Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

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Sanny
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Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#1

Beitrag von Sanny »

Liebe Leser,

ich teste morgen neue Hgs bei denen die hohen Töne in tiefe umgewandelt werden. Falls diese wesentlich besser sein sollten wie die alten, bekommt man diese von der kk bezahlt? Über einige Antworten würde ich mich freuen.
Sanny
Zuletzt geändert von Sanny am 29. Mär 2012, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
Pam
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#2

Beitrag von Pam »

Hallo,
du meinst du testest Geräte mit Soundrecover?
Du kriegst nach sechs Jahren neue Geräte gezahlt. Andernfalls hättest du nur eine Chance, wenn die Verstärkung der alten Geräte nicht mehr ausreichend ist für den Hörverlust.
Sonst hast du, denke ich, leider schlechte Karten, denn technische Neuheiten bzw. bessere Geräte kommen häufiger auf den Markt.
Welche trägst du denn aktuell und welche möchtest du testen?
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
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maryanne
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#3

Beitrag von maryanne »

Ich habe die Frage so verstanden, ob die KK die Kosten für diese HG vollständig übernimmt.
Dies wäre ggf. möglich, wenn der Hörverlust sich im Bereich an Taubheit grenzend bewegt.

maryanne
Grummelchen
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#4

Beitrag von Grummelchen »

Die Krankenkassen übernehmen meines Wissens nur den Krankenkassenanteil....erst bei einem Hörvermögen von nur noch 20 % pro Ohr werden die Geräte vollkommen übernommen, aber das muss man meißtens auch noch einklagen.... ich hatte letztes Jahr auch die Problematik neue Hörgeräte....mein HNO meinte das rechte Ohr ist an Taubheit grenzend -ob das stimmt kann ich immer noch nicht nachvollziehen, kann mein Audiogramm immer noch nicht richtig lesen- aber die KK hat nur den Pflichtanteil übernommen.... habe auch Geräte mit Soundrecover

LG
Grummelchen
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Pam
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#5

Beitrag von Pam »

Grummelchen hat geschrieben:erst bei einem Hörvermögen von nur noch 20 % pro Ohr werden die Geräte vollkommen übernommen, aber das muss man meißtens auch noch einklagen....
Hättest du dazu ein Urteil?
Viele Grüße Pam
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Sanny
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#6

Beitrag von Sanny »

Danke, für die schnellen Antworten.
Ich trage derzeit Phonak Extra Az 311.
am Dienstag hatte ich einen Hörtest gemacht um zu testen, we gut mein Sprachverstehen mit und ohne hg ist. Es kam heraus, dass ich ab ca. 100db 65% ohne hg verstehe und bei 65db mit hg nur ca.40%. Wäre das schon ausreichend? Ich teste morgen erst mal die anderen Geräte, kann mich ja danach noch entscheiden was ich dann unternehme wenn die neuen Geräte eine bessere Leistung im Sprachverstehen erbringen. Ansonsten kann ich ja auch noch 1 Jahr warten.
Grummelchen
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#7

Beitrag von Grummelchen »

@Pam

Leider habe ich kein Urteil vorliegen, die Information kam von meinem Hörgeräteakustiker da er diese Erfahrungem mit seinen Kunden schon gemacht hat

Ich habe eine entfernte Bekannte die beidseits noch ca. 20 % Hörvermöge hat. Sie musste die Hörgeräte einklagen und hat dann diese bezahlt bekommen

LG
Grummelchen
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Pam
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#8

Beitrag von Pam »

Alles klar, ich kenne nämlich mindestens fünf Leute bei denen es nicht geklappt hat. :(
Viele Grüße Pam
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maryanne
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#9

Beitrag von maryanne »

http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... betraege02

schaut mal in den Link rein. Ab 1.3.2012 gelten neue Bestimmungen.
Solche Aussagen wie "Hörvermögen 20 % pro Ohr" sind unsinnig, Das wäre dann ein Hörverlust von 80 % - allein hier haben wir einen Spielraum von GdB 60 bis GdB 80; mit GdB 60 ist man aber nicht an Taubheit grenzend sh. Hinzu kommt, dass mit diesen % Werten keine Aussage über den genauen Hörverlust gemacht werden kann; Tieftonschwerhörige oder Badewannkurvenschwerhörige werden wissen was ich meine!

Maryanne
Sanny
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#10

Beitrag von Sanny »

Hallo Maryanne,

ich habe den Link gelesen. Vor etwa einer Woche habe ich eine Verortnung vom HNO für neue Hörgeräte bekommen. Nach dem neuen Bestimmungen wäre ich also an taubheitgrenzend schwerhörig. Meine Werte:
rechts:
500Hz: 55
1000Hz:80
2000Hz:110
4000Hz:105

links:
500Hz:75
1000Hz:90
2000Hz.80
4000Hz:80

das ergibt rechts einen Durchschnitt von 87,5

und links 81,25

dann liege ich also gerade auf der Grenze, oder?

Gruß
Sanny
hoeckendorfer
Beiträge: 43
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Re: Zuzahlung der kk für ein neues hg nach 5 Jahren

#11

Beitrag von hoeckendorfer »

Hi, also ganz kurz. Bei deutlicher hörverschlechterung (muss nicht an Taubheit grenzend sein) und bei Verlust von Hörgeräten zahlt die KK i.d.R. auch nach 5 Jahren. Wenn du also deine HGs noch hast oder sich dein Gehör nicht nennenswert (Frag hierzu deinen Akustiker) verschlechtert hat siehts schlecht aus. Du könntest klagen, aber wenn du das 1 jahr wartest bist du schneller ;-) PS: Soundrecover ist sehr gewöhnungsbedürftig und nicht immer sinnvoll. Teste daher genau
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