FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

lukas2210
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FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#1

Beitrag von lukas2210 »

Ich bräuchte spezielle Hilfe -habe im Forum keinen ähnlichen Fall gefunden- Muss etwas ausholen:

Durch einen HNO Arzt wurde eine FM-Anlage verordnet. Unsere Tochter Martina (6J.) hat das CHARGE-Syndrom u.a. mit einer SH bds. rechts hochgradig schwerhörig, links mittelgradig bei gleichzeitiger Sprachstörung (Marmelade wird von ihr als Mallemade ausgesprochen usw.), mit Hörgeräte versorgt. Sie geht in einen Kindergarten für Sprach- und entwicklungsverzögerte Kinder (SVE)(kein "Schwerhörigenkindergarten"). Bei der Beantragung der Kostenübernahme für die FM Anlage wurde auch eine Bestätigung der SVE beigelet, das keine FM-Anlage vorhanden ist. Für den Morgenkreis im Kindergarten, für Radio- oder CD-hören, im Restaurant, im Kaufhaus und im Straßenverkehr würden wir die FM-Anlage für dringend benötigt ansehen.

Die KK hat nach Prüfung durch den MdK mit der Begründung: "...kommt zu dem Ergebnis, dass mit der derzeitigen Hörgeräteversorgung auch unter erheblichen Störschall ein ausreichendes Sprachverständnis vorliegt." Ebenso ist bei der Verordnung von Hilfsmitteln der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit (ausreichende und zweckmäßige Versorgung) zu beachten. Daher Ablehnung...

Wie sollen wir vorgehen...habt Ihr etwas "Kanonenfutter" für uns (ähnlicher Fall, Argumentationshilfe usw...). Wir werden Einspruch einlegen u.u. auch mit Hilfe des VDK´s (als Rechtsschutz, Argumente werden wir dem VDK trotzdem geben müssen).

Für Eure Hilfe HERZLICHEN DANK!!!!!
7 Jahre alte Tochter mit rechts Taubheit und links mittelgradige Schwerhörigkeit.
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Irina Haun
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#2

Beitrag von Irina Haun »

Wir sollen auch eine FM -Anlege für unser Maus beantragen laut der Pädaudiologin unserer Tochter, Auch AOK allerdings BW
wie gehe ich vor?

LG Irina
Coralie
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#3

Beitrag von Coralie »

Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit hat keiner ein gutes Sprachverstehen im Störschall, die Sprachstörung widerlegt dies wohl ausreichend...was heißt schon "ausreichend", nach dem neuen Urteil für die Hörgeräteversogung für hochgradig schwerhörige Menschen ist wohl geklärt worden, dass "ausreichend" nicht mehr der Standard ist, sondern das medizinisch möglichst optimale. Bei mir wurden die Kosten für die FM Anlage übernommen, nachdem ich viele Situationen im Alltag geschildert habe, in denen ich dieses Hilfsmittel benötige. Fristgerechter Widerspruch ist zu beachten!
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
lukas2210
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#4

Beitrag von lukas2210 »

Hallo,

die AOK hat unseren Widerspruch abgelehnt. Als Begründung wurde eine gute Hörgeräteversorgung, selbst bei hohem Störschall angegeben. Für eine Verkehrserziehung im Straßenverkehr braucht man keine FM-Anlage, die kann man auch anders durchführen, ...es sind die anderen Sinne einzubeziehen...
Unsere Tochter erreicht in Ruhe ein Sprachverständnis von 100%, durch die HG wird im Störschall von 60dB eine Verständlichkeit von 70% erreicht. Das ist anscheinend "gut genug"??? lt. AOK ist auch bei Hörgesunden ein 100%-iges Sprachverständnis nicht möglich.
Was soll man dazu sagen...???
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Thorsten
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#5

Beitrag von Thorsten »

Auf jeden Fall nochmals Wiederspruch einlegen.
Bei Kindern sollte man das Bestmögliche versorgen, sprich eine FM-Anlage ist für die weitere Förderung Ihrer Tochter unumgänglich. Spätestens wenn sie eingeschult wird, kommen Sie um eine solche Anlage nicht mehr drum herum. Sollte sich die AOK auch weiterhin quer stellen, so rate ich Ihnen dringend einen Wechsel der Krankenkasse!
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Momo
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#6

Beitrag von Momo »

steht auf dem widerspruchsbescheid eine rechtsbelehrung drauf. dann könnt ihr klagen.
die sprachentwicklungsstörung, die ihr oben beschrieben habt sind argument genug, denn nur so ist eine gute ungestörte sprachförderung zur vermeidung viel teurerer folgekosten sichergestellt!
ihr solltet euch anwaltlichen beistand durch einen anwalt holen, der sich mit dem thema sh auskennt, z.b. herrn kochs aus münchen.

grüße
Zuletzt geändert von Momo am 19. Dez 2010, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#7

Beitrag von lukas2210 »

Vorab herzlichen Dank!

Anscheinend muss man sich wirklich alles "erstreiten".

Unsere Hörgeräteakustikerin ist der Meinung, dass sich die KK alles "schön geredet" hat. Sie sieht keinen Erfolg, da die KK eben die Meinung vertritt, unsere Tochter ist medizinisch ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll versorgt. Somit haben wir rechtlich keinen Anspruch. Inzwischen habe ich auch ein Gutachten vom Hörgeschädigteninstitut, von denen wird unsere Tochter frühförderlich betreut. Die sind für eine FM. Die KK wollte auch wissen in welche Schule wir sie im Septemer schicken, und ob dort eine FM vorhanden ist. Das Hörgeschädigteninstitut ist der Auffassung, dass trotzdem, egal ob an der Schule eine FM ist oder nicht, unsere Tochter auch den Umgang mit der FM lernen muss, und nicht erst in der Schule damit konfrontiert werden soll. Bei unserem ersten Widerspruch hat die KK uns eine Frist von 14 Tagen gegeben, ihnen mitzuteilen ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten oder nicht, ich habe -leider nur per einfachen Brief- um aufschub gebeten, da wir noch auf ein Gutachten warten. Gestern kam ein Schreiben, da wir uns nicht mehr gemeldet haben, sehen sie den Widerspruch als niedergelegt an.
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#8

Beitrag von Momo »

ich würde dann schreiben.
hiermit erfolgt die begründung, wie am .... angekündigt, mit entsprechendem gutachten zur aufrechterhaltung unseres widerspruchs vom ..... .
dann begründe den widerspruch unter anderem mit
1. sprachentwicklungsstörung und fm wird benötigt für weitere sprachanbahnung in form von sprachtherapie, aber auch für den morgenkreis in geräsuchvoller umgebuing eines kigas, um eine sprachlcihe anbindung im störschall beim morgenkries sicher zu stelllen
2. mit folgendem gerichtsurteil: Az 211 C 5346/03 Amtsgericht München: dabei wurde eine private KK verurteilt eine FM Anlage zu bezahlten, aber die Begründung sei auch auf gesetzlich versicherte anwendbar (weiß jemand hier ob es auch ein vergleichbares urteil für die GKV gibt?)
3. dass der Ort der Beschulung für den jetzigen zeitpunkt völlig irrelevant sei und ihr jetzt eine fm anlge braucht, um eben die sprachentwicklung sicher zu stellen

nach möglichkeit würde ich empfehlen anwaltlichen rat einzuholen. (siehe oben) ggf. auch kurzfristig telefonisch.

grüße
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Akustiker24
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#9

Beitrag von Akustiker24 »

hallo,

zunächstmal muss ich sagen , das ich diesen Sachverhalt absolut unverschämt finde- gerade bei unseren Kleinsten ist eine bestmögliche Versorgung gerade zum Spracherwerb zwingend notwendig.ABER die AOK wehrt sich immer mit Händen und Füßen ( ich rate mal es war Frau Gegener meine allerleibste Sachbearbeiterin...GRR) So..also ich als Pädakustiker/HGA-Meister kann die folgendes sagen:

1. Belese dich bzgl. des Urteils vom Bundessozialgerichtshof von 2010
2. Wende dich an die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker...diese werden dir bestimmt helfen ( Frau Siegrid Meier)
3. Lege UMGEHEND Einspruch ein.
4.Erarbeite mit deinem Hörgeräteakustiker,Logo oder ergotherapeuten und v.a. HNO eine stichfeste Gegenargumentation ( Spracherwerb,(folge-)Kosten für die GKV bei nicht entsprechender Versorgung,etc)
5.Wende dich an die DGPP und DGA
6. Erscheine persönlich bei der Kasse
7.Lass mir wenn du willst die Unterlagen (v.a. Anpassbericht und Stellungnahmen seitens deines HGA zukommen (Akustiker24@gmx.de)- ich werde sehen was ich tun kann.Kostet auch nichts- versprochen! ich find es BODENLOS was da wieder mal passiert.... und DAFÜR zahlen wir alle UNSUMMEN und das jeden Monat!
8.KLAGE!!!!!!
9. Lass dir von Kassenidioten- die absolut fachfremd sind nichts erzählen- DU weisst am besten was dein Kind braucht
10.Ruf an beim Medizinidchen Dienst und lass dir GENAU erklären warum es abgelehnt wurde!

Hoffe ich konnte/kann da helfen, denn sowas geht einfach nicht !!!!!!!

Mfg,

Akustiker24
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#10

Beitrag von Akustiker24 »

Nachtrag:
-ich werde diesbezüglich meine Bücher und Gesetze wälzen und mich dann heute Abend oder morgen melden..... denen geben wir schon Feuer....!!!!!

Nicht aufgeben - das kann und darf einfach nicht sein..zumal es vom HNO VERORDNET IST!!!!
anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#11

Beitrag von anka »

Ich hätte da eine Frage an Thorsten,

Welche Krankenkasse zahlt uns die FM-Anlage? Wir sind nicht bei der AOK.

Lukas,

bei uns wurde unter anderem wie folgt argumentiert: " ...Gerade bei hörbehinderten Kindern kann durch entsprechende Massnahmen, wie z. B. Sitzposition in der ersten Reihe oder erhöhte Disziplin im Unterricht :lol: , darauf geachtet werden, dass die Verständlichkeit optimiert wird...".

Warum gibt es nur in Bayern dieses Theater?

Viele Grüße

anka
Tochter, bds. mittelg. swhg.
Anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#12

Beitrag von Irina Haun »

Wir testen gerade auch die FM-Anlage , nur leider schneid es bei uns nicht so gut zu gehen den sie schaldet sich im untericht immer wieder von selber aus, Wir konnden bis jstzt noch nicht durch gehend testen,
Seid wir sie für die Schule haben ist es woll etwas besser wenn sie geht,
Wir sin auch bei der AOK BW
anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#13

Beitrag von anka »

Hallo Irina,

geh bitte zu deinem Akustiker. Es ist nicht normal, dass sich die FM-Anlage von selber ausschaltet.

Dein Kind profitiert auf jeden Fall von der FM-Anlage. Es kann sich viel besser auf den Unterricht konzentrieren und nicht auf das Verstehen.
Teste die Anlage selber einmal und Du wirst sehen, wie einfach es ist sich mit Deinem Kind zu unterhalten. Diktiere Deinem Kind einen Text mit und ohne FM-Anlage.

Gruß
anka
Anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#14

Beitrag von Momo »

besucht das kind eine regelschule sollten alle krankenkassen (gesetzliche) zahlen und zwar auch in bayern!
hier in norddeutschland z.b. ist es eher so, dass die aok die wenigsten probleme macht von daher kann man das pauschla nicht beantworten...
gruß
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Thorsten
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#15

Beitrag von Thorsten »

anka hat geschrieben:Ich hätte da eine Frage an Thorsten,

Welche Krankenkasse zahlt uns die FM-Anlage? Wir sind nicht bei der AOK.
Hallo Anka,

im Prinzip muss jede Krankenkasse eine FM Anlage bezahlen oder zumindest den größten Teil der Kosten einer solchen Anlage übernehmen.

Gruß

Thorsten
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anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#16

Beitrag von anka »

Hallo Thorsten,

in Bayern ticken die Uhren anders, ober war daaaaas evtl. der MdK?? :lol:

Gruß
anka
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#17

Beitrag von Akustiker24 »

Hi miteinander,

hat leider etwas gedauert, aber ich glaube ich habe genug Argumente gesammelt. :-)
Folgende Argumente und/ oder Gesetze könnt ihr in eurer Argumentation verwenden:
1. Hörsysteme ( so gut die auch yngepasst und vertragen werden) geraten in den folgenden Situationen an ihre Grenzen, bzw hier kann durch die FM-Anlage eine signifikante Verbesserung herbeigeführt werden:
-Distanz
-Nachhall
-Störgeräusch
(In der Argumentation bzgl. Schule, KIndergarten- diese Situationen kommen hier besonders häufig vor- um einen normalen Spracherwerb gewährleisten zu können etc.)

Gesetze:
Artikel 2 des Grundgesetzes steht in Absatz 2 (1):
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversertheit

§1 Sozialgesetzbuch IX ( im folgenden SGB genannt)
Selbstbestimmung & Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen(...) um ihre Selbstbestimmung und Ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder Ihnen entgegen zu wirken.
(Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter oder von Behinderung bedrohter (...) Kinder Rechung getragen)

§4 SGB IX Leistungen zu Teilhabe
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen um:
1....die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern (..) oder ihre Folgen ( Anm.: auch psychische bzw. "mobbing" aufgrund Sprachverzögerung, Schwerhörigkeit) zu mildern
4....die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern, und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern
( zum Beispiel um den Regelschulbesuch statt der Schwerhörigenschule zu ermöglichen o.ä.)

Grundsätzlich gilt:
"Behinderung" Definition ( Nach §2 SGB IX)
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion mit hoher Wahrscheinlichkeit läbger als 6 Monatevon dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Weiterhin gilt:

Versicherungen leisten vor jeder Belastung der Allgemeinheit. ( Zum Béispiel in Form von höheren Kosten für Schwerhörigenschule, folgende Versorgungen o.ä.)

So.. ich hoffe ich konnte etwas pssendes beitragen. Alles was hier steht habe ich wörtlich entnommen. Ich hoffe ihr seht hier keine Wertung oder sowas und es hilft.

Viele Grüße,

Akustiker 24
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#18

Beitrag von lukas2210 »

Hallo an Alle!

Ich möchte Euch auf den aktuellen Stand bringen.

Vorab noch Fakten:

Tochter wurde mit Göttinger Kindersprachtest Teil 1 getestet (einsilbige einfachste Wörter) -vom Alter her müsste man bei ihr den Test Teil 2 anwenden-
Abgelehnt wurde immer mit der Begründung
: Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit und wirtschaftlich sinnvoll, sowie selbst bei einem Störschall von 60 dB hört unsere Tochter sehr gut. Diese Feststellung beruht nur auf den Ergebnissen des einfachen Hörtests. Es erfolgte keine Begutachtung unserer Tochter durch den medizinischen Dienst. Für eine Verkehrserziehung ist keine FM-Anlage notwendig, dies kann auch mit den anderen Sinnen erfolgen. Auch hörgesunde Menschen haben kein 100%iges Hörverständnis!->daher Ablehnung

Nachdem unser Widerspruch am 01.12. abgelehnt wurde, wollte die KK innerhalb 14 Tagen wissen (extra Formblatt) ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder wir mit der Ablehnung einverstanden sind. Ich habe schriftl. um Aufschub der Antwortzeit gebeten, da ich noch ein Gutachten bzw. Stellungnahme des hörgeschädigten Instituts erwarte. Man glaubt es kaum- pünktlich am 16. 12 kam ein Schreiben, in dem wir hingewiesen wurden: Sinngemäß"...da wir von Ihnen nichts mehr hörten, sehen wir Ihren Widerspruch als hinfällig an und legen diesen Fall zu den Akten." Dagegen habe ich per Email und Post protestiert. Inzwischen kam die Stellungnahme vom hörgeschädigten Institut, die sehen die FM Anlage als zwingend notwendig an (Kindergarten, Logopädie usw.). Habe auch mit einem Rechtsanwalt des VdK über diesen Fall gesprochen...und noch einmal Widerspruch eingelegt (Begründung einfachster Hörtest und Stellungnahme hörgeschädigten Institut) sowie bei erneuter Ablehnung um einen klagefähigen Bescheid gebeten.

Eine Entscheidung, bei zügiger Klageinreichung, vor dem Sozialgericht ist nicht unter einem halben zu erwarten. Evtl. ist ein medizinisches Gegengutachten erforderlich, was ca 2000-5000€ kostet. Alleine der Gedanke, dass hier viele Betroffene aufgeben bzw. aufgeben müssen spornt uns an, denn evtl. schaffen wir einen Präzedenzfall, der anderen in Zukunft hilft bzw. den "Kampf" erleichtert..

Was mich (uns) am meisten ärgert, ist die Tatsache
-niemand hilft dir, du musst dir alles erkämpfen!-

Mehr können wir hier noch nicht veröffentlichen...wir geben Euch Bescheid, wenn erwähnenswertes passiert.

Allen ein GUTES und GESUNDES neues Jahr!
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#19

Beitrag von Coralie »

Steckt nicht zu viel Geld in ein Gutachten, das gibt das Gericht doch bei Bedarf für Euch kostenfrei in Auftrag, wenn es gebraucht wird (!Relation GA und Kosten der FM Anlage!!!). Ich habe während eines laufenden Widerspruchverfahrens meine HG bereits gekauft, das hat das Gericht nicht als Problem angesehen, es war mir ja nicht zumutbar 3 Jahre lang ohne passende rum zu laufen (ich habe die Klage gewonnen). So lange kann ein Verfahren dauern, also würde ich es mir bei 1200 € überlegen bereits eine FM Anlage zu kaufen wenn es absehbar länger dauert, obwohl davon meist abgeraten wird. Aber das ist natürlich abhängig von der eigenen Finanzsituation...denn eventuell sieht man das Geld nicht wieder, hat dann aber immerhin die FM Anlage und kein nutzloses Papier...Außerdem ist der Hinweis auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit schon längst überaltert, aber das scheint bei dem einen oder anderen Gutachter nicht angekommen zu sein.
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#20

Beitrag von lukas2210 »

@coralie
Das Gutachten brauchen wir nur, wenn der von Gericht bestellte Gutachter zu einem "kassenfreundlichen" Ergebnis kommen sollte->ma weiß ja nie....

Vorab kaufen (bzw. etwas Unterschreiben, was mich zum Kauf verpflichtet), darf ich die FM-Anlage unter keinen Umständen (Rechtsanwalt)!!
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#21

Beitrag von Akustiker24 »

@Lukas:
Du hast an sich nestimmt recht- was den Göttinger I anbegeht- hier könnte sich aber leider ein "Problem" ergeben welches ich dir versuche zu schildern:

Sicherlich hast du recht, mit deiner Ansicht das aus Altersgründen der GÖ II verwendet werden sollte , aber das Auswahlkriterium für den "Besten" Test ist leider nicht das alter "auf dem Papier" sondern das individuelle Entwicklungsalter- leider kenne ich mich bzgl des CHarge- Syndroms nicht soweit aus um das einschätzen zu können, deinen Audgfürungen weiter oben aber zur Folge müsste man wohl leider davon ausgehen, das eine entwicklungsverzögerung stattgefunden hat , welche die Anwendung des Göttinger (oder aber Mainzer I) rechtfertigt. Insofern befürchte ich, das der Ansatz den Test angreifen zu wollen leider nicht zum erwünschten Erolg führen wird.

Bzgl. weitere Hilfe-/und Anlaufstellen, werde ich euch heute oder morgen weitere Ansprechpartner nennen- es gibt viele , man muss Sie nur kennen.
Weiterhin kan ich nur sagen, wenn ihr nun auch noch das Gutachten der Schwerhörigenschule habt- gebt nicht auf! Ein besseres Argument gibt es nicht!
Wenn ihtr wollt schickt mir eure Gutachten und Ergebnisse, ich versuche dann gerne eine Argumentation für euch aufzubauen und euch diese zur Verfügung stellen. Wenn ihr Interesse habt sagt hier im Forum bescheid und lasst mir eure E-mail Adresse zukommen. Mein o.g. Account ist eleider nicht mehr aktuell undda mein andere meinen Vor-und Nachnamen enthält, möchte ich Ihn ungern hier veröffentlichen!

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg

Akustiker 24
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#22

Beitrag von Coralie »

Das man nicht kaufen darf würde mir hinsichtlich der HG auch immer gesagt, ich habe den Akutike bezahlt unter Vorbehalt der Kostenübernahme durch die KK, damit war es o.k.. Aber Dein Anwalt hat sicher mehr Ahnung. Ich würde nur bei meinem Kind nicht 3 Jahre warten wollen, wenn ich die Anlage als so wichtig ansähe, das unterstützt meines Erachtens die Dringlichkeit ((aber leider auch das Risiko, dass die KK nicht zahlt). Ich hatte in meiner Begründung angegeben, dass die bereits erworbenen HG meine private Anschaffug seien (ich kann mir doch kaufen was ich will!), und ich gegenüber der KK meinen rechtlichen Anspruch auf volle Kostenübernahme der gleichen HG durchsetzen wolle. Mein Akusteiker hatte mir angeboten, meine HG zurückzugebene. Naja, ich bin kein Anwalt, aber in der Realität hat es geklappt. Viel Erfolg!
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Petra
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#23

Beitrag von Petra »

hallo zusammen,

bin seit jahren wieder mal hier und klinke mich gerade mal ein:
-gutachten kannst du dir vorerst sparen. warte erst mal ab, ob die kk nicht doch noch umknickt. bei einer klage wird sowohl das gutachten der kk, als auch deines durch ein 3. neutrales ersetzt werden. im übrigen dauern klagen unter umständen jahre... und spätestens ab der 1.instanz vor dem sozialgericht empfiehlt sich ein sehr guter ra, der tatsächlich mit der problematik der sh vertraut ist!
-zahlen darfst du auf keinen fall, da hat der ra recht! viell. findet ihr zusammen mit dem akustiker eine andere lösung...
-frag den ra, ob die friststellung der kk von 2 wochen überhaupt rechtens ist? das bezweifle ich doch sehr! abgesehen davon: formlose widersprüche immer innerhalb 4 wochen persönlich bei der kk abgeben und mit stempel versehen lassen- oder per einschreiben/rückschein. außerdem müsste dir die kk einen rechtsmittelfähigen bescheid geschickt haben- ist das so?

-den einsilbentest im störschall finde ich persönlich gar nicht so schlecht als argumentationshilfe ;) . d.h. nämlich konkret, dass das kind nur 7 von 10 einsilbigen!!!! wörtern versteht. ich weiß leider zu wenig um das krankheitsbild eures kindes... die frage ist, entspricht das dem sprachstand des kindes ( marmelade hat ja schon mehr als 3 silben ;-) ) oder kann man hiermit argumentieren?
die fm wird die sprachverständlichkeit nicht steigern, was sie allerdings sehr wohl kann, ist die sprache DIREKT zum ohr des kind übertragen. es muss sich im kiga/schule also nicht mehr auf das herausfiltern der sprache konzentrieren, ermüdet dadurch nicht mehr so schnell. die lautstärke dort wird ganz sicher höher als 65 db sein :D ( könnte man notfalls nachmessen). daraus folgt, dass sich defizite, die auf mangelndes hörverstehen zurückzuführen sind, deutlich gebessert haben, etc... ihr habt die fm ja sicher ausreichend lang getestet ;) und die erzieherin wird die gerne eine stellungnahme dazu schreiben, in der steht, dass aus pädagogischer sicht die fm unbedingt nötig ist. ich habe schon noch ein paar argumente... da die kk mitliest ( zumindest früher war das so) würde ich sie dir per mail schreiben, wenn du interesse daran hast.
-prinzipiell würde ein attest des hno die sache extrem erleichtern, in dem steht, dass die fm "medizinisch notwendig" ist.
-der mdk darf meines wissens nur "empfehlungen" aussprechen- d.h. die kk ist auf keinen fall an die aussage des mdk gebunden und kann sehr wohl noch positiv entscheiden. tatsache ist, dass sie sich bei kigakindern schwer tun, in der regelschule aber nicht mehr "davon kommen" ( allerdings nur bis zur 9.klasse). sh schule sieht die sache anders aus.

lg,petra
Zuletzt geändert von Petra am 30. Dez 2010, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#24

Beitrag von lukas2210 »

@Akustiker 24
Danke!
Wenn die KK wieder ablehnt, werde ich auch dich zurückkommen..evtl. kannst du dann mal über unsere Unterlagen schauen. Da wir zur Klageeinreichnung eine stichfeste Begründung brauchen.

Zum Gö. Test: Einsilbiges ist doch leichter verständlich als mehrsilbige Wörter! oder? In der Realität z.B. im Supermarkt, oder Stadt ist doch der Störschall höher als 60dB??!!

Würde unsere Tochter in eine Regel-Schule gehen, müsste die KK zahlen, nicht jedoch in einer schwerhörigen Schule...unsere Tochter kommt erst 2011 in die Schule...
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Re: FM Anlage Kostenübernahme durch AOK Bayern abgelehnt

#25

Beitrag von Thorsten »

Einsilber sind in der Regel schwerer zu verstehen als Mehrsilber.
60 dB Störschall ist mehr als genug, da das Meßsignal ja nur 65 dB hat
und somit der SNR (Singnal to Noise Ratio, zu deutsch Abstand von Nutzschall und Störschall) nur 5 dB beträgt.
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