FM Anlage für Kind abgelehnt
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FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo zusammen,
erst mal ein dickes Sorry, falls ich hierzu etwas überlesen haben sollte, ich hab keinen Beitrag in diesem Falle gefunden.
Ich bin Hörgeräteakustikerin und habe eine kleine Kundin (8 Jahre alt). Das Mädchen besucht eine SH Schule und benötigt eine FM Anlage. Der Schulträger möchte kein Gerät anschaffen, da in der SH Schule "zu wenig" hörbehinderte Kinder sind und wenn, dann sind sie alle bestens mit Hörgeräten versorgt. Also abgelehnt.
Die Krankenkasse hat die Übernahme ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass die Schule eine solche Anlage zu stellen hat, da es sich um keine Regelschule handelt.
Was machen wir nun? Jetzt sitzen wir da und die kleine Maus bekommt die Anlage nicht bewilligt. Weiß jemand von Euch Rat und kann mir helfen?
Ich danke Euch schon im Voraus
Lieben Gruß
Anke
erst mal ein dickes Sorry, falls ich hierzu etwas überlesen haben sollte, ich hab keinen Beitrag in diesem Falle gefunden.
Ich bin Hörgeräteakustikerin und habe eine kleine Kundin (8 Jahre alt). Das Mädchen besucht eine SH Schule und benötigt eine FM Anlage. Der Schulträger möchte kein Gerät anschaffen, da in der SH Schule "zu wenig" hörbehinderte Kinder sind und wenn, dann sind sie alle bestens mit Hörgeräten versorgt. Also abgelehnt.
Die Krankenkasse hat die Übernahme ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass die Schule eine solche Anlage zu stellen hat, da es sich um keine Regelschule handelt.
Was machen wir nun? Jetzt sitzen wir da und die kleine Maus bekommt die Anlage nicht bewilligt. Weiß jemand von Euch Rat und kann mir helfen?
Ich danke Euch schon im Voraus
Lieben Gruß
Anke
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Anke,
erstmal finde ich es super, dass du als Akustikerin dich so engagiert dafür einsetzt!
Ich versteh nicht so ganz, wieso die SH-Schule sagt an ihrer Schule seien "zu wenig" hörbehinderte Kinder??? Es ist doch eine SH-Schule?
Es ist glaube ich tatsächlich so, dass dieKK die Kostenübernahmen verweigern, wenn das Kind eine SH-Schule besucht. Was man vielleicht versuchen kann, ist zu begründen, dass das Kind die FM auch für außerschulische Aktivitäten braucht z.B. für Logopädie, Sprachtraining, etc.
Ansonsten würde ich mir vom Schulleiter schriftlich geben lassen, dass der sich weigert die FM Anlage anzuschaffen und das derKK zeigen.
Kann ja nicht angehen, dass die Kleine überhaupt keine Anlage bekommt.
Hier sind noch mehr Eltern die auch schon um die FM gekämpft haben, da bekommst du bestimmt noch mehr Ratschläge!!
Gruß,
Nina
erstmal finde ich es super, dass du als Akustikerin dich so engagiert dafür einsetzt!
Ich versteh nicht so ganz, wieso die SH-Schule sagt an ihrer Schule seien "zu wenig" hörbehinderte Kinder??? Es ist doch eine SH-Schule?
Es ist glaube ich tatsächlich so, dass die
Ansonsten würde ich mir vom Schulleiter schriftlich geben lassen, dass der sich weigert die FM Anlage anzuschaffen und das der
Kann ja nicht angehen, dass die Kleine überhaupt keine Anlage bekommt.
Hier sind noch mehr Eltern die auch schon um die FM gekämpft haben, da bekommst du bestimmt noch mehr Ratschläge!!
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Nina,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Familie der KLeinen schon mehrere Male Widerspruch eingelegt hat, auch mit Schreiben der Schule, dass diese keine Anlage bezahlt. Aber alles war vergebens, die Krankenkasse verweigert nach wie vor und lehnt ab. Ich könnt an die Decke gehen.
Das Mädchen hat die Anlage ja schon, quasi zur Ausprobe. Hierzu muss gesagt werden, dass es die Schule selbst war, die den Eltern die Anlage nahegelegt hat. Die Schule ist eine schwerhörigen und gehörlosen Schule und nur wenig dort tragen Hörgeräte. Lt. Aussage der Schulleiterin sind alle schwerhörigen Kinder so gut mit Geräten versorgt, dass sie alle 100% mitkommen, was ich mir nicht vorstellen kann. Zumal ich noch erfahren habe, dass ein Mitschüler die Anlage mitbenutzt. Soviel zum Thema.
Die Eltern sind ganz verzweifelt, weil sie alleine natürlich nicht die Kosten für die Anlage tragen können und ich möchte diesen Menschen gerne helfen, weil mir das Mädchen ans Herz gewachsen ist.
Lieben Gruß
Anke
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Familie der KLeinen schon mehrere Male Widerspruch eingelegt hat, auch mit Schreiben der Schule, dass diese keine Anlage bezahlt. Aber alles war vergebens, die Krankenkasse verweigert nach wie vor und lehnt ab. Ich könnt an die Decke gehen.
Das Mädchen hat die Anlage ja schon, quasi zur Ausprobe. Hierzu muss gesagt werden, dass es die Schule selbst war, die den Eltern die Anlage nahegelegt hat. Die Schule ist eine schwerhörigen und gehörlosen Schule und nur wenig dort tragen Hörgeräte. Lt. Aussage der Schulleiterin sind alle schwerhörigen Kinder so gut mit Geräten versorgt, dass sie alle 100% mitkommen, was ich mir nicht vorstellen kann. Zumal ich noch erfahren habe, dass ein Mitschüler die Anlage mitbenutzt. Soviel zum Thema.
Die Eltern sind ganz verzweifelt, weil sie alleine natürlich nicht die Kosten für die Anlage tragen können und ich möchte diesen Menschen gerne helfen, weil mir das Mädchen ans Herz gewachsen ist.
Lieben Gruß
Anke
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Anke,
das Bundessozialgericht hat am 22. Juli 2004 folgendes entschieden:
"Benötigte ein Schüler auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ein - von der Schule nicht vorzuhaltendes - Hilfsmittel, um am Unterricht in der Schule erfolgreich teilzunehmen bzw die Hausaufgaben erledigen zu können, hatte dieKK dieses Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, weil es um die Herstellung oder Sicherung der Schulfähigkeit ging" (B 3 KR 13/03 R)
Die FM-Anlage ist ein Hilfsmittel nach § 33 Absatz 1 SGB V. Dieses Hilfsmittel ist erforderlich, damit das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann (gegebenenfalls die Testergebnisse durch die Schule ausführlich bestätigen lassen). Der ausschlaggebende Punkt scheint also die Beantwortung der Frage zu sein, ob eine SH-Schule VERPFLICHTET ist ("vorZUhaltendes Hilfsmittel"), eine FM-Anlage zu haben. Das könnte man eventuell in der sonderpäd. Verordnung eures Bundeslandes nachlesen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass da eine Verpflichtung herauszulesen sein wird. Mangels Verpflichtung ist das Hilfsmittel also nicht durch die Schule vorzuhalten. Somit hat dieKK das Kind mit der FM-Anlage zu versorgen.
Gegebenenfalls gäbe es noch grundsätzlich die Möglichkeit, eine Finanzierung über §§ 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe zur Hilfe einer angemessenen Schulausbildung) durch das Sozialamt zu erwirken, wenn dieKK sich weiter so quer stellt. Gibt es denn schon einen Widerspruchsbescheid?
Viele Grüße
das Bundessozialgericht hat am 22. Juli 2004 folgendes entschieden:
"Benötigte ein Schüler auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ein - von der Schule nicht vorzuhaltendes - Hilfsmittel, um am Unterricht in der Schule erfolgreich teilzunehmen bzw die Hausaufgaben erledigen zu können, hatte die
Die FM-Anlage ist ein Hilfsmittel nach § 33 Absatz 1 SGB V. Dieses Hilfsmittel ist erforderlich, damit das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann (gegebenenfalls die Testergebnisse durch die Schule ausführlich bestätigen lassen). Der ausschlaggebende Punkt scheint also die Beantwortung der Frage zu sein, ob eine SH-Schule VERPFLICHTET ist ("vorZUhaltendes Hilfsmittel"), eine FM-Anlage zu haben. Das könnte man eventuell in der sonderpäd. Verordnung eures Bundeslandes nachlesen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass da eine Verpflichtung herauszulesen sein wird. Mangels Verpflichtung ist das Hilfsmittel also nicht durch die Schule vorzuhalten. Somit hat die
Gegebenenfalls gäbe es noch grundsätzlich die Möglichkeit, eine Finanzierung über §§ 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe zur Hilfe einer angemessenen Schulausbildung) durch das Sozialamt zu erwirken, wenn die
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo
also da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf...
KK damit zu Recht die FM für den schulischen Gebrauch ablehnt, leider.
Was mich echt wundert bzw. ich schreibe mal entsetzt, ist dass die Schule eine SH Schule ist und dann solche Kommentare abgibt, dass die Kinder mitHGs versorgt sind und damit 100% gut hören. Hallo????? Also mal ganz ehrlich, aber da gibt es doch genug Hörbeispiele für, die hier gerne vom mobilen Dienst vorgespielt werden, um zu verdeutlichen wie man nur mit HG im Gegensatz zu HG plus FM m Störlärm hört. Also das macht mich echt wütend :{
Ich würde entweder derKK deutlich machen, dass das Kind die FM auch außerschulisch braucht bzw. nur außerschulisch. Gleichzeitig aber würde ich mich an den Schulträger wenden- das kann echt nicht wahr sein. Denn wird die Anlage in der Schule genutzt, bekommt ihr auch Probleme bei Reparaturen oder Verlust, wenn da was in der Schule passiert...
Mich würde nochmal interessieren wo bzw. welche Schjule das ist? (neue Bundesländer oder Berlin?)
Entsetzte Grüße von
Momo, deren Sohn auf der SH selbstverständlich eine FM gestellt bekam!
also da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf...
Genau da liegt das Problem. Es ist nämlich so, dass die SH Schule die Anlage zu stellen hat und dieKaja hat geschrieben:Hallo Anke,
das Bundessozialgericht hat am 22. Juli 2004 folgendes entschieden:
"Benötigte ein Schüler auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ein - von der Schule nicht vorzuhaltendes - Hilfsmittel, um am Unterricht in der Schule erfolgreich teilzunehmen bzw die Hausaufgaben erledigen zu können, hatte die KK dieses Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, weil es um die Herstellung oder Sicherung der Schulfähigkeit ging" (B 3 KR 13/03 R)
Was mich echt wundert bzw. ich schreibe mal entsetzt, ist dass die Schule eine SH Schule ist und dann solche Kommentare abgibt, dass die Kinder mit
Ich würde entweder der
Mich würde nochmal interessieren wo bzw. welche Schjule das ist? (neue Bundesländer oder Berlin?)
Entsetzte Grüße von
Momo, deren Sohn auf der SH selbstverständlich eine FM gestellt bekam!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo,
also da kann ich mich Momo nur anschließen--->da kräuseln sich die Nackenhaare :boggle:
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die Stellung der Schule! Und das ist eine SH-Schule???? Sowas hab ich ja noch nie gehört. ich würde mich auch über die Vorschriften der Schule schlau machen und mich an den träger wenden.
ich denke eher nicht, dass dieKK die kosten übernimmt. Die sind bei solchen Schulen bzw. Kindergärten da wohl aussen vor.
Ich drück euch die Daumen, dass ihr im Sinne der Kleinen weiterkommt. Unser Sohn liebt seine FM!
LG Fibi, nicht wirklich ein Hilfe
!
also da kann ich mich Momo nur anschließen--->da kräuseln sich die Nackenhaare :boggle:
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die Stellung der Schule! Und das ist eine SH-Schule???? Sowas hab ich ja noch nie gehört. ich würde mich auch über die Vorschriften der Schule schlau machen und mich an den träger wenden.
ich denke eher nicht, dass die
Ich drück euch die Daumen, dass ihr im Sinne der Kleinen weiterkommt. Unser Sohn liebt seine FM!
LG Fibi, nicht wirklich ein Hilfe

Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Momo, hallo Fibi,
Für jeden von uns ist es ganz klar, dass es in einer SH-Schule FM-Anlagen zu geben hat. Relevant ist aber eher, ob das der Gesetzgeber in dem jeweiligen Bundesland auch so sieht. Dann müsste er diese Ansicht in irgendeiner gesetzlichen Regelung fixiert haben. Wenn das aber so ist, dann kann sich die Schule nicht mit fadenscheinigen Ausreden aus ihrer Verpflichtung stehlen. Dann MUSS sie eine FM-Anlage "vorhalten".
Gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung in diesem Bundesland, dass eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören eine FM-Anlage zu besitzen hat, dann ist dieses Hilfsmittel eben kein "von der Schule vorzuhaltendes Hilfsmittel" im Sinne der Entscheidung, so dass dieKK die Anlage zu finanzieren hat.
Egal, wie es in diesem Bundesland geregelt ist, dem Kind muss eine FM-Anlage bezahlt werden. Man kann ja dieKK mal fragen, woher sie weiß, dass die Schule zum Besitz einer FM-Anlage verpflichtet ist. Wenn sie dann eine entsprechende Regelung präsentiert, so muss sie sich schon fragen lassen, warum sie nicht gemäß § 14 SGB IX innerhalb von 14 Tagen an den dann zuständigen Leistungsträger verwiesen hat. Denn, da kein Verweis erfolgt ist, hat sie sich für zuständig erklärt und kann jetzt nicht plötzlich wegen Unzuständigkeit die Leistung ablehnen.
Viele Grüße
genauso dachte ich anfangs auch, als ich mir gestern den Urteilstext daraufhin noch einmal durchgelesen hatte. Aber ich denke, so ganz eindeutig ist das dann doch nicht.Momo hat geschrieben: Genau da liegt das Problem. Es ist nämlich so, dass die SH Schule die Anlage zu stellen hat und die KK damit zu Recht die FM für den schulischen Gebrauch ablehnt, leider.
Für jeden von uns ist es ganz klar, dass es in einer SH-Schule FM-Anlagen zu geben hat. Relevant ist aber eher, ob das der Gesetzgeber in dem jeweiligen Bundesland auch so sieht. Dann müsste er diese Ansicht in irgendeiner gesetzlichen Regelung fixiert haben. Wenn das aber so ist, dann kann sich die Schule nicht mit fadenscheinigen Ausreden aus ihrer Verpflichtung stehlen. Dann MUSS sie eine FM-Anlage "vorhalten".
Gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung in diesem Bundesland, dass eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören eine FM-Anlage zu besitzen hat, dann ist dieses Hilfsmittel eben kein "von der Schule vorzuhaltendes Hilfsmittel" im Sinne der Entscheidung, so dass die
Egal, wie es in diesem Bundesland geregelt ist, dem Kind muss eine FM-Anlage bezahlt werden. Man kann ja die
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 27. Sep 2007, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Kaja, dein rechtliches Wissen ist echt klasse und beeindruckend... :daum:
Kann man dich engagieren?
Gruß,
Nina
Kann man dich engagieren?

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hmm das könnte sein. Hier ist es nämlcih so, dass SH Kigas gesetzlich keine FM bereitstellen müssen, die SH Schulen aber schon (frag mich nicht nach Pragraphen-wusste ich mal). Aus diesem Grund zahlen dieKaja hat geschrieben:Gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung in diesem Bundesland, dass eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören eine FM-Anlage zu besitzen hat, dann ist dieses Hilfsmittel eben kein "von der Schule vorzuhaltendes Hilfsmittel" im Sinne der Entscheidung, so dass die KK die Anlage zu finanzieren hat.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Zur Frage nach dem Bundesland: Die Schule ist in Baden-Württemberg, genauer in Mannheim.
Die Krankenkasse stützt sich leider immer wieder auf die Tatsache, dass das Mädchen eine SH Schule besucht. Die ELtern sind nun am überlegen, ob sie einen Anwalt einschalten. Ich hab auch schon im Namen der Eltern mit der Diakonie Kontakt aufgenommen, deren Sachbearbeiterin selbst schwerhörig ist und in guter Verbindung mit Integrationsämtern steht. Leider scheint sich diese Dame auch nicht wirklich darum zu bemühen, denn ich hab keine Antwort erhalten und die Eltern auch nicht :{
Der ganze Vorgang zieht sich mittlerweile schon über ein Jahr hin. Ich habe mir Eure Ratschläge notiert und werde nun nochmals ein Schreiben aufsetzen, welches ich dann mit den Eltern durchgehen werde.
Morgen werde ich auch die Schulleiterin oder Bürodame dort anrufen und sie zur Rede stellen, wie es sein kann, dass noch Schüler die Anlage nutzt, sie diese aber angeblich nicht brauchen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Herzlichen Dank
vielen Dank für die vielen Antworten.
Zur Frage nach dem Bundesland: Die Schule ist in Baden-Württemberg, genauer in Mannheim.
Die Krankenkasse stützt sich leider immer wieder auf die Tatsache, dass das Mädchen eine SH Schule besucht. Die ELtern sind nun am überlegen, ob sie einen Anwalt einschalten. Ich hab auch schon im Namen der Eltern mit der Diakonie Kontakt aufgenommen, deren Sachbearbeiterin selbst schwerhörig ist und in guter Verbindung mit Integrationsämtern steht. Leider scheint sich diese Dame auch nicht wirklich darum zu bemühen, denn ich hab keine Antwort erhalten und die Eltern auch nicht :{
Der ganze Vorgang zieht sich mittlerweile schon über ein Jahr hin. Ich habe mir Eure Ratschläge notiert und werde nun nochmals ein Schreiben aufsetzen, welches ich dann mit den Eltern durchgehen werde.
Morgen werde ich auch die Schulleiterin oder Bürodame dort anrufen und sie zur Rede stellen, wie es sein kann, dass noch Schüler die Anlage nutzt, sie diese aber angeblich nicht brauchen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Herzlichen Dank

Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Anke,
es gibt auf jeden Fall den Weg, dass das Sozialamt bei den Kosten in Vorleistung geht und sich das Geld vom zuständigen Kostenträger wieder holt. Wir haben das für eine Punktschriftmaschine, die mit exakt den gleichen Argumenten abgelehnt wurde so durchgeführt.
Die Schule ist verpflichtet, eine solche Maschine für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder, die Punktschrift benötigen, vorzuhalten.
Da unsere Tochter aber auch zu Hause schreiben will und muss, um z.B. Kontakte zu pflegen (in den Ferien etc..) haben wir sie zunächst bezahlt bekommen und das Sozialamt hat sich die Kosten wieder geholt von derKK (siehe die von Kaja erwähnten §§ und Gesetzestexte).
Abgelehnt wurde von derKK mit der Begründung, dass unsere Tochter schließlich auch telefonieren könne...(wer, fragich mich, zahlt eigentlich ihre HG und die Batterien?? :help: ).
Wir hatten 2x Widerspruch eingelegt und dann die Klage beim Sozialgericht eingereicht; parallel dazu die einkommensunabhängige Eingliederungshilfe (s.o.) beantragt und das ging dann ganz schnell. Die haben eine Begründung gewollt und nen Kostenvoranschlag.
Argument, warum die FM-Anlage auch zu hause benötigt wird: Teilhabe am Alltag, wie z.B. Ausflüge mit der Famile (Fahrradfahren!!), Radio- und Fernseh-hören/schauen; dafür wird eine solche Anlage z.B. auch benötigt! Das hauptargument muss auf der kommunikation liegen, aber das dürfte kein Problem sein...
Nun zur Schule: Wenn es die Schule für Schwerhörige und Sprachbehinderte ist, dann könnte ich mir tatsächlich vorstellen, dass diese Schule nicht viele höhergradig hörgeschädigte Kinder hat, denn in Heidelberg( 15-20km)gibt es eine Schule für Gehörlose und Schwerhörige und in Neckargemünd (auch nicht sehr weit weg, ca. 30-40km) ist bereits die nächste! Insoweit liegt auch die Frühförderung der höhergradig schwerhörigen Kinder eher in deren Hand und somit auch automatisch die Schullaufbahn, denn wer wechselt schon gerne, wenn er gut betreut wird (was ich hoffe!).
Aber vielleicht könntest Du auch die Eltern der Kleinen hier ins Forum schicken, dann hätten die auch mehr Infos + Kontakte. Wir sind hier doch einige aus baden-Württemberg.
Tschüss
es gibt auf jeden Fall den Weg, dass das Sozialamt bei den Kosten in Vorleistung geht und sich das Geld vom zuständigen Kostenträger wieder holt. Wir haben das für eine Punktschriftmaschine, die mit exakt den gleichen Argumenten abgelehnt wurde so durchgeführt.
Die Schule ist verpflichtet, eine solche Maschine für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder, die Punktschrift benötigen, vorzuhalten.
Da unsere Tochter aber auch zu Hause schreiben will und muss, um z.B. Kontakte zu pflegen (in den Ferien etc..) haben wir sie zunächst bezahlt bekommen und das Sozialamt hat sich die Kosten wieder geholt von der
Abgelehnt wurde von der
Wir hatten 2x Widerspruch eingelegt und dann die Klage beim Sozialgericht eingereicht; parallel dazu die einkommensunabhängige Eingliederungshilfe (s.o.) beantragt und das ging dann ganz schnell. Die haben eine Begründung gewollt und nen Kostenvoranschlag.
Argument, warum die FM-Anlage auch zu hause benötigt wird: Teilhabe am Alltag, wie z.B. Ausflüge mit der Famile (Fahrradfahren!!), Radio- und Fernseh-hören/schauen; dafür wird eine solche Anlage z.B. auch benötigt! Das hauptargument muss auf der kommunikation liegen, aber das dürfte kein Problem sein...
Nun zur Schule: Wenn es die Schule für Schwerhörige und Sprachbehinderte ist, dann könnte ich mir tatsächlich vorstellen, dass diese Schule nicht viele höhergradig hörgeschädigte Kinder hat, denn in Heidelberg( 15-20km)gibt es eine Schule für Gehörlose und Schwerhörige und in Neckargemünd (auch nicht sehr weit weg, ca. 30-40km) ist bereits die nächste! Insoweit liegt auch die Frühförderung der höhergradig schwerhörigen Kinder eher in deren Hand und somit auch automatisch die Schullaufbahn, denn wer wechselt schon gerne, wenn er gut betreut wird (was ich hoffe!).
Aber vielleicht könntest Du auch die Eltern der Kleinen hier ins Forum schicken, dann hätten die auch mehr Infos + Kontakte. Wir sind hier doch einige aus baden-Württemberg.
Tschüss
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo
also da muss es ja irgendwo schriftlich was festgelegtes geben ob oder ob nicht die Schule FM Anlagen stellt. Danach würde ich verlangen, zur Not beim Kultusministerium! Bei uns gab es mal Probleme wegen FM Anlagen im SH Kiga und da haben wir dann vom Kiga bzw. der SH Schule ein entsprechenden Auszug aus dem "Gesetzestext" bekommen zur Vorlage bei derKK , indem stand dass SH Kigas (hier) keine FM Anlagen zur Verfügung stellen müssen. Mit diesem Schreiben war das dann kein Problem mehr mit der Erstattung durch die KK. Anders ist es in der Schule, die müssen welche bereitstellen (hier zumindest)- damit ist die KK aus dem Schneider. Einzige Möglkichkeit ist eben, dass man galubhaft macht, dass man die FM privat unbedingt braucht zur Kommunikation.
Ich denke Birgits Idee mit dem Sozialamt ist super, denn dann müssen die sich damit rumschlagen wer zuständig ist und das Kind bekommt die Anlage.
Meiner Meinung anch wäre es übrigens sicher besser die Eltern setzten sich dafür ein, denn dir als Aksutikerin (ich finde dein Engagement toll!!) könnte man sonst vorwerfen du seist nicht neutral und willst dran verdienen...
Also ich könnte mir übrigens ein Leben ohne FM für meinen Sohn nicht vorstellen. Er kann z.B. nicht wie andere Kinder per Kopfhörer CD hören oder Fernsehen. Und auch in best. Situationen erreiche ich ihn ohne FM nicht mehr.... In der Schule kann ich mir es gar nicht vorstellen und da nutzen sogar die AVWS Kinder eine FM!!!
LG und viel Erfolg.
also da muss es ja irgendwo schriftlich was festgelegtes geben ob oder ob nicht die Schule FM Anlagen stellt. Danach würde ich verlangen, zur Not beim Kultusministerium! Bei uns gab es mal Probleme wegen FM Anlagen im SH Kiga und da haben wir dann vom Kiga bzw. der SH Schule ein entsprechenden Auszug aus dem "Gesetzestext" bekommen zur Vorlage bei der
Ich denke Birgits Idee mit dem Sozialamt ist super, denn dann müssen die sich damit rumschlagen wer zuständig ist und das Kind bekommt die Anlage.
Meiner Meinung anch wäre es übrigens sicher besser die Eltern setzten sich dafür ein, denn dir als Aksutikerin (ich finde dein Engagement toll!!) könnte man sonst vorwerfen du seist nicht neutral und willst dran verdienen...
Also ich könnte mir übrigens ein Leben ohne FM für meinen Sohn nicht vorstellen. Er kann z.B. nicht wie andere Kinder per Kopfhörer CD hören oder Fernsehen. Und auch in best. Situationen erreiche ich ihn ohne FM nicht mehr.... In der Schule kann ich mir es gar nicht vorstellen und da nutzen sogar die AVWS Kinder eine FM!!!
LG und viel Erfolg.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo,
@Kaja, also du mit deinem Fachwissen. Das du dich durch den Paragraphendschungel immer so durchwuseln kassnt!!! Hut ab!!!! Und vielen Dank auch mal dafür!!!!
@Momo, ja die FM, ich und vor allem Sohnemann finden sie auch ganz toll. Umso erstaunter war ich, als mir die Schulleiterin unserer Wunschschule sagte, die derzeitigen Schüler dort nehmen sie nicht so gern. Da wird sie gern mal zu Hause vergessen :\. Das konnte ich nun wirklich nicht verstehen. Und Franz ist nur mittelgradig SH.
@Rabenherz, ich finde dein Engagement toll, sind die Eltern auch so engagiert? ich drücke euch die Daumen, dass ihr bald Erfolg habt!!!
LG Fibi
@Kaja, also du mit deinem Fachwissen. Das du dich durch den Paragraphendschungel immer so durchwuseln kassnt!!! Hut ab!!!! Und vielen Dank auch mal dafür!!!!
@Momo, ja die FM, ich und vor allem Sohnemann finden sie auch ganz toll. Umso erstaunter war ich, als mir die Schulleiterin unserer Wunschschule sagte, die derzeitigen Schüler dort nehmen sie nicht so gern. Da wird sie gern mal zu Hause vergessen :\. Das konnte ich nun wirklich nicht verstehen. Und Franz ist nur mittelgradig SH.
@Rabenherz, ich finde dein Engagement toll, sind die Eltern auch so engagiert? ich drücke euch die Daumen, dass ihr bald Erfolg habt!!!
LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Na da geht es sicher mehr um Eitlekeit als um Nutzen...Fibi hat geschrieben:@Momo, ja die FM, ich und vor allem Sohnemann finden sie auch ganz toll. Umso erstaunter war ich, als mir die Schulleiterin unserer Wunschschule sagte, die derzeitigen Schüler dort nehmen sie nicht so gern. Da wird sie gern mal zu Hause vergessen :\. Das konnte ich nun wirklich nicht verstehen. Und Franz ist nur mittelgradig SH.
Ich kenne auch ein regelbeschultes
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo Anke,
"Zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen ... und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der z. B. die Bewegung im Nahbereich der Wohnung sowie die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst. Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe der von derKK gelieferten Hilfsmittel wieder aufschließen soll"
Nun zieht sich ja die Angelegenheit schon über ein Jahr hin. Davon werden die Bedingungen für deine kleine Kundin nicht wirklich besser. Wenn das Mädchen ohne FM-Anlage dem Schulunterricht nicht mehr wirklich folgen kann, so gibt es noch die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Absatz 2 Satz 2 SGG. Für diesen Antrag braucht man keinen Anwalt und kann ihn auch "zur Niederschrift" des Urkundsbeamten der Geschäftstelle des Sozialgerichts (§ 90 SGG) stellen (also einfach alle Unterlagen mitnehmen und erzählen, was gelaufen und was erreicht werden soll, daraus macht der Sachbearbeiter dann einen entsprechenden Antrag). Wichtig ist nur, dass ihr einige Argumente zur Eilbedürftigkeit bringen könnt.
Übrigens, dieKK ist als Leistungsträger nach §§ 13-15 SGB I VERPFLICHTET, aufzuklären, zu beraten und Auskunft zu geben. Mit ihrer rechtswidrigen Ablehnung könnte die KK dagegen verstoßen haben. Für diese Fälle hat sich das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches als eine Art Schadenersatz herausgebildet. Dieser Anspruch eröffnet die Möglichkeit, fehlerhaftes Verwaltungshandeln, insbesondere eine fehlerhafte oder unterbliebene Beratung durch den Leistungsträger im Nachhinein zu korrigieren und zwar dadurch, dass der Betroffene so gestellt wird, wie er stehen würde, wenn er in seinem Handeln nicht durch den Leistungsträger beeinflusst worden wäre. Hätte die KK nicht sich in ihrer Ablehnung immer wieder auf diese Begründung gestützt oder hätte sie die Eltern darauf hingewiesen, dass auch eine Finanzierung über das Sozialamt möglich wäre, dann hätte das Mädchen die FM-Anlage schon. Ob das in der Realität immer so klappt, weiß ich nicht, aber man könnte ja der KK die Geltendmachung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches mal androhen. Vielleicht führt das zum Umdenken?
Ich wünsche den Eltern viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Tochter. Hoffentlich wissen sie, welch großartigen Akustiker sie gewählt haben. So viel Engagement findet man nicht häufig.
Viele Grüße
Dazu gibt es auch in der genannten Entscheidung des BSG eine passende Passage:Birgit hat geschrieben:Argument, warum die FM-Anlage auch zu hause benötigt wird: Teilhabe am Alltag, wie z.B. Ausflüge mit der Famile (Fahrradfahren!!), Radio- und Fernseh-hören/schauen; dafür wird eine solche Anlage z.B. auch benötigt! Das hauptargument muss auf der kommunikation liegen, aber das dürfte kein Problem sein...
"Zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen ... und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der z. B. die Bewegung im Nahbereich der Wohnung sowie die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst. Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe der von der
Nun zieht sich ja die Angelegenheit schon über ein Jahr hin. Davon werden die Bedingungen für deine kleine Kundin nicht wirklich besser. Wenn das Mädchen ohne FM-Anlage dem Schulunterricht nicht mehr wirklich folgen kann, so gibt es noch die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Absatz 2 Satz 2 SGG. Für diesen Antrag braucht man keinen Anwalt und kann ihn auch "zur Niederschrift" des Urkundsbeamten der Geschäftstelle des Sozialgerichts (§ 90 SGG) stellen (also einfach alle Unterlagen mitnehmen und erzählen, was gelaufen und was erreicht werden soll, daraus macht der Sachbearbeiter dann einen entsprechenden Antrag). Wichtig ist nur, dass ihr einige Argumente zur Eilbedürftigkeit bringen könnt.
Übrigens, die
Ich wünsche den Eltern viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Tochter. Hoffentlich wissen sie, welch großartigen Akustiker sie gewählt haben. So viel Engagement findet man nicht häufig.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Erstmal sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, aber ich hatte Urlaub und ein bisschen Stress.
Ich bedanke mich nochmals herzlich für Eure Antworten und werde sie mir zu Herzen nehmen. Ich schreibe nun für die Eltern des Mädchens, die leider sehr hilflos in dieser Angelegenheit sind, einen Widerspruch für die Krankenkasse.
Drückt mir mal bitte die Daumen, dass alles gut geht.
Auch möchte ich mich für Euer Lob bedanken, ich setze mich gerne für Menschen ein, die meine Hilfe gebrauchen.
Liebe Grüße
Anke
Ich bedanke mich nochmals herzlich für Eure Antworten und werde sie mir zu Herzen nehmen. Ich schreibe nun für die Eltern des Mädchens, die leider sehr hilflos in dieser Angelegenheit sind, einen Widerspruch für die Krankenkasse.
Drückt mir mal bitte die Daumen, dass alles gut geht.
Auch möchte ich mich für Euer Lob bedanken, ich setze mich gerne für Menschen ein, die meine Hilfe gebrauchen.
Liebe Grüße
Anke
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Re: FM Anlage- Reparatur für Kind abgelehnt
Oh je, schon so lange ist das her? Mittlerweile habe ich die Filiale gewechselt und weiß nicht, wie es weitergegangen ist
Ich schreibe bewusst hier hinein, weil ich kein neues Thema eröffnen möchte.
Ich habe aber wieder ein Problem mit der gleichen Krankenkasse. Eine kleine Kundin von uns hat ihre Campus SX kaputt gemacht bzw. ist runtergefallen. Die Krankenkasse hatte zuvor immer die Reparaturen bezahlt. Jetzt aber haben sie abgelehnt mit der Begründung: Die Anlage wurde ja nicht von uns bezahlt, die Schule hat sie bezahlt.
Die Mutter der Maus sagte aber, die Krankenkasse hätte damals alles übernommen. Ich also dort angerufen und hatte eine sehr unfreundliche, pampige Dame an der Strippe. Ich habe sie gefragt, wie es denn sein kann, dass die Kasse immer die Reps bezahlt hat und auf einmal nicht mehr?
Ich habe als endgültige Antwort bekommen: Dann hatten Sie halt Glück gehabt, dass das genehmigt wurde.
Könnt Ihr Euch das vorstellen? Ich bin so sauer auf diesen Verein und die armen Eltern tun mir leid, weil sie nun die Rechnung privat zahlen wollen. Ich habe ihnen aber geraten, nochmal selbst mit der Kasse und der Schule zu sprechen.
Habt Ihr noch einen Rat für mich?

Ich schreibe bewusst hier hinein, weil ich kein neues Thema eröffnen möchte.
Ich habe aber wieder ein Problem mit der gleichen Krankenkasse. Eine kleine Kundin von uns hat ihre Campus SX kaputt gemacht bzw. ist runtergefallen. Die Krankenkasse hatte zuvor immer die Reparaturen bezahlt. Jetzt aber haben sie abgelehnt mit der Begründung: Die Anlage wurde ja nicht von uns bezahlt, die Schule hat sie bezahlt.
Die Mutter der Maus sagte aber, die Krankenkasse hätte damals alles übernommen. Ich also dort angerufen und hatte eine sehr unfreundliche, pampige Dame an der Strippe. Ich habe sie gefragt, wie es denn sein kann, dass die Kasse immer die Reps bezahlt hat und auf einmal nicht mehr?
Ich habe als endgültige Antwort bekommen: Dann hatten Sie halt Glück gehabt, dass das genehmigt wurde.
Könnt Ihr Euch das vorstellen? Ich bin so sauer auf diesen Verein und die armen Eltern tun mir leid, weil sie nun die Rechnung privat zahlen wollen. Ich habe ihnen aber geraten, nochmal selbst mit der Kasse und der Schule zu sprechen.

Habt Ihr noch einen Rat für mich?
Zuletzt geändert von Tollkirsche am 27. Sep 2011, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Die Eltern werden, wenn die KK tatsächlich die Campus bezahlt hat, darüber ja wohl einen Bescheid haben. Der sollte vorgelegt werden.
maryanne
maryanne
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Re: FM Anlage für Kind abgelehnt
Hallo ihr zwei,
ich habe es den Eltern auch geraten, zu Hause einmal die Unterlagen zu durchsuchen. Sie wollten sich melden, bin mal gespannt.
blackout: Die Kasse hat drei Buchstaben und fängt mi A an
ich habe es den Eltern auch geraten, zu Hause einmal die Unterlagen zu durchsuchen. Sie wollten sich melden, bin mal gespannt.
blackout: Die Kasse hat drei Buchstaben und fängt mi A an
