Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

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Amy 2010
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#26

Beitrag von Amy 2010 »

Hallo Timmy,

Amy soll CI´s mit einem Jahr bekommen. Also voraussichtlich dieses Jahr Oktober. Ich habe mega angst davor.

Vielen Vielen Dank und euch alles liebe.
Heike und Tochter Amy *11.10.2010 (von Geburt an hochgradig, an Taubheit grenzende SH bds)
Sandra

Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#27

Beitrag von Sandra »

Timmy hat geschrieben:Hallo ,
ich finde den Schwerbehindertenausweis meiner Tochter überhaupt nicht überflüssig , wir können in unserer Stadt damit kostenlos parken (der Ausweis liegt dann mit den Merkzeichen nach oben hinter der Windschutzscheibe).....
Hallo Timmy,

sooo einfach geht das normalerweise nicht! Um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen, gibt von der Stadt gesonderte Ausweis indem man nach vorlage des SchwebiAusweis bekommt! Oder was für Parkplätze meinst Du, dass diese Kostenlos genutzt werden können?
Denn sowas hab ich noch nie gehört, dass man dann kostenlos parken darf.

Gruss Sandra
Momo
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#28

Beitrag von Momo »

ja mirko,
du hast natürlich recht. dass was wir hier alle meinen ist in erster linie den antrag auf anerkennung der behinderung. ziel ist es eben den grad der behinderung und die merkzeichen anerkannt zu bekommen und den entsprechenden bescheid zu haben, um die nachteilsausgleiche steuerlich zu nutzen.
liegt der grad der behinderung über 50 kann man ein kreuz setzten auf dem antrag ob man dann zusätzlich den ausweis haben will.

also nochmal genauer: auf jeden fall beantragen würde ich die anerkennung der behinderung und die merkzeichen, damit ich das steuerlich geltend machen kann. den sb ausweis kann man auch weglassen. verbilligte eintrittspreise helfen bei kindern meist nicht, da der kinderpreis entweder gelich oder sogar weniger ist als der verbilligte. allerdings kommt man als begelitperson kostenlos in viele einrichtungen (zoo, Kino usw.) wenn das B im ausweis steht. und da kann man schon sparen.... und wenn das kind 6 ist kann man (wenn entsprechende merkzeichen vorliegen und/ oder der gdb hoch genug ist) das beiblatt beantragen, damit das kind kostenlos im öffentlichen nahverkehr fahren kann. und auch da fährt die begleitperson (dann sogar deutschlandweit auch in fernzügen) kostenlos mit, wenn das B im ausweis ist.

man kann allerdings nicht mit dem ausweis allein auf entsprechenden parkplätzen oder kostenlos parken. dafür braucht man einen extra schein, den man ins auto legt (muss man beantragen). unser sohnemann hat gerade einen neuen sb-ausweis bekommen, da er 10 geworden ist und dann einen mit bild brauchte. in dem begleitschreiben stand fett drin, dass dieser nicht zum parken auf entsprechenden parkplätzen berechtigt.

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Julia
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#29

Beitrag von Julia »

Sandra hat geschrieben: sooo einfach geht das normalerweise nicht! Um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen, gibt von der Stadt gesonderte Ausweis indem man nach vorlage des SchwebiAusweis bekommt!
Genau, so sieht der aus:
Bild

Gruß, Julia
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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MadameBovary
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#30

Beitrag von MadameBovary »

Ich kann allen nur zustimmen dass man fürs Parken den blauen Schein benötigt!
Und einfach so bekommt man den auch nicht, da braucht man schon das Merkzeichen "aG".
Viele Grüße
MB
Sandra

Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#31

Beitrag von Sandra »

Hallo,

@Julia: Genau so sieht es aus. Nur SchwebiAusweis allein im Auto legen reicht somit gar nicht aus.

@MadameBovary: Auch das stimmt, dass man für diesen Fall das Merkzeichen "aG" haben muss um dann den gesonderten Parkausweis auf Vorlage des Bescheid/SchwebiAusweis bei der Stadt/Ordnungsamt (oder was weiss ich wo man dies dann beantragt) bekommen zu können.

Überhaupt wieso sollten wir dies als "nur" Hörgeschädigte in Anspruch nehmen?

Und zu Momos Hinweis bzgl. Fernzüge. Wenn das Kind älter als 6 Jahre ist (glaube das ist momentan die Altersgrenze indem Kinder regulär einen eigenen Zugticket ziehen müssen) muss das Kind in Zuschlagspflichtige Züge den VOLLE Preis zahlen ABER eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren (vorausgesetzt der Ausweisinhaber hat das Merkzeichen "B" die wiederum in meisten Fällen der Kinder bis zum 18.Lebensjahr oder Ausbildungsbeginn anerkannt bekommen!)

Gruss Sandra
Zuletzt geändert von Sandra am 21. Jan 2011, 10:20, insgesamt 3-mal geändert.
Rosemarie
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#32

Beitrag von Rosemarie »

Hi Sandra,
nicht den vollen Preis muß das Kind zahlen, sondern den Kinderpreis. Ja und falls ein B jetzt im Ausweis des Kindes steht, so kann sich das Kind aussuchen, wie und womit es fahren möchte, auch die 1.Klasse nehmen und die Begleitperson fährt kostenlos, wie das Kind, mit.Bis zum 6 .Lebensjahr braucht die Kleine ja noch nichts zahlen, auf jeden Fall bei der Bahn. Im ÖPNV ist es manchmal anders, da müssen Kinder oftmals schon ab einer gewissen Größe zahlen, oder auch wenn sie 4 Jahre alt sind. Jedenfalls war es früher so, ich mußte für meine Tochter schon frühzeitig zahlen, da sie schon immer sehr groß war.
Den blauen Ausweis zum Parken auf dem Behindertenparkplatz kann man bei der Gemeinde im Ordnungsamt beantragen, aber aG ist dafür erforderlich.Die alten blaue Ausweise mit dem Rollstuhlsymbol, gelten bald nicht mehr, Pflicht ist jetzt der EU blaue Ausweis, wie er auch hier reingestellt wurde.Dafür braucht man auch ein Lichtbild.
Mir Schwebi einfach auf dem Behindertenparkplatz geht gar nicht, man kann bis zu 400 Euro Strafe zahlen müssen und das Auto wird abgeschleppt. Da nun die neuen Ausweise Pflicht werden, wird sicherlich auch öfters kontrolliert.
Lieben Gruß, Rosemarie.
Sandra

Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#33

Beitrag von Sandra »

Ohhh Rosemarie, ob Kinderticket ist - auch das muss man dann voll zahlen ist halt Kinderpreis wie auch andere Nichtbehinderte Kinder zahlen müssen ;)

Uiiiii 400 Euro Strafe...... nur gut, dass das vor 20 Jahren noch nicht sooo teuer war. Ein Bekannter wollte mir damals nicht glauben und lies darauf ankommen was dann passierte wenn mein SchwebiAusweis im Auto liegt. Hatte Ihn aber vorgewarnt, dass meines Wissens nicht so einfach ginge und ich dafür nichts aufkomme. Prompt bekam er Zettelchen an die Scheibe geklemmt und zahlte auch selbst dafür - es war immerhin sein Auto

Gruss Sandra
Zuletzt geändert von Sandra am 21. Jan 2011, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
Julia
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#34

Beitrag von Julia »

Es ist zwar eigentlich nicht weiter relevant, aber wollte nur sagen, dass man diesen EU-Parkausweis auch mit dem Merkzeichen "Bl" bekommt.
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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Nina M.
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#35

Beitrag von Nina M. »

Schon geistreich, dass jemand der Blind ist dann sein Auto mit dem blauen Parkausweis kostenlos parken kann... *gg*
(Schon klar, dass jemand der dann für den Blinden fährt in dem Fall den Ausweis... aber irgendwie trotzdem beknackt.)
*g*
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
külpi
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#36

Beitrag von külpi »

Nur mal zum Thema parken: Um auf den speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, braucht man einen speziellen Parkausweis. Den wird man als Hörgeschädigter nicht bekommen - nur als Gehgeschädigter. Unabhängig davon gibt es bestimmte Parkflächen, die Behinderte bei bestimmten Merkzeichen nutzen können. Das ist aber von Stadt zu Stadt anders geregelt.

Viele Grüße

Mike
Bling-Bling-im-Ohr

Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#37

Beitrag von Bling-Bling-im-Ohr »

Hallo,

ich würde warten, bis Dein Sohn erwachsen ist und den beruflichen Weg einschlägt. Dann kann man immer noch überlegen, ob man einen Ausweis beantragt oder nicht.

Ich selbst habe den Ausweis seit dem ich das zweite HG trage, er ist auf 50% ausgestellt mit Merkzeichen RF und seit ca. 3 Jahren unbefristet. Mit dem Merkzeichen RF wirkt sich dies vorteilhaft auf die GEZ Gebühren aus, denn man ist von der Gebührenpflicht befreit.

Im Berufsleben ist es allerdings so, dass Arbeitgeber sehr genau wissen, dass mit dem Ausweis gewisse Vorschriften im Falle einer Kündigung einzuhalten sind. Der Schwerbehinderte steht nach dem Schwerbehindertengesetz unter besonderem Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss immer beim Integrationsamt eingereicht werden, ohne dem Integrationsamt darf eine Kündigung nicht ausgesprochen werden. Der Schwerbehinderte steht deshalb unter besonderem Kündigungsschutz, weil ihm möglicherweise Nachteile auf dem Arbeitsmarkt drohen können. Bevor überhaupt eine Kündigung erfolgt, prüft das Integrationsamt zunächst einmal, ob die Künding überhaupt gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten gibt den Arbeitsplatz doch zu erhalten (etwa durch Versetzung oder behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes)

Weitere Infos zu Kündigung schwerbehinderter Menschen kann man hier nachlesen:

http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integra ... ngsschutz/

Dann zum steuerlichen Aspekt...

Dem Schwerbehinderten wird ab 50% GdB bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt.

Infos gibt es hierzu: http://www.steuer.niedersachsen.de/Serv ... ml#anchor1

Die Staffelung schaut folgendermaßen aus:

http://www.ofd.niedersachsen.de/live/li ... psmand=110

Ich hoffe, dass ich mit den Infos weiterhelfen konnte :)

Liebe Grüße
Bling-Bling-im-Ohr
maryanne
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#38

Beitrag von maryanne »

Bling-Bling-im Ohr,
was für ein unsinniger Ratschlag! Nachteilsausgleiche werden aufgrund des vorhandenen Schwerbehindertenausweises gewährt und kein Mensch trägt seinen Schwebi-Ausweis auf der Stirn, niemand muss die Schwerbehinderteneigenschaft offenbaren.
Maryanne
Nina M.
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#39

Beitrag von Nina M. »

Im übrigen ist der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte längst nicht so toll und greifend wie oft gedacht wird. Irgendjemand hat das hier im Forum auch schon mal geschrieben, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern kündigen will, dann greifen andere Dinge oft viel eher als Schwerbehinderung, also z.B. sozialer Status (Familie etc.), Dauer der Betriebsangehörigkeit usw...
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
maryanne
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#40

Beitrag von maryanne »

Nina, dein Einwand trifft grundsätzlich zu, ABER bevor ein AG einem schwerbehinderten AN kündigt, muss er das Integrationsamt einschalten, das seinerseits die Geschichte prüfen muss.Selbst wenn das I-Amt zu dem Schluss kommt, dass die Kündigung "gerechtfertigt" ist, hat der AN damit bessere Karten, z. B. hinsichtlich einer Abfindung. Das heißt: mit SchweBi-Ausweis ist der Betroffene erstmal besser bedient, wenn er auch letztendlich "trotzdem" kündbar ist.
Außerdem ist zu unterscheiden zwischen verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung.

Gruß
Maryanne
Timmy
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Re: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

#41

Beitrag von Timmy »

Hallo,
muss nochmal klarstellen ,ich parke nicht auf einem Behindertenparkplatz denn das darf und will ich gar nicht !!!!
Ich parke auf irgendeinem städtischen Parkplatz und lege den Ausweis an die Windschutzscheibe und dass gilt generell in unserer Stadt (habe extra den Vollzugsbeamten gefragt) aber soweit ich weiss nicht in jeder Stadt . Man muss auf jeden Fall vorher bei seiner Gemeinde nachfragen.
Liebe Grüsse
Timmy

P.S. Fahre bei dem bescheidenen Wetter heute noch nach Freiburg , puhhh.......
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