was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo!
Bin selbst auch erst mit 13 Jahren durch eine Krankheit fast ertaubt und wer weiß wie mein Bildungsweg verlaufen wäre wenn ich von Geburt an SH gewesen wäre 8)
Egal ob SH oder GL - falls die Fähigkeiten vorhanden sind kann man kann nie genug Bildung bekommen. Selbst wenn es später dann schwer fällt einen der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu bekommen oder die Karriereleiter hochzuklettern.
Bildung macht zwar nicht unbedingt glücklich aber erlaubt wenigstens die eigene Unzufriedenheit genau zu analysieren und in klugen Worten zu beschreiben :f_ck:
Gruß
santiago
Bin selbst auch erst mit 13 Jahren durch eine Krankheit fast ertaubt und wer weiß wie mein Bildungsweg verlaufen wäre wenn ich von Geburt an SH gewesen wäre 8)
Egal ob SH oder GL - falls die Fähigkeiten vorhanden sind kann man kann nie genug Bildung bekommen. Selbst wenn es später dann schwer fällt einen der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu bekommen oder die Karriereleiter hochzuklettern.
Bildung macht zwar nicht unbedingt glücklich aber erlaubt wenigstens die eigene Unzufriedenheit genau zu analysieren und in klugen Worten zu beschreiben :f_ck:
Gruß
santiago
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Again what learned. Wieder was gelernt
Nein, im Ernst. Ich poste hier nicht, um euch SH meine Meinung (die einigen natürlich egal ist) zu geigen, sondern um zu verstehen.
Im täglichen Umgang mit SH kommt man nicht auf diese Art ins Gespräch.
Eine Besserung der Sachlage sehe ich seitens der Krankenkassen nicht.
Ich glaube eher, daß Hörgeräte die nächsten Jahre zum Consumerprodukt wandeln. D.h., die gibts dann auch beim Kaffeeröster und Feinkost Albrecht für sehr wenig Geld.
Wenn es für Industrie und Handwerk dann noch eine Lücke für High-End-Versorgungen gibt, könnte auch noch eine sehr teure Versorgung zu bekommen sein.
Ob man es je schaffen wird, das Gesundheitssystem dazu zu bringen, für jeden die optimalste Versorgung zu bezahlen? Den Politiker, der dies schafft sehe ich momentan noch nicht.
Es wird der bestehende Eiertanz also erst einmal weitergehen, bei dem keinem so richtig geholfen ist. Die Industrie schiebts auf die Kassen und umgekehrt und die Betroffenen zanken sich mit den Versorgern und verweisen auf das Sozialmärchenbuch.
Einer aus der Branche sagte kürzlich, die Situation ist so, daß auf den, der sich als erstes bewegt geschossen wird. Entweder aus Richtung der Hersteller, Kassen, DSB, Akustiker oder SH. Ist was dran.
Gruß
jomo

Nein, im Ernst. Ich poste hier nicht, um euch SH meine Meinung (die einigen natürlich egal ist) zu geigen, sondern um zu verstehen.
Im täglichen Umgang mit SH kommt man nicht auf diese Art ins Gespräch.
Eine Besserung der Sachlage sehe ich seitens der Krankenkassen nicht.
Ich glaube eher, daß Hörgeräte die nächsten Jahre zum Consumerprodukt wandeln. D.h., die gibts dann auch beim Kaffeeröster und Feinkost Albrecht für sehr wenig Geld.
Wenn es für Industrie und Handwerk dann noch eine Lücke für High-End-Versorgungen gibt, könnte auch noch eine sehr teure Versorgung zu bekommen sein.
Ob man es je schaffen wird, das Gesundheitssystem dazu zu bringen, für jeden die optimalste Versorgung zu bezahlen? Den Politiker, der dies schafft sehe ich momentan noch nicht.
Es wird der bestehende Eiertanz also erst einmal weitergehen, bei dem keinem so richtig geholfen ist. Die Industrie schiebts auf die Kassen und umgekehrt und die Betroffenen zanken sich mit den Versorgern und verweisen auf das Sozialmärchenbuch.
Einer aus der Branche sagte kürzlich, die Situation ist so, daß auf den, der sich als erstes bewegt geschossen wird. Entweder aus Richtung der Hersteller, Kassen, DSB, Akustiker oder SH. Ist was dran.
Gruß
jomo
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Mein Akusti sagte mit:
Kassengeräte gleichen den Hörverlust genaus gut aus wie ein teureresHG .
Mehr aber nicht.
Allerdings mit ein paar Einschränkungen:
Optisch (Größe) sind Kassengeräte nicht der Hit
Keine Mehrmikrofonierung
Ein max. 2 Programme
Keine Fernbedienung
keine Kommunikation der Geräte untereinander
Und vor allem, die Anpassung muss sehr viel schneller gehen.
Aktuell suche ich ein neues passendes Gerät.
Die Frage nach meinem Budget muss man ja nicht gleich mit dem maximal möglichen Betrag beantworten. Wenn es sein muss kann man immer noch etwas drauf legen.
Kassengeräte gleichen den Hörverlust genaus gut aus wie ein teureres
Mehr aber nicht.
Allerdings mit ein paar Einschränkungen:
Optisch (Größe) sind Kassengeräte nicht der Hit
Keine Mehrmikrofonierung
Ein max. 2 Programme
Keine Fernbedienung
keine Kommunikation der Geräte untereinander
Und vor allem, die Anpassung muss sehr viel schneller gehen.
Aktuell suche ich ein neues passendes Gerät.
Die Frage nach meinem Budget muss man ja nicht gleich mit dem maximal möglichen Betrag beantworten. Wenn es sein muss kann man immer noch etwas drauf legen.
Zuletzt geändert von Kokko Lores am 21. Apr 2011, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
warum muss die anpassung schneller gehn bei kassengeräten?
Zuletzt geändert von franzi am 22. Apr 2011, 08:40, insgesamt 1-mal geändert.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Na weil der Akustiker weniger dran verdient. Wundert mich nur, dass er das so klar formuliert...aber er scheint in diesem Punkt zumendest ehrlich zu sein.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
ich habe dieses Thema erst jetzt entdeckt (weil es sich vom Titel ja thematisch etwas entfernt hat) und möchte Frankie und Monie unterstützen. Ich habe auch studiert, bin promoviert, habe zwei Staatsexamen und habe einen berufsbegleitenden Online-Master gemacht. Dass ich einmal schwerhörig werden würde, war bei meiner Studienwahl nicht abzusehen. Und jetzt stehe ich da, erfolgreich, aber getresst durch schwierige Hörsituationen in Klassen- und Seminarräumen und Hörsälen. Jomo, was soll ich tun? Ich kann meinen Beruf, der mir auch extrem viel Freude bereitet (ich kan mir nichts Besseres vorstellen) nur bei bestmöglicher Versorgung ausüben. Nach dem Abitur (13 Jahre Schule) habe ich 12 Jahre weiter in Ausbildung investiert. Macht 25 Jahre, die ich insgesamt von unserem Bildungssystem profitiert habe. Soll ich jetzt allen Ernstes noch etwas anderes lernen? Hartz 4 beantragen? Ich bin gut und erfolgreich in meinem Job, aber ich brauche dafür eben technische Hilfe (und etwas Verständnis).
Ich denke, dass ein von klein auf sh Mensch vielleicht eher seine Berufsplanung nach der Behinderung ausrichten kann. Aber selbst da hoffe ich, dass er nicht in vorauseilendem Pessimismus und niedrigem Selbstwertgefühl sein Leben nur danach ausrichtet, möglichst wenig kommunizieren zu müssen, anstatt nach seinen Interessen und intellektuellen Fähigkeiten. Die Gesellschaft braucht Vielfalt und sh Kinder brauchen Vorbilder. Und im übrigen sind erfolgreiche Hörgeräteträger ja vielleicht auch ein Weg um das Stima des Hörverlusts ein Stück zu reduzieren und mehr Menschen, die es bräuchten, von den Vorteilen eines Hörgeräts zu überzeugen?
allen eine frohes Osterfest
exa
Ich denke, dass ein von klein auf sh Mensch vielleicht eher seine Berufsplanung nach der Behinderung ausrichten kann. Aber selbst da hoffe ich, dass er nicht in vorauseilendem Pessimismus und niedrigem Selbstwertgefühl sein Leben nur danach ausrichtet, möglichst wenig kommunizieren zu müssen, anstatt nach seinen Interessen und intellektuellen Fähigkeiten. Die Gesellschaft braucht Vielfalt und sh Kinder brauchen Vorbilder. Und im übrigen sind erfolgreiche Hörgeräteträger ja vielleicht auch ein Weg um das Stima des Hörverlusts ein Stück zu reduzieren und mehr Menschen, die es bräuchten, von den Vorteilen eines Hörgeräts zu überzeugen?
allen eine frohes Osterfest
exa
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
ach du dickes Ei....was kommt den da noch alles auf mich zu ?
wenn ich im Berufsleben auf eine Blutooth Schnittstelle angewiesen bin, wie bitte soll ich das mit einem Kassengerät machen ?
welche Möglichkeiten gibt es denn ? Im Dialog Marketing, Dienstleistung,
Serviceunternehmen die ihre Produkte im Medizinischen Bereich über Telefon vertreiben ?
Muß ich jetzt etwas umschulen ? da ich ja demnach im meinem Beruf, den
ich seit 28 jahren ausübe, nicht mehr tauglich bzw einsatzfähig bin, weil halt
die Kassenleistung für 2 Hörgeräte mit Bluetooth Schnittstelle nicht gegeben ist.
Gehen wir also davon aus, das ich eine Umschulung machen werde, irgendwas
Steuerberater, Bilanzbuchhalter, what ever..... um dann mit 50 Jahren
irgendwo einen Arbeitsplatz für Schwerbehinderte belegen darf, um die
Quoten zu erfüllen, oder arbeitslos werde.
Was ist denn da die Sozial verträglichere Variante, wenn man jetzt auch mal die Kosten einer Umschulung und eventuell anschließender Arbeits
losigkeit mit einrechnet ? Selbst eine Kostenübernahme von 5000€ und
volle Erwerbstätigkeit wäre immer noch günstiger als alles andere.
Doch leider hab auch ich die 5000 € mal nicht eben so im Schrank liegen,
es ist krank und macht noch mehr krank....
bis heute haben mir meine beiden Akustiker
(zwei Wissen mehr wie einer, und so qualifiziert sind die alle nicht)
nicht ein einziges Kassengerät überhaupt vorgestellt ! Die nützen mir auch
nichts....Wo ist da der Sinn ? Ich will mir mit der Technik kein Pizzataxi bestellen, sondern muß noch 20 Jahre arbeiten!
Ich bin doch nur betroffene, ich hab mir den Mist doch nicht ausgesucht,
werd aber im Prinzip dafür verurteilt...Dumm gelaufen, einen solchen Wisch
werd ich nicht unterschreiben !
wenn ich im Berufsleben auf eine Blutooth Schnittstelle angewiesen bin, wie bitte soll ich das mit einem Kassengerät machen ?
welche Möglichkeiten gibt es denn ? Im Dialog Marketing, Dienstleistung,
Serviceunternehmen die ihre Produkte im Medizinischen Bereich über Telefon vertreiben ?
Muß ich jetzt etwas umschulen ? da ich ja demnach im meinem Beruf, den
ich seit 28 jahren ausübe, nicht mehr tauglich bzw einsatzfähig bin, weil halt
die Kassenleistung für 2 Hörgeräte mit Bluetooth Schnittstelle nicht gegeben ist.
Gehen wir also davon aus, das ich eine Umschulung machen werde, irgendwas
Steuerberater, Bilanzbuchhalter, what ever..... um dann mit 50 Jahren
irgendwo einen Arbeitsplatz für Schwerbehinderte belegen darf, um die
Quoten zu erfüllen, oder arbeitslos werde.
Was ist denn da die Sozial verträglichere Variante, wenn man jetzt auch mal die Kosten einer Umschulung und eventuell anschließender Arbeits
losigkeit mit einrechnet ? Selbst eine Kostenübernahme von 5000€ und
volle Erwerbstätigkeit wäre immer noch günstiger als alles andere.
Doch leider hab auch ich die 5000 € mal nicht eben so im Schrank liegen,
es ist krank und macht noch mehr krank....
bis heute haben mir meine beiden Akustiker
(zwei Wissen mehr wie einer, und so qualifiziert sind die alle nicht)
nicht ein einziges Kassengerät überhaupt vorgestellt ! Die nützen mir auch
nichts....Wo ist da der Sinn ? Ich will mir mit der Technik kein Pizzataxi bestellen, sondern muß noch 20 Jahre arbeiten!
Ich bin doch nur betroffene, ich hab mir den Mist doch nicht ausgesucht,
werd aber im Prinzip dafür verurteilt...Dumm gelaufen, einen solchen Wisch
werd ich nicht unterschreiben !
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo Petra,
wenn du ein spezielles Hörsystem für die Ausübung deines Berufs benötigst, rate ich dir, einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
Maryanne
wenn du ein spezielles Hörsystem für die Ausübung deines Berufs benötigst, rate ich dir, einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
Maryanne
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo,
leider ist der Thread etwas aus dem Ruder gelaufen fürchte ich. Spannend ist er aber allemal! Bei jedem Beitrag lerne ich dazu, leider nur deshalb, weil viele Fragen im Zusammenhang mit der Anpassung von Hörsystemen und der Kostensituation ungeklärt sind.
Wie schon in anderen Beiträge geschrieben gibt es nicht DEN einen Schuldigen an der Situation.
In bezug auf die Äußerung von Petra möchte ich aber eines anmerken: Einen kompletten Berufsstand als "so qualifiziert sind die alle nicht" darzustellen ist an der Sache vorbei und auch einfach Quatsch! Richtig und sinnvoll ist es allerdings, verschiedene Quellen (Akustiker) zu befragen und Rat einzuholen.
leider ist der Thread etwas aus dem Ruder gelaufen fürchte ich. Spannend ist er aber allemal! Bei jedem Beitrag lerne ich dazu, leider nur deshalb, weil viele Fragen im Zusammenhang mit der Anpassung von Hörsystemen und der Kostensituation ungeklärt sind.
Wie schon in anderen Beiträge geschrieben gibt es nicht DEN einen Schuldigen an der Situation.
In bezug auf die Äußerung von Petra möchte ich aber eines anmerken: Einen kompletten Berufsstand als "so qualifiziert sind die alle nicht" darzustellen ist an der Sache vorbei und auch einfach Quatsch! Richtig und sinnvoll ist es allerdings, verschiedene Quellen (Akustiker) zu befragen und Rat einzuholen.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo Maryanne, ich habe Ende 2008 einen Antrag bei der RV zur HG -Versorgung gestellt. Nach dem Widerspruchsbescheid klagte ich beim Sozialgericht. Die mittelalterliche Thesen, die die RV vertritt ist doch haarsträubend. Dass ich vom technischen immer mehr in die beratende Schiene (tel.Beratung über Datenanlieferung in der Druckvorstufe und Präsentationen bei Kunden, usw.) reingeraten bin, dagegen konnte ich mich nicht verwehren. Da ich beidseitig hochgradig schwerhörig bin, sollte ich mit optimale HG ausgestattet werden. Die mittelalterliche Antwort eines RV-Mitarbeiter lautete: erst wenn man vom Metzger zum Bäcker umschult, bekommt man ohne Probleme ein Hörgerät. Die Richterin von Sozialgericht wies die Kostenübernahme erst einmal der KK in die Schuhe. Jetzt sollte mein neuer Akustiker, nachdem ich ihm meinen Fall geschildert habe, einen Testbericht mit zuzahlungsfreie Kassengeräte an das Sozialgericht abliefern. ich wurde 4 Wochen hingehalten, dann entschied der Akustiker, mich nicht weiter betreuen zu wollen. Die Fälle mit den KK und RV wären zu riskant, im schlimmsten Fall würde der Akustiker auf seine Kosten sitzen bleiben. Davor informierte er mich über ein Schreiben, das ich zu unterschreiben hätte. Alles wurde von der Bundesinnung für Akustiker meinem Akustiker geraten. Ich habe nicht einmal eine ausreichende Hörgeräteversorgung, weil meinen alten HG nicht mehr reparabel sind. Hab nur ein Gerät aus der Familie geerbt, das viel zu schwach von der Leistung ist. All das interessiert den Akustiker überhaupt nicht. Er drückt sich vor der Unterstützung. Er hat echt seinen Beruft verfehlt. Ich habe mich jetzt hilfewendend an die KK gerichtet. Es scheint so, dass die Akustiker nur die leichten Fälle als Kunden haben wollen ( bestes Gerät=Geldbeutel auf zum Draufzahlen). Es ist traurig, eine so lange Zeit von niemandem ordentlich versorgt zu werden. Armes Deutschland, hier regiert gnadenlos der Kapitalismus.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo!
Wenn man so in den Foren liest bin ich echt froh das ich in Österreich und nicht in Deutschland lebe. Ohne Rechtsschutzversicherung und/oder Mut auch den Gerichtsweg zu beschreiten darf man bei euch ja scheinbar gar nicht mehr SH zu sein oder ein behindertes Kind haben
Dazu auch gleich was Positives und Persönliches - ich bekam heute das Schreiben vom Bundessozialamt das mein Antrag für die Kostenübernahme des denKK -Anteil überschreitenden Betrages von 2000irgendwas Euro bewilligt wurde :freude:
Antragsdatum war 03.05., Bescheiddatum war 09.05.2011 :daum:
Gruß
santiago
Wenn man so in den Foren liest bin ich echt froh das ich in Österreich und nicht in Deutschland lebe. Ohne Rechtsschutzversicherung und/oder Mut auch den Gerichtsweg zu beschreiten darf man bei euch ja scheinbar gar nicht mehr SH zu sein oder ein behindertes Kind haben

Dazu auch gleich was Positives und Persönliches - ich bekam heute das Schreiben vom Bundessozialamt das mein Antrag für die Kostenübernahme des den
Antragsdatum war 03.05., Bescheiddatum war 09.05.2011 :daum:
Gruß
santiago
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo Godde,
warum hat der Akustiker seinen Job verfehlt? Zugegeben, sich die Rosinen herauspicken ist nicht in Ordnung. Aber was sollte er denn tun? Soll er dir die Systeme für die Dauer des Prozesses kostenfrei zur Verfügung stellen? Bist Du bereit in Vorkasse zu gehen? Was erwartest du von der Krankenkasse, die nicht bereit ist, eine für Dich zur berufsausübung notwendige Versorgung zu bezahlen?
Stand in dem Schreiben,welches Du unterschreiben solltest etwas, das nicht stimmt? Dann solltest Du es nicht unterschreiben! Andernfalls spricht doch nichts dagegen. Nimmst Du ihm übel, das er nicht bereit ist, die Kosten Deiner Versorgung zu tragen?
Wie stellst Du dir denn die Unterstützung vom Akustiker vor? Du schreibst ja treffend, daß es durchaus möglich ist, das er auf den Kosten sitzen bleibt. Hättest Du dazu Lust? Hast Du angeboten in Vorkasse zu gehen?
Ich gebe zu, dieser Text ist provokant. Aber ich finde es schade, daß Versäumnisse, die der Gesetzgeber verzapft, das Vertrauensverhältnis zwischen Krankenkassen, HNO's, Akustikern undHG -Trägern vergiftet. Wir haben das BGH-Urteil, aber keine Gesetze, die die Konsequenzen daraus regeln. Daran haben alle oben genannten Gruppen keine Schuld. Aber dummerweise müssen gerade die es ausbaden, wobei die HG-Träger als das Ende der Kette sicherlich die schwerste Last tragen.
Sollte es darauf hinauslaufen, daß die Kassen Beträge zahlen müssen, die die bisherigen deutlich übersteigen, werden sie mit den Hörsystemen das machen, was sie auch bei Brillen getan haben. Sie streichen sie einfach komplett aus dem Leistungskatalog. Dann wäre für Schwerhörige daß an sich positive Urteil des BGH allerdings die größtmögliche Niederlage......
Nochmals mein Hinweis, ich will Niemanden verletzen oder diskreditieren. Forendiskussionen sind immer schwierig und sie eskalieren leicht! Es gibt auch selten Ergebnisse und nie "Gewinner". Ich wünsche Dir aber daß Du Hörsysteme findest mit welchen du Deinen Beruf ausüben kannst und das ganze unter für Dich akzeptablen Bedingungen.
Abschließend noch die Anmerkung, daß ich nicht glaube, daß hier zunehmend der Kapitalismus regiert. Es regiert zunehmend der Egoismus! Denn wie Dein Beispiel zeigt, ist eben KEINER bereit die Kosten für Deine Versorgung zu übernehmen.
warum hat der Akustiker seinen Job verfehlt? Zugegeben, sich die Rosinen herauspicken ist nicht in Ordnung. Aber was sollte er denn tun? Soll er dir die Systeme für die Dauer des Prozesses kostenfrei zur Verfügung stellen? Bist Du bereit in Vorkasse zu gehen? Was erwartest du von der Krankenkasse, die nicht bereit ist, eine für Dich zur berufsausübung notwendige Versorgung zu bezahlen?
Stand in dem Schreiben,welches Du unterschreiben solltest etwas, das nicht stimmt? Dann solltest Du es nicht unterschreiben! Andernfalls spricht doch nichts dagegen. Nimmst Du ihm übel, das er nicht bereit ist, die Kosten Deiner Versorgung zu tragen?
Wie stellst Du dir denn die Unterstützung vom Akustiker vor? Du schreibst ja treffend, daß es durchaus möglich ist, das er auf den Kosten sitzen bleibt. Hättest Du dazu Lust? Hast Du angeboten in Vorkasse zu gehen?
Ich gebe zu, dieser Text ist provokant. Aber ich finde es schade, daß Versäumnisse, die der Gesetzgeber verzapft, das Vertrauensverhältnis zwischen Krankenkassen, HNO's, Akustikern und
Sollte es darauf hinauslaufen, daß die Kassen Beträge zahlen müssen, die die bisherigen deutlich übersteigen, werden sie mit den Hörsystemen das machen, was sie auch bei Brillen getan haben. Sie streichen sie einfach komplett aus dem Leistungskatalog. Dann wäre für Schwerhörige daß an sich positive Urteil des BGH allerdings die größtmögliche Niederlage......
Nochmals mein Hinweis, ich will Niemanden verletzen oder diskreditieren. Forendiskussionen sind immer schwierig und sie eskalieren leicht! Es gibt auch selten Ergebnisse und nie "Gewinner". Ich wünsche Dir aber daß Du Hörsysteme findest mit welchen du Deinen Beruf ausüben kannst und das ganze unter für Dich akzeptablen Bedingungen.
Abschließend noch die Anmerkung, daß ich nicht glaube, daß hier zunehmend der Kapitalismus regiert. Es regiert zunehmend der Egoismus! Denn wie Dein Beispiel zeigt, ist eben KEINER bereit die Kosten für Deine Versorgung zu übernehmen.
Zuletzt geändert von Hans Hermann am 14. Mai 2011, 00:52, insgesamt 2-mal geändert.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo Thorsten,
danke für die genaue Darstellung deiner Situation als Akustikermeister. Ich bin hochgradig schwerhörig und erlebe, dass kein Kassengerät, also eigenanteilsfreies Gerät, mir beim Einsilbertest 20% Verständigung geben kann.
Der Akustiker ist in der Pflicht mir, 2 eigenanteilsfreie Geräte anzubieten. In meinem Fall würde er wohl draufzahlen.
Was machst Du dann als Akustiker in einem solchen Fall?
danke für die genaue Darstellung deiner Situation als Akustikermeister. Ich bin hochgradig schwerhörig und erlebe, dass kein Kassengerät, also eigenanteilsfreies Gerät, mir beim Einsilbertest 20% Verständigung geben kann.
Der Akustiker ist in der Pflicht mir, 2 eigenanteilsfreie Geräte anzubieten. In meinem Fall würde er wohl draufzahlen.
Was machst Du dann als Akustiker in einem solchen Fall?
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
hallo,
hier mal ein paar spielregeln:
-HGA ist verpflichtet 2 auf den HV passende eigenanteilsfreiehg s anzubieten
-erfolg : beidseitige anpassung stereo messung 10 % verbesserung im störschall ( je nach hv auch möglich mit mehrsilber oder satztest nachzuweisen)
oder
- verbesserung des richtungshörens.
der hga bekommt ca. 350,- euro von derkk pro ohr, soll 6 jahre KOSTENLOS nachsorge betreiben sprich neue ht´s neue einstellungen etc... kunden bepüngeln usw...
ja,- dafür bekommt man auchhg ´s aber die technik ist natürlich recht einfach, wenn auch mitlerweile volldigital.
eine hochwertige versorgung kann den akustiker mehrere 1000,- euro im ek kosten ( wirklich mehrere!!!!) und du verlangst, das der hga das geld bezahlen soll und 350,- von derkk dafür rausbekommt???
ist diese frage ernst gemeint?????
hier mal ein paar spielregeln:
-HGA ist verpflichtet 2 auf den HV passende eigenanteilsfreie
-erfolg : beidseitige anpassung stereo messung 10 % verbesserung im störschall ( je nach hv auch möglich mit mehrsilber oder satztest nachzuweisen)
oder
- verbesserung des richtungshörens.
der hga bekommt ca. 350,- euro von der
ja,- dafür bekommt man auch
eine hochwertige versorgung kann den akustiker mehrere 1000,- euro im ek kosten ( wirklich mehrere!!!!) und du verlangst, das der hga das geld bezahlen soll und 350,- von der
ist diese frage ernst gemeint?????
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Ach ja, noch ein nachtrag zu den spielregeln
es gab mal einen sog. verkürzten versorgungsweg direkt unber den hno...
da brauchte es gar kein 2.hg sondern nur ein 2. hörprogr.
zum vergleich
und dort gab es nicht einfach die möglichkeithg ´s für 2 wo mit nach hause zu nehmen und mal " probe zu fahren" !!!
ich kenne keine hga firma , die diese möglichkeit nicht anbietet und das auch noch mit mehrerenhg ´s. man kann überall verschiedene hg ´s testen.
hag´s verfügen meisten über echt viel geduld!! meine erfahrung
es gab mal einen sog. verkürzten versorgungsweg direkt unber den hno...
da brauchte es gar kein 2.
zum vergleich
und dort gab es nicht einfach die möglichkeit
ich kenne keine hga firma , die diese möglichkeit nicht anbietet und das auch noch mit mehreren
hag´s verfügen meisten über echt viel geduld!! meine erfahrung
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Das manche Akustiker drauf zahlen,kommt hin und wieder vor aber das machen die nicht Freiwillig. Ich hab gehört das hin und wieder die KK die akustiker unter druck setzt und verlangt diehgs billiger raus zugeben als die hgs kosten würden. Wie viel der Akustiker in so einem Fall drauf zahlt, keine ahnung.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Katinka, ja, die Frage ist ernst gemeint.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass nur ein sachlicher Ton uns hier weiterhilft.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass nur ein sachlicher Ton uns hier weiterhilft.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
o.k.
deine frage, wenn ich dich richtig verstanden habe ist, wie du weiter vorgehen sollst mit derhg versorgung.
es gibt derzeit ca 1600 hörgeräte auf dem markt.
ca 20 mehr oder weniger große hersteller
wenn man von den firmen absieht, die keinehg s mehr zur kostenlosen probe rausschicken, bleiben dennoch sehr viele möglichkeiten übrig.
moment mal,..
es ist absolut nicht leicht das richtigehg für einen kunden zu finden. die einzelnen hersteller haben durch verschiedene materialien, berechnungsparameter etc. sowas wie einen "Hausklang" der kann subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen werden.
Als erstes würde ich versuchen den hersteller mit dem besten klangbild für dich zu finden, dann würden ich versuchen dashg mit dem besten preis/leistungsverhältnis für deine persöhnliche situation zu finden.
leider auch unter dem aspekt, das keinhg der welt ein neues ohr ist.
die durchschnittlichehg anpassdauer liegt bei ca 2,5-3 monaten von begin bis zum bestmöglichen hg.
ich kann wirklich nur empfehlen mit geduld und vertrauen in den hga eine anpassung zu starten.
einen guten akustiker erkennt man an seiner einfühlungsvermögen, seinem durchhaltevermögen und ideenreichtum. naja, ich weiß, daß es sich um ein schwieriges thema handelt .
ich habe schon kunden mithg s versorgt, wo die anpassung fast 7 monate gedauert hat. das soll jetzt bloß kein maßstab werden, das war auch für mich nicht leicht, aber der kunde war sehr zufrieden.
das ist es was für uns zählt!
das richtigehg kannst du nur durch ausprobieren finden.
ausprobieren heißt für mich :bitte nicht nur im geschäft 3hg s an die ohren und gut ist es ; bitte 1 woche (je hg) mit nach hause und tagebuch führen
so kann man wirklich vergleichen und der akustiker hat die möglichkeit die aufzeichnungen auszuwerten und die feineinstellungen derhg s zu optimieren.
es gibt akustiker diehg anpassungen gerne mit autokäufen vergleichen.
die meisten bringen dich ans ziel , aber der komfort ist unterschiedlich.
ich wünsche ehrlich viel erfolg und gutes gelingen
lg katinka
deine frage, wenn ich dich richtig verstanden habe ist, wie du weiter vorgehen sollst mit der
es gibt derzeit ca 1600 hörgeräte auf dem markt.
ca 20 mehr oder weniger große hersteller
wenn man von den firmen absieht, die keine
moment mal,..
es ist absolut nicht leicht das richtige
Als erstes würde ich versuchen den hersteller mit dem besten klangbild für dich zu finden, dann würden ich versuchen das
leider auch unter dem aspekt, das kein
die durchschnittliche
ich kann wirklich nur empfehlen mit geduld und vertrauen in den hga eine anpassung zu starten.
einen guten akustiker erkennt man an seiner einfühlungsvermögen, seinem durchhaltevermögen und ideenreichtum. naja, ich weiß, daß es sich um ein schwieriges thema handelt .
ich habe schon kunden mit
das ist es was für uns zählt!
das richtige
ausprobieren heißt für mich :bitte nicht nur im geschäft 3
so kann man wirklich vergleichen und der akustiker hat die möglichkeit die aufzeichnungen auszuwerten und die feineinstellungen der
es gibt akustiker die
die meisten bringen dich ans ziel , aber der komfort ist unterschiedlich.
ich wünsche ehrlich viel erfolg und gutes gelingen
lg katinka
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
ach ja, es gibt noch eine möglichkeit
letztes jahr im , ich glaube dezember war das, wurde einekk von einem jungen mann ca mitte 30 verklagt auf eine hochertigere hg versorgung.
der hat vom gericht recht bekommen.
ich versuche mal den ablauf wie er sich in etwa gestaltet hat darzustellen.
ohne gewähr auf vollständigkeit und richtig... blabla
wie war das noch gleich ?
es hat sich während der ap herausgestellt, das dieser besagte fall mit hochwertigenhg s wieder voll in das berufsleben integirert werden konnte, da diese geräte gute filtereigenschaften etc hatten und sein sprachverständnis sehr verbessert werden konnte.
soweit die geschichte
der hga konnte und durfte jedoch nur die gesetzlich festgesetzten beträge mit derkk abrechnen, was er auch getan hat. der kunde bezahlte den eigenanteil und ging danach mit der kk vors gericht.
den fall müsste man googeln können.
fest steht,
1) -der hga kann und darf nicht mehr als die vertraglich festgelegten festbeträge abrechnen und kann und darf nicht weiter für den kunden tätig werden. er darf sich nur in seinem rahmen der verträge mit denkk s bewegen.
2)- wenn der kunde selber tätig wird ... eis zu dünn ..wissen zu wenig
such dir mal das urteil aus dem internet heraus
letztes jahr im , ich glaube dezember war das, wurde eine
der hat vom gericht recht bekommen.
ich versuche mal den ablauf wie er sich in etwa gestaltet hat darzustellen.
ohne gewähr auf vollständigkeit und richtig... blabla
wie war das noch gleich ?
es hat sich während der ap herausgestellt, das dieser besagte fall mit hochwertigen
soweit die geschichte
der hga konnte und durfte jedoch nur die gesetzlich festgesetzten beträge mit der
den fall müsste man googeln können.
fest steht,
1) -der hga kann und darf nicht mehr als die vertraglich festgelegten festbeträge abrechnen und kann und darf nicht weiter für den kunden tätig werden. er darf sich nur in seinem rahmen der verträge mit den
2)- wenn der kunde selber tätig wird ... eis zu dünn ..wissen zu wenig
such dir mal das urteil aus dem internet heraus
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Katinka, danke für deine ausführlichen Antworten.
Da liegt die Krux: Der HGA MUSS 2 eigenanteilsfreie Geräte "zum angemessenen Ausgleich der Hörbehinderung" anbieten.
Was tun - aus dem Blick des HGAs - wenn ein Kunde kommt, bei dem die erprobten eigenanteilsfreien Geräte nicht zum angemessenen Ausgleich der Hörbehinderung führen würden? Müsste der HGA laut Versorgungsvertrag ihm Geräte anbieten, die preislich über den Festbetrag hinausgehen würden, und muss er den Preis runtersetzen auf Festbetragshöhe, da er sonst den Vertragspunkt, eigenanteilsfreie Geräte anzubieten, nicht erfüllen würde?
(Dass er dabei in ein Dilemma geraten würde, ist mir klar. Die Frage stellt sich weiterhin: Wie in der Praxis dabei verfahren?)
Da liegt die Krux: Der HGA MUSS 2 eigenanteilsfreie Geräte "zum angemessenen Ausgleich der Hörbehinderung" anbieten.
Was tun - aus dem Blick des HGAs - wenn ein Kunde kommt, bei dem die erprobten eigenanteilsfreien Geräte nicht zum angemessenen Ausgleich der Hörbehinderung führen würden? Müsste der HGA laut Versorgungsvertrag ihm Geräte anbieten, die preislich über den Festbetrag hinausgehen würden, und muss er den Preis runtersetzen auf Festbetragshöhe, da er sonst den Vertragspunkt, eigenanteilsfreie Geräte anzubieten, nicht erfüllen würde?
(Dass er dabei in ein Dilemma geraten würde, ist mir klar. Die Frage stellt sich weiterhin: Wie in der Praxis dabei verfahren?)
Zuletzt geändert von MaSte am 6. Jun 2011, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo Leute,
Ich möchte kurz etwas dazu sagen. Ich bin Hörgeräteakustiker-Meister und mit dem ThemaKK und HGA immer wieder überrascht wie die KK sich verhalten und wie sehr diese versuchen bestmöglichst da zu stehen. Der Versicherte und der HGA sind oft die Dummen.
Die Bundesinnung der HGA hat unlängst ein Gerichtsurteil bekannt gegeben, welches das Thema "angemessenen Ausgleich" berührt. Kurz. Die Sozialgerichte vertreten immer öfter die Meinung, dass für viele Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ein "angemessener Ausgleich" eben nicht ausreicht. DieKK musste in diesem Fall ein volldigitales HG kompeltt übernehmen. Ich konnte nachweisen, dass einen zuzahlungsfreie Versorgung keine ausreichende Verbesserung für die Trägerin erbrachte. Die Klägerin ist leitende Angestellte in einer großen Kaufhauskette und hat beruflich sehr viel "um die Ohren".
Eine "angemessene Versorgung" ist nun mal keine "optimale Versorgung" Das sollten die Betroffenen auch mal bei derKK ansprechen.
Der Fall zog sich im übrigen rund 3 Jahre hin. DieKK haben da natürlich ein dickes Fell.
Der HGA ist im übrigen nicht verplichtet einen "höherwertige Versorgung" zum Festbetrag anzubieten wie es oft und gerne von denKK dargestellt wird. Stellt euch doch bitte mal vor es gibt HG 's die im Einkauf mehr als 1000 Euro kosten. Wie soll ich das denn zum Festbetrag anbieten??? :help:
Weitere Fragen ?
Micha
Ich möchte kurz etwas dazu sagen. Ich bin Hörgeräteakustiker-Meister und mit dem Thema
Die Bundesinnung der HGA hat unlängst ein Gerichtsurteil bekannt gegeben, welches das Thema "angemessenen Ausgleich" berührt. Kurz. Die Sozialgerichte vertreten immer öfter die Meinung, dass für viele Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ein "angemessener Ausgleich" eben nicht ausreicht. Die
Eine "angemessene Versorgung" ist nun mal keine "optimale Versorgung" Das sollten die Betroffenen auch mal bei der
Der Fall zog sich im übrigen rund 3 Jahre hin. Die
Der HGA ist im übrigen nicht verplichtet einen "höherwertige Versorgung" zum Festbetrag anzubieten wie es oft und gerne von den
Weitere Fragen ?
Micha
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Micha, danke für deine Antwort.
Ja, es gibt Fragen:
Du schreibst, die HGAs seien nicht verpflichtet, eine "höherwertige Versorgung" anzubieten. Das ist richtig. Laut Versorgungsvertrag sind sie zu einer "angemessenen Versorgung" verpflichtet.
Und wenn du nachweisen konntest, dass eine "angemessene Versorgung" noch keine "optimale Versorgung" darstellt, wieso unterschreiben HGAs dann solche Versorgungsverträge mit den KKs? Wohl wissend, dass ein Teil ihrer Kunden unterversorgt sein wird?
So können die KKs ihren Patienten sagen: "Der HGA muss Ihnen 2 eigenanteilsfreie Geräte zu Ihrer Hörbehinderung anbieten. Dafür hat er seine Unterschrift gesetzt." So wie es meine Kasse zu mir gesagt hat.
Ich gehe also zum HGA und sage zu ihm: "Sie müssen mir 2 eigenanteilsfreie Geräte zu meiner Hörbehinderung anbieten. Dafür haben Sie Ihre Unterschrift gesetzt." - und sei es auch dann, wenn die Geräte beim Einkauf 1.000 € oder mehr gekostet haben, weil die preiswerteren bei mir nicht reichen.
Stimmt's?
Ja, es gibt Fragen:
Du schreibst, die HGAs seien nicht verpflichtet, eine "höherwertige Versorgung" anzubieten. Das ist richtig. Laut Versorgungsvertrag sind sie zu einer "angemessenen Versorgung" verpflichtet.
Und wenn du nachweisen konntest, dass eine "angemessene Versorgung" noch keine "optimale Versorgung" darstellt, wieso unterschreiben HGAs dann solche Versorgungsverträge mit den KKs? Wohl wissend, dass ein Teil ihrer Kunden unterversorgt sein wird?
So können die KKs ihren Patienten sagen: "Der HGA muss Ihnen 2 eigenanteilsfreie Geräte zu Ihrer Hörbehinderung anbieten. Dafür hat er seine Unterschrift gesetzt." So wie es meine Kasse zu mir gesagt hat.
Ich gehe also zum HGA und sage zu ihm: "Sie müssen mir 2 eigenanteilsfreie Geräte zu meiner Hörbehinderung anbieten. Dafür haben Sie Ihre Unterschrift gesetzt." - und sei es auch dann, wenn die Geräte beim Einkauf 1.000 € oder mehr gekostet haben, weil die preiswerteren bei mir nicht reichen.
Stimmt's?
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo MaSte,
die Rahmenverträge mit den Krankenkassen werden im Namen der Hörgeräteakustiker von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker abgeschlossen. Die Mitglieder der Bundesinnung müssen dann den Krankenkassen gegenüber erklären, dass Sie zu diesen Bedingungen handeln bzw. liefern und somit den Verträgen zustimmen. Aus der Nummer komme ich nicht raus. Oder soll ich denKK gegenüber erklären, dass ich zu diesen Bedingungen nicht liefern werde? Dann kann ich gleich die Bude zu machen.
Was ist denn eine "höherwertige Versorgung" ? Was ist denn angemessen?
Selbstverständlich ist jeder Hörgeräteakustiker in der Lage eigenanteilsfreieHG zu liefern. Und das für alle Hörminderungsgrade. Die Frage ist nun und damit haben sich die Gerichte in den letzten Monaten beschäftigt, was ist optimal und was ist ausreichend und zweckmäßig? Auf jeder "Ohrenärztlichen Verordnung einer Hörhilfe" (Muster 15) oder einfach gesagt Verordnung steht auf der Rückseite ein Satz, den man sich auf der Zunge mal zergehen lassen soll (als Versicherter), Da steht , dass der HNO sich davon überzeugt hat, dass die "Hörhilfe ausreichend und zweckmäßig sei". Sieh mal ich bin der Auffassung, das jeder Versicherte, der die Beiträge oft seit vielen, vielen Jahren brav eingezahlt hat eine optimale Versorgung von seiner Krankenkasse erwarten kann und nicht eine ausreichend und zweckmäßige.
Ich meine, jeder sollte Hörgeräte tragen können, die seinen Höransprüchen vollstens genügen und die Hörminderung beseitigt. Kann ich etwas dazu, dass die Krankenkassen immer weniger für Ihre Versicherten leisten? Früher haben die Krankenkassen auch die Batterien bezahlt. Zurecht wie ich meine. Warum zahlen das dieKK heute nicht mehr?
Wenn ein Versicherter, der mit einer eigenanteilsfreien Versorgung nicht optimal zu versorgen ist, hat meiner Meinung nach den Anspruch auf eine Versorgung mit solchen Hörgeräten, die in der Lage sind, diesen Hörverlust eben optimal auszugleichen. Warum soll ich als Leistungserbringer dafür büßen? Wenn dein Auto geklaut wird, kann die Versicherung doch auch nicht sagen wir bezahlen Ihnen ein neues Fahrrad! Damit sind Sie ausreichend und zweckmäßig unterwegs...Deswegen wird der Autohändler bestimmt nicht sagen, OK sie bekommen das Auto zum Preise des Fahrrades.
Wieso zahlen ges. Krankenkassen Festbeträge von rund 400,- € obwohl sie wissen, dass Versicherte damit eben nicht optimal versorgt werden können?
Stimmt's?
die Rahmenverträge mit den Krankenkassen werden im Namen der Hörgeräteakustiker von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker abgeschlossen. Die Mitglieder der Bundesinnung müssen dann den Krankenkassen gegenüber erklären, dass Sie zu diesen Bedingungen handeln bzw. liefern und somit den Verträgen zustimmen. Aus der Nummer komme ich nicht raus. Oder soll ich den
Was ist denn eine "höherwertige Versorgung" ? Was ist denn angemessen?
Selbstverständlich ist jeder Hörgeräteakustiker in der Lage eigenanteilsfreie
Ich meine, jeder sollte Hörgeräte tragen können, die seinen Höransprüchen vollstens genügen und die Hörminderung beseitigt. Kann ich etwas dazu, dass die Krankenkassen immer weniger für Ihre Versicherten leisten? Früher haben die Krankenkassen auch die Batterien bezahlt. Zurecht wie ich meine. Warum zahlen das die
Wenn ein Versicherter, der mit einer eigenanteilsfreien Versorgung nicht optimal zu versorgen ist, hat meiner Meinung nach den Anspruch auf eine Versorgung mit solchen Hörgeräten, die in der Lage sind, diesen Hörverlust eben optimal auszugleichen. Warum soll ich als Leistungserbringer dafür büßen? Wenn dein Auto geklaut wird, kann die Versicherung doch auch nicht sagen wir bezahlen Ihnen ein neues Fahrrad! Damit sind Sie ausreichend und zweckmäßig unterwegs...Deswegen wird der Autohändler bestimmt nicht sagen, OK sie bekommen das Auto zum Preise des Fahrrades.
Wieso zahlen ges. Krankenkassen Festbeträge von rund 400,- € obwohl sie wissen, dass Versicherte damit eben nicht optimal versorgt werden können?
Stimmt's?
Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo HAM, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. In deinen Ausführungen zur optimalen Versorgung stimme ich dir zu. Es ist eine Situation, die für HGAs und Patienten unbefriedigend ist. Und die Patienten baden die eingebrockte Sache durch Gerichtsprozesse aus.
Dazu:HGs solch ein Fall auftritt.
Zu deinen Fragen:
Wäre es denkbar, dass die Innung im Namen ihrer Mitglieder erklärt, dass sie zu diesen Bedingung gar nicht liefern können?
KK als "ausreichende Versorgung", wenn ich richtig informiert bin.
Die Gerichte haben das mehrmals verneint und als nicht ausreichend beschrieben. Das wäre für die Innung doch die Gelegenheit, den Vertrag neu zu formulieren. Die Patienten werden das nicht können (gegen einen Vertrag klagen, den zwei Parteien ausgehandelt haben). Schließlich geht es ja auch für HGAs befriedigende Arbeitsbedingungen.
Außerdem steht darin:
Wenn der heutige Festbetrag nicht mehr den jetzigen Preisniveau entspricht, dann hat die Innung genug Recht, den Festbetrag anzufechten.
Stimmt's?
Dazu:
Nicht immer für eine angemessene, ausreichende, optimale, zweckmäßige Versorgung hochgradig Schwerhöriger - ich denke, da sind wir uns einig. Deine Metapher mit der Autoversicherung und dem Fahrrad trifft es. Und es stellt sich die Frage, wieso beiSelbstverständlich ist jeder Hörgeräteakustiker in der Lage eigenanteilsfreie HG zu liefern. Und das für alle Hörminderungsgrade.
Zu deinen Fragen:
Oder soll ich den KK gegenüber erklären, dass ich zu diesen Bedingungen nicht liefern werde?
Wäre es denkbar, dass die Innung im Namen ihrer Mitglieder erklärt, dass sie zu diesen Bedingung gar nicht liefern können?
Laut Versorgungsvertrag gilt eine Hörverbesserung um 20% von derDie Frage ist nun und damit haben sich die Gerichte in den letzten Monaten beschäftigt, was ist optimal und was ist ausreichend und zweckmäßig?
Die Gerichte haben das mehrmals verneint und als nicht ausreichend beschrieben. Das wäre für die Innung doch die Gelegenheit, den Vertrag neu zu formulieren. Die Patienten werden das nicht können (gegen einen Vertrag klagen, den zwei Parteien ausgehandelt haben). Schließlich geht es ja auch für HGAs befriedigende Arbeitsbedingungen.
Der Festbetrag für Hilfsmittel wird laut § 36 SGB V festgelegt. Dort verweist er auf § 35 SGB V Absatz 5, in dem steht (Vollzitat möglich, das Gesetzestexte nicht urheberrechtlich geschützt sind):Wieso zahlen ges. Krankenkassen Festbeträge von rund 400,- € obwohl sie wissen, dass Versicherte damit eben nicht optimal versorgt werden können?
Darin steht:(5) Die Festbeträge sind so festzusetzen, daß sie im allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten. Sie haben Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen, sollen einen wirksamen Preiswettbewerb auslösen und haben sich deshalb an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten auszurichten; soweit wie möglich ist eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sicherzustellen. Die Festbeträge sind mindestens einmal im Jahr zu überprüfen; sie sind in geeigneten Zeitabständen an eine veränderte Marktlage anzupassen. Der Festbetrag für die Arzneimittel in einer Festbetragsgruppe nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 sowie erstmals zum 1. April 2006 auch nach den Nummern 2 und 3 soll den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis einer Standardpackung nicht übersteigen. Dabei müssen mindestens ein Fünftel aller Verordnungen und mindestens ein Fünftel aller Packungen zum Festbetrag verfügbar sein; zugleich darf die Summe der jeweiligen Vomhundertsätze der Verordnungen und Packungen, die nicht zum Festbetrag erhältlich sind, den Wert von 160 nicht überschreiten. Bei der Berechnung nach Satz 4 sind hochpreisige Packungen mit einem Anteil von weniger als 1 vom Hundert an den verordneten Packungen in der Festbetragsgruppe nicht zu berücksichtigen. Für die Zahl der Verordnungen sind die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtages zuletzt verfügbaren Jahresdaten nach § 84 Abs. 5 zu Grunde zu legen.
Ich denke, die KKs wissen nicht, dass die 400,- € nicht ausreichen, sondern gehen davon aus, dass sie ausreichen, schließlich wurde der Preis gesetzeskonform ermittelt.Der Festbetrag... soll den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis ...nicht übersteigen.
Außerdem steht darin:
Erfolgt das überhaupt?Die Festbeträge sind mindestens einmal im Jahr zu überprüfen;
Wenn der heutige Festbetrag nicht mehr den jetzigen Preisniveau entspricht, dann hat die Innung genug Recht, den Festbetrag anzufechten.
Stimmt's?

Zuletzt geändert von MaSte am 7. Jun 2011, 09:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: was Neues an der Front: Krankenkassen wollen die Akustiker verklagen?????
Hallo MaSte,
ohne auf alle Details des obigen Threads einzugehen halte ich mich mit Allgemeinheiten auf.
Wenn von Vertragsverhandlungen zwischen Bundesinung der Hörgeräteakustiker und Krankenkassen die rede ist, dann sollte man sich nicht vorstellen, daß zwei gleichberechtigte Partner am Tisch sitzen. Die Akustiker haben ein "Anhörungsrecht". Bedeutet platt formuliert, die Krankenkassen müßen die Innung anhören, mehr nicht!
Es sind Vertäge für hochgradige Schwerhörigkeiten in Vorbereitung. Darin ist kalkuliert, daß der Akustiker 4,5 Std für eine Anpaßung aufwendet (inkl. der Nachsorge für 6 Jahre). Mehr Details dazu erspare ich mir mal. Wenn jetzt also die Innung der HGA oder andere Verbände sagen "das reicht nicht", dann haben die Spitzenverbände der Krankenkassen sie gehört, müßen aber nichts ändern.......
Die Akustikerinnung hat die Chance zu sagen "Wir akzeptieren den Vertrag" oder "Wir lassen es". Zur Zeit haben wir den ersten Fall.
Meine Privatmeinung ist, daß bei Ablehnung eines Vertrages seitens der Akustiker die Kassen Ausschreibungen für Hörsysteme machen werden. In der Praxis bedeutet das für den Versicherten, er kann zu einem Ausschreibungsgewinner gehen (der sich gegenüber den Kassen als der billigste Empfohlen hat) und dort den dann gültigen Zuschuß seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen, oder er geht zu einem Akustiker, der nicht die Ausschreibung gewonnen hat und kauft seine Systeme dort privat.
Wie weit ein Ausschreibungsgewinner vom Versicherten entfert ist, kann ich nicht einschätzen. Sollte der Ausschreibungsbetrag 250.000 Euro überschreiten, so muß die Kasse europaweit ausschreiben, dann kann man es sich ausmalen. Allerdings habe ich jetzt ganz viel Konjuktiv in meinen Äußerungen und somit ein Szenario skizziert, daß so u. U. gar nicht zum tragen kommt.
Fakt ist, die Kassen wollen und müßen sparen, sie werden stets Preise im Vertrag anbieten, die aus ihrer Sicht bezahlbar sind. Sollte das irgendwann nicht mehr klappen, erfolgen Ausschreibungen, oder Hörsysteme fliegen einfach aus dem Leistungskatalog. Insofern mag das an sich positive Urteil des BGH aus dem Dezember 2009 ein Phyrrus-Sieg sein, genau dann, wenn die Kassen feststellen, daß "angemesse" Hörversorgungen nicht mehr zu bezahlen sind. Dann gibt es einen privaten Markt mit allen Vor- und Nachteilen.
Diejenigen, die sich bereits jetzt eher hochwertige Hörsysteme leisten können, wollen oder müßen, werden kaum eine Veränderung erfahren, denn diese Systeme werden durch den wegfallenden, im Verhältnis eher geringen Zuschuß, kaum teurer.
Verlierer sind die sozial Schwachen, für die der momentane Betrag eine unverzichtbare Größe ist.
Ein unendliches Thema und ich denke, alle Details lassen sich in solchen Postings nicht beleuchten............
Allen hier eine gute Zeit
Hans
ohne auf alle Details des obigen Threads einzugehen halte ich mich mit Allgemeinheiten auf.
Wenn von Vertragsverhandlungen zwischen Bundesinung der Hörgeräteakustiker und Krankenkassen die rede ist, dann sollte man sich nicht vorstellen, daß zwei gleichberechtigte Partner am Tisch sitzen. Die Akustiker haben ein "Anhörungsrecht". Bedeutet platt formuliert, die Krankenkassen müßen die Innung anhören, mehr nicht!
Es sind Vertäge für hochgradige Schwerhörigkeiten in Vorbereitung. Darin ist kalkuliert, daß der Akustiker 4,5 Std für eine Anpaßung aufwendet (inkl. der Nachsorge für 6 Jahre). Mehr Details dazu erspare ich mir mal. Wenn jetzt also die Innung der HGA oder andere Verbände sagen "das reicht nicht", dann haben die Spitzenverbände der Krankenkassen sie gehört, müßen aber nichts ändern.......
Die Akustikerinnung hat die Chance zu sagen "Wir akzeptieren den Vertrag" oder "Wir lassen es". Zur Zeit haben wir den ersten Fall.
Meine Privatmeinung ist, daß bei Ablehnung eines Vertrages seitens der Akustiker die Kassen Ausschreibungen für Hörsysteme machen werden. In der Praxis bedeutet das für den Versicherten, er kann zu einem Ausschreibungsgewinner gehen (der sich gegenüber den Kassen als der billigste Empfohlen hat) und dort den dann gültigen Zuschuß seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen, oder er geht zu einem Akustiker, der nicht die Ausschreibung gewonnen hat und kauft seine Systeme dort privat.
Wie weit ein Ausschreibungsgewinner vom Versicherten entfert ist, kann ich nicht einschätzen. Sollte der Ausschreibungsbetrag 250.000 Euro überschreiten, so muß die Kasse europaweit ausschreiben, dann kann man es sich ausmalen. Allerdings habe ich jetzt ganz viel Konjuktiv in meinen Äußerungen und somit ein Szenario skizziert, daß so u. U. gar nicht zum tragen kommt.
Fakt ist, die Kassen wollen und müßen sparen, sie werden stets Preise im Vertrag anbieten, die aus ihrer Sicht bezahlbar sind. Sollte das irgendwann nicht mehr klappen, erfolgen Ausschreibungen, oder Hörsysteme fliegen einfach aus dem Leistungskatalog. Insofern mag das an sich positive Urteil des BGH aus dem Dezember 2009 ein Phyrrus-Sieg sein, genau dann, wenn die Kassen feststellen, daß "angemesse" Hörversorgungen nicht mehr zu bezahlen sind. Dann gibt es einen privaten Markt mit allen Vor- und Nachteilen.
Diejenigen, die sich bereits jetzt eher hochwertige Hörsysteme leisten können, wollen oder müßen, werden kaum eine Veränderung erfahren, denn diese Systeme werden durch den wegfallenden, im Verhältnis eher geringen Zuschuß, kaum teurer.
Verlierer sind die sozial Schwachen, für die der momentane Betrag eine unverzichtbare Größe ist.
Ein unendliches Thema und ich denke, alle Details lassen sich in solchen Postings nicht beleuchten............
Allen hier eine gute Zeit
Hans