Biene
GDB 30
GDB 30
Hallo, mein Sohn ist 51/2 und seit 9 Wochen trägt er ein HG .Er ist einseitig shg. Ab 85 db. Jetzt haben wir den Behindertenausweiß beantragt und Tim wurde auf GDB 30 eingestuft.Es ist Sprachverzögert ,Wahrnehmungsstörungen und Entwicklungsverzögert.Soll ich mich damit zufriedengeben oder steht ihm mehr zu?
Biene
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Re: GDB 30
Biene,
hat Dein SOhn wirklich 85 dB auf beiden Seiten??? Wenn stehen ihm wesentlich mehr zu:
100% und die MErkzeichen G,,B und H und Rf.
Die 85 dB sind aber eine eine ziemlich wichtige Grneze und daher ist es wichtig die genaue Hörkurve getrennt für beide Seiten zu wissen.
Gruß
Andrea
hat Dein SOhn wirklich 85 dB auf beiden Seiten??? Wenn stehen ihm wesentlich mehr zu:
100% und die MErkzeichen G,,B und H und Rf.
Die 85 dB sind aber eine eine ziemlich wichtige Grneze und daher ist es wichtig die genaue Hörkurve getrennt für beide Seiten zu wissen.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: GDB 30
Andrea, sie schrieb, dass er einseitig shig ist. 
Somit kann das mit den GdB 30 dann unter Umständen schon stimmen...
Gruß,
Nina

Somit kann das mit den GdB 30 dann unter Umständen schon stimmen...
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: GDB 30
Ups, habe nicht genau gelesen. Für eine einseitige Taubheit allein gibt es 20%. Ob mit 30% die sonstigen Probleme angemessen berücksichtigt sind, kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Andrea
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: GDB 30
Hallo Biene
also dun kannst dir die Befundberichte, die zur Einstufung genutzt wurden zusenden lassen, um zu sehen was in wiefern berücksichtigt wurde. Bei einseitiger Taubheit gibt es 20%. Je nachdem wie sehr sich die Entwicklungsverzögerungen und Wahrnehmungsstörungen im Alltag auswirken wird der Rest eingestuft- ziemlich wischiwaschi eben. Da hängt viel vom Gutachter ab, aber auch viel von den Stellungnahmen der angeschriebenen Ärzte und Therapeuten.
Also ich würde die Gutachten und Befundberichte anfordern und erstmal Widerspruch einlegen und sagen Begründung folgt.
LG
Momo
also dun kannst dir die Befundberichte, die zur Einstufung genutzt wurden zusenden lassen, um zu sehen was in wiefern berücksichtigt wurde. Bei einseitiger Taubheit gibt es 20%. Je nachdem wie sehr sich die Entwicklungsverzögerungen und Wahrnehmungsstörungen im Alltag auswirken wird der Rest eingestuft- ziemlich wischiwaschi eben. Da hängt viel vom Gutachter ab, aber auch viel von den Stellungnahmen der angeschriebenen Ärzte und Therapeuten.
Also ich würde die Gutachten und Befundberichte anfordern und erstmal Widerspruch einlegen und sagen Begründung folgt.
LG
Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI