schreiben, dass noch kein Sprachaudiogramm zum damaligen Zeitpunkt erstellt werden konnte, da kein Sprachverständnis da war. In dem Schreíben stand auch, dass die Sprachverzögerung für den Gesamt GdB berücksichtigt werden muß. Vom Gutachter steht eine Empfehlung, dass man das Sprachaudiogramm erst erstellen soll und dann neu prüfen. (Wenn ich das richtig verstanden habe.)
Außerdem habe ich mit Schrecken festgestellt, das wir den Punkt ich beantrage die MErkzeichen ... nicht angekreuzt haben, ich habe das damals nicht verstanden und dachte so wie ich es einschätze ist mein Kind ja nicht für immer hilflos oder auf Begleitung angeweisen. Inzwischen weiß ich ja wie das zu verstehen ist, und wer noch Probleme hat mit 5 einem Fremden seine Namen zu sagen ist schon hilflos ...
Habe ich da jetzt einen Fehler gemacht mit dem Wiederspruch, weil ich die Merkzeichen nicht angekreuzt haben? Allerdings RF haben wir und das hatte ich auch nicht angekreuzt.

So, das war wohl mal weider etwas durcheinander .
Ich danke euch trotzdem füre alle Ratschläge die ihre mir jetzt geben könnt.
Lg
PetraAnett
Andrea Heiker
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Re: Wiederspruch

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Petra Annett,

maßgeblich ist der Hörverlust und der Sprachstand des Kindes zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Lass Dir nichts einreden und wenn sich der Sprachentwicklungsrückstand so groß ist, dass Deine Tochter nichts versteht, ist auch das zu berücksichtigen, weil die Beeinträchtigung doch JETZT vorhanden ist und ganz reale Probleme macht. Fordere in Deinem Widerspruch, dass Deiner Tochter rückwirkend ab Antragsstellung der Sprachrückstand von damals anerkannt wird (bzw. der aktuelle Sprachstand wenn er noch immer so schlecht ist). Später überprüfen ob die Sprachbehinderung auch weiterhin so groß ist und den GdB herabsetzen, können die Heinis vom VA später immer noch. das solltest Du vielelicht auch mal erwähnen.

War der Gutachter ein Pädaudiologe oder zumindest ein HNO-Arzt? Wenn nicht, kannst Du einfach seine Fähigkeit anzweifeln und Du solltest verlangen, dass man Dir einen Gutachter nennt, der eine pädaudiologische Ausbildung hat.

Wegen der Merkzeichen solltest Du ein formloses Schreiben schicken, dass Du mangels besseren Wissens nicht den richtigen Antrag stellen konntest und Du deshalb noch zusätzlich die Merkzeichen B und H rückwirkend beantragst, evtl solltest Du auch GL beantragen wenn Dein Kind wirklich sehr schlecht hört. Ich weiß gerade mal wieder nicht, um welches Kind es hier geht.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
PetraAnett
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Re: Wiederspruch

#3

Beitrag von PetraAnett »

Hallo alle (und besonders Andrea),

zum Zeitpunkt der Antragstellung war unser Sohn reichlich 3,5 Jahre alt, hat ca. 20 "Worte" gesprochen, die größtenteils nur von uns verstanden wurden. Das Versorgungsamt hat die Kopie vom HNO an den Kia wo steht :"Der Sprachstatus zeigt eine audiogene Sprachentwicklungsverzögerung mit universeller Dyslallie, Dysgrammatismus, nicht altersentsprechendem Wortschatz und Sprachverständnis.... Das Kind hat noch kein offenes Sprachverständnis, die wenigen spontanen sprachlichen Äußerungen bleiben für Außenstehende unverständlich." Außerdem der Brief von HNO + Phoniatrie wo steht " Die Anfertigung eines Sprachaudiogrammes mit Einsilbern ist bei der audiogenen Sprachentwicklungsverzögerung noch nicht möglich ...Bei Berechnung des Gesamtgrades der Behinderung muss die audiogene Sprachentwicklungsstörung berücksichtigt werden."
Dann lese ich beim VA "Sprachaudiogramm noch nicht zu erheben deshalb NU 5.Lj Grund: Beurteilung de. Außmaßes d. Sprachstörung . "und ein paar Seiten weiter von einem andern Gutachter "Verlängerung des Intervalls zur Nachprüfungbis 1.1.08 mit aktuellem phoniatrischem Befund, der das Ausmaß der Sprachstörung belegt."
Ist denn der Befund zuwenig? Also ich finde er belegt schon die Sprachstörung. :help: Kann ich mich beim Wiederspruch af die Aktennotizen beziehen und sagen: " ...das ist nicht so, folgender Befund lag vor und stellt kar ..." ??? :help: :help:

Andrea, ich weiß leider nicht ob der Gutachter ein HNO oder Pädaudiologe war. Auf dem einen Zettel kann man den Stempel leider nicht lesen (Buchstaben fehlen) und bei dem zweiten (wegen der Rückwirkung bis zur Geburt) steht nur Stellungnahme durch den ärztliche Dienst und dann der Name und externe Gutachter.

Danke für alle Hilfen.

LG
PetraAnett
PetraAnett
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Re: Wiederspruch

#4

Beitrag von PetraAnett »

doppelt :(
Momo
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Re: Wiederspruch

#5

Beitrag von Momo »

Hallo Petra Anett

also wenn ich das richtig verstehe, akzeptieren sie vorerst mal den fehlenden Sprachtest und möchten eine Nachuntersuchung im Jahr 2008, die erst schon jetzt verlangt wurde aber eben nochmal aufgeschoben ist.
PetraAnett hat geschrieben:Und dann die Aktennoitz vom Gutachter
"Sprachaudigramm noch nicht zu erheben, deshalb Nachuntersuchung 5.Lj Grund Beurteilung des Außmases der Sprachstörung." und ein paar Seiten weiter "Verlängerung des Intervalls der Nachprüfung bis zum 1.1.08 mit aktuellem phonatrischen Befund der das Ausmaß der Sprachstörung belegt."
Wichtig wäre halt im Widerspruch zu schreiben, dass sie die Sprachstörungen bis dahin auch mit berücksichtigen, da sie ja bisher sogar so gravierend sind, dass keine Tests des Sprachstandes möglich sind und dann verweist du auf das Schreiben des HNOs und Kinderarztes.

Außerdem schreibst du noch, dass du gleichzeitig um Berücksichigung der aktuellen Hörkurve (die ja schlechter ist) und um die Anerkennung folgender Merkzeichen ...(aufzählen) bittest.

Zusätzlich scheint ja auch eine Art Sprachverarbeitungsstörung vorzuliegen. Die könntest du7 auch mit angeben (mit Gutachten der Logogpädin), aber wenn du eh alle Mz und 100% bekommst spielt das eigentlcih ja keine große Rolle mehr, außer dass es irgendwo festgehlaten wird seit wann das so ist!

Mehr weiss ich auch nicht. Ggf. würde ich mir Rat beim VdK oder Sozialverband holen.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Andrea Heiker
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Re: Wiederspruch

#6

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Petra_Annett,

es wäre am Besten, Dus childerst noch Mal Alles von vorn. Ich blick da nicht durch!

1.) Was hast Du beantragt?
2.) Was steht im feststellungsbescheid?
3.) Wogegen hast Du Widerspruch eingelegt und was willst Du erreichen?
4.) Wie schlecht hört dein Kind genau (Hörkurve bei 0,5, 1 2 und 4 kHZ, getrennt für beide Seiten)

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
PetraAnett
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Re: Wiederspruch

#7

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Momo und Andrea -
danke erstmal für eure Antworten.
Ich stell so schnell wie möglich noch mal die ganzen Daten ein und schreibe alles (hoffentlich kurz genug)
Bis bald
LG
PetraAnett
Cashelfamily
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Re: Wiederspruch

#8

Beitrag von Cashelfamily »

Hallo PetraAnett,

das mir der Frühförderung hat mich nicht in Ruhe gelassen und ich habe mal ein bißchen nachgeforscht und dir eine ausführliche Email zum Thema geschrieben.

Ich bin mir eigentlich sicher, daß ihr Anspruch auf Hilfe der Eingliederung (Frühförderung) habt.

Was ist interdisziplinäre Frühförderung und wer erhält
sie?

Mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Neunten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des
Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I. S. 1046) wurde
die Früherkennung und Frühförderung behinderter und
von Behinderung bedrohter Kinder neu geregelt. Um die
Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen zu
erleichtern und zu beschleunigen, wurden die
Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung
behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder als
Komplexleistung ausgestaltet (§ 30 Abs. 1 Satz 2 SGB
IX).
Die Frühförderungsverordnung (FrühV) trat mit Wirkung
1. Juli 2003 in Kraft und umfasst nach § 30 SGB IX
nicht nur medizinische Leistungen. Frühförderung ist
eine Sammelbezeichnung für pädagogische und
therapeutische Maßnahmen bestehend aus einem
interdisziplinär abgestimmten System ärztlicher,
medizinisch-therapeutischer, psychologischer,
heilpädagogischer sowie sozialpädagogischer Leistungen
für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder
in den ersten Lebensjahren.
Angebote der Frühförderung stehen mit den
Frühförderstellen und den beiden Sozialpädiatrischen
Zentren fast flächendeckend zur Verfügung.

Entspr. Links hab ich dir in der Email begefügt!

Gruß GINE
Gine, Mama von
Nuri *10/06 - normalhörend :) und Noemi *05/03 (re: hochgradig schwerhörig, li: an Taubheit grenzend nach Pneumokokken-Meningitis mit 18 Monaten re: HG und li: CI seit 01/08)
PetraAnett
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Re: Wiederspruch

#9

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Gine,

ich habe dir per Mail schon paar Details mitgeteilt.
Das Landratsamt (da haben wir heute gleich nachgefragt) hat ja behauptet die Frühförderung hat die KK zu verantworteten.
Jetzt hatten wir heute abend noch ein Telefonat mit der KK die uns auch noch malbestätigt haben, es läuftüber Eingleiderungshilfe.
Ich habe noc h2 Nummern die ich jetzt anrufen kann und hoffe, es läuft was an.
Ich bin so froh, das wir da gestern am Telefon drauf gekommen sind. So können wir hoffentlich noch mind. 1 JAhr in Anspurch nehmen.
Ich ärgere mich momentan schon darüber ,dass uns diesbezüglich nichts bzw. falsche Infos gegeben wurden.
Ohne das Forum wüßten wir es immer noch nicht.
Mal sehen was ich diese Woche noch erreiche.
LG
Danke
PetraAnett
PetraAnett
Beiträge: 478
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Re: Wiederspruch

#10

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Andrea,
ich hab dir mal eine Mail geschickt in der ich versucht habe, alles etwas ausführlicher zu beschreiben.
Ich fürchte nur, mein ganzes Durcheinander in mir schlägt sich z.Z. auch in allem schriftlichen nieder ...

LG
PetraAnett
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