Schulfrage, integrativ in Regelschule

Fibi
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#26

Beitrag von Fibi »

Hallo zusammen,

heute mal ein update und immer noch viele Fragen :( .

Also unsere Wunschschule hat leider eine Ablehnung geschickt. Wir stehen zwar auf der Warteliste, aber ich mache mir nicht wirklich viele Hoffnungen :( . Zuviele Kinder aus dem eigenen Kiga und Geschwisterkinder, die bevorzugt werden. Naja, meine Gedanken sag ich euch jetzt mal nicht dazu........

Nun steht unsere GS im Wohngebiet an. Leider war es mir noch nicht möglich, mit der Schulleiterin bzw. den Lehrern zu sprechen. Immer werden Termine abgesagt, da einer krank ist. Jetzt wohl sogar KH, so dass es länger dauert. Frage mich nur, wieso es keinen stellv. gibt und keiner ne Aussage treffen kann.

Ich weiss nur vom kiga, dass es wohl 28 Anmeldungen gibt und der Teilerschlüssel bei 29 ist. Das wäre für Franz natürlich fatal! Andere Eltern wiederum meinten, wegen flexibler Schuleingangsphase müsse der Schlüssel bei 26 oder so liegen!

Beim Schulverwaltungsamt bin ich leider auch nicht weiter gekommen! Der für die GS zuständige war nicht da und die für die Förderschule auch nicht. Eine andere erzählte mir dann was, woraus ich auch nicht schlau geworden bin.

Ich habe es so verstanden, dass es bei uns auch "nur" GU gibt. Wenn die Schule bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Welche sind das?
Auch weiss ich nicht, ob der Klassenstärkenschlüssel nur bei GU verringert (wenn überhaupt) wird, oder auch, wenn "nur" sonderpädagogisch gefördert wird. Den Unterschied GU und sonderpädagogische Förderung habe ich auch noch nicht erkannt (für mich ist da keiner ersichtlich)?!

Jetzt darf ich am Do die Förderschulzuständige nochmal anrufen. Ich hoffe, es ist nicht die Dame, mit der ich mich wegen der Frühförderung schon einmal angelegt habe. Dann haben wir bestimmt nen roten Punkt auf der Akte :sauer:

Auch mit den Aussagen, was wäre wenn ich mir ne andere staatl. GS suche, da erzählt dir jeder was anderes. Ich könnte ****, da kann einem doch nur der Kopf schwirren!!!!

LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Nina M.
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#27

Beitrag von Nina M. »

Hallo Fibi,

GU setzt die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf nach VO-SF voraus.
Sonderpädagogische Betreuung bedeutet dann dass das Kind "nur" betreut wird und da steht dann weitaus weniger Zeit zur Verfügung als beim GU, die Betreuung beschränkt sich dann auf gelegentliche Schulbesuche und Aufklärung der Lehrer etc. (Während beim GU meines Wissens der Sonderpädagoge bis zu 3 Std. wöchentlich oder so in der Klasse ist.)

Welche Hörgeschädigtenschule wäre denn für eure Betreuung zuständig? Ruf die am besten mal an und lass dir alles genau erklären. (Die müssten auch solche Sachen mit dem Klassenstärkenschlüssel wissen.)

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
SALIH
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#28

Beitrag von SALIH »

Hallo,

wissbegirich habe ich eure Antworten gelesen und genau das wieder gefunden was uns mit meinem Sohn in der ersten Klasse der Regelgrundschule passiert.
Eestmal zu vorgeschichte:
Mein sohn hat schon seit seinem 3 Lebensjahr probleme mit demOhren gehabt, d.h immer öfter Mittohrentzündung mit 3X operativen Paukenröhrchen und entfernen der Mandeln. Danach hat sich sein zustand aber auch gebessert.

Um aber das defizit was sich durch die Krankheit ergeben hat, wurde ihm zwischen 4 und 6 Jahren Logopedie und Ergoteraphie (Ergo läuft noch) vergeben.

Da wir aus dem ausland stammen haben wir unserem Sohn imletzten Kindergarten Jahr auch Sprachteraphie für deutsch geben lassen. Er hat sich gut gemacht.

Bei der Schuluntersuchnung wurde nichts festgestelt,
die Ergoterapeutin behandelt ihn auf Wahrnehmungsstörungen, es ist aber zu sagen das er nicht schwärhörig ist.
die Logopädin behandelt ihn auf einige Wörter die er nicht so gut ausdrucken konnte.
Beide sind auch der Meinung, das der sich in der Regelschule gut machen wird. Dieses vertreten auch wir als Elternpaar. Uns fällt bei unserem Sohn keine auffälligkeiten auf, bis auf das was auch nach Meinung der Schulärztin kein Grund für das Besuch der Regelschule ist.

DAS SIEHT ABER DIE LEHRERIN IN DER REGELGRUNDSCHULE ANDERS.
Am ersten SChultag konnte sich unser Sohn AYDIN nich gleich wohlfühlen, worauf er angefangen hat zu weinen, dies gin ca. 1 Woche lang. Danach hat es sich gelegt und ab der zweiten Woche hat er sogar spass daran gehabt in die Schule zu gehen. Aber in der ersten Woche musste ich mir von der Lehrerin anhören, das wenn er in paar tagen nicht besser wir, das er in die Vorschule geschickt werden wird.
Aber weil AYDIN jetzt alles mitmacht hat sie davon abgesehen. jetzt hatten wir vor drei Tagen ein Gespräch mit Ihr, wo Sie behauptet, das der Bera nicht zuhört, bzw. Sie gar nicht mitbekommt. Ihr Vorschlag war jetzt, das wir die Pädaudiolgie in Hannover (MHH) aufsuchen sollen, um dort ein grosses hörbild machen zu lassen.

***** FRAGE****
-Jetzt frage ich mich natürlich ist das wiedermal ein Versuch, das KInd abzuschieben. Bzw.

- Sagen wir mal bei der Untersuchnug beim Pädaudiologen kommt nichts raus... wie soll ich gegenüber
der Lehreein reagieren.

- Falls in der Untersuchung (ist erst nächstes Jahr, ein frühren Termin haben wir nicht bekommen)
herauskommt, das er Wahrnehmungsprobleme oder andere Problem beim Verarbeitung des gehörten im
Gehirn hat. Kann die Lehrerin den AYDIN direkt in die Förderschule (Sonderschule) abschieben.

- Was fürrechte habe wir als Eltern

- Ist evenbtuell auch eine förderung paralle zu der Regelschule (I-Klasse, Betreungsperson....)
was den AYDIN behilflic sein kann.

- Wie muss ich gegenüber dem Rektor bzw. der Lährerin auftreten, falls der AYDIN was hat und wir nicht wollen
das er in der Förderschule (Sonderschule) geschickt wird, sonder das er parallel zu oder in der Regelschule zusätzlich
Unterstütz wir. Habe ich ein recht darauf oder müssen wir das machen was die Lehrein möchte.

KANN MIR EINE INNFORMATIONEN DARÜBER ZUKOMMEN LASSEN WIE ICH VORGEHEN KANN ODER INFORMATIONEN HERBEKOMME.

VIELEN DANK EUER SALIH

Welhe Rechte hat die Lehrerin. Darf Sie solche Untersuchungen anfordern.
Momo
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#29

Beitrag von Momo »

Hallo Salih

also ich würde der Lehrerin erstmal unterstellen, dass sie es gut meint.

Sie kann euch natürlich nicht zwingen die Untersuchungen machen zu lassen, aber die Frage ist doch ob damit eurem Kind geholfen ist... Im Prinzip finde ich es erstmal gut, dass sie so aufmerksam ist. Sie könnte auch einfach gleich sagen, sie stellt einen Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung- hat sie aber nicht!

Sollte der Test (MHH ist auch eine gute Adresse) gut ausfallen, dann würde ich auch offen mit der Lehrerin darüber sprechen (im Interesse eures Kindes). Hat er nämlcih trotz allem Probleme in der Schule muss man schon überlegen, woran es dann liegt und wie man ihm helfen kann. Eine Möglihckeit wäre dann auch sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen zu lassen mit dem Ziel der Integration in der Regelschule. Das würde bedeuten, dass er dort mehr Unterstürzung bekommt.

Sollte sich bei dem Test herausstellen, dass er ein Hörproblem hat (sei es eine wirklcihe Hörschädigung oder eine Auditive Wahrnehmungsstörung (AVWS)), würde ich auch das direkt ansprechen. Dann würde man wahrscheinlich Kontakt zum Mobilen Dienst der SH Schule aufnehmen. Die kommen dann in die Schule und klären über den Umgang mit einem hg Kind auf und sorgen dafür, dass er einen guten Sitzplatz bekommt und gucken ob an der räumlichen Gestaltung etwas geändert werden sollte. Außerdem kann man auch dann einen Antrag auf sonderpädagogsichen Förderbedarf stellen, damit dein Sohn zusätzliche Hilfe bekommt. Zusätzliche wäre dann der Pädaudiologe gefragt über den Einsatz technischer Hilfsmittel (Hörgeräte und/ oder Fundkanlage) zu entscheiden.

Ich habe so ein wenig das Gefühl, dass ihr euch abgelehnt fühlt. Versucht doch leiber die Lehrerin als Partnerin zu sehen und mit ihr, für euer Kind!, zusammenzuarbeiten. Letzlich ist ihm auch nicht damit geholfen Spielball zu sein. Und wenn er wirklich Problem hat in der Schule ist ihm auch nicht damit geholfen auf Kramf normal behandlet zu werden.

Und so einfach wird man nicht auf eine Förderschule (so heissen sie) "abgeschoben". Erstmal müsste dann ja auch festgestellt werden in welchem Bereich der Förderbedarf liegt. Leider sehen viele Eltern Förderschulen (oder wie du schreibst Sonderschulen) als Stigma und etwas ganz schreckliches- unberechtigterweise. Für manche Kinder ist der Besuch einer Förderschule die bessere Lösung!

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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