Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ich weiß dass moment ein Thread geöffnet ist in dem es schon um das Thema Schwerbehindertenausweis geht, jedoch wollte ich mal allgemein wissen wer schon Erfahrungen damit gesammelt hat und ob jemand genaue Daten weiß ab wann man einen solchen Ausweis bekommt!?
Ich hatte vor einem jahr nämlich einen Antrag gestellt und dieser wurde trotz schlimmer Schwerhörigkeit abgelehnt.....Und nun will ich wieder einen Antrag stellen und es erneut versuchen.
Danke schon einmal im Vorraus
lg Tingabell
ich weiß dass moment ein Thread geöffnet ist in dem es schon um das Thema Schwerbehindertenausweis geht, jedoch wollte ich mal allgemein wissen wer schon Erfahrungen damit gesammelt hat und ob jemand genaue Daten weiß ab wann man einen solchen Ausweis bekommt!?
Ich hatte vor einem jahr nämlich einen Antrag gestellt und dieser wurde trotz schlimmer Schwerhörigkeit abgelehnt.....Und nun will ich wieder einen Antrag stellen und es erneut versuchen.
Danke schon einmal im Vorraus
lg Tingabell
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
... das steht doch in den anderen Threads: Ab einem GdB von 50 bekommst du auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, vorher nicht.
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
ja, dass es ab 50 % einen Ausweis gibt weiß ich ja...
ich dachte da eher an den Grad des Hörverlustes; ob es da Bestimmungen gibt
ich dachte da eher an den Grad des Hörverlustes; ob es da Bestimmungen gibt
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo,
der GdB errechnet sich doch aus den Hörverlust welches im Audiogramm steht.
Wenn Du nicht weiss wie das geht, dann stell Dein Audiogramm hier ein oder schau wie die Werte bei 0.5 , 1, 2 und 5 kHz in db sind. Daraus kann man den GdB-Wert für SchwebiAusweis berechnen.
Gruss Sandra
der GdB errechnet sich doch aus den Hörverlust welches im Audiogramm steht.
Wenn Du nicht weiss wie das geht, dann stell Dein Audiogramm hier ein oder schau wie die Werte bei 0.5 , 1, 2 und 5 kHz in db sind. Daraus kann man den GdB-Wert für SchwebiAusweis berechnen.
Gruss Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Ich glaube ab 30% bekommst du eine Bescheinigung die du dann auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen mußt um von der Steuer einen Freibetrag zu bekommen.
Ab 50% bekommst du dann einen Ausweis wo RF (sprich Rundfunkgebührenbefreiung) mit eingetragen ist. Sprich es lohnt sich manchmal einen Widerspruch zu schreiben und die genauen Gründe zu nennen.
Hat eigentlich jemand sonst noch Erfahrungen mit sowas gemacht?
Mein Sohn hat laut Arzt 50% aber bekommt nur eine Bescheinigung über 40 ausgestellt.Grund hierfür ist seine gute Sprache und das man ihn auch ohneHG ansprechen kann.
Bin jetzt vors Sozialgericht gegangen.
Ich glaube ab 30% bekommst du eine Bescheinigung die du dann auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen mußt um von der Steuer einen Freibetrag zu bekommen.
Ab 50% bekommst du dann einen Ausweis wo RF (sprich Rundfunkgebührenbefreiung) mit eingetragen ist. Sprich es lohnt sich manchmal einen Widerspruch zu schreiben und die genauen Gründe zu nennen.
Hat eigentlich jemand sonst noch Erfahrungen mit sowas gemacht?
Mein Sohn hat laut Arzt 50% aber bekommt nur eine Bescheinigung über 40 ausgestellt.Grund hierfür ist seine gute Sprache und das man ihn auch ohne
Bin jetzt vors Sozialgericht gegangen.
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Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo hoppel
ausschlaggebend für den GdB ist nicht ob man mit dem Kind auch ohneHG sprechen kann, sondern die Werte im Audiogramm.
Schau mal in die FAQ.
Soweit ich informiert bin, kann ein guter Sprachstatus nicht zu einem niedrigeren GdB führen, als der alleinige Hörverlust bringen würde.
Viel Erfolg beim Widersprcu.
LG
ausschlaggebend für den GdB ist nicht ob man mit dem Kind auch ohne
Schau mal in die FAQ.
Soweit ich informiert bin, kann ein guter Sprachstatus nicht zu einem niedrigeren GdB führen, als der alleinige Hörverlust bringen würde.
Viel Erfolg beim Widersprcu.
LG
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Genau das ist das Problem.Ich komme da nicht so leicht ran. Die Ärztin meinte nur er hat 50% Hörverlust.Ich bekomme vom Amt nur 40% zugestanden. Ich bin in den Widerspruch und in die Klage getreten nachdem ich nochmals mit der Ärztin Rücksprache wegen den Prozenten gehalten habe.Daraufhin erhielt ich ein Schreiben:
Die behandelnde Ärztin teilte mit das Niclas an einer erblichen Schwerhörigkeit beiderseits leidet. Die Folge sei eine audiogene Sprachentwicklungsstörung und zentrale auditive Verarbeitungsprobleme mit erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten.Diagnose: mittelgradige mediocochleäre Schwerhörigkeit.Hörverlust 45%.
Beurteilung erfolgt anhand Versorgungsmedizinischer Grundsätze.mittelgradige Schwerhörigkeit mit 40-60% Hörverlust= 30% Behinderung.
Es steht auch noch drin das die Konzentrationsschwierigkeiten und die Sprachentwicklung berücksichtigt wurde was das ganze dann wahrscheinlich auf 40% bringt.
Lohnt es sich weiter vorzugehen?Hat einer Erfahrung damit?
Hoppel
Genau das ist das Problem.Ich komme da nicht so leicht ran. Die Ärztin meinte nur er hat 50% Hörverlust.Ich bekomme vom Amt nur 40% zugestanden. Ich bin in den Widerspruch und in die Klage getreten nachdem ich nochmals mit der Ärztin Rücksprache wegen den Prozenten gehalten habe.Daraufhin erhielt ich ein Schreiben:
Die behandelnde Ärztin teilte mit das Niclas an einer erblichen Schwerhörigkeit beiderseits leidet. Die Folge sei eine audiogene Sprachentwicklungsstörung und zentrale auditive Verarbeitungsprobleme mit erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten.Diagnose: mittelgradige mediocochleäre Schwerhörigkeit.Hörverlust 45%.
Beurteilung erfolgt anhand Versorgungsmedizinischer Grundsätze.mittelgradige Schwerhörigkeit mit 40-60% Hörverlust= 30% Behinderung.
Es steht auch noch drin das die Konzentrationsschwierigkeiten und die Sprachentwicklung berücksichtigt wurde was das ganze dann wahrscheinlich auf 40% bringt.
Lohnt es sich weiter vorzugehen?Hat einer Erfahrung damit?
Hoppel
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
eine Entwicklungsverzögerung kann alleine schon 50% bringen.
Ich würde erstaml Widerspruch einlegen (Begründung folgt), um Fristen zu wahren. Gleichzeitig fordere die Befundberichte in Kopie an, dann siehst du was überhaupt in die Bewertung mit eingeflossen ist. Für was wieivel % gegeben wurden, steht aber eigentlcih auch auf dem bescheid.
Und Vorsicht: % Hörverlust ist nicht gleich % GdB!!
Gruß
eine Entwicklungsverzögerung kann alleine schon 50% bringen.
Ich würde erstaml Widerspruch einlegen (Begründung folgt), um Fristen zu wahren. Gleichzeitig fordere die Befundberichte in Kopie an, dann siehst du was überhaupt in die Bewertung mit eingeflossen ist. Für was wieivel % gegeben wurden, steht aber eigentlcih auch auf dem bescheid.
Und Vorsicht: % Hörverlust ist nicht gleich % GdB!!
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Oh ich sehe gerade ihr klagt schon: habt ihr denn die Befundberichte mal gesehen? Die würde ich mal einsehen, um eben zu sehen was berücksichtigt wurde.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Den Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab einem GdB von 50, darunter wird er nicht ausgestellt.
Ihr solltet nicht nur die Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, sondern auch die Krankenakte von der Ärztin! Ihr habe Anspruch auf Kopien sämtlicher medizinischer Unterlagen, und da zu gehört ja wohl hoffentlich auch das Audiogramm. Falls nicht, ist da ein hübscher Brief von eurem Anwalt fällig...
Anhand der Unterlagen des Versorgungsamts seht ihr dann, auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde. Würde mich nicht wundern, wenn die Ärztin überhaupt kein Audiogramm eingereicht hat, sondern nur einen "allgemeinen Befund" formuliert hat. Das wäre natürlich der größte Käse seit Leerdammer, aber dann müsstet ihr aus der Krankenakte halt die Hörkurve nachreichen.
Lasst euch also nicht von der Ärztin die Unterlagen vorenthalten, und kämpft weiter. Es lohnt sich in jedem Fall!
Viele Grüße, Mirko
Ihr solltet nicht nur die Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, sondern auch die Krankenakte von der Ärztin! Ihr habe Anspruch auf Kopien sämtlicher medizinischer Unterlagen, und da zu gehört ja wohl hoffentlich auch das Audiogramm. Falls nicht, ist da ein hübscher Brief von eurem Anwalt fällig...
Anhand der Unterlagen des Versorgungsamts seht ihr dann, auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde. Würde mich nicht wundern, wenn die Ärztin überhaupt kein Audiogramm eingereicht hat, sondern nur einen "allgemeinen Befund" formuliert hat. Das wäre natürlich der größte Käse seit Leerdammer, aber dann müsstet ihr aus der Krankenakte halt die Hörkurve nachreichen.
Lasst euch also nicht von der Ärztin die Unterlagen vorenthalten, und kämpft weiter. Es lohnt sich in jedem Fall!
Viele Grüße, Mirko
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Achso die % kommen nicht nur vom Hörverlust sondern beziehen sich auf alles! Dankeschön. Werde dann erstmal nen Breif tippen und wieder warten( alleine der Antrag auf den Ausweis und Widerspruch hat 1 1/2 Jahre gedauert!).
MFG Hoppel
Achso die % kommen nicht nur vom Hörverlust sondern beziehen sich auf alles! Dankeschön. Werde dann erstmal nen Breif tippen und wieder warten( alleine der Antrag auf den Ausweis und Widerspruch hat 1 1/2 Jahre gedauert!).
MFG Hoppel
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo,
schau doch mal in FAQ rein, wie der GdB berechnet wird. Hast Du selbst den GdB für Hörverlust schon berechnet - ob diese auch richtig berechnet wurde? Wenn Du es nicht weiss, dann stell doch die db-werte ein und einer von uns kann den GdB errechnen.
Wenn dann noch Sprachentwicklungsstörungen o.ä. dazu kommen, wird diese NICHT aufaddiert sondern irgendwie verrechnet.
Gruss Sandra
schau doch mal in FAQ rein, wie der GdB berechnet wird. Hast Du selbst den GdB für Hörverlust schon berechnet - ob diese auch richtig berechnet wurde? Wenn Du es nicht weiss, dann stell doch die db-werte ein und einer von uns kann den GdB errechnen.
Wenn dann noch Sprachentwicklungsstörungen o.ä. dazu kommen, wird diese NICHT aufaddiert sondern irgendwie verrechnet.
Gruss Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Das erübrigt sich manchmal. In unserem Fall hatte das Versorgungsamt Kopien von sämtlichen Hörtests, Beras, Berichten bei seinen Befundberichten, die ich angefordert hatte. Vorteil war, dass sie diese mit eigenen Kommentaren versehen hatten und ihnen wichtig erscheinende Dinge markeirt hatten. Das kann aufschlussreicher sein als jeglcihe Akte des Arztes... Z.B. sind wir damals noch von einer evtl. Regelbeschulung ausgegangen und das war auch promt markiert (und sicher nicht zu unserem Vorteil im Sinne von schlechterem GdB bewertet worden).cooper hat geschrieben:Ihr solltet nicht nur die Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, sondern auch die Krankenakte von der Ärztin!
Also würde ich sowohl nochmal mit den Ärzten das Problem erläutern als auch die "für die Festsetzung des GdBs zugrundegelegten Befundberichte" beim Versorgungsamt anfordern. Die sind auch im Falle einer Klage für euch wichtig für die Argumentation!
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
die Werte für 500, 1000, 2000 und 4000 Herz wären mal interessant, um den GdB allein aufgrund des Hörverlusts zu berechnen. Hast du die? (gern auch per PN, wenn es hier zu öffentlich ist).
Gruß
die Werte für 500, 1000, 2000 und 4000 Herz wären mal interessant, um den GdB allein aufgrund des Hörverlusts zu berechnen. Hast du die? (gern auch per PN, wenn es hier zu öffentlich ist).
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Gestern kam wieder ein Brief.Darin wurde mir eine Abschrift des Schriftsatzes übersandt.Es wurde Stellungnahme genommen auf das ärztl. Gutachten.
Es handelt sich um eine seit Geburt bestehende mittelgradige Schwerhörigkeit.Im Tonaudiogramm Hörverlust beidseits 51%.Kindersprachtest ergab:
Rechtes Ohr: 40%ige Wortverständlichkeit ab 65DB
Als Folgen haben sich leichtgradige audiogene Sprachentwicklungsstörungen und eine auditive Verarbeitungsstörung ergeben. Bewertung mit GdB 20
Es wird ein GdB von 50 nicht erreicht.
Die Unterlagen habe ich heute angefordert. Wenn ich Glück hab sind sie nächste Woche da.
Hoppel
Linkes Ohr: 50-60% ige "" "" ab 65 DB
Bewertung mit GdB 30
Gestern kam wieder ein Brief.Darin wurde mir eine Abschrift des Schriftsatzes übersandt.Es wurde Stellungnahme genommen auf das ärztl. Gutachten.
Es handelt sich um eine seit Geburt bestehende mittelgradige Schwerhörigkeit.Im Tonaudiogramm Hörverlust beidseits 51%.Kindersprachtest ergab:
Rechtes Ohr: 40%ige Wortverständlichkeit ab 65DB
Als Folgen haben sich leichtgradige audiogene Sprachentwicklungsstörungen und eine auditive Verarbeitungsstörung ergeben. Bewertung mit GdB 20
Es wird ein GdB von 50 nicht erreicht.
Die Unterlagen habe ich heute angefordert. Wenn ich Glück hab sind sie nächste Woche da.
Hoppel
Linkes Ohr: 50-60% ige "" "" ab 65 DB
Bewertung mit GdB 30
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Gib uns mal die Werte des Tonaudiogramms durch. Irgend was stimmt da nicht...
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Ja das hab ich auch gedacht.Es sind da z.B. widersprüche zwischen denn Hörverlust da einmal wird 45% und das andere mal 51% geschrieben.Sobald die Unterlagen da sind melde ich mich wieder.
Vielen Dank schonmal im Vorraus für Eure Hilfe!!!!
Hoppel und Niclas
Vielen Dank schonmal im Vorraus für Eure Hilfe!!!!
Hoppel und Niclas
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Heute kam ein Brief ich soll einen Termin ausmachen zur Einsichtnahme.Hab eigentlich überhaupt keine Zeit.Kann man drauf bestehen das die einem Kopien zusenden?
Heute kam ein Brief ich soll einen Termin ausmachen zur Einsichtnahme.Hab eigentlich überhaupt keine Zeit.Kann man drauf bestehen das die einem Kopien zusenden?
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- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel -
ob man ein Recht auf zusenden der Kopien hat weiß ich nicht.
Unser VA schickt alles ins zuständige Einwohnermeldeamt, da kann man sich dann die Kopien machen - und die Akte liegt da einige Zeit bis sie wieder ins VA zurück geht.
Versuch doch ob das geht - und zum Akte kopieren kann event. auch eine Oma oder Tante oder ... gehen. Kopien würde ich mir auf jeden Fall machen und nicht nur mal reinschauen dürfen.
LG
ob man ein Recht auf zusenden der Kopien hat weiß ich nicht.
Unser VA schickt alles ins zuständige Einwohnermeldeamt, da kann man sich dann die Kopien machen - und die Akte liegt da einige Zeit bis sie wieder ins VA zurück geht.
Versuch doch ob das geht - und zum Akte kopieren kann event. auch eine Oma oder Tante oder ... gehen. Kopien würde ich mir auf jeden Fall machen und nicht nur mal reinschauen dürfen.
LG
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Ich habe einsicht bekommen.Wurde mir auf Sozialamt der Stadt geschickt nachdem ich ganz lieb gefragt habe!
Ich sage mal so zu 99% besteht die Akte aus Schreiben zwischen mir und den Ämtern.
Ich habe 4 Kopien mit Befunden die Ärztin vom APZ ausgefüllt hat.
Der Pat. leidet unter einer erblichen Schwerhörigkeit beidseits.Folgen eine Audiogene Sprachentwicklungsstrg. u zentrale auditive Verarbeitungsprobleme mit erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten.In der Regelschule wird ein Erfolg nur unter optimalen Integrationsbedingungen möglich sein.
Hörvermögen ohneHG ca. aus 6m Entfernung.
Tonaudiogramm:(ich habe keine Ahnung davon)
der niedrigste Punkt liegt bei beiden Ohren bei 50 so in der mitte der Kurve(Sieht wie ein u aus)
Hoppel
Ich habe einsicht bekommen.Wurde mir auf Sozialamt der Stadt geschickt nachdem ich ganz lieb gefragt habe!
Ich sage mal so zu 99% besteht die Akte aus Schreiben zwischen mir und den Ämtern.
Ich habe 4 Kopien mit Befunden die Ärztin vom APZ ausgefüllt hat.
Der Pat. leidet unter einer erblichen Schwerhörigkeit beidseits.Folgen eine Audiogene Sprachentwicklungsstrg. u zentrale auditive Verarbeitungsprobleme mit erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten.In der Regelschule wird ein Erfolg nur unter optimalen Integrationsbedingungen möglich sein.
Hörvermögen ohne
Tonaudiogramm:(ich habe keine Ahnung davon)
der niedrigste Punkt liegt bei beiden Ohren bei 50 so in der mitte der Kurve(Sieht wie ein u aus)
Hoppel
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
kannst du die Hörkurve einscannen oder ein Foto einstellen? So ist das schwierig zu sagen, ob das so richtig ist.
Gruß
kannst du die Hörkurve einscannen oder ein Foto einstellen? So ist das schwierig zu sagen, ob das so richtig ist.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Und nochmal Hallo!
Du hilfst mir gleich in zwei Problemen
Ich habe Glück.Meine Freundin ist Akkustikerin die hat sich das zeug gleich mal mitgenommen.Bin gespannt was sie sagt...
Du hilfst mir gleich in zwei Problemen

Ich habe Glück.Meine Freundin ist Akkustikerin die hat sich das zeug gleich mal mitgenommen.Bin gespannt was sie sagt...
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- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo hoppel -
das ist ja toll, dass sich deine Freundin reinkniet... was mir aufgefallen ist, ihr habt kein Sprachaudiogramm dabei (?) - unser VA hat bei uns Problem im Spracherwerb erst bei Vorlage des Sprachaudiogramms ohneHG anerkannt.
LG
das ist ja toll, dass sich deine Freundin reinkniet... was mir aufgefallen ist, ihr habt kein Sprachaudiogramm dabei (?) - unser VA hat bei uns Problem im Spracherwerb erst bei Vorlage des Sprachaudiogramms ohne
LG
Zuletzt geändert von PetraAnett am 15. Sep 2009, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
vielleicht kann sie das Audiogramm ja mal "übersetzten" damit du es hier reinstellen kannst- dann könnte ich auch den GdB allein aufgrund des Audiogramms ausrechnen.
@PetraAnett: also bei uns reicht eigentlcih eine Stellungnahme des Pädaudiologen aus mit reinem Hörtest ohne Hörgerät undCi und eine Stellungnahme des Kinderarztes zur Sprache und emotional-sozialen Entwicklung (psychische Belastung durch fortschreitenden HV). Dazu gibt es immer ein Schreiben von uns, wo ich auf die möglichen Probleme im Alltag hinweise (Gefahren im Strassenverkehr durch fehlende Orientierung und Schwindel; Nicht-Verstehen von Lautsprecherdurchsagen in Zügen, Bussen auf Bahnsteigen und in Gefahrensituationen). Dann haben wir noch eine Stellungnahme der Schule beigelegt woraus hervorgeht, dass er eine anerkannten FB Hören hat und nicht regelbeschult werden kann.
@hoppel: auch sozial-emotionale Auffälligektien müssen angegeben und berücksichtigt werden!
LG
vielleicht kann sie das Audiogramm ja mal "übersetzten" damit du es hier reinstellen kannst- dann könnte ich auch den GdB allein aufgrund des Audiogramms ausrechnen.
@PetraAnett: also bei uns reicht eigentlcih eine Stellungnahme des Pädaudiologen aus mit reinem Hörtest ohne Hörgerät und
@hoppel: auch sozial-emotionale Auffälligektien müssen angegeben und berücksichtigt werden!
LG
Zuletzt geändert von Momo am 16. Sep 2009, 07:49, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
hi!
Wie schon gesagt das hat meine Freundin.
Ich habe ja auch den Integrationsbescheid und ein Schriftstück (wo ich aufgeschrieben habe das er sein leben lang probleme haben wird, kann nicht jede Arbeit machen ect.)beigefügt.
Die Ärztin hat dann nur 3-4 Sachen also 2 Seiten grob ausgefüllt und das wars.Mal schauen was meine Freundin heute so sagt
hoppel
Wie schon gesagt das hat meine Freundin.
Ich habe ja auch den Integrationsbescheid und ein Schriftstück (wo ich aufgeschrieben habe das er sein leben lang probleme haben wird, kann nicht jede Arbeit machen ect.)beigefügt.
Die Ärztin hat dann nur 3-4 Sachen also 2 Seiten grob ausgefüllt und das wars.Mal schauen was meine Freundin heute so sagt
hoppel