Hallo,
wir haben heute deb Bescheid für unseren Kurantrag von der Rentenvers. bekommen. Absage!
Begründung:
Die bei ihrem Kind vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
-Sparchentwicklungsverzögerung
-Mittel-bis Hochgradige SH
-aggressives Verhalten
wirken sich nach unseren Feststellungen nicht auf die spätere Erwerbsfähigkeit aus.
Wir werden versuchen Wiederspruch einzulegen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht. Wir wollten nach Werscherberg.
LG
Kurantrag abgelehnt
Re: Kurantrag abgelehnt
[off-topic]:
Gruss fas-foot
Dann sollte man ein Mal untersuchen, wie viele Personen mit diesem Profil die Versicherung eingestellt hat.wir haben heute deb Bescheid für unseren Kurantrag von der Rentenvers. bekommen. Absage!
Begründung:
Die bei ihrem Kind vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
-Sparchentwicklungsverzögerung
-Mittel-bis Hochgradige SH
-aggressives Verhalten
wirken sich nach unseren Feststellungen nicht auf die spätere Erwerbsfähigkeit aus.
Gruss fas-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: Kurantrag abgelehnt
Hallo,
eine Ablehnung mit der genannten Begründung ist bei Kinderrehas rechtswidrig, weil die relevante Norm (§ 31 Absatz 1 Nr. 4 SGB VI) genau diese Einschränkung nicht beinhaltet. Das hat auch das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2011 (S 1 R 352/08)
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=139654
Viele Grüße
eine Ablehnung mit der genannten Begründung ist bei Kinderrehas rechtswidrig, weil die relevante Norm (§ 31 Absatz 1 Nr. 4 SGB VI) genau diese Einschränkung nicht beinhaltet. Das hat auch das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2011 (S 1 R 352/08)
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=139654
ausdrücklich bestätigt.Damit nimmt die KiHB-Richtlinie, deren gesetzliche Ermächtigung für ihren Erlass sich in § 31 Abs. 2 Satz 2 SGB VI befindet, durch das zusätzliche Merkmal "Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit" bestimmte Kinder vom Anwendungsbereich des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI aus. Mit dieser Einschränkung setzt sich § 2 Abs. 1 Satz 1 KiHB-Richtlinie in Widerspruch zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI. Dieser Verstoß gegen höherrangiges Recht macht die untergesetzliche Rechtsnorm – hier § 2 Abs. 1 Satz 1 KiHB-Richtlinie – insoweit unwirksam
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 26. Apr 2012, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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- Beiträge: 21
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Re: Kurantrag abgelehnt
Zitat:
-Dann sollte man ein Mal untersuchen, wie viele Personen mit diesem Profil die Versicherung eingestellt hat.-
??? wie meinst du das. Tut mir leid versteh ich nicht ganz :shy:
Hab gestern nochmal mit der Versicherung telef., unglaublich wie unverschämt die sind. Vielen Dank Kaja für deine Info.
Ich werd mich dieses WE an den Widerspruch setzen. Hab auch erfahren das die Versicherung keinen Vertrag mit der Klinik hat und das mit Sicherheit auch einer der Gründe für die Absage ist.
LG
-Dann sollte man ein Mal untersuchen, wie viele Personen mit diesem Profil die Versicherung eingestellt hat.-
??? wie meinst du das. Tut mir leid versteh ich nicht ganz :shy:
Hab gestern nochmal mit der Versicherung telef., unglaublich wie unverschämt die sind. Vielen Dank Kaja für deine Info.
Ich werd mich dieses WE an den Widerspruch setzen. Hab auch erfahren das die Versicherung keinen Vertrag mit der Klinik hat und das mit Sicherheit auch einer der Gründe für die Absage ist.
LG
Re: Kurantrag abgelehnt
Ich kenn mich nun nicht sodamit aus. Aber vlt kann dir ja beim Wiederspruch die klinik in Werschenberg helfen, den solche kliniken haben ja öfters Leute die sich mit sowas auskennen.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.