Hallo,
ich würde warten, bis Dein Sohn erwachsen ist und den beruflichen Weg einschlägt. Dann kann man immer noch überlegen, ob man einen Ausweis beantragt oder nicht.
Ich selbst habe den Ausweis seit dem ich das zweite
HG trage, er ist auf 50% ausgestellt mit Merkzeichen RF und seit ca. 3 Jahren unbefristet. Mit dem Merkzeichen RF wirkt sich dies vorteilhaft auf die GEZ Gebühren aus, denn man ist von der Gebührenpflicht befreit.
Im Berufsleben ist es allerdings so, dass Arbeitgeber sehr genau wissen, dass mit dem Ausweis gewisse Vorschriften im Falle einer Kündigung einzuhalten sind. Der Schwerbehinderte steht nach dem Schwerbehindertengesetz unter besonderem Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss immer beim Integrationsamt eingereicht werden, ohne dem Integrationsamt darf eine Kündigung nicht ausgesprochen werden. Der Schwerbehinderte steht deshalb unter besonderem Kündigungsschutz, weil ihm möglicherweise Nachteile auf dem Arbeitsmarkt drohen können. Bevor überhaupt eine Kündigung erfolgt, prüft das Integrationsamt zunächst einmal, ob die Künding überhaupt gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten gibt den Arbeitsplatz doch zu erhalten (etwa durch Versetzung oder behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes)
Weitere Infos zu Kündigung schwerbehinderter Menschen kann man hier nachlesen:
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integra ... ngsschutz/
Dann zum steuerlichen Aspekt...
Dem Schwerbehinderten wird ab 50% GdB bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt.
Infos gibt es hierzu:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Serv ... ml#anchor1
Die Staffelung schaut folgendermaßen aus:
http://www.ofd.niedersachsen.de/live/li ... psmand=110
Ich hoffe, dass ich mit den Infos weiterhelfen konnte
Liebe Grüße
Bling-Bling-im-Ohr