Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

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PetraAnett
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Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#1

Beitrag von PetraAnett »

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Zuletzt geändert von PetraAnett am 7. Nov 2008, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
Momo
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#2

Beitrag von Momo »

hallo petraanett
das verfahren wird ja eigentlich von der sh schule durchgeführt. meist haben die da feste termine für die überprüfungen und da wird man nicht dran rütteln können, aber fragen schadet sicher nicht.

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
guenter k.
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#3

Beitrag von guenter k. »

Hallo Petra Annett,

hier in NRW sollte wenn es optimal laufen soll das Verfahren zur Anerkennung auf Sonderpädagogischen Förderbedarf schon vom betreuenden Kiga eingeleitet werden

Die aufnehmende Schule kann bzw muss den Antrag stellen sobald das Kind verbindlich angemeldet ist.

Das heisst, wenn die dein Kind aufnehmen wollen können die sofort das Verfahren einleiten. Da gibt es keine Zeitvorgaben.

Im Gegenteil sollte so früh wie möglich beantragt werden um die Förderung baldigst sicher zu stellen.

Hier dauern solche Verfahren bis zu einem Jahr.

LG.

Günter
PetraAnett
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#4

Beitrag von PetraAnett »

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Zuletzt geändert von PetraAnett am 7. Nov 2008, 20:22, insgesamt 2-mal geändert.
guenter k.
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#5

Beitrag von guenter k. »

Hallo Petra Annett,

ich denke auf die Terminlegung werdet ihr keinen Einfluss haben. Man könnte eventuell mit der zuständigen Förderschule sprechen.

Wenn du was über die Bedingungen wissen willst geh mal auff www.in-ohr de . Da findest du Artickel zur opfimalen Klassenraumakustik ebenso wie Hinweise zur Sitzordnung, wie auch zu den Nachteilsausgleichen.

und dann peile mal die Lage, was an der Schule umsetzbar ist.

Nach meiner Erfahrung werdet ihr Abstriche machen müssen, aber einfach mal vorfühlen,

Eins sollte allerdings vorhanden sein. Die Bereitschaft zur konseqenten Nutzung der FM bei den unterrichtenden Lehrern.

Liebe Grüße

Günter
Zuletzt geändert von guenter k. am 4. Okt 2008, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
Norbert_S
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#6

Beitrag von Norbert_S »

Hallo zusammen!

@ PetraAnett: Das Verfahrenstechnische ist in den einzelnen Bundesländern ähnlich, aber nicht unbedingt ganz gleich geregelt. Wenn dein Antrag (Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf) bereits gestellt ist, dann geht das Ganze jetzt seinen Behördenweg. Da wirst du nicht mehr viel beschleunigen können. Allerdings sind alle beteiligten Schulen bzw. Dienststellen selbst stark daran interessiert, solche Fälle so früh wie möglich auf den Tisch zu bekommen und abzuarbeiten, bevor es im Sommer vor den Ferien zum großen Antrags-Stau kommt.

Für Mitleser mit der gleichen Frage: So früh wie möglich den Antrag stellen!

In Baden-Württemberg läuft die Sache so:

- Die Eltern stellen zusammen mit dem Kindergarten / der Frühförderung den Überprüfungsantrag.

- Im letzten Kindergartenjahr geht das auch bei der zuständigen Regelschule vor Ort. Ab der Schulanmeldung ist immer die örtliche Regelschule zuständig.

- Der Kiga bzw. die Schule leitet den Antrag an die örtliche Förderschule (meist eine für Lernbehinderte) weiter. Diese ist federführend. Sie organisiert die eigentliche Überprüfung mit eigenem Personal bzw. zieht bei anderen Problemlagen (Sehen, Hören, andere Behinderungen ...) Fachleute von spezialisierten Schulen hinzu.

- Das Ergebnis erhalten die Eltern dann vom Landratsamt / Schulamt.

- Mit diesem schriftlichen Ergebnis kann dann der weitere Schulbesuch organisiert werden. Der Bescheid wird etwas zu den Chancen für den Besuch der Regelschule oder zur Notwendigkeit einer spezialisierten Schule aussagen. Solange dieser Bescheid nicht vorliegt, ist auch jeglicher „Tourismus“ der Eltern zur eigenen Suche nach einer geeigneten Schule eher weniger sinnvoll, weil die Entscheidungsgrundlage fehlt. .

- Auf die Terminplanung der beteiligten Instanzen kann man eigentlich nur Einfluss nehmen, indem man sich so früh wie möglich selbst rührt.

Zäh laufen kann das z.B. dann, wenn der Kindergarten / die zuständige Regelschule mit der Problemstellung wenig oder keine Erfahrung hat (eher der Normalfall). Dann sollten die Eltern darauf bestehen, dass der Antrag früh gestellt wird. Und vielleicht selbst das Antragsformular bei der Förderschule anfordern.

Berührungsängste gegenüber der beteiligten Förderschule sind dabei völlig unangebracht. Die hat kein Interesse, sich ein Kind „zu krallen“, dem sie nicht wirklich helfen kann.

Konnte ich helfen?

Beste Grüße
von

Norbert_S
PetraAnett
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#7

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Norbert -

das hilft mir schon weiter -

Zuletzt geändert von PetraAnett am 7. Nov 2008, 20:23, insgesamt 2-mal geändert.
Norbert_S
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#8

Beitrag von Norbert_S »

Hallo PetraAnett!

Was immer du „vorarbeiten“ möchtest: Mach das im offenen, freundlichen und höflichen Kontakt zu den beteiligten Schulen. Das kann Ärger sparen und ist einfach eine Frage des gelungenen Umgangs mit einander.

Zu deiner Frage, die du gerade nicht so gut formulieren kannst (ich kenne und verstehe das vom Job her): Deine vorerst noch nicht zuständige Wunsch-Schule kann sich natürlich auf dem „kleinen Dienstweg“ einschalten und so vielleicht manches vereinfachen und beschleunigen. Durch einen vorläufigen und unverbindlichen telefonischen Kontakt zwischen den beiden Schulen. Das ist aber zunächst eine Sache der beiden Schulen und Eltern sollten da eher nicht fordernd oder besserwissend auftreten. Die beteiligten Schulleiterinnen (nebenbei bemerkt sind das wohl Rektorinnen und keine Direktorinnen ;) ) können sich im Vorfeld unverbindlich absprechen und verständigen. Das hilft denen auch gleich mal bei der Planung des nächsten Schuljahres.
Als Mutter kannst du einfach den Vorschlag machen, dass sich die Schulen bereits im Vorfeld in Verbindung setzen. In der Regel werden die Schulen das aber ohne deine Mitwirkung von selbst machen.

Nette Grüße
Von

Norbert_S
PetraAnett
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#9

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Norbert -

danke für die Infos -
Zuletzt geändert von PetraAnett am 7. Nov 2008, 20:23, insgesamt 2-mal geändert.
Gordon
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#10

Beitrag von Gordon »

Hallo Norbert,

wir kommen auch aus Baden-Württemberg.

" Auf die Terminplanung der beteiligten Instanzen kann man eigentlich nur Einfluss nehmen, indem man sich so früh wie möglich selbst rührt."
Was verstehst Du unter früh? Junior wird im Februar 5.

Gibt es die Möglichkeit, dass ein Zivi das Kind in der Schule begleitet (gabs bei uns vor 3-4 Jahren bei einem Kind mit Aufmerksamkeitsstörungen über die gesamte Grundschulzeit)?.
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob ich das überhaupt will, aber man sollte ja informiert sein.

Gibt es gesetzliche Grundlagen, was meinem Kind zusteht, wenn sonderpädagigischer Förderungsbedarf erkannt wird?

Vielen Dank für Deine Mühe

Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Norbert_S
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#11

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Andrea!

In der ersten Hälfte des letzten Kindergartenjahres auf die Schule zugehen bzw. das Überprüfungsverfahren starten. Nicht bis zur „offiziellen“ Schulanmeldung im Frühjahr oder Frühsommer warten. Zum ersten Kontakt mit der Schule möglichst schon ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Aussagen zum Behinderungsumfang mit bringen. Solche Papiere beschleunigen den weiteren Ablauf.

Zivi über die ganze Grundschulzeit? Das dürfte eine Ausnahme in einem besonders gelagerten Fall sein. Aber: Im Prinzip schon. Dazu muss aber der Mediziner / Psychologe die Notwendigkeit hieb- und stichfest darlegen.

Gesetzlich geregelt ist, dass jedes Kind mit einem Defizit zunächst einen Anspruch auf Besuch der Regelschule mit den dazu erforderlichen Hilfen hat (Integration). Jedenfalls vom Prinzip her und im Rahmen des sinnvoll Möglichen. Allerdings gibt es dafür keinen Katalog. Das sind immer aufwändige Einzelfall-Entscheidungen. Und nicht alles, was wünschenswert oder theoretisch machbar wäre, lässt sich auch in der Praxis umsetzen. Oft einfach eine Personal- und Kostenfrage.

Hat Mirko im Kiga denn eine Integrationskraft? Oder kümmert sich der Mobile Dienst um ihn? Wenn ja, dann kennst du das Verfahren ja bereits.

Beste Grüße
von

Norbert_S
Gordon
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Re: Testverfahren sonderpäd. Förderbedarf

#12

Beitrag von Gordon »

Hallo Norbert,

Mirko hat eine Integrationskraft, auf Basis der 640€. Ich hätte gern noch die begleitende Hilfe (heißt die so?) in Anspruch genommen, aber da hieß es die gibts in KA grundsätzllich nicht bewilligt.
Er kommt aber gut damit klar. Die Integrationskraft ist eine echte Hilfe für ihn.

Wir wohnen in einem Dorf wo die Größe der Schulklassen recht überschaubar ist. Ich denke dass er im Grunde dort gut zurechtkommen sollte, insoweit die Lehrer in den Hauptfächern in der Lage sind einen strukturierten Unterricht in ruhiger Lernatmosphäre zu gewährleisten.
Da ich schon 2 große Kinder habe, weiss ich, dass dies leider nicht selbstverständlich ist.

Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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