juann1967 hat geschrieben:
denk mal an die menschen die kaum geld haben denn wir sind die angemeierten und müßen uns billig versorgen lassen und trotzdem zahlt die kk 1192 euro dazu das finde ich schon viel geld für die einfachen hgs.also wer kein geld hat kann nicht besser hören oder?dann brauche ich mir garkeine hgs anschaffen da die teuren ja besser sind als die zuzahlungsfreien.also man hat auch hier in der branche klassenunterschiede.super
Liebe Juann1967, liebe anderen Schwerhörigen,
die Kassen (nicht alle, z.B. AOK, LKK, Knappschaft u.a.) zahlen aktuell für 2 Hörgeräte (binaurale Anpassung) 1212,82€ diese Kassenleistung setzt sich so zusammen:
[table]
Festbetrag HG1|420,00€
Festbetrag HG2|420,00€
20% Abschlag bei bin. Vers.|-84,00€
Otoplastik HG1|33,50€
Otoplastik HG2|33,50€
Wartungspauschale
1 HG1|194,91€
Wartungspauschale
1 HG2|194,91€
Summe:|1212,82€
[/table]
Die Wartungspauschale
1 beinhaltet den kompletten Service, also sämtliche Korrekturen an der Einstellung des Hörgerätes, alle notwendigen Korrekturen an den
Otoplastiken und alle Reparaturen an dem Hörgerät und der
Otoplastik. (ACHTUNG: gilt nur bei Geräten zum Festbetrag. Bei Geräten mit einem Eigenanteil des Versicherten muss der Versicherte auch einen Eigenanteil an den Reparaturen tragen!)
Das bedeutet also für denjenigen der rechnen kann, das der Akustiker für die 6 Jahre der Wartungspauschale pro Jahr die sagenhafte Summe von 32,48€ bekommt! Ich würde gerne die Autowerkstatt sehen die Autos zu diesen Konditionen repariert...
Und wer jetzt sagt: Ihr hättet halt den Vertrag so nicht unterschreiben dürfen... dem sei gesagt: Dann hätten die Krankenkassen die Hörgeräteversorgung ausgeschrieben. Weis jemand wie das abläuft? Die meisten wohl eher nicht. Das geht dann so:
Die Krankenkassen schreiben ein sog. Pflichtenheft, in dem steht alles drin was die Krankenkasse in diesem Fall für die Hörgeräteversorgung haben möchte. Also in diesem Fall für die binaurale
HG-Versorgung: 2 HG's, 2
Otoplastiken, Anpassung und die komplette Nachbetreueung für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 6 Jahre). Ggf. legt die Krankenkasse in dem Pflichtenheft, so wie jetzt auch schon in den Verträgen gewisse mindestanforderungen an die HG's fest. Dann dürfen alle Akustiker ihre Angebote an de Kasse machen... Und den Zuschlag bekommt i.d.R. derjenige der das billigste Angebot macht. Und die Krankenkassen haben auch nur sehr geringe Spielräume nicht das billgste Angebot zu wählen, denn die Regeln für solche Ausschreibungen sind von der EU sehr streng vorgegeben.
Was bedeutet das für den Versicherten? Nun, wenn der Versicherte den Festbetrag seiner Krankenkasse zur
HG-Versorgung haben will dann muss er zu dem Akustiker gehen der die Ausschreibung gewonnen hat. Nun kann es aber sein das die nächste Filliale des Gewinners z.B. 40 oder 50km vom Wohnort entfernt ist... Pech für den Versicherten! Oder der Versicherte hat glück, er wohnt im gleichen Ort, er geht zum Gewinner und testet die HG's die der Gewinner bereit ist zum entsprechenden Pauschalbetrag abzugeben... nun kann es passieren das der versicherte nicht mit den Geräten oder dem / den Akustikern zurecht kommt und zu einem anderen Akustiker möchte... Er geht also zu seiner Krankenkasse, die wird ihm sagen: Sie können das gerne machen aber nur wenn der andere Akustiker die Geräte zu den gleichen Konditionen abgibt! Sie fragen den neuen Akustiker, der sagt: Tut mir leid zu den Konditionen kann ich die Geräte nicht abgeben. Der Dumme ist wieder der Versicherte!
Das Problem ist das es zwischen den Krankenkassen und den Akustikern keine wirklichen Vertragsverhandlungen gibt! Die Kassen machen ein Angebot, die Akustiker können ein bischen mitreden aber wirklichen Einfluss haben wir als Akustiker nicht. Wir sagen wir unterschreiben nicht... haha dann freut sich die Kasse und schreibt mit allen Konsequenzen für die Versicherten aus!
Was kann man gegen diese Erpressung der Krankenkassen machen? Denn meiner meinung nach ist es nichts anderes was die Kassen machen, sie erpressen die Akustiker mit eigentlich schon fast ruinös niedrigen Festbeträgen. Und sie erpressen ihre schwerhörigen Versicherten.
Meiner Meinung nach ist die einzige Chance die das möglichst viele Schwerhörige Wiederspruc gegen den Festbetragsbescheid einlegen und durch alle Instanzen gegen ihre Krankenkasse vor dem Sozialgericht klagen. Die neuen Heil- und Hilfsmittelrichlinien geben ihnen dabei eigentlich recht. Das Problem ist einfach, es klagen zu wenige und zum anderen lassen sich viele Schwerhörige durch die Verzögerungstaktik der Kassen abschrecken und geben auf. Aber wenn genügend Klagen wird das system kippen, aber der Druck muss auf dem Klageweg gegen die Kassen aufgebaut werden. Wir Akustiker haben da leider viel zu wenig Einfluss auf die Krankenkassen.
:jump: just my 2 Cents