Kurantrag abgelehnt

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
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Marielollie
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Kurantrag abgelehnt

#1

Beitrag von Marielollie »

Hallo,

wir haben heute deb Bescheid für unseren Kurantrag von der Rentenvers. bekommen. Absage!
Begründung:
Die bei ihrem Kind vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
-Sparchentwicklungsverzögerung
-Mittel-bis Hochgradige SH
-aggressives Verhalten
wirken sich nach unseren Feststellungen nicht auf die spätere Erwerbsfähigkeit aus.

Wir werden versuchen Wiederspruch einzulegen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht. Wir wollten nach Werscherberg.

LG
fast-foot
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Re: Kurantrag abgelehnt

#2

Beitrag von fast-foot »

[off-topic]:
wir haben heute deb Bescheid für unseren Kurantrag von der Rentenvers. bekommen. Absage!
Begründung:
Die bei ihrem Kind vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
-Sparchentwicklungsverzögerung
-Mittel-bis Hochgradige SH
-aggressives Verhalten
wirken sich nach unseren Feststellungen nicht auf die spätere Erwerbsfähigkeit aus.
Dann sollte man ein Mal untersuchen, wie viele Personen mit diesem Profil die Versicherung eingestellt hat.

Gruss fas-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Kaja
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18

Re: Kurantrag abgelehnt

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo,

eine Ablehnung mit der genannten Begründung ist bei Kinderrehas rechtswidrig, weil die relevante Norm (§ 31 Absatz 1 Nr. 4 SGB VI) genau diese Einschränkung nicht beinhaltet. Das hat auch das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2011 (S 1 R 352/08)

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=139654
Damit nimmt die KiHB-Richtlinie, deren gesetzliche Ermächtigung für ihren Erlass sich in § 31 Abs. 2 Satz 2 SGB VI befindet, durch das zusätzliche Merkmal "Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit" bestimmte Kinder vom Anwendungsbereich des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI aus. Mit dieser Einschränkung setzt sich § 2 Abs. 1 Satz 1 KiHB-Richtlinie in Widerspruch zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI. Dieser Verstoß gegen höherrangiges Recht macht die untergesetzliche Rechtsnorm – hier § 2 Abs. 1 Satz 1 KiHB-Richtlinie – insoweit unwirksam
ausdrücklich bestätigt.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 26. Apr 2012, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Marielollie
Beiträge: 21
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Re: Kurantrag abgelehnt

#4

Beitrag von Marielollie »

Zitat:
-Dann sollte man ein Mal untersuchen, wie viele Personen mit diesem Profil die Versicherung eingestellt hat.-

??? wie meinst du das. Tut mir leid versteh ich nicht ganz :shy:

Hab gestern nochmal mit der Versicherung telef., unglaublich wie unverschämt die sind. Vielen Dank Kaja für deine Info.
Ich werd mich dieses WE an den Widerspruch setzen. Hab auch erfahren das die Versicherung keinen Vertrag mit der Klinik hat und das mit Sicherheit auch einer der Gründe für die Absage ist.

LG
franzi
Beiträge: 1438
Registriert: 22. Jul 2003, 19:55
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Re: Kurantrag abgelehnt

#5

Beitrag von franzi »

Ich kenn mich nun nicht sodamit aus. Aber vlt kann dir ja beim Wiederspruch die klinik in Werschenberg helfen, den solche kliniken haben ja öfters Leute die sich mit sowas auskennen.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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