Hallo Zusammen,
könnt Ihr mir helfen?
Eine Familie mit einem schwerhörigen Kind hatte einen Schwerbehindertenausweis beantragt und 50% oder 70% bei zwei CI´S bekommen und keine Buchstaben.
Dieses ist wohl schon eine Weile her.
Ich weiß durch meine Tochter (stark Schwerhörig), daß der GdB ohne Hilfsmittel festgelegt wird, also bei 2 CI`s 100%/taub. Oder liege ich da falsch?
Muß ich einen ganz neuen Antrag stellen oder einen Antrag auf Verschlechterung,
kann ich rückwirkend was beantragen? Wie sieht das aus?
Normaler Weise hat man 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Diese Frist scheint verstrichen zu sein.
Ich würde einen Verschlechterungsantrag stellen. Sollte sich dann nichts neues ergeben, würde ich Widerspruch einlegen. Man sollte sich auch nicht scheuen nach dem Widerspruch Klage einzureichen.
Wichtig sind medizinische Befunde die die vorhandenen Erkrankungen belegen. Es ist besser diese in Kopie beizufügen. Es ist im Bekanntenkreis schon öfters vorgekommen das das Amt die angegebenen Ärzte nicht alle anschreibt.
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
Ja wenn es zu lange her ist, einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn das Kind taub is stehen ihm 100 zu. Leider kommt es oft zu Fehlgutachten. Bei mit wurde zunächst 70 zuerkannt, dann ohne mein Zutun nach 2 Jahren wurde nachgefragt ob sich etwas geändert habe. Es hatte sich nichts geändert, aber dennoch wurde der Bescheid geändert auf 100. Als ich dann nachfrug warum dann nicht schon vor 2 Jahren 100 vorgelegehn hätten und weshalb mir dann kein GL zustehe wurde erneut (alles nach Aktenlage) begutachtet und der Bescheid auf 80 mit GL geändert...Da ich keine Sprachstörung habe und als Erwachsene ertaubt bin, wird das wohl nun korrekt sein....aber wie gesagt, einfach neu beantragen...man wundert sich manchmal was dabei so alles rauskommt.....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
wichtig zu wissen ist
- wann kam der Bescheid
- wie alt war das Kind zu der Zeit
- seit wann CIs
- wie alt bei Feststellung der SH
- wurde der GdB rückwirkend ab Geburt anerkannt??