hallo ihr Lieben,
unsere tolle Hörgeschädigtenschule ist leider nicht mehr so toll, seit jük eingeführt wurde. Klasse 1-3 auf 3 Klassen mit jeweils 8 Kinder verteilt. Einige sehr verhaltensauffällige und einige intensiv förderbedüftigen Kinder inclusive.
Problem: in diesem Schuljahr sind keine Lernfortschritte erkennbar gewesen, nach Ende 2. Klasse sind alle 2.Klässler noch immer Stand 1.Klasse (über 1 Jahr Rückstand). Es sind 5 Grundschuljahre vorgesehen, aber eher für lernschwache Kinder. Gefördert wurden die 1.Klässler und 3.Klässler. Unsere Kinder der 2.Klasse sind zu jük-Opfer geworden und das System hat nicht funktioniert. Der Rektor aber hält daran fest mit der Begründung, dass er dafür mehr Lehrer bekommt (wo??). Meiner Meinung nach spart er eher Lehrer. Was kann ich dagegen tun? Gibt es Gesetzesgrundlagen?
jahrgangsübergreifender Unterricht
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Re: jahrgangsübergreifender Unterricht
Welches Bundesland und welche Schule - gern auch per PM.
Es gibt bei jedem Ministerium einen Referenten, der für die Förderschulen zuständig ist.
LG
Karin
Es gibt bei jedem Ministerium einen Referenten, der für die Förderschulen zuständig ist.
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Karin
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Re: jahrgangsübergreifender Unterricht
dieser frage schließe ich mich an, denn das ist verschieden.Karin hat geschrieben:Welches Bundesland
wieviele lehrer sind denn jeweils in der kalsse, wenn da drei jahrgänge drin sind plus plus...?
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: jahrgangsübergreifender Unterricht
Baden Württemberg mit einem Lehrer pro Klasse, teilweise auch zusätzlich ein Referentar.
Ein Kind hat eine Erziehungshilfe (ein Bufdi) in der Klasse, was aber auch nicht wirklich hilfreich ist, da mein Sohn letzten Freitag mit einer Kopfplatzwunde heimkam, die von diesem Kind verursacht wurde - während dem Unterricht.
Ein Kind hat eine Erziehungshilfe (ein Bufdi) in der Klasse, was aber auch nicht wirklich hilfreich ist, da mein Sohn letzten Freitag mit einer Kopfplatzwunde heimkam, die von diesem Kind verursacht wurde - während dem Unterricht.
:help:
Re: jahrgangsübergreifender Unterricht
hallo
also erstmal zum aktuellen vorfall: das muss ja beim GUV gemeldet werden, da es ein schul"unfall" war und damit nicht die gesetzliche krankenversicherung, sondern eben die versicherung des schulträgers (der guv=gemeindeunfallverband) die kosten und auch folgekosten trägt. sieh also auf jeden fall zu, dass dazu eine unfallmedlung gemacht wird (und ihr eine kopie davon bekommt!).
zusätzlich sollte auf jeden fall das gespräch gesucht werden wie und warum das passieren konnte und was die konsequenz ist (für die klasse, aber auch den betroffenen schüler und wie es im nächsten schuljahr weitergeht).
das ist das eine. das andere ist, dass eine anzeige wegen verletzung der aufsichtpflicht mit folge einer körperverletzung in frage kommt. das sollte jedoch der letzte schritt sein. zusätzlich kann man natürlich verlangen, dass das ganze besorchen wird, denn scheinbar sind sie dann ja nicht ganz "herr der lage".
um was für eine förderschule handelt es sich denn? Hören?
zusätzlich, wenn die schue sicht absolut sperrt -->das gespräch sollte man im besten fall mit mehreren eltern, suchen!, kann man natürlich die zuständige schulaufsichtsbehörde einschalten 8schrifltich). gut wäre dafür allerdings, wenn ihr das nicht alleine so seht sondern alle oder viele andere eltern auch.
dann zum lernstand:
die schulen müssen sich an rahmenrichtlinien halten, tun sie das nicht kann man das melden. auch da gilt natürlich vorher das gespräch suchen und sich begründen lassen warum es so läuft wie es läuft und was sie gedenken zu tun, damit sich was ändert. ich würde die ausgebliebende entwicklung auf jeden fall ansprechen und wenn sie es abstreiten sollen sie euch belegen wie sich die schüler entwickelt haben im vergleich zu letztem jahr.
die schule ist verpflichtet die individuelle lernentwicklung und förderpläne zu dokumentieren.
ggf. kann man auch hier die schulaufsichtbehörde hinzuziehen.
dann könnte man prinzipiell die frage stellen, warum jahrgangsübergreifender unterricht stattfinden soll, wenn es sowieiso drei klassen mit drei lehrern sind. warum macht man dann nicht eine 1. eine 2. und eine3. klasse? lasst euch darlegen was genau die beweggründe dafür sind und wo die zusätzlichen (angeblich) lehrerstunden denn zu finden sind.
in der regel gibt es auch elternbeteiligung in den versch. gremeine 8schulelternrat/ klassenlternrat), die auch ein mitspracherecht haben.
wenn alles nicht hilft wäre evtl. ein schulwechsel in betracht zu ziehen...
grüße
also erstmal zum aktuellen vorfall: das muss ja beim GUV gemeldet werden, da es ein schul"unfall" war und damit nicht die gesetzliche krankenversicherung, sondern eben die versicherung des schulträgers (der guv=gemeindeunfallverband) die kosten und auch folgekosten trägt. sieh also auf jeden fall zu, dass dazu eine unfallmedlung gemacht wird (und ihr eine kopie davon bekommt!).
zusätzlich sollte auf jeden fall das gespräch gesucht werden wie und warum das passieren konnte und was die konsequenz ist (für die klasse, aber auch den betroffenen schüler und wie es im nächsten schuljahr weitergeht).
das ist das eine. das andere ist, dass eine anzeige wegen verletzung der aufsichtpflicht mit folge einer körperverletzung in frage kommt. das sollte jedoch der letzte schritt sein. zusätzlich kann man natürlich verlangen, dass das ganze besorchen wird, denn scheinbar sind sie dann ja nicht ganz "herr der lage".
um was für eine förderschule handelt es sich denn? Hören?
zusätzlich, wenn die schue sicht absolut sperrt -->das gespräch sollte man im besten fall mit mehreren eltern, suchen!, kann man natürlich die zuständige schulaufsichtsbehörde einschalten 8schrifltich). gut wäre dafür allerdings, wenn ihr das nicht alleine so seht sondern alle oder viele andere eltern auch.
dann zum lernstand:
die schulen müssen sich an rahmenrichtlinien halten, tun sie das nicht kann man das melden. auch da gilt natürlich vorher das gespräch suchen und sich begründen lassen warum es so läuft wie es läuft und was sie gedenken zu tun, damit sich was ändert. ich würde die ausgebliebende entwicklung auf jeden fall ansprechen und wenn sie es abstreiten sollen sie euch belegen wie sich die schüler entwickelt haben im vergleich zu letztem jahr.
die schule ist verpflichtet die individuelle lernentwicklung und förderpläne zu dokumentieren.
ggf. kann man auch hier die schulaufsichtbehörde hinzuziehen.
dann könnte man prinzipiell die frage stellen, warum jahrgangsübergreifender unterricht stattfinden soll, wenn es sowieiso drei klassen mit drei lehrern sind. warum macht man dann nicht eine 1. eine 2. und eine3. klasse? lasst euch darlegen was genau die beweggründe dafür sind und wo die zusätzlichen (angeblich) lehrerstunden denn zu finden sind.
in der regel gibt es auch elternbeteiligung in den versch. gremeine 8schulelternrat/ klassenlternrat), die auch ein mitspracherecht haben.
wenn alles nicht hilft wäre evtl. ein schulwechsel in betracht zu ziehen...
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: jahrgangsübergreifender Unterricht
Danke Momo für die prompte Antwort.
Das mit der Kopfplatzwunde war nur die Spitze vom Eisberg. Eher Nebensache. Wir waren damit nicht beim Arzt. Es hat mich nur geärgert, dass sowas im Beisein einer Lehrerin und eines Erziehers passiert - und vertuscht wird.
Mir geht es hauptsächlich um den Unterricht und wo die zusätzliche Lehrkraft sein soll. Denn auch für die Förderkinder müßte eine Lehrerin da sein, schließlich wird auf der Homepageseite der Schule für eine extra Förderklasse mit intensiver Förderung geworben. Schulamt habe ich kontaktiert, aber die wollen unser Gespräch mit der Schulleitung abwarten. Die meinen, dass jük nur bei zuwenigen Kinder zustande kommt, was bei uns aber nicht der Fall ist (5- 1.Klässler, 12- 2.Klässler, 7- 3.Klässler, incl. Förderkinder).
Es sieht für mich nach Lehrereinsparung aus, da die Förderklasse eingespart wird und eine 2.Klassenlehrerin der 2. Klasse, da bei Hörgeschädigten Kinder eine Klasse 5-10 Kinder haben soll.
Schulwechsel ist schwierig, wo soll ich ein Hörikind mit Sprachverzögerung und Schulrückstand hintun? Käme nur Sprachheilschule in Frage, die selber schon Wartekinder haben, ich habe schon nachgefragt.
Das mit der Kopfplatzwunde war nur die Spitze vom Eisberg. Eher Nebensache. Wir waren damit nicht beim Arzt. Es hat mich nur geärgert, dass sowas im Beisein einer Lehrerin und eines Erziehers passiert - und vertuscht wird.
Mir geht es hauptsächlich um den Unterricht und wo die zusätzliche Lehrkraft sein soll. Denn auch für die Förderkinder müßte eine Lehrerin da sein, schließlich wird auf der Homepageseite der Schule für eine extra Förderklasse mit intensiver Förderung geworben. Schulamt habe ich kontaktiert, aber die wollen unser Gespräch mit der Schulleitung abwarten. Die meinen, dass jük nur bei zuwenigen Kinder zustande kommt, was bei uns aber nicht der Fall ist (5- 1.Klässler, 12- 2.Klässler, 7- 3.Klässler, incl. Förderkinder).
Es sieht für mich nach Lehrereinsparung aus, da die Förderklasse eingespart wird und eine 2.Klassenlehrerin der 2. Klasse, da bei Hörgeschädigten Kinder eine Klasse 5-10 Kinder haben soll.
Schulwechsel ist schwierig, wo soll ich ein Hörikind mit Sprachverzögerung und Schulrückstand hintun? Käme nur Sprachheilschule in Frage, die selber schon Wartekinder haben, ich habe schon nachgefragt.
:help: