für den Fall , das eine Krankenkasse den die Festbeträge übersteigenden Mehrbedarfe ablehnt erkundigt euch ggf. bei der Stiftung " Familie in Not" .Habe mich dort auch als Alleinerziehende Mutte r zweier Kids und minimaleinkommen hingewandt.Wird bei DRK, Pro Familia und anderen Wohltätigkeitsorganisationen geboten.In einem andren Fall vor uns wurden die Mehrbedarfssätze für HG s für Familienangehörigen ( Kind ) nach Ablehnung durch GKV voll von der Stiftung übernommen.Man hat die Notwendigkeit und zusätzliche Belastung gesehen. Es ist eine Möglichkeit die Kosten abzusichern.Ich habe mich auch bei PKV erkundigt, habe guten Berater.Es gibt derartige Versicherung nicht, die zu empfeheln wäre.Er sagt mir , ist wie bei Haftpflichtversicherung für Kampfhunde. Wird nicht getragen, Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Bei Fragen meldet euch.Unsre Hg s noch in Testphase, habe aber Antrag für Stiftung schon besorgt. Muss halt Einkommensverhältnisse, Familiengröße und Ablehnung GKV vorlegen.Vielleicht hat jemand ähnliche Situation und es hilft ihm die optimale Versorgung in Anspruch nehmen zu können.
Hallo Mandy,
sorry ich bin noch nicht ganz so Form in der ganzen Sache. Was ist mit Mehrbedarf für Familien mit HG-Kids gemeint. Könntest du mir das erklären wäre sehr nett von dir.
Danke Michaela
unter Mehrbedarf versthet man den Eigenanteil , der vom Versicherten ggf selbst zu tragen ist.Die Kostenübernahme des Eigenanteils hängt im Einzelfall von der Krankenkasse, ggf. Widerspruch ,Einzelfallentscheidung, ggf. bei welcher Krankenkasse man versichert ist, Klage vor Sozialgericht ab.
Einige Krankenkassen übernehmen nach Begutachtung durch Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Einzelfall bestimmte Leistungen( satzung , Einzelfallentscheidung) ab.
Es gibt ein Urteil aus Dresden , wo es übernommen werden musste. Kann aber nicht auf jedes Bundesland angewendet werden. Man wollte auch in revision gehen.
Es braucht viel Hartnäckigkeit, Informationssammlung und Durchhaltevermögen bei derartiegn Sachen.Von rechts wegen müsste es selbstverständlich sein , das die Hörgeräteversorgung komplett übernommen wird. Leider krankt das Gesundheitswesen und es wird gespart . Man darf also nicht krank werden oder etwas behandlungsbedürftiges haben.Sonst steht man vor einem Kostenberg, der nicht absehbar ist. Die Höris halten ja auch nicht ein Leben lang. Die Brillenversorgung wurde doch auch aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen.Ist halt nur ein anderer Sinn , der nicht so gut funktioniert.
Die zu erwartenden Kosten bei den Höris meines Sohnes liegen beim Kassengestell bei 0,00 Euro je Ohr bis 350,00 Euro je Ohr. Wenn er volljährig ist, wird es deutlcih mehr.Der Festbetrag sinkt entsprechend.
Der Festbetrag für Kinder liegt bei ca. 1000 Euro für die erste Seite und ca. 800 Euro für die zweite Seite und damit sind bis auf ganz wenige Ausnahmen eine zuzahlungsfreie Versorgung möglich. Lasst Euch nicht abzocken!
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Sonntag, Juni 25, 2006 @ 23:12][/size]
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Erstellt von Andrea Heiker Der Festbetrag für Kinder liegt bei ca. 1000 Euro für die erste Seite und ca. 800 Euro für die zweite Seite und damit sind bis auf ganz wenige Ausnahmen eine zuzahlungsfreie Versorgung möglich. Lasst Euch nicht abzocken!
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Sonntag, Juni 25, 2006 @ 23:12][/size]
Da kann ich mich nur anschliessen. Einige Akustiker sind bekannt dafür, dass sie nicht zuzahlungsfrei versorgen wollen oder können(wie sie bahupten), da sie unter anderem viel unnötigen Schnickschanck mitverkaufen oder aber Kinderrabatte der Hersteller nicht weitergeben!!! Also vorsicht. Und mit Hilfe bei Zuzahlungen ist es nicht getan: was ist wenn ein HG verloren oder kaputt geht? Dann bekommt man nur Ersatz Reparatur entsprechend des gelisteten Festbetrags der KK und zahlt drauf!
Erstellt von Andrea Heiker Der Festbetrag für Kinder liegt bei ca. 1000 Euro für die erste Seite und ca. 800 Euro für die zweite Seite und damit sind bis auf ganz wenige Ausnahmen eine zuzahlungsfreie Versorgung möglich. Lasst Euch nicht abzocken!
Gruß
Andrea
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Wo habt Ihr diese Festbeträge her? die sind doch nur in den kinderverträgen zwischen der KK und den Akustikerinnungen oder? Im gesetz habe ich davon nichts gefunden und die Verträge sind normalerweise für uns betroffenen nicht einsehbar obwohl dort unsere Leistungen bescheieben sind.
Z.B. bekommt der Akustiker im/pro Jahr eine Rep.Pauschale automatisch von der KK überwiesen. Die Kk argumentiert damit sei alles abgedeckt.
Wir habe in unserer Selbsthilfegruppe mitterlweile 2 Fälle in denen die Eltern mehr als 2200 Euro an Zuzahlung leisten müssen.
Ein Elternpaaar ist nun vor das Sozialgericht gezogen, mal sehen was dort raus kommt. Für mich stellt sich die Frage in diesen beiden Fällen, wenn nach KK versorgt worden wäre müssten die Kinder in eine Internatschule undkönnten nicht in die Schule vor Ort gehen (mitKooperation) und diese Kosten wären wesentlich höher (Internat) als die Zuzahlung. da diese Kosten aber von anderen Kassen gezahlt werden interessiert das die KK nicht....leider.
Beide Kinder hatten mehrere Geräte im Test und die jetzigen haben die besten Resultate erzielt (Kind, Lehrer, usw. haben das bestätigt).
Aber die KK interessiert das nicht.
das durch die Internatsunterbringung der Sozialgemeinscahft wesendlich höhere Kosten entstehen würden und die Kinder nicht mehr in der Familie sind (Grundschul Kinder) ist in unserer Gesellschaft nicht interessant.
Also Andrea, wo kommen diese Festbeträge her vom Gesetzgeber oder von der KK? hast Du Unterlagen?
Gruß
Thomas
[Editiert von Andrea Heiker am: Sonntag, Juni 25, 2006 @ 23:12][/size]
Da kann ich mich nur anschliessen. Einige Akustiker sind bekannt dafür, dass sie nicht zuzahlungsfrei versorgen wollen oder können(wie sie bahupten), da sie unter anderem viel unnötigen Schnickschanck mitverkaufen oder aber Kinderrabatte der Hersteller nicht weitergeben!!! Also vorsicht. Und mit Hilfe bei Zuzahlungen ist es nicht getan: was ist wenn ein HG verloren oder kaputt geht? Dann bekommt man nur Ersatz Reparatur entsprechend des gelisteten Festbetrags der KK und zahlt drauf!
Wo habt Ihr diese Festbeträge her? die sind doch nur in den kinderverträgen zwischen der KK und den Akustikerinnungen oder? Im gesetz habe ich davon nichts gefunden und die Verträge sind normalerweise für uns betroffenen nicht einsehbar obwohl dort unsere Leistungen bescheieben sind.
Z.B. bekommt der Akustiker im/pro Jahr eine Rep.Pauschale automatisch von der KK überwiesen. Die Kk argumentiert damit sei alles abgedeckt.
Wir habe in unserer Selbsthilfegruppe mitterlweile 2 Fälle in denen die Eltern mehr als 2200 Euro an Zuzahlung leisten müssen.
Ein Elternpaaar ist nun vor das Sozialgericht gezogen, mal sehen was dort raus kommt. Für mich stellt sich die Frage in diesen beiden Fällen, wenn nach KK versorgt worden wäre müssten die Kinder in eine Internatschule undkönnten nicht in die Schule vor Ort gehen (mitKooperation) und diese Kosten wären wesentlich höher (Internat) als die Zuzahlung. da diese Kosten aber von anderen Kassen gezahlt werden interessiert das die KK nicht....leider.
Beide Kinder hatten mehrere Geräte im Test und die jetzigen haben die besten Resultate erzielt (Kind, Lehrer, usw. haben das bestätigt).
Aber die KK interessiert das nicht.
das durch die Internatsunterbringung der Sozialgemeinscahft wesendlich höhere Kosten entstehen würden und die Kinder nicht mehr in der Familie sind (Grundschul Kinder) ist in unserer Gesellschaft nicht interessant.
Also Andrea, wo kommen diese Festbeträge her vom Gesetzgeber oder von der KK? hast Du Unterlagen?
ich habe hier ein Schreiben von meiner Krankenkasse vorliegen, in dem sie mir mitteilt, dass sie 421 Euro und ein paar Zerquetsche für mein Hörgerätr zu übernehmen gedenkt (einseitige Vwrsorgung als Erwachsene): Meine Kasse teilt mir immer mit, was sie für meine Schlappohren ausgibt. Einen solchen Brief müssten Eltern für ihre Kinder auch bekommen, denke ich. Den Festbetrag für Kinder hat mir meine Akusterin gesagt und ich habe da ca. 1800 Euro für eine beidseitige Versorgung in Erinnerung.
Aber die Festbeträge sind wirklich keine Geheimnis, zumindest nicht von Seiten der Krankenkassen aus, Abzocker-Akustiker schweigen sich da vielleicht lieber aus. Sie sind seit ca. 1,5 Jahren bundeseinheitlich für allen gesetzliche Kassen gleich und auf Nachfrage sagen die Kassen auch, was sie bezahlen oder bezahlt haben!
Gruß Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Hallo Andrea,
aufgrund der Verträge mit der Akustiker Innung hat die eine familie keinen Bescheid mehr von der KK bekommen sondern der Akustiker hat gesagt, das bekommt er von der KK, alles was darüber hinaus geht muss er als Zuzahlung verlangen.
Die KK hält sich da raus, erst auf ein Schreiben hin hat Sie von 2400 Zuzahlung noch 200 Euro übernommen. So versucht die KK m.M nach das Widerspruchsrecht auszuhebeln, denn wenn die Familie gleich die Zuzahlung an den Akustiker begleicht (Rechnung vom Akustiker ging gleich an die Familie in der der KK Zuschuss abgezogen war)ist der Fall schnell erledigt....
so kenne ich es es aus. Der Akustiker schreibt Hg-Gesamtpreis x Euro minus Krankenkassenanteil y Euro = z Euro. So kann der Kunde aus der Rechnung ersehen, wieviel die Kasse zahlt. Aber wenn der Kunde nun versucht, auch den Restbetrag bei der Kasse einzureichen, dann muss er zwangsläufig eine Antwort bekommen, und die wird in 99,99% der Fälle ein Ablehnung sein.
ABER, da es wie gesagt für Kinder deutlich höhere Festbeträge als für Erwachsene gibt, sind Hörgeräte in mittlerer Preislage durchaus vom Festbetrag abgedeckt, insbesondere beliebte Kinder-Hg wie die Phonak Hg: Supero, Maxx und Extra sowie das Oticon Tego und Widex Bravo! Im Ürbigen auch die Power-Versionen! Ganz abgesehen davon, können zumindest Kleinkinder den Unterschied zwischen Mittelklasse und Highend gar nicht nutzen. Das Phonak Extra z.B. ist nur eine abgespeckte Version des teuren Savia, beim Extra sind nur einige Funktionen deaktiviert, die man bei Kidnern eh nicht sinnvoll einstellen kann. Ich würde sogar behaupten, dass nur Kinder mit komplizierten Hörkurve und Jugendliche, die bereits die Ansprüche von Erwachsenen haben, nicht mehr zuzahlungsfrei zu versorgen sind.
Ich weiß aber, dass es landaus und langab eine Menge Akustiker gibt, die dieses Hg nicht zuzahlungsfrei anbeiten, während andere das tun, und das ist DER Skandal und ich finde sehr wohl, dass es Aufgabe der Krankenkassen ist, auf die teuren Akustiker Druck zu machen. Ein Anruf durch die Sachbearbeiter würde so manchen Akustiker auf die Beine bringen! Aber nein, die Eltern werden von den Kassen schmählich in Stich gelassen.
Ein Hinweis noch, wenn die Kassen nun schon so weit Kosten sparen, dass sie noch nicht mal Briefe schreiben, haben die Patienten wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ein ganzes Jahr zeit Widerspruch einzulegen!!!
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Hallo! Ich habe das Thema Hörgeräte, Festbeträge, Ci einseitig oder beidseitig und immer wieder die Frage nach dem Geld seit 17 Jahren. Es ermüdet mich jedesmal, wenn ich für meine Tochter streiten, diskutieren und widersprechen muss und ich finde es furchtbar, dass es immer schlimmer anstatt besser wird. Bei meinem letzten Streit mit der Krankenkasse habe ich mit einem Anwalt in München Kontakt aufgenommen. Er heißt Bernhard Kochs und hat sich auf das Thema Hörschädigung und deren Versorgung spezialisiert. Wir haben vor längerer Zeit ein Telefonat zum Thema Festbetrag bei Hörgeräten geführt. Gerade bei Kindern ist es so wichtig, dass die Geräte über einen zeitraum von mdst. 5 Jahren den Anforderungen genügen (Kita, Schule etc.) Der Anwalt sagte mir, dass die Festbetragsregelung nicht immer rechtens ist, besonders wenn die Hörgeräte zwar "nur" zum Festbetrag abgegeben werden, dafür aber nicht den besonderen Anforderungen des Kindes mit seiner Hörschädigung entsprechen. Herr Kochs gibt auch telefonisch Auskünfte an Eltern und hat schon viele Fälle diesbezüglich zum Erfolg gebracht. Die Kassen mussten dann nach dem Widerspruch die Kosten für die HG`s übernehmen, auch wenn der Festbetrag geringer war. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit, sich stark zu machen! Liebe Grüße Pl.
Hallo,
nachdem ich mit meinem Sohnemann mal wieder beim Akustiker war habe ich mich nach festbeträgen und rep. Pauschalen erkundigt.
Aussage: Es gibt KK die Festbeträge haben und KK die noch keine haben.
Für die Akustiker ist das auch sehr aufwändig geworden die Abrechnungen durchzuführen. gibt es einen Akustiker unter uns der die Haupt KK´s mit den derzeitigen Handhabungen bei Festbetragt ja / nein einmal auflistet?
Halte es dann für ein Glückspiel an wen man gerät wenn man als Eltern das erstemal damit konfrontiert wird.(unabhänig davon das es ein Pädakustiker sein sollte)
ich habe immer die Information bekommen und die mehrfach, dass es bei gesetzlichen Krankenkassen einheitliche(!) Festbeträge gibt. Nicht einheitlich ist dagegen die Regelung der Repa-pauschale, wobei die großen Kassen wohl auch eine einheitliche Pauschale haben. Bei den Privatkassen kommt es jedoch stark auf die jeweiligen Verträge an. Und die Beihilfe hat nochmals andere Regelungen, orientiert sich aber stark an die gesetzlichen Krankenkassen.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Also es muss glaube ich auch nochmal unterschieden werden zwischen den Festbeträgen für Erwachsenen und den Kinderverträgen. Bei den Kinderverträgen gibt es, glaube ich, tatsächlich ein paar kleine Unterschiede, ABER: Wieso sagt euch euer Akustiker das nicht? Tritt ihm mal auf die Füße, eigentlich ist sowas doch kein Geheimnis.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Hallo
also Beihilfe zahlt 1025,- Euro pro HG inkl. aller Nebenkosten. Reparaturen werden extra erstattet (nach Rechnung). Ohrstücke zwischendurch nur bei Kindern, die sich im Wachstum befinden. So die Beihilfebestimmungen, zumindest in Niedersachsen. Auch bei Kindern werden Batterien NICHT erstattet!!!
Die PKVs machen was sie wollen, bisher hatten wir Glück (auch bei Batterien konnten wir sie "überzeugen").
FM Anlagen werden bei beiden eigentlich nicht bezahlt- ich schreibe eigentlich, da wir es nach langem hin und her durchbekommen haben, aber es ist ein steiniger Weg.
Zur GKV ist meine Auskunft wie bei Andrea: bei Kindern einheitliche Festbeträge.
Warum sagt euer Akustiker euch das nicht?
LG
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[Editiert von Momo am: Mittwoch, Juli 5, 2006 @ 08:50][/size]
ja, das mit dem Akustiker scheint wirklich Glückssache zu sein- traurig aber wahr...
Auf den Rat eines sehr erfahrenen Freundes hin, gebe ich alle meine Anträge ( selbstverständlich IMMER mit persönlichem Anschreiben von mir auf volle Kostenübernahme für mein Kind) persönlich bei der Kasse ab; somit ist der obenbeschriebene "Trick" der Kk/oder des Akustikers schon mal aus dem Weg.
Nach Auskunft meines Akustikers liegt der Kinderfestbetrag für GKV seit 2005 bei 1050€. Kann das sein, dass da wirklich jeder wie er will abrechnen kann????