Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#26

Beitrag von Momo »

rosi113 hat geschrieben:Hallo Momo

Ich sehe deine antwort nicht als Angriff ;)
das ist gut, sollte es auch nicht sein!
rosi113 hat geschrieben:Wenn der Sonderpädagogischer förderbedarf besteht , bekommen die Regelschüler 2 stunden für ihren Schwerpunkt .Pro woche , meist wird die gruppe vergrössert , da andere kinder auch ein Problem haben und diese gleich mitgefördert . Oder es dauert ewigkeit bis ein Föderbedarfs lehrer kommt , da diese meist weite anfahrtswege haben .
In Niedersachsen bekommt man für den FB Hören in der grundschule 3 Stunden, ab Klasse 5 3,5 Stunden pro Woche.
Dass Kinder in Gruppen zusammengelgt werden, gibt es oft- Problem nicht immer ist das sinnvoll, manchmal schon...
rosi113 hat geschrieben:ABER : wie bei uns. Die Lehrerin fährt eine Stunde zu meiner Tochter ( ein weg )
Diese wird auf die Bedarfs stunde angerechent . ALso wird ihr eine stunde abgezogen . Finde ich eine Sauerei , habe aber nachgefragt und es stimmt leider .
Das ist in Niedersachsen anders geregelt. Die Förderstunden werden an regelschulen durch abgeordnete Lehrkräfte der zust#ändigen Förderschule Lernen erteilt (unabhängig vom Förderbedarf des Kindes, d.h. bei einem FB Hören ist es keine auf Hören spezialisierte fachkraft! )-oder aber von ganz normalen Lehrkräften der Schule. Da fallen Anfahrtswege und damit Minusstunden weg.
rosi113 hat geschrieben:ICh weiss das Ärzte kein Föderbedarf anmelden können , sie können es nur erwähnen und empfehlen , das es sinnvoll für das kind ist , das es diese unterstützüng braucht ;)
Richtig! Und sie können Kontakte herstellen, z.B. zur FS Hören (manche Ärzte pflegen aber diese Kontakte gar nicht...)
rosi113 hat geschrieben:Ich finde die Idee der Inklusion nicht schlecht , ABER für doch so einige Kinder egal ob Hörgeschädigte , Lernen , Sozial Emotional , ist das nicht der richtige weg , die einen geschützen raum brauchen .
Das kann die Inklusion ( Gemeintschaftlicher Unterricht (GU) meist nicht leisten )Die Leher mit der Thematik überfödert , und zu wenige Föderbedarfslehrer die die kinder Ünterstützen .
Ja!
rosi113 hat geschrieben:Aber auch es gibt Kinder für die es eine Change ist , nicht auf einer Förderbedarfsschule zu sein um einen anderen hochwertigen Abschluss zu machen .
Ich sehe es mit gemischten gefühlen .
Ich auch. Wichtig ist, dass Inklusion sich am Bedarf der Kinder oreintieren muss, aber zur zeit orientiert es sich eher am Budget der geminden und droht zum Sparmodell auf Kosten aller Kinder zu werden (und der Lehrer).

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#27

Beitrag von Momo »

allo Elfe

Klassenkonferenz nur dann, wenn die Schule den Antrag stellen will. Weise darauf hin, dass ihr als Eltern den Antrag stellt und daher nicht auf den beschluss einer Klassenkonfernez angewiesen seid!

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#28

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

So gestern Nachmittag meldet sich der Arzt noch mal. Hatte ja noch mal um ein Telefongespräch gebeten. Erklärung warum keine FM Anlage. Da sie ja auch Probleme in der Hörverarbeitung hat, bringt es nichts wenn sie besser (lauter) hört. Sie könne es ja auch so nicht schnell genug verarbeiten. Hört sich logisch an , aber irgendwie doch nicht. Tja , ich soll noch mehr aus der Schule rausholen. Das sie dort eben den Förderunterricht für sich bekommt. Lustig, wenns nicht so traurig wäre. Da reden wir ja gegen Wände.
Ich denke jetzt einfach keiner kann oder will was machen und ich muss zusehen wie meine Kleine von Innen zugrunde geht. Genau das denke und fühle ich. Sich erbrechen bevor man zur Schule geht, das ist doch nicht normal.
Jeder normale Arbeitnehmer würde krank geschrieben und würde sich eine neue Arbeit suchen. Wir haben diese Wahl nicht. Mir ist echt nur zum heulen.

GrußElfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#29

Beitrag von Momo »

hallo elfe,

na klasse: ein hoch auf inklusion. genau das sollte niemals passieren- tut es aber!

tut mir leid, aber so wie ich es immer wieder höre ist das scheinbar standard in dieser arztpraxis: die schulen sollen machen. dass die aber oft weder die kompetnezen, noch die kapazitäten (und manchmal auch nicht das einsehen oder die lust) haben, scheint er einfach nicht wahrhaben zu wollen...???
nicht umsonst gibt es für solche kinder ausgebildete therapeuten und auch förderschullehrer, nur die findet man gar nciht oder selten an regelschulen. d.h. man muss entweder nachmittags darauf zurückgreifen (nur verordnet er denn ein rezept für logo, sprach- und hörtraining oder ergo- wahrscheinlich auch nicht?) oder aber glück haben auf engagierte lehrer zu treffen, die auch die zeit haben sich fortzubilden und zu engeiren; oder aber (im rahmen der freien schulwahl) wenn ein förderbedarf festgestellt ist auf ein anderes angebot (förderschule) zurückgreifen.

seinen erklärungen kann ich nur bedingt folgen. oft sind die ursachen für die typischen probleme einer avws, dazu zählt auch die verzögerte verarbeitung, in einer schlechten hörwahrnehmung (durch z.b. häufige mittelohrentzündungen im kleinkindalter), zu finden. therapie wäre also dem ohr sprache besser wahrnehmbar anzubieten, damit die verarbeitung "in gang " kommt. außerdem erfordert das hören im störlärm ohne hilfe schon so viel kraft und konzentration, dass für die verarbeitung kaum noch energie bleibt. nicht umsonst wird an fs hören ja auch mit fm systemen oder soundfield anlagen gearbeitet. man kann es also so oder so sehen.

nochmal: geh zum lbz oldenburg und dränge dort auf eine lösung. betone ganz deutlich, dass deine tochter bereits psychisch bedingte körperliche symptome hat (angst vor der schule bis zum erbrechen) und es so nicht weitergehen kann.

von mir noch einmal die frage: auf welcher grundlage ist denn der mobile dienst aus lingen überhaupt tätig geworden? eigentlich müsste dafür ja ein förderbedarf festgestellt worden sein (welcher???), die kommen ja nicht eifnach so...hast du das gutachten?

grüße
Zuletzt geändert von Momo am 3. Dez 2012, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#30

Beitrag von Norbert_S »

Hallo zusammen!

Ich klinke mich hier mal wieder ein. Diese wirre Geschichte muss ja stille und neue Mitleser total verängstigen und verunsichern. Und das kann ja wohl nicht der Zweck von diesem Forum sein.
Allem Geschimpfe hier über Inklusion und doofe Lehrer zum Trotze läuft das normalerweise ziemlich unproblematisch so ab:
- Eltern und Lehrer verständigen sich, dass das Kind ein Problem (oder mehrere) hat, das mit den Möglichkeiten der Regelschule nicht „bedient“ werden kann.
- Und stellen den Antrag auf Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieser wird durch bereits vorhandene fachärztliche Atteste und Gutachten untermauert.
- Durch das Ergebnis des Antrags entsteht ein sicherer und (hoffentlich auch) angemessener Rechtsanspruch auf besondere Förderung. Wie die aussieht, legt das Schulamt fest und das weicht je nach Bundesland auch im Umfang ab.
- Und dazu braucht man eigentlich nicht von Pontius zu Pilatus laufen, alle Hühner aufscheuchen und alle Lehrer vor den Kopf hauen.
- Sobald der Förderbedarf anerkannt ist, ist das Kind bereits in den guten Händen von Fachleuten, die weiter helfen, den Mobilen Dienst aktivieren oder technische Hilfen organisieren oder den Internats-Aufenthalt in die Wege leiten. Oder alles, was sonst hilft und Sinn macht.
- Die Lehrkräfte der Regelschule unterstützen diesen Ablauf in der Regel gerne, da er nicht nur dem Kind hilft, sondern sie selbst auch entlastet.
- Wenn man mit dem Bescheid des Schulamtes gar nicht einverstanden ist, legt man Einspruch ein und das Verfahren beginnt von vorne.
So einfach läuft das üblicherweise ab. Schwieriger wird es, wenn „kämpferische“ Mütter ihr Problem an der (für Sonderfälle eben nicht zuständigen) Regelschule abladen wollen und / oder den Ablauf des Verfahrens durch zeitgleiche eigene Anläufe bei irgendwelchen sonstigen (richtigen oder völlig falschen) Instanzen durcheinander bringen. Oder das Verfahren durch die Eröffnung von völlig überflüssigen Neben-Kriegsschauplätzen in die Länge ziehen oder ganz blockieren. Oder sogar auf selbst gestellen Diagnosen beharren.
Im Fall von Elfe haben ich das dumpfe Gefühl, dass eine wichtige Information zum Verständnis der Sachlage einfach fehlt.
Was ich nicht verstehen kann: Der Antrag kommt zurück, weil die Klassenkonferenz nicht getagt hat? Das muss ein (sicher durch einen Anruf leicht klärbares) Missverständnis sein. Den Antrag können Eltern von der Seite des Schulamts runterladen und selbst stellen. Ohne Schule. Aber mit der Schule gemeinsam läuft es eben runder ;-).
Danke Momo für die sachlichen und kompetenten Beiträge!
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
von
Norbert_S.
Zuletzt geändert von Norbert_S am 3. Dez 2012, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#31

Beitrag von Momo »

hallo nochmal

ich danke dir norbert für die wirklich gute zusammenfassung, der nicht hinzuzufügen ist.

deinen eindruck, dass uns hier eine wesentliche info fehlt teile ich im übirgen. denn wie kann es sein, dass ein mobiler dienst tätig wird (und welcher ist es?) und dann geht es dem kind so schlecht. in der regel ist das nicht so. ich komme nun zufällig hier aus der gegend und kenne die entsprechenden leute hier vor ort. in der regel arbeitet der mobile dienst hier sehr gründlich und bei solch einem leidendruck auch schnell, es sei denn irgendwas macht ihn "nicht zuständig". daher meine wiederholte nachfrage auf welcher grundlage ein mobiler dienst, mit welchem förderschwerpunkt, tätig geworden ist!

@elfe auf dieser seite findest du übrigens den antrag auf feststellung des sonderpädagogischen förderbedarfs http://www.cosli.de/formulare.html
zu finden ist dort auch ein antrag für betreuung durch den mobilen dienst, der grundlage ist dass dieser tätig wird. die schule muss euch also darüber informiert haben. für welchen schwerpunkt ist der denn nun?
Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 3. Dez 2012, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#32

Beitrag von rosi113 »

Hallo

Ich Klinke mich auch nochmal ein .

Ich kenne mich mit dem Niedersachen recht nicht aus .
ABER ein AOSF antrag ist über all gleich . ( Deutschlandweit )

Wir kommen aus NRW .

Was ich mich immer noch frage .

Warum ist der Brief vom Schulamt an die Eltern zurück ??

Momo Schrieb

von mir noch einmal die frage: auf welcher grundlage ist denn der mobile dienst aus lingen überhaupt tätig geworden? eigentlich müsste dafür ja ein förderbedarf festgestellt worden sein (welcher???), die kommen ja nicht eifnach so...hast du das gutachten?

Evtl haben sie sich das Kind angeschaut und fanden nix, oder nicht so probelamtisch , evtl liegt der schwerpunkt anderes . das Kind tut sich schwer in der schule . Deswegen sind sie nicht tätig geworden . Haben das Kind nach vorne gesetzt .
Das kind tut mit leid , wenn es sich quälen muss , Aber es muss schnellst möglichst eine Lösung her . Das Kind geht vierte Klasse , der schulwechsel steht an .

OK die nehmen auch eine Beratende Funktion ein , für die Leher , haben sie den verdacht hier ist was im argen , sprechen sie mit lehrern und eltern und empfehlen , Oder nicht ??

Irgendwas muss mit dem Arzt bericht sein , was nicht ganz schlüssig ist
weder für die Leher , Schulamt und Mobiler dienst . das einer dieser Stellen Aktive wird .

Evtl hilft nur noch ein Arztwechsel , (Pädaudiologen ) der das Kind nochmal überprüft , und dementsprechend auch sein Arztbericht mit einer Diagnose versieht .

Liegt der Arzt bericht als Kopie vor Elfe ???

Ich möchte dich bitten Ihn einzuscannen (Bitte namen und geburtsdaten schwärzen ) oder abzutippen um zu sehen was drin steht .

Denn wir drehen uns im Kreis .

Wünsche dir nochmals viel Kraft für dein Kind .
Tochter mit Zentraler Fehlhörigkeit Auditorische Neuropathie
Störschall Difizite in der Phonologische Verarbeitungsstörung Sowie eine LRS Mittelgradigen SH HG Versorgung
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#33

Beitrag von Momo »

Hallo

in Niedersachsen gibt es ganz aktuell ein Rundschreiben des Kultusministeriums zur Inklusion, in dem steht:
(...)Förderschulen – mit Ausnahme des Primarbereichs von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen – bleiben bestehen, um die Wahl des bestgeeigneten Lernorts sicherzustellen.
(...)Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten
(§ 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG).

Das dick markierte bedeutet ganz konkret, dass wenn ein Förderbedarf festgestellt wurde (wovon ich ausgehe wenn der MD aktiviert ist), dann entsdcheidet ihr als Eltern ob euer Kind die zustänidge Förderschule (daher die Frage welcher FB festgestellt ist) oder die regelschule besucht.

Mir scheint hier eineige ungeklärt. Scheinbar ist der MD tätig geworden, ohne ein Gutachten über einen evtl. sonderpädagogischen FB gestellt zu haben- warum auch immer. Wer hat ihn denn überhaupt eingeschaltet und warum?

Der Weg wäre jetzt, so wie Norbert es sehr gut erklärt hat, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. dazu findet eine Überprüfung statt. Dabei werden in der regel sowohl ärztliche Befunde, als auch Berichte der Schule und ggf. der Beratungsstelle berückdichtigt- also am besten mit einreichen.
Es tagt dann eine Förderkommission, in deren rahmen auch die Eltern mitreden dürfen. Dort wird dann, wenn ein FB festgestellt wird, beschlossen welches der richtige Förderort ist. http://nibis.ni.schule.de/~infosos/foerder_f.htm

Also nochmal: stellt einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der LSchB http://nibis.ni.schule.de/~infosos/hilfestellung-1.htm und dann wird man weitersehen. Die beratungsstelle des LBZH ist im Übirgen offen für alle Kinder mit Verdacht auf Hörstörung (inkl. AVWS) und begleiten/ beraten euch bei einem solchen verfahren. Also nochmal dort vorstellen!

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#34

Beitrag von Norbert_S »

Hallo zusammen!
Vielleicht erklärt sich das Rätsel des unbearbeitet zurück geschickten Antrags einfach so:
Ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist immer zweiteilig. Der zweite Teil ist der "Pädogische Bericht" der Schule. Wenn der Antrag von den Eltern an der Schule vorbei gestellt wird, geht er nicht unbearbeitet zurück, sondern zur Bearbeitung (!) an die Schule weiter.
Für den Bericht ist die Klassenlehrkraft zuständig, die ihn mit der Klassenkonferenz abstimmt.
Was Elfe als Problem beschreibt, ist der ganz normale Ablauf.

Nette Grüße
von
Norbert_S.
Zuletzt geändert von Norbert_S am 4. Dez 2012, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
Angel79
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#35

Beitrag von Angel79 »

Hallo Elfe!
Ich hab mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen,deswegen wiederhole ich eventuell etwas was andere dir schon geschrieben haben.
Bei meinem Sohn wurde vor 1Jahr eine AVWS diagnostiziert.Er hat Probleme im Störschall,wie auch du es beschreibst.
Er hat insgesamt Auffälligkeiten bei:
-auditives Gedächtnis für Zahlen und sinnleere Silben
-auditive Zeitauflösung der Sprache
-auditive Separation
-auditive Selektion
Wir haben daraufhin einen Antrag beim MSDD für den Bereich Hören gestellt.Dieser muß bis kurz vor Ende des Jahres gestellt werden,zumindest hier in Sachsen-Anhalt.Unserem Antrag wurde statt gegeben.Seit dem neuen Schuljahr hat er Anspruch auf diese Förderung.Sie beinhaltet vorallem,daß er zum Beispiel bei Klassenarbeiten mehr Zeit bekommt,verkürzte Aufgabenstellungen bekommt und auch nachfragen kann.Zudem soll er wohl die Arbeiten nicht zusammen mit der Klasse schreiben(heute ist die 1. Deutschklassenarbeit-bin gespannt),sondern allein mit noch einem Kind aus seiner Klasse,das ebenfalls Förderung erhält.Die Förderung wurde bei uns im Gespräch mit der Förderlehrerin der Schule abgeklärt,denn es ist ja doch bei jedem Kind anders.
Außerdem benutzt er seit fast einem Jahr das iSense Classic im Unterricht.So hat er die Möglichkeit die Lehrerin direkt ins Ohr zu bekommen,ohne das die Klassengeräusche ihn ablenken.Dadurch hat er schon Fortschritte gemacht.Mobilen Dienst etc. kenne ich hier gar nicht.
Ich seh grad hier bei Norbert_S das wegen des unbearbeiteten Antrags.Es ist auch bei uns so gewesen...Antrag an den MSDD gestellt zusammen mit der Schule,dann wurde von der Schule ein "Gutachten"erstellt.Dieses wurde dann an die Antragstelle geschickt und dann kam der Bescheid.Deswegen ist das eine langwierige Sache..Antrag im Dezember gestellt,März das Gutachten,Mai der Bescheid und erst ab dem neuen Schuljahr die Förderung.Also ganz wichtig dran bleiben!!!
Liebe Grüße
[size=small]Angel79 mit Sohn 9 Jahre AVWS,Tochter 8 Jahre, Sohn 15 Wochen[/size]
ElfevomMeer
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#36

Beitrag von ElfevomMeer »

Das Gutachten über meine Tochter wurde geschrieben. Das ganze geht jetzt zum Schulamt, mit dem ich schon telefonisch Kontakt hatte. Laut Gutachten wird kein Förderbedarf festgestellt. Die Sprachverarbeitung hat laut Erklärung der Förderlehrerin ja nichts mit Hören zu tun und fliest dem entsprechend auch nicht mit ein. Sowie die Verarbeitungsgeschwindigkeit ebenfalls nicht. Bleibt nur das Hören im Störschall und das wäre ja nicht so schlimm. Sollen evt. eine Antrag auf Sprache stellen , aber auch da wäre wenig möglich , da ja kein Sprachfehler da ist.
Ich soll weiter hin mit ihr zur Beratungsstelle hier vor Ort gehen damit sie sich dort ihren Frust von der Seele reden kann unter Fachgerechter Aufsicht. So etwas nenne ich Fehlerbekämpfung und nicht Ursachenbekämpfung, aber was soll ich machen.
Diese Woche unternehme ich den letzten Schritt. Wir haben ein Adresse von einem Arzt der angeblich auch nur bei Störschall Hörgeräte aufschreibt und auch FM Anlagen. Da fahren wir hin. Habe einen kurzfristigen Termin bekommen. Drückt die Daumen.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#37

Beitrag von Momo »

Hallo elfe
ElfevomMeer hat geschrieben:... Laut Gutachten wird kein Förderbedarf festgestellt. Die Sprachverarbeitung hat laut Erklärung der Förderlehrerin ja nichts mit Hören zu tun und fliest dem entsprechend auch nicht mit ein. Sowie die Verarbeitungsgeschwindigkeit ebenfalls nicht. Bleibt nur das Hören im Störschall und das wäre ja nicht so schlimm. Sollen evt. eine Antrag auf Sprache stellen , aber auch da wäre wenig möglich , da ja kein Sprachfehler da ist. .
ähmm also ehrlich gesagt kann ich das so nicht nachvollziehen. diese "störungen" (avws) haben sehr wohl was mit dem hören zu tun (und mit der hörverarbeitung) und gehören sehr wohl in den förderbereich hören. natürlich ist sprache nicht der richtige förderschwerpunkt, denn sie hat ja keine sprachprobleme, sondern probleme mit dem hören (im erweiterten sinne-->Hörverarbeitung, störschall usw.). letzteres ordnet sie in den bereich avws und damit fb hören ein.

Die Definition der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie für AVWS lautet:
Eine Auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn bei normalem Tonaudiogramm zentrale Prozesse des Hörens gestört sind. Zentrale Prozesse des Hörens ermöglichen u.a. die vorbewusste und bewusste Analyse, Differenzierung und Identifikation von Zeit-, Frequenz- und Intensitätsveränderungen akustischer oder auditivsprachlicher Signale sowie Prozesse der binauralen Interaktion (z.B. zur Geräuschlokalisation, Lateralisation, Störgeräuschbefreiung, Summation) und der dichotischen Verarbeitung. Es hadnelt sich dabei um ein defizit der Informationsverarbeitung, das spezifisch für die auditive Sinnesmodalität ist. das Ergebnis im Tonschwellenaudiogramm ist dabei unauffällig

Gemäß nds. Schulrecht zur Sonderpädagogischen Förderung (Erlass zur Sonderp. Förderung) ist zu lesen:
Bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Hörens und der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung ist in der Regel ein sonderpädagogischer Förderbedarf gegeben

Weiter heißt es dort :
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Hörens sowie der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, deren Förderung in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gewährleistet werden kann, werden in entsprechenden Bildungsgängen in Förderschulen unterrichtet.

Also ist eine festgestellt AVWS sehr wohl als Grund für einen evtl. FB im Bereich Hören zu sehen.
Ich würde jetzt die Entscheidung vom Schulamt abwarten. dann hast du als Elternteil die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Ich kenne dein Kind ja nun nicht und kann es nicht einschätzen, aber liegt tatsächlich eine AVWS vor, würde ich mir die Frage stellen, ob denn tatsächlcih auch alle dafür notwenigen tests im rahmen der sonderpädagogischen überprüfung stattgefunden haben (nachfragen, kopieren lassen was gemacht wurde) und auf jeden Fall -so meine Erfahrung- haben viele einfach (noch) keine Ahnung von AVWS als Hörstörung. ich will der Dame ncihts unterstellen, fände es auch nicht so schlimm, wenn sie sich mit AVWS Diagnostik/ damit verbundenem Förderbedarf nicht auskennt, dann würde ich allerdings erwarten, dass sie entsprechende andere Stellen einschaltet zwecks Diagnsotik/ Überprüfung.
Ich würde mir jetzt schon an der von mir in der PM genannten Pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle einen Termin holen und dort alles besprechen und die entsprechende Pädaudiologische Diagnostik durchführen lassen.

Was mich noch interessieren würde: womit begründet die dame denn die Schwieirigkeiten in der Schule? Und welche Maßnahmen sollen diesbezüglich ergriffen werden? und warum gehört ihrer meinung nach die typischen probleme /begleiterscheinungen einer avws in den bereich sprache und nicht hören, obwohl das nds. schulrecht avws eindeutig dem bereich hören zuordnet?

grüße
Zuletzt geändert von Momo am 28. Jan 2013, 08:53, insgesamt 3-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#38

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Es wurden hierbei keine weiteren Test gemacht oder eingeholt.
Es gab ein Gespräch mit mir und mit der Schule. Die von mir eingereichten Berichte wurden gelesen und daraus das Gutachten geschrieben. Das wars. Nach dem Gutachten noch ein Gespräch mit mir und Schulleitung zusammen und das ganze geht jetzt ans Schulamt in Meppen.
Ich soll noch mal zu dem ihr empfohlenen Arzt gehen, wegen der FM Anlage .
Der hätte in einem anderen Fall schon eine aufgeschrieben. Also fahren wir nach Münster. Und eben weiter zur Beratungsstelle hier.

Gruß Elfe
KatjaR
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#39

Beitrag von KatjaR »

Also für mich hört sich das auch etwas nach Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) an, welche stark durch mangelnde phonologische Bewusstheit beeinflusst wird. Ist darauf schon mal getestet worden?
Das würde auch die schlechte Leistung im Psydosilbenlesen erklären, aber auch die Schwierigkeiten in der Schule trotz normale Intelligenz. Wenn man sich beim Jugendamt erkundigt bekommt man Adressen die darauf testen, dafür gibt es spezielle psychologische Verfahren. Wenn eine LRS festgestellt wird, kann diese bei der Notengebung in Deutsch berücksichtigt werden, un ein spezielles LRS Training wird bezahlt.
Wünsch euch viel Erfolg und dass ihr bald kompetente Unterstützung bekommt.
Grüße von Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
ElfevomMeer
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#40

Beitrag von ElfevomMeer »

Keine LRS . Das war das erst auf das wir getestet haben. Dabei kam dann heraus das sie das Hörproblem im Störschall hat. Und damit find alles an.

Gruß Elfe
Norbert_S
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#41

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Elfe!
Sofern mit dem „Gutachten“ der Pädagogische Bericht der Schule gemeint sein sollte, dann steht deine Sache erst ganz am Anfang des Verfahrens. Es ist noch nichts entschieden. Das Amt startet in die Abklärung erst, wenn dieser Bericht als zweiter Schritt des Verfahrens vorliegt und beginnt danach die eigentliche Abklärung, in der Regel durch Beteiligung von spezialisierten Fachleuten.

Du solltest also, sofern ich richtig liege, dem Rat von Momo folgen und die nächsten Schritte des Verfahrens abwarten. Jetzt, Ende Januar, kann das noch gut bis zum Schuljahresende was werden mit dem Bescheid des Amtes und der gewünschten und gezielten Förderung im nächsten Schuljahr.

Zu der anderen Baustelle: LRS. Wer hat denn den Test durchgeführt? In der Branche tummeln sich viele und nicht jeder „Tester“ ist qualifiziert und arbeitet ohne eigene (wirtschaftliche) Interessen.
Grüße von
Norbert_S.
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#42

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Die LRS wurde wurde von der Psychologischen Beratungsstelle hier vor Ort getestet. Wird vom Land bezahlt und dürfte damit "sicher" sein.
Da sollen wir jetzt ja weiter mit unserer Tochter hin zu Gesprächen.
Den Termin in Oldenburg werde ich machen. Den in Münster musste ich absagen da meine Tochter und ich zur Zeit beide mit Grippe umliefen. Dann werde ich erst noch mal dort fragen nach einem Hörgerät das die Nebengeräusche ausschaltet und eben der gewünschten FM Anlage für die Schule. Sonst ändert sich hier nichts. Außer mancher würde sich freuen, ihre Zeugnisnoten sind richtig gut wenn man die Leistung schriftlich oder gar mündlich dabei beachtet. Ich schließe für mich daraus, sie wollen sie auf jeden Fall loswerden.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#43

Beitrag von Momo »

hallo elfe
ich kann deinem letzten beitrag nicht so ganz folgen...
Zitat: Außer mancher würde sich freuen, ihre Zeugnisnoten sind richtig gut wenn man die Leistung schriftlich oder gar mündlich dabei beachtet. Ich schließe für mich daraus, sie wollen sie auf jeden Fall loswerden.
Was meisnt du damit? Sie wollen sie loswerden und deshalb hat sie gute Noten??? Ich bin verwirrt...

Was den Termin in OL angeht. Wenn es einer im LBZH ist, die verschreiben keine HGs oder FM Anlagen. Was sie aber machen, ist eine Empfehlung aussprechen, falls ihnen eins von beiden sinnvoll erscheitn. Viel entscheidender aber ist, dass sie eine vernünftige Überprüfung/ Diagnostik machen können, wo genau das Problem leigt und ob tatsächlcih eine AVWS vorliegt.
Um ein HG oder FM Anlage zu bekommen, wenn eines von beiden wirklcih angezeigt ist, musst du nicht nach MS fahren. Es gibt auch in OL noch mind. 2 andere Pädaudiolgen, die man um eine Meinung dazu bitten könnte, außer dem bei dem ihr bereits ward. Wenn du Adressen möchtest, melde dich gern per PN (ich glaube einen hatte ich dir auch genannt, oder?).
Meine persönlcihe meinung: mach bitte nicht alles von einer HG verordnung oder einer FM abhängig. beides ist kein Wundermittel. Es kann hilfreich/ unterstützend sein, heilt aber keine AVWS und "zaubert" die probleme auch nicht weg. Ändert sich also nichts im Bereich Förderung/ Umgang usw. hiflt auch ein HG oder FM nicht, die Prolbem zu beheben bzw. deiner Tochter die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre "Defizite" aufzuarbeiten.

Was ich noch immer nicht verstehe: auf welcher Grundlage kommt den die Lehrerin zu ihrer Aussage ein Förderbedarf im bereich Hören (AVWS) ist in ihren Augen nicht gegeben, wenn gar keine Diagnostik stattgefunden hat?

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
ElfevomMeer
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#44

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Noten: In Mathe bekommt sie eine 3. In Deutsch auch. Das sind die Noten die ich nicht verstehe. In Mathe garnicht, in Deutsch mit "wir drücken mal ein Auge zu". Ihre Noten in den Arbeiten sagen da was ganz anderes und die Mitarbeit ist gleich null.
Wie ich schon schrieb, sie redet in der Schule nur was sein muss. Auf Fragen antwortet sie wenn es geht mit Kopfschütteln oder nicken. Habe ich selbst beobachtet wie ich das letzte mal dort war und wartete.
Im Übrigen haben wir heute schon die Post vom Schulamt bekommen. Abgelehnt. Kein Förderbedarf. Meine Tochter bleibt an ihrer Schule und alles bleibt wie es ist.
Werde nächste Woche (hoffe ich schaffe es noch Montag) einen Termin bei Besagter Adresse (danke an Momo) in Oldenburg machen.
Hat eine Klage einen Sinn?

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#45

Beitrag von Momo »

hallo elfe

zunächst einmla wird unten auf dem bescheid eine widerrufsbelehrung stehen, d.h. dort ist eine frist (4 wochen?) angegeben innerhalb der du wiederspruch gegen den bescheid einlegen kannst. zusätzlich kannst du evtl. (da kenn ich mich rechtlich nicht so aus) vielleicht auch mal darum bitten, dass dir die für die entscheidung zugrundegelegten befunde des überprüfungsverfahrens zu geschickt werden. wenn du da z.b. siehst, dass gar keine audiologische diagnostik in richtung avws durchgefürht bzw. berücksichtigt wurde , wäre das evtl. ein ansatz für einen widerspruch.
die noten sprechen allerdings eine andere sprache. wenn du sagst sie schreibt nur schlechte arbeiten und macht mündlich nicht mit, dann finde ich die notengebung fragwürdig und ehrlich gesagt auch ungerecht den mitschülern gegenüber. also muss doch hier ein nachteilsausgleich zum zuge gekommen sein, welcher dann und auf welcher grundlage?
nichts desto trotz würde ich den termin in ol machen un dort auch mit der frage bzw. vor dem hintergrund der schulischen situation und der frage nache inem fb im bereich hören aufgrund der avws. und dann auch um einen bericht bitten, wenn die avws überprüfung abgeschlossen ist.
um evtl. die frist zum widerspruch zu wahren könnte man auch fristgerecht widerspruch einlegen mit dem hinweis "begründung folgt", falls die anderen befunde so schnell nicht da sind.
grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
ElfevomMeer
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#46

Beitrag von ElfevomMeer »

So , ich bin mal wieder da und kann berichten

Die Noten sind nicht so im Zeugnis wie es im Gutachten steht. Meiner Meinung nach deshalb ja falsch. Aber der Anwalt meint Klagen hat keinen Sinn. Also habe ich einen Antrag auf Förderstunden für Sprache gestellt. Morgen ist das Gespräch in der Schule.
Aber jetzt noch was Gutes. Waren heute noch mal beim Arzt wie von Momo empfohlen und wir bekommen die Hörgeräte sowie eine FM-Anlage. Ich bin so froh. Außerdem steht fest , es ist eine AVWS im vollen Umfang. Bei Störschall konnte sie heute nur 10% hören. 2 von 20 möglichen Wörtern. Am 12.03 sind wir beim Akustiker. Hoffe das dauert nicht mehr all zu lange und wir können sehen wie es jetzt damit läuft. Bin auch gespannt ob die Lehrer da mitspielen.
Jetzt haben wir wieder etwas Hoffnung das es besser läuft.
Momo du hast uns gerettet und uns Hoffnung gebracht. Danke, Danke , Danke.

Gruß Elfe
ElfevomMeer
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#47

Beitrag von ElfevomMeer »

Hallo

Wollte nur kurz melden was es neues gibt. Waren also in Oldenburg. Dort wurde die AVWS eindeutig diagnostiziert. Haben jetzt eine FM-Anlage von Phonak. Sie versteht die Lehrer jetzt eindeutig besser, allerdings kann sie dem Unterricht trotzdem immer noch nicht ganz folgen, weil ihr die Antworten der Mitschüler noch mehr verloren gehen durch die Ohrteile im Ohr. Nimmt sie jetzt teilweise raus oder stellt es ab. Auch hat die Lehrerin die Angewohnheit oft dazwischen zu reden "Ja das ist gut. Nein nur Ansatzweise u.s.w.". Sicher nicht böse gemeint aber eben störend für meine Tochter.
Eindeutig ist es jetzt so das wir Wissen sie hört nur wenn der Nutzschall lauter ist wie der Störschall. Sonst geht alles verloren.
Dürfen uns noch mal in der LBZH vorstellen und hoffen das sie ab Sommer dort die Schule besuchen kann.
Der Förderantrag auf Sprache hat nichts ergeben außer das die dort eingeschaltete Lehrkraft der Meinung nach den neusten Untersuchungen besteht ein Förderbedarf Hören und hat den Antrag mit Zustimmung des Schulamtes gewandelt , oder so. Zumindest warten wir jetzt noch die Ergebnisse der LBZH ab und dann wird entschieden ob der neue Antrag Sprache in Hören gewandelt und dann anerkannt wird. Wir hoffen.
Mein Besuch hier an der Schule hat ergeben das wir eher 2 große Klasse bekommen und nicht wie gehofft drei kleinere.
Ich denke mal Mitte Mai haben wir ein Ergebnis.

Gruß Elfe
Momo
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#48

Beitrag von Momo »

Hallo Elfe,

deine Tochter würde wahrscheinlich mehr von einer Soundfield Anlage http://www.phonak.com/de/b2c/de/product ... field.html profitieren!

Fürs LBZH wünsche ich euch viel Erfolg!

Liebe Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
mamavon5
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#49

Beitrag von mamavon5 »

Hallo,
da hast du recht momo....nur leider scheint es noch
Ein riesiges problem zu sei.,sie von der KK zu bekommen :eek:
@elfe....diese anlage würde sinn machen...wenn du mehr
erfahren möchtest,schick mir eine PN....ich habe diese
anlage für meinen sohn.
drück dir die daumen für deine tochter,dass es ihr endlich
wieder gut geht!
Sabine
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Re: Förderunterricht Rechtlicher Anspruch?

#50

Beitrag von Sabine »

Hallo,

warum ist es ein Problem, dass die KK diese Anlage übernimmt? Unter bestimmten (Hör-)Bedingungen oder generell?
Bei meinem Sohn (taub, beidseitig CIs) wäre es vor 10 Jahren zumindest überhaupt keine Schwierigkeit gewesen.
Hat sich das geändert oder hängt es von anderen Gegebenheiten ab?

LG
Sabine
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