Also wenn ich das richtig verstehe, Ulli, dann seid ihr privat versichert. Das ist bei Hilfsmiteln (nicht Heilmittel - das ist was anderes, wie z.B. Krankengymnastik oder auch logopädie)oft ein großes Problem.
zu Karin: Die DAK (leider sind wir da immer noch Mitglied) hat die Eigenschaft erst mal aus Prinzip abzulehnen....wir sind grad an einem Prozess wegen einer Blindenschriftschreibmaschine.
Es gibt ein ganz wichtiges Urteil, er leistungspflichtig ist (Krankenkasse oder Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe, welche einkommensunabhängig ist!): wenn das Hilfsmittel dem Ausgleich einer behinderung dient und damit Grundbedürfnisse erfüllt werden, dann ist die
KK zuständig. Dazu gehört für Kinder auch der Erwerb einer Schulbildung!
Wenn dasGerät für den beruf notwendig ist, dann wäre die Eingliederungshilfe zuständig.
Das Urteil kann ich nächste Woche rauskramen, wenn ich zu Hause bin. Da hab ich dann allerdings kurzzeitig das Problem, dass mein Internetanschluss zur Zeit nicht funktioniert. Alo bitte bei mir nachhaken, falls ich ab dem 1. Juli mal was schreibe, aber nix zu diesem Urteil!
tschüss
Birgit
