Einspruch SBA

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
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Sonny
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Einspruch SBA

#1

Beitrag von Sonny »

Nach dem Einspruch (nur 30%) soll Wiebke nun zum medizinischer Begutachtung! Kann mir einer sagen was da passiert oder gemacht wird ?
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Momo
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Re: Einspruch SBA

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Sonny
ne ich kenne niemanden bei dem das gemacht wurde. Habt ihr denn keine Berichte usw. mit eingereicht? Lass dich auf jeden Fall beraten von z.B. der

VdK http://www.vdk.de/
oder dem
Sozialverband (SoVD) http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.0.html

Wie sh ist Wiebke denn und hat sie noch andere "Defizite"? Wie ist ihre Sprache?

Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Petra
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Re: Einspruch SBA

#3

Beitrag von Petra »

Hallo,

bei uns ist es so, dass der zuständige HNO Arzt des Amtes einen Hörtest macht ( das ist dann je nach Einrichtung qualifiziert oder eher nicht...)- oder du zu einem Arzt oder Akustiker, den das Amt dir nennt (!), musst und dort die Tests gemacht werden. Soviel ich weiß, ist das aber von Amt zu Amt unterschiedlich... Woher kommst du? War das ein Erstantrag?

Für die Bemessung des Grades d. Behinderung gibt es aber klare Vorgaben- hol dir auf jeden Fall Beistand! Momentan wird natürlich gespart, wo es geht... leider... So wie Momo schrieb,kannst du dich z.B. an den VDK wenden. Kostet geringe Beitrittsgebühr, der zieht dann aber alles mit dir durch.

LG, Petra

Anni
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Re: Einspruch SBA

#4

Beitrag von Anni »

Ein Kinder- und Jugendarzt wird ihn untersuchen.Grob- und Feinmotorik zum Beispiel.Es wird genau gefragt wo Probleme bestehen. Wie hast Du denn den Widerspruch begründet?Dann würde ich die entsprechenden Unterlagen mitnehmen.LG Anni
Sonny
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Re: Einspruch SBA

#5

Beitrag von Sonny »

Hallo momo

Wiebke hat Sprachdefizite ,Verhaltensauffälligkeitn (Bettnässen ) ja es ist unser erstantrag !Sie hat rechts einen hörverlust von 95% und links von 79%
Wir müssen zu einem HNO Arzt obwohl wiebke erst am 11 juli bei einem war und diese Unterlagen habe ich mit eingereicht aber die können angeblich damit nichts anfangen [size=small]

[Editiert von Sonny am: Freitag, September 22, 2006 @ 07:23][/size]
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Momo
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Re: Einspruch SBA

#6

Beitrag von Momo »

Erstellt von Sonny
Hallo momo

Wiebke hat Sprachdefizite ,Verhaltensauffälligkeitn (Bettnässen ) ja es ist unser erstantrag !Sie hat rechts einen hörverlust von 95% und links von 79%
Wir müssen zu einem HNO Arzt obwohl wiebke erst am 11 juli bei einem war und diese Unterlagen habe ich mit eingereicht aber die können angeblich damit nichts anfangen [size=small]

[Editiert von Sonny am: Freitag, September 22, 2006 @ 07:23][/size]
Hallo Sonny
puh, also ich kenne mich so gut auch nicht aus, aber allein aufgrund der SH müsste sie ja schon mindestens (!!)um die 70% bekommen (ich errechne mit den Werten einen Hörverlust rechts von 95% und links von 85% lt. Tabellen 26.5 C und D zur Ermittlung des GdB). Die Sprachprobleme werden extra bewertet. Ihr stehen damit auch Merkzeichen zu, da sie mit diesem Hörverlust als an Taubheit greneznd sh gitl. Ich weiss nicht was es da nicht zu verstehen gibt, aber Behörden... Frag doch nochmal nach, ob sie einen genaueren Bericht haben wollen oder was sie daran nicht verstehen. Erkläre ihnen das Arztbesuche für deine Tochter sehr schwierig sind, zumal ich mich frage wie sie da mal "so eben" Werte herausbekommen sollen. Dafür erfordert es viel Zeit und man macht mit Kindern nicht mal eben einen Hörtest. Eigentlich müssten die Werte, die du unten in deiner Signatur hast von einem HNO (besser Pädaudiologen) oder gerne von einer Beratungsstelle als Landeseinrichtung (wird am liebsten gesehen wurde mir hier gesagt!) bestätigt völlig ausreichen. Dazu sollte der HNO (ist es ein Pädaudiologe?) dir noch die Sprachprobleme bestätigen. Der Kinderarzt alles andere, besser noch ein SPZ oder ähnliches. Geht es da wirklich noch um den Antrag oder schon um den Widerspruch? Und wie alt ist Wiebke?

Such dir auf jeden Fall Beistand. Der VdK ist recht günstig und die kennen sich mit sowas aus. Vielleicht auch mit einem Widerspruch gegen diesen Bescheid/ diese Aufforderung???

Gruss

[size=small]

[Editiert von Momo am: Freitag, September 22, 2006 @ 07:58][/size]
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Sonny
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Re: Einspruch SBA

#7

Beitrag von Sonny »

Hallo Momo wiebke ist 6 Jahre alt das ist die reaktion auf meinen Widerspruch das ihr allein bei den Werten die sie hat schon 50% zustehen !!!Die Ganzen Papiere sind ja aus der Pädaudiologie bzw auch vom Logopäden und der Kinderärztin
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Momo
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Re: Einspruch SBA

#8

Beitrag von Momo »

Hallo Sonny
und was genau steht jetzt da drin? Dass sie die Werte nicht anerkennen oder nicht verstehen? Hast du vor dem Widerspruch die Befundberichte angefordert, um zu sehen was bei der ersten Einstufung berücksichtigt wurde? Und was hast du im Widerspruch geschrieben als Begründung? Wie wurden denn bisher die Hörkurven ermittelt (gibt es da Ausdrücke, die du einreichen könntest?)? Ich kann dir so viel leider auch nicht sagen, da das hier so nicht üblich ist. Hier werden die Werte der Beratungsstelle zugrunde gelegt, oder auch die der Pädaudiologie und in meinem Fall auch die der Therapeuten und des Kinderarztes, zusammen mit meinen Ausführungen.
Also ich würde alle Unterlagen/ Hörtests und-kurven/ Berichte usw. die deine Ausführungen unterstützen mitnehmen. Vorher würde ich da anrufen und fragen, was gemacht werden soll und von wem (z.B. wer macht wie die Hörtests). Gleichzeitig aber VORHER bei einer Beratunggstelle Rat suchen, damit man nichts falsch macht.

Gruss
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Sonny
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Re: Einspruch SBA

#9

Beitrag von Sonny »

Juhu momo ja habe mir die Unterlagen kommen lassen
die haben nur ihre Schwerhörigkeit bemessen mehr nicht !!! ein Arztbericht der Kinderärztin wurde überhaupt nicht berücksichtigt Habe alles nochmal kopiert ,dann die Hörwerte aufgeschrieben . Nach Tabelle B und Tabelle d blabla Und das ich sie bitte die Daten erneut zu prüfen
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Momo
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Re: Einspruch SBA

#10

Beitrag von Momo »

Hallo Sonny
dann kannst du ja anhand ihrer eigenen Tabelle die % und damit den GdB allein für die SH ausrechenen und dann darauf hinweisen, dass damit die Sprachstörung und andere noch nicht berücksichtigt sind! Sie mögen das bitte prüfen bvor man dem Kind noch weitere Besuche bei (für sie ja auch noch fremde) Ärzte zumutet, zumal ein Hörtest bei Kindern eben viel Erfahrung braucht.

Viel Erfolg erstmal und nicht locker lassen- sie versuchen es immer wieder und kommen bei vilen ahnungslosen damit durch. Dein Kind hat ein Recht auf angemessenen Nachteilsausgleich!

Gruss
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Birgit
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Re: Einspruch SBA

#11

Beitrag von Birgit »

Hallo ihr beiden, Momo und Wiebke,
Momo, du hast dich leider verrechnet; anhand der "B" und "D" Tabelle kommen 50% raus, aber auch anhand der "C" und"D" Tabelle!; ABER!
Wie ihr beide schon ganz richtig schreibt, muss der ganze restliche Kram natürlich auch berücksichtigt werden!
Das Problem ist wiedermal: In den Anhaltspunkten ist nur eine Störung des Spracherwerbs bei Taubheit oder an taubheit grenzender Schwerhörigkeit vorgesehen, dass auch eine geringgradigere Schwerhörigkeit dabei Probleme machen kann, steht nicht explizit drin!
Übrigens ist zunächst prinzipiell für die Ermittlung des prozentualen Hörverlustes das Sprachverständnis zu prüfen und nur in Ausnahmefällen wird das Tonaudiogramm dafür benutzt.
Die Hörschwelle hingegen wird wieder mittels des Tonaudiogramms geprüft. (Punkt 8 Absatz 16 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, S.18) Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen bedürfen oft einer speziellen phoniatrischen, ggf. auch einer neurolinguistischen Untersuchung (Absatz 19 des gleichen Punktes!)

Der letzte Satz ist besonders für eine Untersuchung durch einen NICHT-Phoniater/Pädaudiologen wichtig!!

Solltet ihr nämlich nicht zu einem Facharzt geschickt werden und das Ergebnis wiederum auf 30 oder 40% rausläuft, dann habt ihr damit bereits die erneute Widerspruchsbegründung schon in der Tasche!!
Also lasst di prüfen; im Allgemeinen schicken die Versorgungsämter aber zu Fachärzten. (Haben wir schon im Bereich Augenheilkunde erlebt, allerdings ging es da um Claudias Gesichtsfeld und die haben dann ein normales bescheinigt, das allein aufgrund der Anatomie ihres Auges nicht möglich ist) Das ging halt dann bis zum Sozialgericht - war aber dort nicht schlimm, sondern eigentlich ganz nett, denn der "gegenerische" Anwalt stand bereits während der Anhörung auf unserer Seite!!

Wobei der Tipp mit dem VdK im Allgemeinen sehr gut ist. (Uns haben sie leider nicht vertreten, da ich im medizinischen Bereich logischerweise mehr wusste als der Anwalt des VdK und das Sozialgericht verpflichtet ist, darauf zu achten, dass keine Fristen etc. durch uns verpasst werden) Das haben die auch hervorragend gemacht!

tschüss Birgit
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Sonny
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Re: Einspruch SBA

#12

Beitrag von Sonny »

Hallo Birgit und Momo danke für die Antworten tja Sozialgericht hoffe nicht das es soweit kommt könnten wir uns auch gar nicht leisten !Soweit ich weiß macht diese begutachtung ein ganz normaler HNO Arzt !Liebe Gruße sonja
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
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Re: Einspruch SBA

#13

Beitrag von Birgit »

Hallom Sonja,
Sozialgericht kostet NIX! und in der 1. Instanz braucht man auch keinen Rechtsanwalt!!!

Gruß Birgit

wnn der HNO keine Erfahrung mit Kindern hat, dann kannst du ihn möglicherweise vergessen, muss aber nicht sein. Ich würde es abwarten, aber im Hinterkopf den Widerspruch schon mal formulieren.
tschüss Birgit
Birgit +
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Sonny
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Re: Einspruch SBA

#14

Beitrag von Sonny »

Hallo birgit habe gerade mal nachgeschaut der Arzt arbeitet mit schwerhörigen kindern und macht auch hörgeräte anpassung etc
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Plumbusina
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Re: Einspruch SBA

#15

Beitrag von Plumbusina »

Hallo zusammen!
Sonny, Deine Tochter hat im Tieftonbereich eine leichte bis mittlere Hörschädigung. Im Bereich von 1000Hz-4000Hz hat sie eine hochgradige Hörschädigung. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass da 30% GdB gerechtfertigt sein sollen, wenn es ab an Taubheit grenzend (90dB und mehr)bereits 100 % GdB gibt. Das Eure Tochter Sprach-und Verhaltensauffälligkeiten hat, wundert dabei nicht. Bleibt dran und lasst Euch nicht abwimmeln. In München sitz ein guter Anwalt, der sich auf Hörschädigung spezialisiert hat, Bernhard Kochs. Den kann man auch vorab anrufen und fragen, wieviel Erfolg die Sache haben wird und wie die Kosten sein werden. Liebe Grüße Pl.
Sonny
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Re: Einspruch SBA

#16

Beitrag von Sonny »

Hallo danke fürs Mut machen !Mittlerweile bin ich echt schwer verunsichert ob ich alles richtig mache !Nur Komisch alle sagen das 30% GDB nicht gerechtfertigt ist (selbst Kinderklinik ) nur das Versorgungsamt macht Probleme und schickt meine Tochter zum Gutachter
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Birgit
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Re: Einspruch SBA

#17

Beitrag von Birgit »

Das kann daran liegen, dass bisher vielleicht immer nur Sachbearbeiter die Angelegenheit bearbeitet haben. Das sind zwar durchaus intelligente Menschen, aber eben keine Ärzte....d.h. manche Berichte werden nicht immer richtig verstanden und vor allem gibt es einfach oft fließende Übergänge bei behinderungen, kombinationen und ganz blöd (ist uns "passiert") Behinderungen, die so in den Anhaltspunkten nicht "vorgesehen" sind.
Wir haben damals beim Sozialgericht erst erfahren, dass Claudias Akte noch kein einziges Mal beim Arzt gelandet war trotz Widerspruch! (hat der gegnerische Anwalt entdeckt und gleich gesagt, dass die ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht haben :D ).
Das ist sicher nicht böse gemeint, aber es kommt eben vor und ist dann halt fatal für den, der Probleme hat.
Viele Fälle brauchen nicht extra einem Arzt vorgelegt zu werden, zumal dann, wenn der Sachbearbeiter bereits große Erfahrungauf einem Gebiet hat. (Ist natürlich bei Erwachsenen eher der Fall als bei Kindern).

Also: "Viel Spaß beim Widerspruch"
tschüss Birgit
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Sonny
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Re: Einspruch SBA

#18

Beitrag von Sonny »

Hallo Birgit gerade weil wir Widerspruch eingelegt haben muß sie zum Gutachter,was ist eigentlich kann mann gegen den folgenden Bescheid wenn wieder 30% nochmal widerspruch einlegen oder wie läuft das dann ab???ß
Wiebke-Sarina ,schwerhörig Rechts:absteigend von 30dB bei250Hz aus 50db bei bei500Hz, 70dB bei 1kHz und 80DBbei 2-4kHz !Links:20dB bei 250Hz auf 30dB bei 500Hz 65dBbei 1kHz und 70dB bei 2-4 Khz ,Verhaltensaufällig,Sprachstörungen und hat jetzt auch noch eine Brille bekommen !
Momo
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Re: Einspruch SBA

#19

Beitrag von Momo »

Erstellt von Sonny
Hallo Birgit gerade weil wir Widerspruch eingelegt haben muß sie zum Gutachter,was ist eigentlich kann mann gegen den folgenden Bescheid wenn wieder 30% nochmal widerspruch einlegen oder wie läuft das dann ab???ß
Dann gehts vors Sozialgericht.
Aber lass dich mal nicht verunsichern.

Alles Gute von
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Sonny
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Re: Einspruch SBA

#20

Beitrag von Sonny »

Danke euch allen für die Antworten:)
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