Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Finanzierung von FM-Anlagen. Soweit mir bekannt ist sind diese mittlerweile als Hilfsmittel zugelassen und verschreibungsfähig. Jetzt war bei mir ein schwerhöriger Student in Beratung der Probleme mit dem Verständnis in Hörsälen hat.
Hat eine(r) heiße Tips wie man in so einem Fall möglichst unkompliziert an eine FM-Anlage über die Kasse kommt? Leider hat der Student auch noch sprachliche Hürden durch Migrationshintergrund, für das Studium besonders schwierig und im Umgang mit deutscher Bürokratie auch.
Besten Dank für Ratschläge
Katja
FM-Anlage
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Re: FM-Anlage
Hallo, Katja, soweit ich weiß, gibt es in den UNIS eine Organisation namens BHSA, die es sich zum Ziel gemacht hat, Hörgeschädigten zur Seite zu stehen. Möglicherweise können die helfen. Wende dich am Besten an diese Leute.
Viel Glück!
Viel Glück!
Re: FM-Anlage
Danke Hilda für den richtigen Hinweis,
bin aber selbst da aktiv und bisher waren Studenten die mit am meisten benachteiligte Gruppe bei der Versorgung, weil über 18 aber nicht im Berufsleben stehend gab es meistens keinen Kostenträger oder erst nach endlosen Verfahren Chance auf Eingliederungshilfe. Ich hoffe dass es mit der neuen Regelung über dieKK besser klappt, wird aber denke ich schwierig wie es am besten zu begründen ist. Soll man schreiben dass es für das Studium benötigt wird, oder ist es ausseichtsreicher wenn man es für eine selbstbetimmte Lebensführung beantragt? Danke aber trotzdem für den Hinweis, da die BHSA nicht sehr bekannt ist und Mitglieder gebrauchen könnte.
Gruß Katja
bin aber selbst da aktiv und bisher waren Studenten die mit am meisten benachteiligte Gruppe bei der Versorgung, weil über 18 aber nicht im Berufsleben stehend gab es meistens keinen Kostenträger oder erst nach endlosen Verfahren Chance auf Eingliederungshilfe. Ich hoffe dass es mit der neuen Regelung über die
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: FM-Anlage
Hallo Katja,
KK führen:
KK und diese gibt nicht innerhalb von 14 Tagen ab, so muss übrigens die KK gemäß § 14 Absatz 2 SGB IX nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen prüfen und dann leisten - also auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe.
Viele Grüße
Leider werden da die neuen Formulierungen der Hilfsmittelrichtlinie nicht zu einer Finanzierung durch dieKatjaR hat geschrieben: Ich hoffe dass es mit der neuen Regelung über die KK besser klappt, wird aber denke ich schwierig wie es am besten zu begründen ist. Soll man schreiben dass es für das Studium benötigt wird, oder ist es ausseichtsreicher wenn man es für eine selbstbetimmte Lebensführung beantragt?
Nach der Rechtsprechung des BSG zählt das Studium nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens.Übertragungsanlagen sind zusätzlich zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder CI- Versorgung verordnungsfähig bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen z. B.
- in der Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung bei der institutionellen oder
häuslichen Schwerhörigenfrühförderung,
- bei Besuch von Kindergärten, sofern die Übertragungsanlage nicht vom
Einrichtungsträger vorzuhalten ist und
- im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht, sofern die Übertragungsanlage nicht vom
Schulträger vorzuhalten ist....
Nicht verordnungsfähig sind ... Übertragungsanlagen, sofern sie nicht zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens eingesetzt werden
Auch wenn sich die Kostenträger der Eingliederungshilfe oft gern Zeit lassen, nach § 14 SGB IX müssen sie eine zeitnahe Entscheidung treffen. Stellt man einen Antrag auf Kostenübernahme bei derKatjaR hat geschrieben:bisher waren Studenten die mit am meisten benachteiligte Gruppe bei der Versorgung, weil über 18 aber nicht im Berufsleben stehend gab es meistens keinen Kostenträger oder erst nach endlosen Verfahren Chance auf Eingliederungshilfe.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)