widerspruch einlegen, aber wie?
widerspruch einlegen, aber wie?
hallo!
ich habe für meine tochter (seit geburt hochgradig schwerhörig) einen behindertenausweis beantragt. nach 4 monate wartezeit hab ich auch endlich dann mal den ausweis bekommen: resultat: 80% gdb und RF. eine frechheit. rf, was kann damit ein mittlerweile 8 monatiges altes kind anfangen? B, GI un H wurden abgelehnt, warum? ich verstehe das nicht. ich habe hier soviele ergebnisse vorliegen, ich kann damit absolut nichts anfangen... man sagte mir, meine tochter hört erst ab 80 dezibel überhaupt etwas, eine BERA wurde auch gemacht. habe hier auch einen zettel mit lauter zahlen drauf... verstehen tue ich den auch nicht...
kann mir wer weiterhelfen?
wie lege ich widerspruch ein?
was schreibe ich?
ich habe für meine tochter (seit geburt hochgradig schwerhörig) einen behindertenausweis beantragt. nach 4 monate wartezeit hab ich auch endlich dann mal den ausweis bekommen: resultat: 80% gdb und RF. eine frechheit. rf, was kann damit ein mittlerweile 8 monatiges altes kind anfangen? B, GI un H wurden abgelehnt, warum? ich verstehe das nicht. ich habe hier soviele ergebnisse vorliegen, ich kann damit absolut nichts anfangen... man sagte mir, meine tochter hört erst ab 80 dezibel überhaupt etwas, eine BERA wurde auch gemacht. habe hier auch einen zettel mit lauter zahlen drauf... verstehen tue ich den auch nicht...
kann mir wer weiterhelfen?
wie lege ich widerspruch ein?
was schreibe ich?
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Den Widerspruch kannst du auch erstmal sofort einlegen und schreiben, dass die Begründung folgt. Wichtig ist nämlich, dass der Widerspruch fristgerecht eingeht.
Ansonsten müsste man die genauen Ergebnisse der BERA und Hörtests kennen um ungefähr sagen zu können welcher GdB deiner Tochter zusteht. Vielleicht kannst du mal die Werte einstellen?
Gruß,
Nina
Ansonsten müsste man die genauen Ergebnisse der BERA und Hörtests kennen um ungefähr sagen zu können welcher GdB deiner Tochter zusteht. Vielleicht kannst du mal die Werte einstellen?
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Hallo Sassi
ich schliesse mich Nina an. Erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, Begründung kann man nachreichen. "Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom.... Aktenzeichen .... fristgerecht Widerspruch ein. Eine Begründung werde ich nachreichen. MfG ...."
Ob der GdB und die Merkezichen gerechtfertigt sind, ist ohne Hörkurve usw. schlecht zu sagen. Es erscheint mir zu wenig und die Erfahrung hat mir gezigt, dass man immer erstmal zu niedrig eingestuft wird und nach Widerspruch höher mit Merkezichen.
Das RF bringt euch im Moment gar nichts, da es nicht auf den elterlichen Haushalt übertragbar ist.
Gruss
ich schliesse mich Nina an. Erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, Begründung kann man nachreichen. "Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom.... Aktenzeichen .... fristgerecht Widerspruch ein. Eine Begründung werde ich nachreichen. MfG ...."
Ob der GdB und die Merkezichen gerechtfertigt sind, ist ohne Hörkurve usw. schlecht zu sagen. Es erscheint mir zu wenig und die Erfahrung hat mir gezigt, dass man immer erstmal zu niedrig eingestuft wird und nach Widerspruch höher mit Merkezichen.
Das RF bringt euch im Moment gar nichts, da es nicht auf den elterlichen Haushalt übertragbar ist.
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
okay, ich scanne mal die ergebnisse und stelle die kurven hier gleich rein!
danke schonmal für eure lieben antworten!!!
bin mal gespannt, was ihr zu den kurven sagt!
bis gleich
danke schonmal für eure lieben antworten!!!
bin mal gespannt, was ihr zu den kurven sagt!
bis gleich
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
so, hier hab ich mal das pdf hochgeladen.
ich würde mich wahnsiinig freuen, wenn ihr mir das ganze verdeutlichen könnt....
http://www.schreiber-bonn.de/test/diagnose.pdf
ich würde mich wahnsiinig freuen, wenn ihr mir das ganze verdeutlichen könnt....
http://www.schreiber-bonn.de/test/diagnose.pdf
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Also ich hab mich grad mal durch die Kurven "gequält", soweit ich sie verstanden habe.
Es gibt da allerdings eine Aussage, ziemlich am Schluß: "Schwelle" bei 80dB.
Allerdings handelt es sich bei dieser Aussage wohl auch um die Ergebnisse einer Klick-BERA (wo ein Frequenzgemisch egtestet wird) und keine frequenzspezifische, wenn ich die Kurven richtig interpretiert habe. D.h., die Hörschwelle liegt wohl sicher bei 80dB, könnte aber bei einzelnen Frequenzen natürlich auch höher liegen.
Wenn 80dB bds. vorliegen, dann wäre für einen Erwachsenen der GdB korrekt, falls keine Sprachstörungen vorliegen;
DA DEINE TOCHTER ABER NOCH VOR DEM SPRACHERWERB STEHT; MÜSSTE SIE EINEN GDB VON 100 bekommen.
(Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) .......100 (in der Regel lebenslang)
Also: Schreib deinen Widerspruch und in der Begründung kannst du schon reinschreiben, dass es sich um eine angeborene Hörschädigung vor Spracherwerb handelt!
(nachzulesen unter Punkt 26.5 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz)#
tschüss und viel Erfolg
Birgit
Es gibt da allerdings eine Aussage, ziemlich am Schluß: "Schwelle" bei 80dB.
Allerdings handelt es sich bei dieser Aussage wohl auch um die Ergebnisse einer Klick-BERA (wo ein Frequenzgemisch egtestet wird) und keine frequenzspezifische, wenn ich die Kurven richtig interpretiert habe. D.h., die Hörschwelle liegt wohl sicher bei 80dB, könnte aber bei einzelnen Frequenzen natürlich auch höher liegen.
Wenn 80dB bds. vorliegen, dann wäre für einen Erwachsenen der GdB korrekt, falls keine Sprachstörungen vorliegen;
DA DEINE TOCHTER ABER NOCH VOR DEM SPRACHERWERB STEHT; MÜSSTE SIE EINEN GDB VON 100 bekommen.
(Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) .......100 (in der Regel lebenslang)
Also: Schreib deinen Widerspruch und in der Begründung kannst du schon reinschreiben, dass es sich um eine angeborene Hörschädigung vor Spracherwerb handelt!
(nachzulesen unter Punkt 26.5 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz)#
tschüss und viel Erfolg
Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Hallo!
Uffz, soviele Kurven und ich bin so raus aus dem Gebiet...
Also ich würde auch begründen, dass deine Tochter eben 1. eine angeborene Schwerhörigkeit hat und sie 2. noch vor dem Spracherwerb steht und es nachgewiesen ist, dass Kinder mit einer derartigen Hörkurve schwer und nur mit viel Unterstüzung in die Sprache finden, also mit einer Sprachstörung zu rechnen ist. Dazu gibt es sicher auch irgendwelche Untersuchungen/Studien...
Vielleicht können dir von den anderen Widerspruchs-Erfahrenen-Müttern hier auch noch welche Tipps geben.
Gruß,
Nina
Uffz, soviele Kurven und ich bin so raus aus dem Gebiet...
Also ich würde auch begründen, dass deine Tochter eben 1. eine angeborene Schwerhörigkeit hat und sie 2. noch vor dem Spracherwerb steht und es nachgewiesen ist, dass Kinder mit einer derartigen Hörkurve schwer und nur mit viel Unterstüzung in die Sprache finden, also mit einer Sprachstörung zu rechnen ist. Dazu gibt es sicher auch irgendwelche Untersuchungen/Studien...
Vielleicht können dir von den anderen Widerspruchs-Erfahrenen-Müttern hier auch noch welche Tipps geben.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
-
Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Hallo Sassi,
die Untersuchungsergebnisse, BERA und VErhaltensaudiometrie sowie Stapedius passen alle zusammen. Das Kind hat eine Schwerhörigkeit von ca. 80 dB: So ganz genau kann man es bei so kleinen Kindern auch nicht sagen. Deine Tochter ist somit an Taubheit grenzend schwerhörig und das schon vor dem siebten Lebensjahr (seit Geburt!) damit stehen ihr das volle Programm zu.
Die Kleine ist gemäß gutachterlichen Anhaltspunkten an Taubheit grenzend und da es vor dem siebten Lebensjahr ist, stehen ich 100% Rf, H, B und G zu, siehte auch Birgits Posting! Die Formulieren solltest Du genauso in Deiner Widerspruchsbegründung genauso wie in den gutachterlcihen Anhaltspunkten verwnden, Du kannst vorformulieren und mir zur Korrektion zumeailen.
Gruß
Andrea
die Untersuchungsergebnisse, BERA und VErhaltensaudiometrie sowie Stapedius passen alle zusammen. Das Kind hat eine Schwerhörigkeit von ca. 80 dB: So ganz genau kann man es bei so kleinen Kindern auch nicht sagen. Deine Tochter ist somit an Taubheit grenzend schwerhörig und das schon vor dem siebten Lebensjahr (seit Geburt!) damit stehen ihr das volle Programm zu.
Die Kleine ist gemäß gutachterlichen Anhaltspunkten an Taubheit grenzend und da es vor dem siebten Lebensjahr ist, stehen ich 100% Rf, H, B und G zu, siehte auch Birgits Posting! Die Formulieren solltest Du genauso in Deiner Widerspruchsbegründung genauso wie in den gutachterlcihen Anhaltspunkten verwnden, Du kannst vorformulieren und mir zur Korrektion zumeailen.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
oh ihr seid so lieb, danke für eure antworten!
ich sehe jetzt wirklich wieder hoffnung und gehe guten mutes ans schreiben ran.
ich schicke dirs wirklich sehr gerne zu!
vielen lieben dank!
ich werde mich heute abend auch mal hier vorstellen
ich sehe jetzt wirklich wieder hoffnung und gehe guten mutes ans schreiben ran.
ich schicke dirs wirklich sehr gerne zu!
vielen lieben dank!
ich werde mich heute abend auch mal hier vorstellen
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
hast du da einen direkten link zu???Erstellt von Birgit
.....(nachzulesen unter Punkt 26.5 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz)
[size=small]
[Editiert von Sassi am: Dienstag, Oktober 31, 2006 @ 16:13][/size]
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
-
Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Schau mal in die FAQ
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
danke!!
oh man, das sieht ja wirklich so aus, als ob die mich vom versorgungsamt beschxxxxxern wollen...echt!
ich ärgere mich immer mehr darüber!
oh man, das sieht ja wirklich so aus, als ob die mich vom versorgungsamt beschxxxxxern wollen...echt!
ich ärgere mich immer mehr darüber!
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
Ärgerm rentiert sich nicht! Ich glaub auch nicht mehr daran, dass es Absicht ist, sondern eher Gedankenlosigkeit: Ich glaub eher, dass die schlicht und ergreifend erst mal nicht lesen, wie alt die betroffene Person ist und folglich nicht weiterdenken. Im Allgemeinen sind es nämlich ganz normale Sachbearbeiter, die diese ganze Entscheiderei machen. (Ich hab auch mal gedacht, dass das immer Ärzte sind, bis ich wegen Claudia beim Sozialgericht war und der Rechtsanwalt des Versorgungsamtes plötzlich meinte: " Interessant, die Akte war bisher NOCH NIE bei einem Arzt!" Zu dem Zeitpunkt war Claudia bereits mindestens 7 Jahre beim Versorgungsamt aktenkundig!) Wenn alles "normal läuft, spricht ja auch gar nix dagegen, denn man muss nicht Arzt sein, um eindeutige Untersuchungsbefunde in klare Zahlen umzuwandeln...aber es ist eben icht immer so, und bei Kindern ist es noch seltener "normal".
Also, lass dir keine grauen Haare wachsen und vor allem auch kein Magengeschwür etc...das rentiert sich nicht, geh lieber ein Wochenende weg und gönn deinem Mann oder der Oma/etc.... ein traumhaftes "Kinderwochenende".
Danach sieht meistens Alles wieder viel besser aus.
Also, lass dir keine grauen Haare wachsen und vor allem auch kein Magengeschwür etc...das rentiert sich nicht, geh lieber ein Wochenende weg und gönn deinem Mann oder der Oma/etc.... ein traumhaftes "Kinderwochenende".
Danach sieht meistens Alles wieder viel besser aus.
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: widerspruch einlegen, aber wie?
so, widerspruch ist eingelegt. jetzt bin ich gespannt 
*********
liebe grüße
sassi
liebe grüße
sassi
