ich habe heute von meiner Krankenkasse die Mitteilung bekommen, dass sie mir lediglich die Verordnung über einen Wecker u. e. Vibrationskissen genehmigen, nicht aber die Lichtsignalanlage f. Klingel u. Telefon.
Begründung:
"Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 06. August 1998 wurde u. a. festgestellt, dass technische Hilfen, die der Anpassung des individuellen :help: Umfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V sind.
In dem o. g. Urteil wird ausgeführt, dass es sich bei einer Lichtsignalanlage, wie Sie von Ihnen beantragt wurde, um eine technische Hilfe zur Anpassung des Wohnumfeldes handelt :help: .
Das bedeutet, dass es sich hierbei nicht um ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung handelt."
So richtig verstehen kann ich das Ganze nicht. Die zuständige Sachbearbeiterin meinte, ich könnte ja Widerspruch einlegen... "Sie würde mir ja gerne helfen, kann aber aufgrund des o. g. § nicht."
Ich bin auf einem Ohr ganz taub, trage auf dem "guten" Ohr, wo ein Hör-verlust von ca. 80 % (oder mehr) ist, ein Hörgerät. Dieses Leiden habe ich seit meiner Kindheit, trage das Hörgerät aber erst seit meinem 17. Lebensjahr, also fast 26 Jahre.
Kann mir jemand Tipps gegen, was ich nun machen kann?? Ich fühle mich momentan ziemlich hilflos ...

Liebe Grüße
alfi-maus