Hallo zusammen,
ich bin nun seit einigen Wochen Probeträger von diversen Hörgeräten. Mit den zuzahlungsfreien Geräten kann ich leider nichts anfangen, weil diese nur mit einem Mikrofon ausgestattet sind und ich bei Hintergrundgeräuschen genauso wenig verstehe, wie ohne Geräte.
Zusätzlich kommt hinzu, dass ich nur im Hochtonbereich schwerhörig bin. Die zuzahlungsfreien Geräte gibt es leider nur mit offenem Ohrstück. Diese beeinträchtigen aber mein Hörvermögen im Tief- und Mitteltonbereich.
Seit gestern probiere ich nun die "Riva 1" aus. Die Geräte sind super, ich verstehe alles, kann von Rundumhören auf Richtungshören (nur nach vorne ) umschalten, so dass Nebengeräusche bei Gesprächen nicht mehr stören, und die Geräte haben einen Minischlauch, so dass mein Hörvermögen im Tieftonbereich nicht eingeschränkt ist. Allerdings muss ich draufzahlen.
Nun meine Frage:
Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse ( ich bin bei der TK ) die Kosten für teurere Geräte voll übernehmen muss, wenn der Ohrenarzt speziell diese Geräte verordnet und dieses fachlich begründet.
Es soll auch diesbezüglich ein Gerichtsurteil geben.
Ist da was dran? Kann mir da jemand weiterhelfen? Was muss der Arzt dann in eine solche Verordnung schreiben?
Mein Akkustiker kennt solche Fälle leider nicht.
Wäre für mich sehr wichtig, weil ich ALG II - Bezieher bin, da tut so eine Zuzahlung natürlich weh. Aber was nutzt es, wenn ich aus Kostengründen Hörgeräte nehme, die dann später in irgend einer Schublade verschwinden???
Schon jetzt Danke für Eure Antworten,
Rainer
Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
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- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
Hallo Rainer,
schau mal im Sh-Netz nach: Insesondere folgenden Thread:
http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... =&all=True
Auch in einem der DSB Reprorte steht ein Artikel, wie man es genau anpacken muss, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Wenn man es richtig anpackt, sind die Aussichten eine vollständige Kostenübernahmezu erstreiten sehr gut. Aber man muss dafür vor den Kadi ziehen. Es dauert mindestens ein bis zwei Jahre bis man ein erstinstanzliches Urteil hat. Man kann zwar nach Ablehnung des Widerspruchs selbst finanziell in Vorleistung gehen und sich das Geld inklusive Zinsen wiederholen, aber genau das ist ja für Dich das Problem. Und wahrscheinlich brauchst Die dieHg auch jetzt und nicht erst in zwei Jahren?
Gruß
Andrea
schau mal im Sh-Netz nach: Insesondere folgenden Thread:
http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... =&all=True
Auch in einem der DSB Reprorte steht ein Artikel, wie man es genau anpacken muss, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Wenn man es richtig anpackt, sind die Aussichten eine vollständige Kostenübernahmezu erstreiten sehr gut. Aber man muss dafür vor den Kadi ziehen. Es dauert mindestens ein bis zwei Jahre bis man ein erstinstanzliches Urteil hat. Man kann zwar nach Ablehnung des Widerspruchs selbst finanziell in Vorleistung gehen und sich das Geld inklusive Zinsen wiederholen, aber genau das ist ja für Dich das Problem. Und wahrscheinlich brauchst Die die
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
Hallo Rainer,
was Anrea schreibt stimmt. Ich würde allerdings nicht von sehr guten Aussichten sprechen sondern von guten.
Das Problem ist heute nur ein Aussagekräftiges Gutachten vom Akustiker zu bekommen. Siehe dazu den vorletzten DSB Report.
Der HNo muss attestieren, dass die angepasstenHG aus med. Sicht unabdingbar sind.
Wichtig ist auch, dass der vergleichende Hörefolg bei 15dB Störlärm mindestens 10% besser liegt.
Uli
was Anrea schreibt stimmt. Ich würde allerdings nicht von sehr guten Aussichten sprechen sondern von guten.
Das Problem ist heute nur ein Aussagekräftiges Gutachten vom Akustiker zu bekommen. Siehe dazu den vorletzten DSB Report.
Der HNo muss attestieren, dass die angepassten
Wichtig ist auch, dass der vergleichende Hörefolg bei 15dB Störlärm mindestens 10% besser liegt.
Uli
Re: Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
Hallo Rainer,
grundsätzlich haben Andrea und Rainer das Wesentliche schon gesagt.
Es gibt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23. Januar 2003 (B 3 KR 7/02 R), die das noch einmal unterstreicht:
"Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht derKK dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht."
Wenn die Kasse ablehnt, kannst du dir entweder vom Jobcenter nach § 23 SGB II für die Zuzahlung ein Darlehen geben lassen und dann nach erfolgreichem Prozess die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten nach § 13 Absatz SGB V von der Krankenkasse verlangen. Wenn dir der HNO-Arzt Eilbedürftigkeit bescheinigen kann, gibt es auch den Weg der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Absatz 2 Satz 2 SGG.
Viele Grüße
grundsätzlich haben Andrea und Rainer das Wesentliche schon gesagt.
Es gibt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23. Januar 2003 (B 3 KR 7/02 R), die das noch einmal unterstreicht:
"Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der
Wenn die Kasse ablehnt, kannst du dir entweder vom Jobcenter nach § 23 SGB II für die Zuzahlung ein Darlehen geben lassen und dann nach erfolgreichem Prozess die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten nach § 13 Absatz SGB V von der Krankenkasse verlangen. Wenn dir der HNO-Arzt Eilbedürftigkeit bescheinigen kann, gibt es auch den Weg der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Absatz 2 Satz 2 SGG.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
Hallo
und Danke für Eure ausführlichen Antworten.
Ich habe in der nächsten Woche einen Termin bei meinem HNO. Ich werde mir das hier geschriebene und die Urteile mal ausdrucken und mitnehmen. Vielleicht klappt's ja mit der Krankenkasse auch im Vorfeld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die TK scharf auf das Sozialgericht ist...
Nochmals Danke,
Rainer
und Danke für Eure ausführlichen Antworten.
Ich habe in der nächsten Woche einen Termin bei meinem HNO. Ich werde mir das hier geschriebene und die Urteile mal ausdrucken und mitnehmen. Vielleicht klappt's ja mit der Krankenkasse auch im Vorfeld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die TK scharf auf das Sozialgericht ist...
Nochmals Danke,
Rainer
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