GdB neu beantragen?

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fabiana
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GdB neu beantragen?

#1

Beitrag von fabiana »

Hallo, habe jetzt mal endlich Zeit gehabt, mich mit dem Thema Schwerbehindertenausweis etwas mehr zu befassen.
Ich habe vor einiger Zeit für meine Tochter einen Antrag beim Versorgungsamt gemacht.Ihr wurden damals nur 20% gegeben.Ich hatte (oder habe immernoch)nicht soviel Ahnung und habe es dabei belassen.
Man kriegt ja einen Ausweis erst ab 50%-soviel weiß ich schon mal.Ich habe jetzt mal nachgerechnet und würde bei 30 % kommen.
1. Ist dies in irgendeiner Form relevant (für diesen Ausweiß,Steuer, etc.)
2. Ich kann ja jetzt wohl kaum Einspruch erheben.Gibt es eine Möglichkeit, neu zu beantragen?
3. Habe ich überhaiupt richtig gerechnet?rechts 57% und links 60% Hörverlust.
4. Fabiana trägt auch eine Brille(ist das auch zu berücksichtien?)
Ich weiß, ich hätte mich ja auch mal früher drum kümmern können, aber ich finde, dieses ganze Thema Schwerhörigkeit,GdB,Hörverlust in %....
einfach zu kompliziert um mal schnell was durchzulesen. ...
Gruß caterina
kletterfreak
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Re: GdB neu beantragen?

#2

Beitrag von kletterfreak »

1. ja, der Ausweis ist sehr wohl relevant. Soweit ich weiß erhält man ab 50% pauschal 5 Tage mehr Urlaub. Zu den steuerlichen Vorteilen kann ich jetzt nicht viel sagen, da ich noch keine Steuern zahle. Zudem gibt es ja noch diese Stempel wie RF, dann spart der ganze Haushalt Rundfunkgebühren.
2. Ich selbst hatte seit längerer Zeit 50% und seit März letzten Jahres 80%. Man kann also sehr wohl einen neuen Antrag stellen (sollte man vielleicht nicht gerade jedes Jahr machen). Besonders nach einem Umzug kann sich das l
Ich selbst hatte seit längerer Zeit 50% und seit März letzten Jahres 80%. Man kann also sehr wohl einen neuen Antrag stellen (sollte man vielleicht nicht gerade jedes Jahr machen). Besonders nach einem Umzug kann sich das lohnen, da die Versorgungsämter das teilweise sehr unterschiedlich bewerten. ohnen, da die Versorgungsämter das teilweise sehr unterschiedlich bewerten.
3. Ich weiß nicht wie du das derart genau berechnest. Der Hörverlust ist doch je nach Situation unterschiedlich und wird auch durch andere Sachen noch sehr(!) stark beeinflusst. Ich habe z.B. auditive Wahrnehmungsstörung und verstehe daher deutlich schlechter als die andere Leute mit mittelgradigem Hörverlust.
4. Du solltest alles angeben, was dein Kind eventuell hat. Das Amt beachtet leichtere Behinderungen (leichte Kurzsichtigkeit) dann allerdings nicht.

Allgemein: Schreib einen Brief an das Amt in dem du erklärst, warum du mit dem bisherigen GdB nicht zufrieden bist. Dabei ist es sehr hilfreich andere Leute mit ähnlicher Behinderung zu kennen. Die allermeisten Hörgeschädigten, die ich so kenne haben 100% und RF. Viele haben darüberhinaus noch B(egleitperson) und HL (Hilflos). Ich kenne aber auch fast nur mittel- bis hochgradig Schwerhörige und CI-Träger. Dann beschreibst du, in welchen Situationen deine Tochter Probleme hat, in denen andere Leute noch gut klarkommen (Telefon etc.) und du brauchst eine aktuelle Hörkurve vom Arzt, am besen noch mit einem schriftlichen Gutachten. Leider sind die Ärzte heute oft so faul (oder überarbeitet), dass sie nur eine Hörkure ohne jeden Text herausrücken.
20% halte ich dennoch für einen schlechten Witz. Soweit ich weiß hast du bzw. deine Tochter dadurch keinerlei Vorteile.
Zuletzt geändert von kletterfreak am 13. Apr 2009, 16:15, insgesamt 2-mal geändert.
FinnsMama
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Re: GdB neu beantragen?

#3

Beitrag von FinnsMama »

Hallo,
also so weit ich weiß, kann man einen Einspruch nur innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Danach kannst du aber einen Antrag wegen Verschlechterung stellen.

Atteste vom Arzt dazu legen, lohnt nicht. Mir wurde auf dem Landessozialamt die Auskunft gegeben, dass die die Ärzte selbst anschreiben und sich die Atteste selber holen, denn wenn du das machst, kostet das meist.

Wir haben damals noch eine Stellungnahme vom LBZH Osnabrück dazu gelegt. Dort stand drin, wie Finn im Alltag zurecht kommt und welche Einschränkungen mit dem Hörverlust einhergehen. In einem Brief von mir habe ich ähnliche Beobachtungen und Erfahrungen noch aufgezählt.
Ich weiß nicht wie du das derart genau berechnest. Der Hörverlust ist doch je nach Situation unterschiedlich und wird auch durch andere Sachen noch sehr(!) stark beeinflusst.
Man kann den GdB, der nur durch die Schwerhörigkeit entsteht, berechnen. Dazu nimmt man ein Audiogramm und in den FAQ gibt es eine Tabelle, die auch das Amt als Grundlage nimmt. Wenn du sagst, dass es von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, dann sollte das ja eigentlich nicht so sein. Jedenfalls mit dieser Tabelle dürfte da niemand auf andere Ergebnisse kommen. Alles Nicht-Messbare ist natürlich subjektiv, aber so weit ich weiß, gibt es da auch Richtlinien und das ganze ist zu Beginn dieses Jahres bundesweit überarbeitet wurden. Das heißt, überall gelten die gleichen überarbeiteten Richtlinien.

Das mit dem RF und dass so der ganze Haushalt befreit ist, kann man so allgemein nicht sagen. Mein Sohn ist 5 und in seinem Ausweis hat er dieses Merkzeichen auch. Ich habe mich nun informiert und die Befreiung würde nur durchgehen, wenn ich glaubhaft machen kann, dass nur er TV schaut, nur er Radio hört und nur er das Internet benutzt. Nur dann würde die Befreiung greifen.

Steuerliche Vorteile hat man ab einem GdB von 25 oder 30. Wir hatten erst einen von 30 und haben mit dem Bescheid damals ein Blatt fürs Finanzamt zugeschickt bekommen, das man bei der Steuererklärung beifügen konnte.

Liebe Fabiana,
ich denke, es lohnt sich auf jeden Fall, einen Antrag auf Verschlechterung zu stellen. Vielleicht stellst du nochmal ein Audiogramm ein, dann kann dir manch einer vielleicht sagen, welchen GdB er bei ähnlichen Werten bekommen hat.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
fabiana
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Re: GdB neu beantragen?

#4

Beitrag von fabiana »

Hallo Kletterfreak!
Was genau ist eine auditive Wahrnehmungsstörung.Sorry, wenn ich so blöd frage, aber ich frage mich, ob das nicht vielleicht auch meine Tochter haben könnte.Wie wird sowas festgestellt/getestet?Ich frage deshalb, weil ich oft das Gefühl habe, auch wenn ich ihr eine Sache zum x-ten mal erklärt habe, sie das wohl nicht oder zumindest nicht ganz verstanden hat (was mich manchmal zum Wahnsinn bringen kann :eek: )
Ich habe diese Rechnung mit Hilfe eines Audiogramm und den Infos in der FAQ gemacht.

Ich habe auch noch eine andere Frage.
Ich habe in diesem Forum gelesen, daß man bei einer Schwerhörigkeit in Kombination mit einer Sehschwäche auch noch andere Krankheiten testen sollte, bzw. ausschließen sollte.
Kann mir jemand was darüber sagen?Sorry, wenn ich vielleicht so doof frage. Meine Tochter trägt jetzt seit 1 1/2 Jahren Hörgeräte und ich merke jetzt erst, wieviele Fragen noch offen sind.

Gruß Caterina
kletterfreak
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Re: GdB neu beantragen?

#5

Beitrag von kletterfreak »

Mein Vater ist aber auch hochgradig schwerhörig und dazu noch fast blind und wir zahlen keine RF-Gebühren, obwohl meine Mutter normal hört und sieht.
FinnsMama
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Re: GdB neu beantragen?

#6

Beitrag von FinnsMama »

Ja, aber dein Vater ist mit Sicherheit älter als 5 Jahre alt. Ich sage ja auch nur, dass, wenn die Befreiung für Kinder ist (und bei Fabiana geht es ja um ihr Kind), dann ist es schwer, diese zu bekommen, da man beweisen müsste, dass die Kinder die Hauptnutzer der Geräte sind und das ist bei einem erwachsenen Mann mit Sicherheit einfacher als bei einem kleinen Kind.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
fabiana
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Re: GdB neu beantragen?

#7

Beitrag von fabiana »

Hallo Finnsmama!
Neu beantragen wegen Verschlechterung kann ich doch nicht.Es hat sich ja nicht verschlechtert sondern ich habe getrödelt mit dem Einspruch.
Oder kann ich das unter diesem "Vorwand" machen?
Der Bescheid ist von september 2008, also nicht wirklich lange her.

Gruß Caterina
Momo
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Re: GdB neu beantragen?

#8

Beitrag von Momo »

Hallo Caterina

du kannst rtozdem einen Verschlechterungsantrag stellen, denn im Gegensatz zu dem vorigen Bescheid ist es ja schlechter, weil nicht alles berücksichtigt wurde. Für einen Widerspruch ist es wohl zu spät.

Auf jeden Fall solltest du neben den Arztberichten und der Aufzählungen der einzelnen Behinderungen/ Einschränkungen und (wichtig!) Entwicklungsverzögerung (Sprache, Sprachverständnis, aktiver und passiver Wortschatz, allg. Entw.verzögerung usw.) genau beschreiben inwieweit diese deine Tochter im Alltag bhindern, benachteiligen oder sie Unterstützung braucht.

Ein GdB ab 30 bringt auf jeden Fall eine (kleine) Steuererleichterung.

@kletterfreak: es ist ein Unterschied ob ein Erwachsener oder ein Kind das Merkzeichen RF hat! RF von einem Kind ist nicht auf die Familei übertragbar, da man davon ausgeht dass nicht das Kind sondern die Eltern Hauptnutzer des TV und Radios sind.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Momo
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Re: GdB neu beantragen?

#9

Beitrag von Momo »

P.S. ein Usher Syndrom sollte bei der Kombination Ohr-Auge ausgeschlossen werden (Retina pigmentosa). Außerdem sollten die Nieren- und Schilddrüsenwerte überprüft werden bei Feststellen einer SH.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: GdB neu beantragen?

#10

Beitrag von Kaja »

Hallo Caterina,

zu dem, was Momo schon geschrieben hat, noch folgendes:
fabiana hat geschrieben:Fabiana trägt auch eine Brille(ist das auch zu berücksichtien?)
Anders als bei Schwerhörigkeit, bei der ja der Hörverlust ohne Hörgeräte zu ermitteln ist, wird bei einer Sehschwäche der Sehverlust mit Brille bestimmt. Wenn also die Brille Fabianas Sehverlust ausreichend ausgleicht, ist das Augenproblem für die Ermitllung des GdB leider irrelevant.
fabiana hat geschrieben:Ich habe jetzt mal nachgerechnet und würde bei 30 % kommen. Ist dies in irgendeiner Form relevant (für diesen Ausweiß,Steuer, etc.)
Fabiana hätte dann einen Steuerfreibetrag in Höhe von 310 €, wenn zusätzlich festgestellt wurde, dass "die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat" - auf diesen Zusatz hat man aber mit einer Hörbeeinträchtigung einen Anspruch.

Außerdem bewirkt die Feststellung der Behinderung, dass du auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankenpflegegeld hast, wenn Fabiana schon zwölf Jahre ist.
fabiana hat geschrieben:Neu beantragen wegen Verschlechterung kann ich doch nicht.Es hat sich ja nicht verschlechtert sondern ich habe getrödelt mit dem Einspruch.
Deine Tochter ist älter geworden - wahrscheinlich hat sich der Unterschied zu gleichaltrigen Kindern z. B. im Bereich der Sprache vergrößert. Also liegt eine Verschlechterung vor. Du kannst beim Verschlechterungsantrag auch beantragen, dass die Behinderung sowie ein eventueller Anspruch auf Merkzeichen schon früher (wahrscheinlich ab Geburt) bestand, weil du die behinderungsbedingten Steuererleichterungen in Anspruch nehmen möchtest - sonst erfolgt die Neufeststellung erst ab Antragstellung.

Natürlich ist es wichtig, alle vorhandenen Arztbefunde in Kopie mit dem Antrag einzureichen. Zwar ist das Versorgungsamt verpflichtet, die von dir benannten Ärzte anzuschreiben und entsprechende Berichte anzufordern - oft genug passiert das aber in der Praxis leider nicht.

Du hast nach § 25 SGB X Anspruch auf Akteneinsicht der Versorgungsamtsakte - da kannst du dann sehen, welche Arztbefunde wie ausgewertet wurden und mit dem vergleichen, was euch im Alltag tatsächlich beeinträchtigt. Mit diesem Wissen lässt sich ein Verschlechterungsantrag gezielter formulieren.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
kletterfreak
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Re: GdB neu beantragen?

#11

Beitrag von kletterfreak »

Oh sorry, ich hatte seine Frage übersehen. :D

Audiive Wahrnehmungsstörung betrifft das Hörzentrum im Gehirn. Man kann sich das vereinfacht so vorstellen, dass man etwas zwar hört aber es nicht versteht, wie bei einer fremden Sprache.
Der Nachweis ist nicht ganz einfach. Wörterbuch-CDs können dabei helfen, wenn hier auffällig viel nicht verstanden wird, dann ist ADWS wahrscheinlich. Ich musste das dem Versorgungsamt erst lange und vehement klar machen, dass bei mir die Hörkurve nicht sehr viel aussagt.
Man sollte aber versuchen das Gehirn zu trainieren. Denn das Gehirn ist total faul und schaltet gern mal ab, wenn etwas zu anstrengend ist. Dann sagt man "ja" obwohl man garnichts verstanden hat.
Be mir wurde das leider viel zu spät erkannt (ist noch relativ unerforscht), deswegen konnte sich das bei mir überhaupt so stark entwickeln (denke ich).

Bei mir ist es halt so, dass ich deutlich schlechter verstehe, als andere Hörgeschädigte, die jedoch viel, viel schlechter hören als ich. Die hören dann z.B. ihren Wecker nicht klingeln, im Gegensatz zu mir. Dafür können sie im telefonieren, was ich nicht kann (mit Skype ist es allerdings viel besser, da die Sprachqualität höher ist). Hier spielt natürlich auch das Mundbild und anderes eine noch größere Rolle.

Wenn du weitere Fragen hast, beantworte ich sie dir gern!
Zuletzt geändert von kletterfreak am 14. Apr 2009, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
fabiana
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Re: GdB neu beantragen?

#12

Beitrag von fabiana »

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!Ohne dieses Forum wäre ich ganz schön aufgeschmissen....
Gruß Caterina
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