sagt mal, weiß jemand von Euch ob mir mit Morbus Menière der Führerschein entzogen werden kann? Bei epileptischen Anfällen ist das ja der Fall. Allerdings habe ich bei einem Morbus Menière Anfall ja noch ca. eine Minute Zeit bis der Drehschwindel einsetzt......
Ich hoffe und freue mich auf Antworten von Euch
Susanne
Hallo, Susanne, stell dir vor, du bist auf der Autobahn mit ca. 120 km/S und bekommst auf einer Strecke, auf der du nicht einfach auf die Sekunde genau anhalten kannst, einen Anfall (Drehschwindel), dann kann weiß Gott was passieren und sicher kannst du in dem Fall auch nicht fahren. Du solltest deinen Arzt mal fragen was er dazu meint. Hat man dich wegen der Fahrerlaubnis schon mal angeschrieben? Vielleicht mußt du mal zum TÜV wegen Fahrfähigkeit. Ich denke, in deinem Fall ist es keine Bösartigkeit, wenn man dir die Fahrerlaubnis entzieht, sondern eher eine Sicherheitsmaßnahme für alle Beteiligten.
danke dir für deine Frage. Es gibt keinen konkreten Anlass. Ich frage mich nur, was los ist, wenn ich z.B. beim Bundessozialamt die Krankheit bekannt gebe. Oder auch, was passiert, wenn ich auf der Autobahn fahre und einen Anfall bekomme. Dann kann ich nur mehr das Auto auf den Pannenstreifen lenken.
Der Anlass zu dieser Frage, ist wohl meine Sorge. Ein Freund fragte mich heute, ob ich nicht Gefahr laufe, den Führerschein wieder hergeben zu müssen.
Liebe Susanne,
ein Meniere-Anfall kommt zwar ziemlich plötzlich, aber eben nicht völlig unangekündigt. Nach meiner Erfahrung bleibt immer genügend Zeit, das Auto auf den Seitenstreifen zu lenken.
Ich denke aber auch, dass jeder für sich gucken muss: z.B. geht es da um die Häufigkeit der Anfälle. Für sich selbst sollte man ein Anfalltagebuch führen, z.B. wann treten die Anfälle auf? Was war vorher? Wie heftig sind die Anfälle?
Davon hängt auch ab, ob man von sich aus aufs Autofahren verzichten sollte.
Ob man MM irgendwo angeben soll, halte ich auch für überlegenswert.
Wieso Sozialamt? Wenn überhaupt, dann (m.E.) beim Versorgungsamt wegen des SB-Ausweises.
Die Deutsche Tinnitus-Liga kümmert sich auch um MM-Kranke. Evt. fragst du dort mal an.
Insgesamt denke ich, dass die eigene Selbstständigkeit und die Gefahr der Selbst- und Fremdgefährdung in einer vernünftigen Relation stehen sollten. Und das hängt von der individuellen Anfallshäufigkeit und -tempi ab.
Wie sieht es denn mit deinem Gehör aus?
Betrifft MM nur ein Ohr oder wirkt es sich beidseitig aus?
Es gibt z.B. MM-Betroffene, die nach CI-Versorgung keine Anfälle mehr hatten.
Aber ob das allgemeingültig ist, vermag ich nicht zu sagen.
zu meinen Morbus Menière-Anfällen: Sie kommen innerhalb von 1er Minute. Vorzeichen hatte ich bislang keine wahrgenommen. D.h. ich habe eine Minute Zeit, um zu reagieren und auf den Pannenstreifen - nicht auf den nächsten Parkplatz zu fahren. Die darauffolgenden 1,5 Stunden habe ich Drehschwindel und Erbrechen. D.h. ich kann gewiss kein Auto auch nur annähernd lenken. Ich befürchte auch danach nicht. Allerdings traten die Anfälle bei mir bislang immer in der Nacht auf.
Ich glaube nicht, dass ich mich selbst oder ander gefährde - vor allem nicht mit dem Auto. Es kann halt schlimmstenfalls passieren, dass ich auf dem Pannenstreifen "hängen" bleib. Beim Motorrad bin ich mir nicht ganz so sicher. Bremsen, abstellen und mich auf den Boden setzen dauert etwas länger.
Zum Sozialamt, bzw. Bundessozialamt: Bei uns in Österreich wird dort die Einstufung gemacht, ob man zum Kreis der begünstigt Behinderten gehört - also der Schwerbehindertenausweis.
Zum Gehör: ich bin je nach Hörschwankung zwischen leicht- und mittelgradig oder mittel- und hochgradig schwerhörig. Demnach ist ein CI derzeit kein Thema. Den Morbus Menière habe ich am linken früher besseren Ohr, dass leider im letzten Jahr stark nachgelassen hat.
Mein Gefühl ist, dass ich, solange ich nicht im Straßenverkehr an einer gefährlichen Stelle zu stehen komme, keine Probleme bekommen werde. Zudem ist die Frage, ob ich die Anfälle dem Bundessozialamt gegenüber nicht besser verschweigen sollte.
das ist wirklich ein schwieriges Problem und ich kann nicht sagen ob jemand berechtigt ist, Dir den Führerschein zu entziehen.
Ich denke aber dass Du selbst in der Verantwortung stehst, 1 Minute ist sehr wenig in einer Gefahrensituation im Straßenverkehr. Wenn Du Dich z.B. auf der linken oder mittleren Spur einer Autobahn befindest und ein Anfall beginnt mag ich mir das nicht ausmalen, - schlimmer noch Du mußt im Stau "stop and go" fahren. Außerdem gibt es auf Autobahnen nicht immer Standstreifen, auf Landstraßen fast nie. Was passiert wenn es keinen Standstreifen gibt oder in dem kurzen Bereich, den Dir der Anfall noch Fahrzeit läßt, ein Pannenfahrzeug steht.
Du solltest Dich wirklich mit Deinem Arzt darüber unterhalten, aber auch der kann Dir die Verantwortung nicht abnehmen.
Ich will bestimmt nicht "schwarz malen" aber im erst im März diesen Jahres ist in Hamburg Eppendorf ein schwerer Unfall passiert, weil der Fahrer während der Fahrt wahrscheinlich einen epileptischen Anfall erlitten hat.
Tut mir leid, dass meine Aussagen sicher nicht gut klingen, aber ich denke das ist schon zu Deiner eigenen Sicherheit bedenkenswert.
deine Antwort gefällt mir gar nicht. Zeigt sie mir doch eine Wahrheit auf, die mir noch nicht bewusst wahr. Bis soeben. Ich werde darüber nachdenken.
Danke dir dafür.
Susanne
Entschuldige bitte Hilde,
ich habe deinen Beitrag gestern übersehen. Er geht wohl in die Richtung von Emils Ausführungen. Danke dir dafür. Auch wenn er mir eine Wahrheit aufzeigt, die mir wenig angenehm ist .
Liebe Grüße
Susanne
ich zitiere mal das Deutsche Ärtzeblatt: "Im Gegensatz zu Hörstörungen dürfen Kranke mit schwerwiegenden Gleichgewichtsstörungen in keinem Fall ein Fahrzeug führen." "Wer unter ständigen oder anfallsweise auftretenden Störungen des Gleichgewichts leidet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen ungeeignet"
Als eine der Erkrankungen wird im Heft 21 vom Mai 1996 ausdrücklich Morbus Menière genannt.
Letztlich liegt die Entscheidung beim Arzt. In Deutschland würde die Führerscheinbehörde dich auffordern, ein ärztliches Gutachten beizubringen, in dem deine Fahrtüchtigkeit bestätigt wird -- sofern sie von deiner Erkrankung Wind bekommt. Kannst du deinen HNO-Arzt überzeugen, dass du die Anfälle früh genug bemerkst und sie sehr selten auftreten (also mehr als 6 Monate zwischen den Anfällen liegen), stellt er dir möglicherweise ein entsprechendes Gutachten aus. Falls nicht, wirst du den Führerschein abgeben müssen -- vorausgesetzt, die Führerscheinstelle verlangt dieses Gutachten von dir.
Ein Problem gibt es: Wo kein Kläger, da kein Richter, d.h. so lange keine Behörde etwas von deinen Schwindelanfällen weiß, passiert auch erstmal nichts. Nur sollte es zu einem Unfall kommen (z.B. weil dir ein LKW rein rauscht, während du auf dem Seitenstreifen stehst, oder jemand auffährt, während du versuchst, dich auf den Standstreifen zu retten), und du hättest eigentlich wissen müssen, dass du nicht mehr fahrtüchtig bist -- dann könnte dein Versicherungsschutz gefährdet sein. Stichwort "grob fahrlässig". Insofern sind schlafende Hunde auch nicht immer gut.
vielen lieben Dank für deine ausführliche Beschreibung. Ich habe das Ärzteblatt nun auch gelesen. Derzeit fahre ich sehr wenig mit dem Auto und die Morbus Menière-Anfälle hatte ich alle in der Nacht, was natürlich nicht bedeutet, das es nicht auch mal anders sein kann.
Liebe Grüße
Susanne
LIebe Susanne,
vorweg: ich weiß, dass Meniere-Anfälle Sch... sind. Ein Tipp: führe ein Anfallsprotokoll, in das du - nachdem der Anfall vorüber ist - alles genau notierst: Zeitpunkt des 1. Anzeichens des Anfalls, Verlauf (Erbrechen, Drehschwindel, Tinnitug) Ende des Anfalls und wie du dich fühlst (krank, erschöpft, erleichtert ...) und ganz wichtig: Wie dein Tag vor dem Anfall war, was du gegessen, getrunken, getan hast, ob du Stress hattest, Angst, Schmerzen oder was auch immer.
Ich nehme schon das Selbst- und Fremdgefährdungspotential sehr ernst, aber dies sollte eben auch in einer realistischen Relation betrachtet werden.
Motorrad solltest du dir abschminken - auf zwei Rädern kannst du rein gar nichts mehr steuern.
Mir ist nicht bekannt, dass in Deutschland jemandem wegen M. Meniere die Fahrerlaubnis entzogen wurde. (was nicht heißt, dass es nicht geschehen sein kann). Mir ist auch nicht bekannt, dass ein M.M.-Kranker im Rahmen eines Anfalls einen Autounfall verursacht und andere geschädigt hat. (Trotzdem kann das vorgekommen sein).
Susanne, ich rate dir dringend, mit der Deutschen Tinnitusliga in Verbindung zu treten, die sind sachkompetent und könnten dir ggf. noch Ansprechpartner nennen.
danke dir für deine Hilfestellung und dabei auch dafür, dass du ein zweites Mal das Anfallsprotokoll erwähnt hast. Ich werde das so machen, wie du es beschrieben hast.
Bislang hatte ich seit dem 4. März dieses Jahres zwei große Anfälle (mit Erbrechen, Drehschwindel....) und drei kleinere. Alle waren immer in der Nacht. Beim ersten (großen) Anfall war ich noch munter und bei den anderen bin ich aus dem Schlaf erwacht. Insofern kann ich eigentlich gar nicht definitiv sagen, ob ich erste Anzeichen bemerke und wie lange vor dem Anfall oder nicht. Demnach werde ich mit dem Verkauf der Vespa noch zuwarten und erneut darüber nachdenken, sollte ich einen weiteren Anfall bekommen und den auch noch bei Tag und ohne Anzeichen.
Die Seite der Deutschen Tinnitusliga schaue ich mir jetzt ein wenig genauer an.