Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

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SveaS.
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Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#1

Beitrag von SveaS. »

Hallo,

ich habe jetzt mal eine dringende Frage. Ich verstehe das momentan alles nicht mehr...

Also, ich habe vor 1 1/2 Wochen angefangen mit meinem Führerschein. Mir wurde gesagt, ich sollte mir von meinem HNO eine Bescheinigung holen, dass er keine Zweifel daran hat, damit ich keine Geschwindigkeitsbegrenzungen bekomme.
Okay dachten wir uns, ist ja kein Problem. Gestern angerufen, dass gesagt und heute wollten wir die dann abholen. Sind hingefahren, wurden empfangen mit den Worten wir sollten nochmal ins Wartezimmer, der Arzt würde das gleich mit uns besprechen. Soweit sogut. Dann kamen wir dran. Er erklärte uns, dass er sowas noch nie machte und desshalb mit einem Kollegen ausm Haus nochmal eben sprechen muss. Der kopierte ihm dann eine Seite aus irgendeinem Buch. Dann sollte eine neue Hörkurve mit Sprachaudio gemacht werden. Alles gemacht. Sprachaudio bei 60,80 und 90 dB und eben Tonaudio (teils 10dB schlechter, er wollte sich da aber nicht festlegen, dass es eine Verschlechterung ist, da es auch Tagesformbedingt ist und ich auch nicht das Gefühl habe, als seie es wieder schlechter).

So, am Ende des Gesprächs sagte er noch, dass er mir keinen Freifahrtsschein geben könnte, dass ich bei dem Hörverlust einen Führerscheind machen kann. Er sagte, dass es genauso gut möglich ist, dass die sagen IST NICHT und denn könnte ich das vergessen?!

Ich verstehe es nicht, sogar Gehörlose fahren doch Auto, was wird da nun für ein gewese drum gemacht?
Er will nun recherschieren und sich dann wieder bei uns melden.... Das hat mich ziemlich verunsichert, denn ich habe doch schon angefangen mit theorie und freue mich voll und so... :(

Liebe Grüße

Svea
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Cocosnuss
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#2

Beitrag von Cocosnuss »

oh das ist voll fies... aber mit HGs hörst du doch was oder?
Also meine Mutter hört auch nicht arg viel aber vielleicht mit HGs schon aber die durfte den Führerschein normal machen.
Sie hat auch einen Schwerbehindertenausweis.
SveaS.
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#3

Beitrag von SveaS. »

Ja, MIT HG's hatte ich bei 90 dB 95% Sprachverstehen und bei 80 irgendwie 80%... Habe auch einen Schwerbehindertenauseweis... Aber es ist wirklich fies :-(
Zuletzt geändert von SveaS. am 12. Jun 2010, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Felicitia
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#4

Beitrag von Felicitia »

ich kenne einige Gehörlose, die einen Führerschein haben, aber mit der Begrenzung bis 50 kmH.
Geh doch noch mal zu einem anderen HNO.
Das ist völliger Blödsinn, schwerhörige schauen doch auch mehr...
Zuletzt geändert von Felicitia am 11. Jun 2010, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Seit der Geburt schwerhörig. Mittlerweile bds. taub.
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Gwendolyn
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#5

Beitrag von Gwendolyn »

Mein HNO-Arzt ist nur kurz etwas aus den Zimmer und hat paar Befehle wie beim Einparken gerufen und mir dann den Wisch geschrieben. Und ich hör auch erst ab 80 Dezibel ohne. Aber dafür trag ich ja auch HGs!
SveaS.
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#6

Beitrag von SveaS. »

Das Tonaudiogramm war ab 70dB glaube ich. Das Sprachaudio mit Hörgeräten...

Mann Mann Mann, nun wird da ein solches gewese drum gemacht, anstatt das er dieses Ding schreibt und gut ist... :help:
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Larrj
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#7

Beitrag von Larrj »

Ich kann gar nicht verstehen, was da los ist. Als ich meinen Führerschein gemacht habe, ware ich bereits hochgradig bzw. an taubheitgrenzend schwerhörig. Habe nicht nur den Autoführerschein, sondern auch den Motorradführerschein gemacht. Gab keinerlei Probleme. Die Prüfer haben auch Rücksicht auf meine Behinderung genommen.
Uli R.
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#8

Beitrag von Uli R. »

Mich wundert es immer wieder wieviel Deppen es unter den HNO-Ärzten gibt. Was hat denn das Gehör mit der Fahrtüchtigkeit zu tun?
cooper
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#9

Beitrag von cooper »

Hi Svea,

nicht nur dein HNO hat sich da nicht grade mit Ruhm bekleckert, sondern auch dein Fahrlehrer! Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Schwerhörigkeit, jau, und im Himmel iss Jahrmarkt!

Ich hab grad nicht die Zeit, dir das zusammenzusuchen, aber für den PKW-Führerschein ist das Gehör völlig unerheblich. Selbst völlige Gehörlosigkeit ist keine Rechtfertigung, dir den Führerschein zu versagen oder irgend welche Auflagen zu machen.

Ich guck mal ob ich das am Wochenende für dich finde. Such du derweil mal die Sendung "auto mobil" von Vox, Sendedatum 21.12.2008, 16:50 Uhr. Dort ging es genau um Gehörlose und Führerschein. Vielleicht findest du die Sendung irgend wo im Netz, ansonsten hab ich die auf irgend einer meiner Festplatten.

[edit]
http://www.vox.de/495_2932.php?mainid=2 ... ereich=Ams
und
http://www.fahrschule-seidl.de/ das ist eine Fahrschule, die sich auf Gehörlose spezialisiert hat. Bei denen dürfte man einfach per E-Mail erfragen können, was wirklich Sache ist. Oder man ruft da halt mal kurz an.
[/edit]

Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 11. Jun 2010, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
info
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#10

Beitrag von info »

Habe das hier gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_4_105.html

Demnach sollte der Arzt dir die Bescheinigung ohne Bedenken ausstellen können.
Pam
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#11

Beitrag von Pam »

Looool!!
Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Hörverlust. Ja das ist ja mal was Neues. Mhm, dann sollte ich wohl lieber laufen, denn dann dürfte ich ja maximal Schrittgeschwindigkeit fahren :lol:

Sorry aber das ist ja lächerlich. Es ist total egal wieviel und wie gut du hörst, denn das hat rein gar nichts mit der Fahrtüchtigkeit zu tun.
Ja und das Gehörlose eine Begrenzung haben, das hab ich ja in all den Jahren noch NIE gehört! Ist doch absurd.
Viele Grüße Pam
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
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Gudrun
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#12

Beitrag von Gudrun »

Was ist das für ein Ding?

Svea, das ist absolut diskriminierend. Ganz ehrlich, wenn ich du wäre, würde ich sowohl den Fahrleher als auch den HNO-Arzt wechseln.

Hol dir einen Wisch vom Hörgeräteakustiker, nicht vom HNO-Arzt. Und dann bewirbst du dich bei einer anderen Fahrschule.

Auch wenn man vollkommen taub ist, darf man Auto fahren.
Zuletzt geändert von Gudrun am 11. Jun 2010, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gabi
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#13

Beitrag von Gabi »

Liebe Svea
Ich habe für Theresa eine Bescheinigung von Freiburg bekommen.
Sie hat nächste Woche Theorie....und Auto gefahren ist sie auch schon.

Such dir einen anderen HNO Arzt, aber schnellstens.
So ein Volldepp...

Liebe Grüße
Gabi
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Cocosnuss
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#14

Beitrag von Cocosnuss »

Wie, wenn man mit den Ohren Auto fährt ...
Man hört vielleicht manches nicht aber die, die die Musik ganz laut haben hören auch nix...
Pam
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#15

Beitrag von Pam »

Ja und die, die die Musik ganz laut haben, hören meist ganz gut. Was zur Folge hat, das sie in dem Moment auch schlecht bzw. nichts hören und gleichzeitig auch nicht gewohnt sind die Augen offener zu halten.
Viele Grüße Pam
-------------------
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leb
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#16

Beitrag von leb »

Huhu,

sehe das genauso, beim Autoführerschein brauchst du garnix! Allerdings braucht man beim LKW-Führerschein 70% Gehör. Sonst wird man wohl zu Amtsärzten geschickt, die dann für teurer Geld feststellen wollen, ob man Verkehrstauglich ist, oder eben nicht... (Wurde mir zumindest damals so gesagt)
Wie gesagt, beim Auto hatte bei mir damals kein Hahn danach gekräht ;-)

Am besten bei der Führerscheinstelle fragen... denn die stellen die Führerscheine aus...

Gruß
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
Gudrun
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#17

Beitrag von Gudrun »

lebloek hat geschrieben:Am besten bei der Führerscheinstelle fragen... denn die stellen die Führerscheine aus...
Na, das würde ich nicht empfehlen, sonst fügen die einen Vermerk ein, z.B. Pflicht zum Tragen von Hörgeräten.

Nee, nee, ich bleibe dabei, wenn eine Bescheinigung benötigt wird, dann bitte nur beim Hörgerätweakustiker holen und nicht beim HNO-Arzt.

Svea, lass dich nicht klein machen, stell dich auf die Hinterbeine und bestehe auf dein Recht, den Führerschein zu machen. Kämpfe.
leb
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#18

Beitrag von leb »

man kann ja auch einfach bei der führerscheinstelle anrufen und dabei keinen name sagen... stimmt schon, bevor die noch auf dumme gedanken kommen :-)

die andere seite ist wieder --> selbst wenn die ein vermerk machen wollen... können sie doch...
in meiner fahrerlaubnis (allerdings erst seit der lkw-fahrerlaubniss) is auch ein vermerk das ich mit hg´s fahrern muss... und?

lg
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
Gudrun
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#19

Beitrag von Gudrun »

lebloek hat geschrieben:man kann ja auch einfach bei der führerscheinstelle anrufen und dabei keinen name sagen...
Nicht mal das würde ich tun, sonst schauen die noch mehr drauf.

Ich habe so einen Vermerk nicht (hab den Schein allerdings auch schon seit über einem Jahrzehnt) und würde mich auch dagegen wehren, weil es am Steuer Zeiten gibt, wo ich mich besser konzentrieren kann, wenn ich meine Hörgeräte ausgeschaltet habe, z.B. morgens oder nach einem langen Arbeitstag.

Da würde ich frech fragen, ob es denn besser wäre, wenn ein guthörender Blinder fahren würde oder ob Statistiken bekannt sind, dass Gehörlose mehr Unfälle bauen als Hörende.
Zuletzt geändert von Gudrun am 13. Jun 2010, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
leb
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#20

Beitrag von leb »

Hatte das ja auch so gemeint: Ein versuch ist es doch wert sich einfach mal bei der Führerscheinstelle zu erkundigen. Man muss ja nicht gleich erzählen wer man ist, selbst wenn, die schreiben das auch nicht gleich auf... ist doch kein verbrechen.

Mit dem Vermerk (den es meines Erachtens eh nicht gibt) geb ich dir ja sogar recht, gibt ja scheinbar einige die ihre HG´s beim fahren aus machen. Ich hab das auch mal getestet, geht igendwie nicht so richtig... werde da immer Müde ;-)

Grüße
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#21

Beitrag von Gabi »

Ich war damals auf der Führerscheinstelle und habe mich vor Ort direkt erkundigt.
Wenn man vom Arzt oder Klinik eine Bescheinigung vorlegt, steht einem Führerschein nichts im Wege.
Eine Brille muss man auch tragen weil es auf dem Führerschein vermerkt ist.
Eine sh kann man so nicht am Führerschein festmachen weil es technische Hilfsmittel sind die jederzeit während der fahrt ausfallen können.

Und als CI Träger sowieso.
Und warum sollte man nicht direkt anfragen?
Wenn man es doch nicht weiß?
Die halten sich an die Richtlinien.Und die sind festgelegt.
Fast jeder gl fährt doch Auto....zumindest die Erwachsenen.

Liebe Grüße
Gabi
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#22

Beitrag von golfinho »

Unglaublich, was die da mit dir gemacht haben! :eek: Ich verstehe das auch nicht. Find ich ganz schön fies. :{

Ich bin hochgradig hörbehindert und habe trotz allem einen Auto- und Motorradführerschein!

Vielleicht war der Fahrlehrer etwas verunsichert oder so, weil er vielleicht nicht weiß, ob du irgendwelche Geräusche im Verkehr oder so hören kannst? Die Fahrlehrer wissen manchmal nicht, wie sie mit Hörgeschädigten umgehen können. Sowas habe ich schon paarmal beobachtet.

Ich habe deshalb geplant, mein Hobby zum Beruf und daher bald eine Weiterbildung zur Fahrlehrerin, speziell für Hörgeschädigte, für die Klassen A und B zu machen! Habe schon den Antrag abgeschickt! ;)
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#23

Beitrag von elke123 »

ich habe irgendwann weiß nicht wann aber auch gelesen, dass z.B. Musik über Kopfhörer hören im Auto (oder zu Laut) und auf dem Fahrrad, Strafe mit sich zieht.
Die Begründung war z.B. das überhören von Martinshorn und unkonzentriertheit beim fahren.
Also denke ich, dass in diese Richtung Änderungen gemacht worden sind.
Auch das Wechseln zu einem anderen HNO muss nicht unbedingt etwas bringen, denn der erstbehandelnde HNO, kann dieses an die Führerscheinstelle weiter geben.
Das gilt auch für Leute die einen Führerschein haben,später aber eine Sehschwäche bekommen , die Ärzte sind verpflichtet das weiter zu geben, denn es muss im Führerschein vermerkt sein, ich habe mich sehr lange mit einem Arzt deshalb unterhalten.
also mal nicht so weit werfen, es könnte durch aus etwas dran sein.

lg. elke
Zuletzt geändert von elke123 am 14. Jun 2010, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
SveaS.
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#24

Beitrag von SveaS. »

Warum nicht gleich so?!?!

Nun... Nochmal mit dem Fahrlehrer gesprochen, es ist nicht kompliziert laut denen. Die hatten sowas schon oft, einfach ausstellen lassen und fertig.

Akustiker angerufen, kein Problem, er macht das auch... Termin steht nun für Donnerstag.
Beim HNO abgesagt, dass es sich erledigt hat. Totales erstaunen, wie wir denn nun dazu kommen. Lage geschildert und gut.

Die Bestätigung ist mir nun sicher. Dem Führerschein steht nichts mehr im Wege. Heute werden die ersten Termine für Fahrstunden gemacht. :)

Liebe Grüße

Svea
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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

#25

Beitrag von Gudrun »

Super, und viel Spaß und viel Erfolg beim Führerscheinmachen. :)
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