Hallo Ihr Lieben,
ich benötige erneut Eure Hilfe! Unser private
KK hat die Kostenübernahme für eine FM-Anlage ja schon im Jahr 2004 abgelehnt, und uns an den LVR bzw. das Sozialamt verwiesen. Nach unendlichem Formular-Kram und ewigen Wartezeiten haben wir nun auch den Ablehnungsbescheid des Landschaftverbandes erhalten (wie leider nicht anders zu erwarten war). Sie schreiben ganz nett, dass Yannick nach Zitat:"Ihr Sohn ist körperbehindert im Sinne von § 53 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zu § 60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordung EHVO)und hat demnach dem Grunde nach einen Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilft. Dazu gehört auch die Versorung mit Hilfemitteln gem. § 54 SGB XII in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der EHVO." So weit so gut, aber wir hätten zu viel Geld

, daher würden sie die Kosten nicht übernehmen.
Ich möchte gegen diesen Bescheid natürlich Widerspruch einlegen. Soweit ich mich erinnern kann, ist die Eingliederungshilfe doch Einkommensunabhängig, oder irre ich mich da?!
Also Ihr Fachfrauen und -männer: Könnte Ihr mir ein paar Tipps für den Widerspruch geben?
Die Begründung ist aber doch der Hammer, oder. Zuerst schreiben sie, dass wir ein Anrecht auf die Eingliederungshilfe haben, dann wird aber gesagt - ätsch,ätsch, ihr habt aber zu viel Geld.

Wenn es doch bloß so wäre, dann müßten wir uns wenigstens nicht mit den Behörden herumärgern.
[size=small]
[Editiert von birgit j. am: Dienstag, Mai. 16, 2006 @ 11:29][/size]
[size=small]
[Editiert von birgit j. am: Dienstag, Mai. 16, 2006 @ 11:34][/size]
[size=small]
[Editiert von birgit j. am: Dienstag, Mai. 16, 2006 @ 11:36][/size]