rhae hat geschrieben:Die Werte kannst Du immer auf 5er Schritte runden, also 49=50 oder 53=55. Dann komme ich auf folgende Hörverluste in %:
rechts - 9+21+20+9 = 59
links - 8+18+18+7 = 51
und das gibt einen GDB von 30 wie Du's ja auch schon geschrieben hast
Viele Grüße Ralph
hoppel hat geschrieben:mhm...
Na gut und dazu kommen noch 20 % wegen seiner Verhaltenstrg. und Konzentrationsschwächen.
Macht für mich 50%. Wieso bekomme ich dann aber nur 40%???
Ich habe sogar ein Schreiben wo klar aufgeschlüsselt ist das ich 30 für seine Hörschwäche und 20 für den "Rest" bekomme.Und dann kommt ein Satz das damit 40% richtig festgelegt wurden.
Hallo,
hier schrieb Hoppel, dass für Hörschädigung einen GdB 30 anerkannt wurde und für den Rest einen GdB 20! Es ist bekannt, dass die GdB nicht einfach addiert werden sondern verrechnet.
Jetzt weiss ich nicht ob die GdB 20 für Verhalten, Entwicklungverzögerung oder was auch immer der Grund ist berechtigt sind und wie diese genau berechnet wird.
Von daher kann man bestimmt nicht so einfach über die Richtigkeit der GdB urteilen zumal wir das Kind gar nicht kennen!
Da sollte wirklich Fachleute ran gezogen werden die wirklich damit auskennen (mit div. Behinderungsarten UND Berechnung der GdB) und erklären können wie das sich wirklich zusammen setzt.
Fakt ist jedenfalls, dass die GdB
NICHT miteinander addiert werden!!!
Gruss Sandra