Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Guten Abend zusammen,
ich habe 3 Kinder, von denen die älteren beiden beidseits schwerhörig sind. Der Große (8 Jahre) hat auf beiden Ohren einen Hörverlust von 49% nach Rösner. Der Jüngere (5) hat links einen Hörverlust von 63% und rechts einen Hörverlust von 77%. Für beide Kinder haben wir einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nach der ersten Runde beim Versorgungsamt wurden beide mit einem GdB von 30 eingestuft. Gegen beide Bescheide haben wir Widerspruch eingelegt. Beide mussten zum Gutachter. Der Ältere Sohn hat jetzt einen GdB von 40, was ich auch für angemessen halte. Der Jüngere ist damals vom Gutachter nicht weiter untersucht worden, weil er seinerzeit noch zu jung war (damals 3 Jahre) um an aktiven Hörtests teilzunehmen. Es sollten objektive Messungen angestellt werden. Die hatten wir dem Versorgungsamt bereits mit 3 verschiedenen BERA vorgelegt.
Jetzt haben wir den kuriosen Fall, dass das besser hörende Kind einen höheren GdB hat als das schlechter hörende. Der Jüngere musste dann nochmals zum Gutachter (der gleiche HNO) mit dem Ergebniss, dass das Kind zu schlecht hört, um eine Bestimmung der Schwerhörigkeit festzustellen. Er hatte bei der Untersuchung noch Paukenergüsse.
Meine Frage für die Vorbereitung der Klage beim Sozialgericht ist nun: Welcher GdB, mit eventuellen Zeichen, steht meinem jüngeren Sohn zu? Laut der Tabelle D komme ich auf einen GdB von 50, was den Sachbearbeiter beim Versorgungsamt jedoch nicht zu interessieren scheint. Kann man immer wiederkehrende Paukenergüsse, bzw Entzündungen im Ohr und dem damit Verbundenen nicht Tragen der Hörgeräte auch in der Klage gelten machen?
Kann der Recruitment positive Befund in einer Klage berücksichtigt werden? Wird die Sprachentwicklung auch in der Berechnung des GdB berücksichtigt? Sie wurde bisher bei dem Jüngeren Sohn noch nicht "offiziell" festgestellt.
So, viele viele Fragen und ich hoffe mal, dass diese Odyssee beim Versorgungsamt bald mal ein Ende findet. Den Erstantrag haben wir im Oktober 2005 gestellt....
Harald
ich habe 3 Kinder, von denen die älteren beiden beidseits schwerhörig sind. Der Große (8 Jahre) hat auf beiden Ohren einen Hörverlust von 49% nach Rösner. Der Jüngere (5) hat links einen Hörverlust von 63% und rechts einen Hörverlust von 77%. Für beide Kinder haben wir einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nach der ersten Runde beim Versorgungsamt wurden beide mit einem GdB von 30 eingestuft. Gegen beide Bescheide haben wir Widerspruch eingelegt. Beide mussten zum Gutachter. Der Ältere Sohn hat jetzt einen GdB von 40, was ich auch für angemessen halte. Der Jüngere ist damals vom Gutachter nicht weiter untersucht worden, weil er seinerzeit noch zu jung war (damals 3 Jahre) um an aktiven Hörtests teilzunehmen. Es sollten objektive Messungen angestellt werden. Die hatten wir dem Versorgungsamt bereits mit 3 verschiedenen BERA vorgelegt.
Jetzt haben wir den kuriosen Fall, dass das besser hörende Kind einen höheren GdB hat als das schlechter hörende. Der Jüngere musste dann nochmals zum Gutachter (der gleiche HNO) mit dem Ergebniss, dass das Kind zu schlecht hört, um eine Bestimmung der Schwerhörigkeit festzustellen. Er hatte bei der Untersuchung noch Paukenergüsse.
Meine Frage für die Vorbereitung der Klage beim Sozialgericht ist nun: Welcher GdB, mit eventuellen Zeichen, steht meinem jüngeren Sohn zu? Laut der Tabelle D komme ich auf einen GdB von 50, was den Sachbearbeiter beim Versorgungsamt jedoch nicht zu interessieren scheint. Kann man immer wiederkehrende Paukenergüsse, bzw Entzündungen im Ohr und dem damit Verbundenen nicht Tragen der Hörgeräte auch in der Klage gelten machen?
Kann der Recruitment positive Befund in einer Klage berücksichtigt werden? Wird die Sprachentwicklung auch in der Berechnung des GdB berücksichtigt? Sie wurde bisher bei dem Jüngeren Sohn noch nicht "offiziell" festgestellt.
So, viele viele Fragen und ich hoffe mal, dass diese Odyssee beim Versorgungsamt bald mal ein Ende findet. Den Erstantrag haben wir im Oktober 2005 gestellt....
Harald
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo Harald
es sollten alle Beeinträchtigungen genannt und nachgewiesen werden.
Grundlage für den GdB des reinen Hörverlusts ist die Tabelle (in den FAQs). Und wenn das den Sachbearbeiter nicht interessiert isdt die Gesetzeslage da ganz klar und das wird auch ein Gericht so sehen.
Zusätzlcih berücksichtigt werden muss auf jeden Fall auch eine Sprachentwicklungsstörung- da kommt es dann auf das Ausmaß an.
Auch andere Dinge werden berücksichtigt (Gleichgewicht, dauerhafte Entzündungen usw.).
Allerdings werden die GdBs der Einzel beeinträchtigungen nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamthiet gesehen. Sprich ist der GdB aufgrund der Hörkurve bei 50% und liegt zusätzlcih eine Sprachbehinderung vor, wird das den GdB sicher erhöhen, aber nicht unbedingt um genau die %Zahl der Sprachbehinderung als Einzelnes.
In anderen Worten: mindestens 50% plus XY für die Sprache stehen ihm zu.
Sonst schau nochmal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 2_0010.pdf
Gruß
es sollten alle Beeinträchtigungen genannt und nachgewiesen werden.
Grundlage für den GdB des reinen Hörverlusts ist die Tabelle (in den FAQs). Und wenn das den Sachbearbeiter nicht interessiert isdt die Gesetzeslage da ganz klar und das wird auch ein Gericht so sehen.
Zusätzlcih berücksichtigt werden muss auf jeden Fall auch eine Sprachentwicklungsstörung- da kommt es dann auf das Ausmaß an.
Auch andere Dinge werden berücksichtigt (Gleichgewicht, dauerhafte Entzündungen usw.).
Allerdings werden die GdBs der Einzel beeinträchtigungen nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamthiet gesehen. Sprich ist der GdB aufgrund der Hörkurve bei 50% und liegt zusätzlcih eine Sprachbehinderung vor, wird das den GdB sicher erhöhen, aber nicht unbedingt um genau die %Zahl der Sprachbehinderung als Einzelnes.
In anderen Worten: mindestens 50% plus XY für die Sprache stehen ihm zu.
Sonst schau nochmal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 2_0010.pdf
Gruß
Zuletzt geändert von Momo am 4. Jan 2010, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Danke für die Information. Ich werde mir die Gesetzestexte nochmal in Ruhe durchlesen.
Das die verschiedenen Beeinträchtigungen nicht addiert werden, habe ich schon gelesen. Aber es ist gut zu lesen, dass die Sachbearbeiter sich an die Gutachterlichen Richtlinien halten müssen und nicht einfach pi mal Daumen einen GdB vergeben können. So wurde das nämlich bei uns bisher gemacht.
Harald
Das die verschiedenen Beeinträchtigungen nicht addiert werden, habe ich schon gelesen. Aber es ist gut zu lesen, dass die Sachbearbeiter sich an die Gutachterlichen Richtlinien halten müssen und nicht einfach pi mal Daumen einen GdB vergeben können. So wurde das nämlich bei uns bisher gemacht.
Harald
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Wie hat denn der Gutachter den GdB begründet? Du solltest das Gutachten (was du ja hoffentlich genau wie alle anderen medizinischen Unterlagen des Versorgungsamts bereits vorliegen hast) nocheinmal ganz genau studieren, warum der Gutachter für einen GdB unter 50 kommt.
Sollte das Gutachten fehlerhaft sein (z.B. weil es nicht die gutachterlichen Grundsätze nach SGB berücksichtigt), so ist es insgesamt zu verwerfen und ein neuer Gutachter zu bestellen.
Viele Grüße, Mirko
Sollte das Gutachten fehlerhaft sein (z.B. weil es nicht die gutachterlichen Grundsätze nach SGB berücksichtigt), so ist es insgesamt zu verwerfen und ein neuer Gutachter zu bestellen.
Viele Grüße, Mirko
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo da ich auch probleme mit meinen Gutachter habe, habe ich auch eine Frage war der Gutachter bei Dir Pädaudiologe?
Danke
Klaus
Danke
Klaus
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Sorry, hab eure Nachrichten gerade erst gelesen. Hatte das Thema eigentlich abboniert...
Das kuriose ist ja, dass für meinen Kleinen garkein Gutachten gemacht wurde. Beim ersten Mal hat der Gutachter (kein Pädaudiologe) gesagt, dass er noch zu jung ist und deshalb kein aktiver Hörtest gemacht werden kann. Beim zweiten Mal konnte er mit Paukenergüssen zu schlecht hören, als dass man bei ihm die Innenohrschwerhörigkeit messen könnte. Wobei man die Paukenergüsse meines Wissens nach rausrechnen kann. Also gibt es kein offizielles Gutachten.
Harald
Das kuriose ist ja, dass für meinen Kleinen garkein Gutachten gemacht wurde. Beim ersten Mal hat der Gutachter (kein Pädaudiologe) gesagt, dass er noch zu jung ist und deshalb kein aktiver Hörtest gemacht werden kann. Beim zweiten Mal konnte er mit Paukenergüssen zu schlecht hören, als dass man bei ihm die Innenohrschwerhörigkeit messen könnte. Wobei man die Paukenergüsse meines Wissens nach rausrechnen kann. Also gibt es kein offizielles Gutachten.
Harald
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Kein Gutachten? Interessant.
Dann fordere doch mal das Versorgungsamt auf, dir die Begründung für diese ziemlich abenteuerliche Einstufung mitzuteilen. Das dürfte ohne ein Gutachten spannend werden...
Du argumentierst anschließend natürlich nach den (rechtsverbindlichen) Gutachterlichen Grundsätzen. Ich möchte sehen, wie die ohne Gutachten dagegen argumentieren wollen.
Viele Grüße, Mirko
Dann fordere doch mal das Versorgungsamt auf, dir die Begründung für diese ziemlich abenteuerliche Einstufung mitzuteilen. Das dürfte ohne ein Gutachten spannend werden...
Du argumentierst anschließend natürlich nach den (rechtsverbindlichen) Gutachterlichen Grundsätzen. Ich möchte sehen, wie die ohne Gutachten dagegen argumentieren wollen.
Viele Grüße, Mirko
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Die Begründung für den GdB ist genauso abenteuerlich wie die Einstufung. Sie halten die Einstufung für angemessen. Das ist so ziemlich alles, was da kommt. Ich habe bei einem meiner ersten Widersprüche den Sachbearbeiter auf die Grundsätze (hiessen damals noch Richtlinien für die Gutachtertätigkeit) hingewiesen und ihn mal gebeten, mir auszurechnen, wie er auf den GdB kommt. Damals, das war 2005, hat er einfach zurückgeschrieben, dass die Richtlinien nur ein Richtwert seien und er sich nicht dran halten muss. Er hält den GdB für angemessen. Daraufhin haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Bei dem hat dann der Chef des Sachbearbeiters angerufen, ob er nicht den Einspruch zurücknehmen wolle, da das eh keine Aussicht auf Erfolg habe. Unglaublich. Na ja. Seither wurden unsere Widersprüche immer damit abgeschmettert, dass keine neuen medizinische Befunde eingereicht wurden. Wir wären ja schon froh, wenn das Versorgungsamt mal die Unterlagen durchlesen würde, die wir ihnen geschickt haben...
Harald
Harald
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Dann reicht ganz offiziell beim zuständigen Landesversorgungsamtes eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter und seinen Chef ein und fragt nach, warum sich die beiden nicht an geltende Gesetze halten wollen und meinen den GDB bei Hörschädigungen nach eigenem Ermessen bewerten zu können.
Die Klage vor Gericht würde ich in jedem Fall durchziehen.
Viele Grüße Ralph
Die Klage vor Gericht würde ich in jedem Fall durchziehen.
Viele Grüße Ralph
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
also wir hatten heike probleme beim versorgungsamt ich denke es kommt drauf an was der oder die jenige hat .erst hatten wir 50% dann auf einmal nur noch 30% dann haben wir ein wiederspruch eingelegt und glatt die 50 % wieder bekommen.
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
und das ganze ohne probleme
also harrad leg etweder ein wieder ruf ein oder zieh die klage durch .weil das kann es nicht sein
also harrad leg etweder ein wieder ruf ein oder zieh die klage durch .weil das kann es nicht sein
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Jepp, da ist in jedem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig und auch eine Klage! Mit der Begründung kriegen die vor Gericht kein Bein auf die Erde!
Viele Grüße, Mirko
Viele Grüße, Mirko
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Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Also unsere Fiona (6 Jahre alt) hat einen GdB von 80% bekommen.
Sie ist auf beiden Ohren hochgradig Schwerhörig. Wir hatten zwar auch Widerspruch eingelegt weil der Arzt meinte ihr würden 100% zustehen aber das haben wir natürlich nicht durchbekommen. Die Begründung lautete das sie ja nicht ganz taub wäre sondern nur angrenzend.
Naja... mal sehen wie das beim nächsten mal dann ausfällt. Wir brauchten auch nicht zum Gutachter oder so.
Sie ist auf beiden Ohren hochgradig Schwerhörig. Wir hatten zwar auch Widerspruch eingelegt weil der Arzt meinte ihr würden 100% zustehen aber das haben wir natürlich nicht durchbekommen. Die Begründung lautete das sie ja nicht ganz taub wäre sondern nur angrenzend.
Naja... mal sehen wie das beim nächsten mal dann ausfällt. Wir brauchten auch nicht zum Gutachter oder so.
Fiona * 17.12.2003, schwerhörigkeit im mittlern und oberen Frequenzbereich, seit März 2008 mit HG´s versorgt. Lea * 7.9.2001 normal hörend
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo Marion,
also ein GdB von 80 bei einem 6-jährigen Kind wegen der Hörstörung zu geben halte ich für sehr peinlich vom zuständigen Versorgungsamt. Laut gesetzlicher Regelung in den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" hätte ein GdB von 100 gegeben werden müssen, sowie die Merkzeichen GL, RF, B, G, H.
Viele Grüße Ralph
also ein GdB von 80 bei einem 6-jährigen Kind wegen der Hörstörung zu geben halte ich für sehr peinlich vom zuständigen Versorgungsamt. Laut gesetzlicher Regelung in den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" hätte ein GdB von 100 gegeben werden müssen, sowie die Merkzeichen GL, RF, B, G, H.
Viele Grüße Ralph
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Stimmt Ralph!
Bei hochgradiger Sh vor dem 7. Lj. gibt es 100% und die angegebenen Merkzeichen.
Bei hochgradiger Sh vor dem 7. Lj. gibt es 100% und die angegebenen Merkzeichen.
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo zusammen!
Ich habe für meinen Sohn (angeborene sh re. an taubheit grenzend und li. mittel bis hochgradig) einen GdB von 40% bekommen, mit der Begründung, dass er ja mitHG gut hört. Trotz Widerspruch blieb es bei 40%.
Bei meiner Tochter ist der GdB 30% , ohneHG ist sie auf beiden Ohren bei ca. 60-70 dB, auch bei ihr ist die sh angeboren und wurde wie auch bei dem Sohn kurz nach der Geburt durch das Screening festfgestellt.
Kann ich noch was machen, da ich die Anträge und auch die Widersprüche bereits schon vor ca. 4 Jahren geschrieben habe...???
Liebe Grüße
Oksana
Ich habe für meinen Sohn (angeborene sh re. an taubheit grenzend und li. mittel bis hochgradig) einen GdB von 40% bekommen, mit der Begründung, dass er ja mit
Bei meiner Tochter ist der GdB 30% , ohne
Kann ich noch was machen, da ich die Anträge und auch die Widersprüche bereits schon vor ca. 4 Jahren geschrieben habe...???
Liebe Grüße
Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Denen vom Versorgungsamt sollte man einen GdB von 100 attestieren, mit der Begründung, dass sie trotz Hirnprothese immer noch etwas weniger als absolut gar nichts checken. Sorry, das hilft zwar nicht weiter, aber ich musste meinem Aerger über so viel Dummheit einfach einmal Luft verschaffen. Fast alle Leute in der Privatwirtschaft würden sofort gefeuert werden, wenn sie so dilletantisch oder gar betrügerisch "arbeiten" würden. Zumindest die in nicht all zu hohen Positionen. Dazu passt die Tabelle für die Berechnung des GdB. Da frage ich mich wirklich, ob es für diese Leute nicht eine behindertengerechtere Beschäftigung mit entsprechender Entlöhnung gäbe. Diese muss ja nicht der Leistung entsprechen, da ja ein Leben auf bescheidenem Niveau möglich sein sollte.
Zuletzt geändert von fast-foot am 7. Feb 2010, 02:06, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo Oksana,
dann will ich mal begründen warum Fastfoot Eurem Versorgungsamt Hirnprothesen verabreichen will
Grundlage für die Vergabe des GdB sind die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" und dort steht im Kapitel 5 (wo die Hörstörungen behandelt werden):
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.
Also ist die Begründung, das Euer Sohn mit Hörgeräten ja noch gut hört völlig irrelevant. Allerdings solltet Ihr mal versuchen den GdB selber auszurechnen, evtl. mit unserem neuen GdB-Rechner. Denn wenn Du schreibst, dass Euer Sohn auf einem Ohr an Taubheit grenzend und auf dem anderen mittel- bis hochgradig schwerhörig ist, dann könnte der vergebene GdB von 40 schon stimmen. Hier gibt's noch etwas mehr zur Berechnung zu lesen: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Falls der GdB falsch berechnet wurde, könnt Ihr natürlich jederzeit an das Versorgungsamt schreiben und um Richtigstellung bitten.
Viele Grüße Ralph
dann will ich mal begründen warum Fastfoot Eurem Versorgungsamt Hirnprothesen verabreichen will

Grundlage für die Vergabe des GdB sind die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" und dort steht im Kapitel 5 (wo die Hörstörungen behandelt werden):
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.
Also ist die Begründung, das Euer Sohn mit Hörgeräten ja noch gut hört völlig irrelevant. Allerdings solltet Ihr mal versuchen den GdB selber auszurechnen, evtl. mit unserem neuen GdB-Rechner. Denn wenn Du schreibst, dass Euer Sohn auf einem Ohr an Taubheit grenzend und auf dem anderen mittel- bis hochgradig schwerhörig ist, dann könnte der vergebene GdB von 40 schon stimmen. Hier gibt's noch etwas mehr zur Berechnung zu lesen: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Falls der GdB falsch berechnet wurde, könnt Ihr natürlich jederzeit an das Versorgungsamt schreiben und um Richtigstellung bitten.
Viele Grüße Ralph
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Hallo!
Habe gerade den GdB-Rechner ausprobiert und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen: :x
Re. 100% und li. 89% also zusammen 100%, da die sh angeboren ist.
Muss ich beim Versorgungsamt um einen "Verschlechterungsantrag" bitten oder reicht ein Brief? Und was kann ich denn schreiben ?Und muss dann der GdB bereits ab Geburtstag (ich meine im Jahr 2003) gelten? (Tausend Fragen- nicht wahr? :help: )
Liebe Grüße
Oksana
Habe gerade den GdB-Rechner ausprobiert und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen: :x
Re. 100% und li. 89% also zusammen 100%, da die sh angeboren ist.
Muss ich beim Versorgungsamt um einen "Verschlechterungsantrag" bitten oder reicht ein Brief? Und was kann ich denn schreiben ?Und muss dann der GdB bereits ab Geburtstag (ich meine im Jahr 2003) gelten? (Tausend Fragen- nicht wahr? :help: )
Liebe Grüße
Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Na, toll! :\
Jetzt habe ich den Rechner auch für unsere Tochter ausprobiert und auch sie(laut Rechner) hätte schon ab Geburt (2005) den GdB 100% haben müssen.
Aber das verstehe ich nun wiederrum nicht. Denn man sagte uns, dass sie mittelgradig sh ist, da ihre Werte ohneHG zw. 60 und 80 dB liegen. Aber der Rechner rechnet 100% GdB.
Wie kann es sein?
LG
Oksana
Jetzt habe ich den Rechner auch für unsere Tochter ausprobiert und auch sie(laut Rechner) hätte schon ab Geburt (2005) den GdB 100% haben müssen.

Aber das verstehe ich nun wiederrum nicht. Denn man sagte uns, dass sie mittelgradig sh ist, da ihre Werte ohne
Wie kann es sein?
LG
Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Ein HNO teilt das Ausmass der Schwerhörigkeit etwas anders ein als dies im gutachterlichen Sinne gemacht wird.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Also Du hast im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Der offizielle Weg wäre, wenn Du einen Verschlechterungsantrag stellst (die Anträge verschickt Euer Versorgungsamt, bzw. manchmal kann man sie auch online runterladen). Dann wird Euer Fall neu geprüft, vermutlich werden Unterlagen angefordert oder man schickt Euch zum Amtsarzt o.ä. Dann kommt der neue Bescheid und der kann entweder richtig oder, was viel wahrscheinlicher ist, wieder falsch sein (weil der Sachbearbeiter keine Verschlechterung am Gesundheitszustand erkannt hat und aus Bequemlichkeit wieder die alten, falschen Werte in den neuen Bescheid einsetzt). Dann habt Ihr wieder 1 Monat Zeit um dagegen Widerspruch einzulegen und falls das auch nichts hilft dagegen vor Gericht zu klagen. Spätestens dann bekommt Ihr den GdB 100 und die Merkzeichen.Oksana hat geschrieben: Muss ich beim Versorgungsamt um einen "Verschlechterungsantrag" bitten oder reicht ein Brief? Und was kann ich denn schreiben ?Und muss dann der GdB bereits ab Geburtstag (ich meine im Jahr 2003) gelten? (Tausend Fragen- nicht wahr? :help: )
Der andere Weg wäre den zuständigen Sachbearbeiter anzuschreiben oder anzurufen und ihm die Lage zu erklären. Sagt ihm, dass vor 4 Jahren ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden und fragt ihn was Ihr jetzt tun könnt um das Ganze berichtig zu bekommen. Ich bin mir sicher, dass der Sachbearbeiter einen schnelleren Weg finden wird. Er wird froh sein, dass Ihr ihn nicht auf Schadensersatz verklagt (wegen entgangener Steuererstattungen der letzten 4 Jahre).
Und wenn Ihr etwas begründet, dann beruft Euch immer auf die Stellen in den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen", dann bekommt das Ganze Hand und Fuß

Viele Grüße Ralph
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
hallo oksana
ich hab mal die werte aus dem anderen thread genommen. damit ist dein sohn auf der einen seite versorgungsrechtlich taub, auf der linken seite an taubheit grenzend sh.
damit steht ihm, da er ja noch nicht 7 ist, ein gdb von 100 sowie die merkzeichen H, B, G, GL und RF zu.
bitte beim zuständigen amt (bei uns versorgungsamt) um zusendung eines verschlimmerungsantrags.
den füllst du aus und weist im anschreiben daraufhin, dass er eben verorgunsrechtlich einseitig taub (100% Hörverlust) , andere an taubheit grenzend sh (93% hörverlust) ist und da er noch nicht 7 jahre alt ist nach den verorgunsmedizinischen richtlinien als 100% schwerbehindert gilt und ihm danach eben o.g. merkzeichen zustehen. außerdem zählt für die beurteilung des gdbs einzig und allein werte OHNEhgs gemessen!
lg
ich hab mal die werte aus dem anderen thread genommen. damit ist dein sohn auf der einen seite versorgungsrechtlich taub, auf der linken seite an taubheit grenzend sh.
damit steht ihm, da er ja noch nicht 7 ist, ein gdb von 100 sowie die merkzeichen H, B, G, GL und RF zu.
bitte beim zuständigen amt (bei uns versorgungsamt) um zusendung eines verschlimmerungsantrags.
den füllst du aus und weist im anschreiben daraufhin, dass er eben verorgunsrechtlich einseitig taub (100% Hörverlust) , andere an taubheit grenzend sh (93% hörverlust) ist und da er noch nicht 7 jahre alt ist nach den verorgunsmedizinischen richtlinien als 100% schwerbehindert gilt und ihm danach eben o.g. merkzeichen zustehen. außerdem zählt für die beurteilung des gdbs einzig und allein werte OHNE
lg
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
und du kannst (bei deiner tochter ja nachweisbar) versuchen rückwirkend zu beantragen ab geburt- das kann man ankreuzen.
in deinem anschreiben kannst du ja auch daraufhinweisen, dass bei der einstufung falsch eingeschätzt wurde und nicht die damals gültigen gutachterlichen anhaltspunkte zugrundegelegt wurden, nach denen auch gilt: hörverlust ohneHgs ist zu bewerten.
da beide kinder nicht 7 sind gilt dann eben 100 Gdb und Merkzeichen H, B, G, Gl, Rf
Und dranbleiben, denn Stichtag 7. Geburtstag ist wichtig!
in deinem anschreiben kannst du ja auch daraufhinweisen, dass bei der einstufung falsch eingeschätzt wurde und nicht die damals gültigen gutachterlichen anhaltspunkte zugrundegelegt wurden, nach denen auch gilt: hörverlust ohne
da beide kinder nicht 7 sind gilt dann eben 100 Gdb und Merkzeichen H, B, G, Gl, Rf
Und dranbleiben, denn Stichtag 7. Geburtstag ist wichtig!
Zuletzt geändert von Momo am 8. Feb 2010, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Welcher GdB steht meinem Kind zu?
Danke schön! Ich werde es versuchen... ob es klappt werden wir dann sehen.
Liebe Grüße
Oksana

Liebe Grüße
Oksana
Oksana mit Kirill,11 CI re, HG li; Anastasia,10 CI re, HG li.; Daniil, 6 "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“