4 Ohren hören mehr wie 2!!!

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
Timtomm

Re: 4 Ohren hören mehr wie 2!!!

#26

Beitrag von Timtomm »

Vielleicht darf ich noch etwas anmerken, denn so ganz unwissend bin ich ja nun auch nicht. ICh gebe Andrea vollkommen recht. ICh würde an Euer Stelle, nicht noch eine zweite MEinung einholen. So bitter diese Diagnose für Dich am Anfang ist, es nützt nichts, wenn Du Dich an die Hoffnung klammerst, dass Dein Kind noch ein bisschen besser hören wird. Das kann passieren, dass sich die Werte noch etwas bessern, alelrdings wird das dann doch eher minimal sein. Es spielt doch im Grunde keine Rolle, ob sie nun auf dem Papier "stark" mittelgradig oder schwergradig hörgeschädigt ist. Das ändert für Dein kind erstmal gar nichts. Ich würde die Energie jetzt nicht verschwenden noch weitere Meinungen einzuholen. Die Energie würde ich eher für mein Kind aufbringen, zumal es für Dein kind auch stressig ist von einer HNO zur nächsten gebracht zu werden. Die HNo, in der Du warst, die hat einen nicht so schlechten Ruf. Aber es hängt sicherlich auch davon ab, bei welchem Arzt Du warst, bzw. wieviel Erfahrung dieser hatte.
andrea2002

Re: 4 Ohren hören mehr wie 2!!!

#27

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Timtomm,

ich dagegen kenne mehrere Fälle die als junge Erwachsene einen Nachteil hatten, dass die Eltern sich nicht um einen Ausweis gekümmert haben!!! Häufig haben sie nicht den GdB bekommen, die ihnen zustehen weil sie vor ihrem 7. Lebensjahr schon stark sh waren. Die Beantragung von Hilfsmitteln konnte gar nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, weil kein SB-Ausweis vorlag. Es sind wirklich handfeste Nachteile!!! Und deswegen kann es wirklich schädlich sein, wenn Eltern den Ausweis nicht beantragen!!! Da ist es für mich völlig unerheblich, ob die Eltern nur zu faul waren, falsch informiert sind oder wirklich ein Akzeptanzproblem haben.

Wenn der Arbeitsnehmer die Schwerbehinderung verschweigt, dann darf er entsprechende Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben (zusätzliche Urlaubstage und den nur theoretisch bestehende erhöhte Kündigungsschutz) natürlich nicht in Anspruch nehmen. Der Arbeitsgeber darf dem Schwerbehinderten wegen des Verschweigens nicht kündigen und ihn auch nicht wegen unnötig zu viel gezahlter Ausgleichsabgaben in Regress nehmen. Wie gesagt würde ich aber keinem empfehlen, eine entsprechende Nachfrage wahrheitswidrig zu beantworten. Der zwischenmenschliche Vertrauensbruch wäre zu groß. Wenn im Vorstellungsgespräch das Thema gar nicht zur Sprache kommt und die Schwerhörigkeit ansonsten unauffällig ist, würde ich mich persönlich aber erst dann outen, wenn das Thema akut wird, z.B. weil man ein zweites Mal nachfragen muss. Bei größeren Betrieben ab 16 Personen sollte man auch im Hinterkopf behalten, den Arbeistgeber allein deswegen zu informieren, damit er die Ausgleichszahlung nicht leisten muss.

Gruß
andrea
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