Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

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Sebbi
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Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#1

Beitrag von Sebbi »

Hallo Zusammen,
bin neu hier und möchte mich deswegen kurz vorstellen.
Bin männlich, 30 Jahre alt komme aus der Mitte Baden-Württembergs. Bin von Geburt an schwerhörig, mittlerweile fast an Taubheit grenzend. Letzte HG waren Widex Bravo B12, jetzt stehen die Phonak Bolero Q 50 SP auf dem Plan.

Nun zum eigentlichen Thema:
War die letzten zwei Jahre x-mal beim Akustiker und habe neue Hörgeräte gesucht. Die Entscheidung fiel dann auf die oben erwähnten Phonak Bolero Q 50 SP.
Für diese wollte ich nun (mit Hilfe der Beratungsrichtlinie des DSB) die volle Kostenerstattung bei der Krankenkasse bekommen. Es lief auch relativ gut. Man hat gemerkt, dass die Krankenkasse herumrudert und gezögert und getrickst hat. Fand mich zumindest auf einem guten Weg. Nun gibt es seit dem 01.11.13 die neuen Festbeträge und einen neuen Vertrag zwischen den KKs und den Akustikern.
Darin wird zwar ausgesagt, dass ein vollständiger Hörausgleich o.ä. erfolgen muss, so wie es die Gerichte eigentlich entschieden haben. Das Problem ist nur, dass sich laut Vertrag die Akustiker verpflichtet haben, diesen Ausgleich zum Festbetrag zu schaffen. Nun verweist die KK natürlich auf den Akustiker, da dieser laut Vertrag ja verpflichtet ist. Mit meinem Akustiker war ich bisher sehr zufrieden, er hat mich auch sehr unterstützt gegen die KK AOK. Nun sagt er natürlich, dass er mir die Phonak nicht zum Festbetrag geben kann, da er sonst draufzahlt. Wir müssten also HG finden, die wirklich im Festbetrag liegen oder ich muss eben selbst mehr zahlen.
Wie kommt man in diesem Dilemma vorwärts? Die Beratungsrichtlinie sagt zu diesem Punkt leider nichts aus.
Natürlich kann ich weiterhin Druck auf die Krankenkasse machen. Diese gibt den Druck aber natürlich an den Akustiker weiter. Das würde dieser aber nicht lange mitmachen, was ich auch verstehen kann und ich müsste mir einen neuen Akustiker suchen. Meiner Meinung nach haben die KK das mit dem neuen Vertrag sehr geschickt gelöst.
Wahrscheinlich muss jetzt erst wieder ein Geschädigter einen Akustiker finden, der den Druck so lange aushält, bis man vor Gericht gegen die KK gelandet ist. Dann müsste das Gericht erst einmal entscheiden, ob der neue Vertrag zwischen KKs und Akustikern so gültig ist und die KKs die Verantwortung für den vollen Hörausgleich für diesen Festbetrag überhaupt auf die Akustiker abwälzen können. Ich denke nicht, dass sie das können. Aber sie tun halt so und machen den Akustiker fertig.
So, jetzt hoffe ich, dass das jetzt nicht zu kompliziert war!?
Wie sieht ihr die Thematik, fällt euch was dazu ein? Anregungen, Beiträge?

Vielen Dank mal und viele Grüße.
Coralie
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#2

Beitrag von Coralie »

Der Festbetrag hat sich erhöht, aber das Dilemma ist für uns hochgardig Schwerhörige das gleiche wie zuvor. Die HG die wir brauchen gibt es nicht zum Festsatz. Den Akustikern ist das aus meiner Sicht egal, denn der Schwerhörige wird schon zahlen was er braucht, ansonsten hat er halt Pech gehabt, mit der Krankenkasse wird er sich nicht anlegen, hat doch sein Spitzenverband alles für ihn geregelt.... Ich habe gegen die alte Regelung geklagt und Recht bekommen. Das ist sehr langwierig (3 Jahre ) und kostet Zeit und Nerven....aber ich denke ich werde es bald wieder in Angriff nehmen. Das Ganze ist eine nicht hinzunehmende Benachteiligung unserer Behinderung, wenn man bedenkt was z.B. ein Alki an Kosten produziert wenn er mal wieder entzieht und die Kasse bezahlt alles ohne zu murren....dagen sind unsere paar Tausend Euros ein Witz, aber die meisten Schwerhörigen lassen es mit sich machen....welch Wohltat ist da ein CI, volle Kostenübernahme aller entstehenden Kosten bis hin zur Batterie...vielleicht eine Alternative, denn bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann das beste HG kein gutes Sprachverständnis mehr bringen, das sagt einem aber kein HG-Akustiker, der verkuft lieber sein teures Gerät...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
arndie
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#3

Beitrag von arndie »

Hallo,
habt Ihr denn schon mal über den dritten Beteiligten nachgedacht: das sind die Hörgeräte-Hersteller. Nach meiner Meinung sind die Preise viel zu hoch.Ein Beispiel: Ich hätte an meinen Hörgeräten gern eine leichter zu bedienende Lautstärkeneinstellung gehabt. Dafür sollte ich 730 Euro zuzahlen. Wahnsinn !! Ich habe verzichtet und muss mich mit den besch... kleinen glatten Rädchen `rumärgern.
Dass die Krankenkassen nicht alles mitmachen können, was diese Mafia an Preisen vorgibt, kann ich verstehen. Das Opfer ist natürlich der Schwerhörige.
Viele Grüße
Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig
mitschreibender Gast

Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#4

Beitrag von mitschreibender Gast »

Coralie hat geschrieben:welch Wohltat ist da ein CI, volle Kostenübernahme aller entstehenden Kosten bis hin zur Batterie...vielleicht eine Alternative, denn bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kann das beste HG kein gutes Sprachverständnis mehr bringen, das sagt einem aber kein HG-Akustiker, der verkuft lieber sein teures Gerät...
Nein, das ist Aufgabe des HNO's der eine Verordnung rausschriebt, er kann die medizinische Indikation für ein CI prüfen. Wenn ich ein Rezept eines Ohrenarztes in Händen halte, gehe ich davon aus, dass der Mediziner das Versorgungspotential seines Patienten geprüft hat.

Gruß

ein mitschreibender Gast
Coralie
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#5

Beitrag von Coralie »

Naja.....mir persönlich hat kein HNO ein CI angeraten, ganz im Gegenteil, die meisten HNOs in Praxen (so hat es mir vor kurzem eine HNO-Ärztin berichtet) haben keine Ahnung von CIs und haben mir davon abgeraten... Klar stellen die fest, dass man ein Hörgerät braucht, aber ob es auch wirklich noch etwas bringt ist etwas ganz anderes...denn den meisten von uns geht es ums Sprachverstehen und das ist bei an Taubheit grenzend Schwerhörigen nun mal nicht mit Hg gut korrigierbar.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
maryanne
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#6

Beitrag von maryanne »

Ein HNO-Arzt in einer Praxis verordnet (!) kein CI, sondern hat lediglich die Möglichkeit bzw. die Aufgabe, den entsprechenden Patienten an eine Klinik zu verweisen, die zunächst im Rahmen einer Voruntersuchung prüft, ob beim Patienten die individuellen (CI-Tauglichkeit) Voraussetzungen und die entsprechende Indikation vorliegen.

Ein CI ist KEIN Hilfsmittel und daher nicht als solches zu verordnen. Es ist eine Prothese.

Leider trifft Coralies Aussagen, dass HNO in Praxen keine Ahnung vom CI haben, immer noch zu. Es hat sich schon vieles gebessert, aber ich vermute, das liegt an der zunehmenden Autonomie der Schwerhörigen und den Möglichkeiten, sich selbst im Internet zu erkundigen.
Hugo 123
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#7

Beitrag von Hugo 123 »

Auch ich stehe atm vor dem Problem der "Höher-Versorgung".
Nach 3 monatigen testen mit diversen Geräten und Firmen, habe ich mit dem chili von oticon ein einigermaßen passables Ergebnis gefunden. Dieses habe ich jetzt noch eine Woche zur Probe, und soll dann einen Betrag von ca 1800,00 € incl einem oticon Streamer bezahlen, bzw in Vorlage treten.
H4 ist sowieso schon zu wenig, um auch nur ins Kino zu gehen... geschweige denn 1800 € mal eben aufzubringen.
Mit diesen Geräten habe ich endlich die Möglichkeit aus meiner Isolierung und auch aus der sich dadurch entwickelten Depri heraus zu kommen.
Meine Akustikerin ist sehr hilfsbereit, und will auch beim zusammentragen von Argumenten helfen.
Wer kann mir noch Tips und Anregungen geben?
Diese Versorgung ist meine Erstversorgung, ich lebe seit mehr als 30 Jahren mit der sukzessiven Verschlechterung meines Gehörs, konnte aber aus finanziellen Gründen die letzten 8 Jahre nicht einmal ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen weil ich keine Krankenversicherung bezahlen konnte.
Nun bekomme ich seit 6 Monaten H4, und bin endlich auch versichert (ja das gibt es wirklich in unserem so herrlich versorgten Deutschland)
Für jede Hilfe und Anregung jetzt schon einen riesen Dank
LG Hugo
Maren2014

Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#8

Beitrag von Maren2014 »

Ich kann dir nur raten eine Klage einzureichen. Du kannst auch erst einmal in Vorleistung gehen und die KK auf volle Kostenerstattung verklagen. Ich habe es auch so gemacht. Es hat zwar 2 Jahre gedauert aber es hat sich gelohnt. Ich habe das Geld vom Gericht zugesprochen bekommen (das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen den die KK angenommen hat). Zusätzlich werde ich in Sachen Reperatur so behandelt wie ein Patient mit zuzahlungsfreiem HG. Es lohnt sich auf alle Fälle sein Recht durch zu setzen.

Ich kann gar nicht sagen wie oft die KK geschrieben hat das sie die Kostenübernahme ablehnen. Da kamen echt die witzigsten Vorschläge von der KK.

Kleiner Tip am Rande Falls es zu deinem Hörverlust passt und du nichts gegen ein fest implantiertes HG hast, dann könntest du dir auch ein solches einsetzen lassen. Da solche HG´s in einer OP eingesetzt werden, werden diese auch von der KK bezahlt (ist eigentlich I.rrsinn aber wird nun mal so gahandhabt)

Ich wünsche dir gute Nerven und Durchhaltevermögen mit der KK.
Jatrix
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#9

Beitrag von Jatrix »

Hallo,

genau diese Frage beschäftigt mich gerade auch. Ich bin hochgradig/an Taubheit grenzend schwerhörig und stehe gerade vor einer neuen Anpassung.

Habe zwei verschiedene Akustiker auf das Thema der vollen Kostenübernahme angesprochen und beide sagen, das sei seit der Gesetzesänderung 2013 aussichtslos. Einer der beiden Akustiker war vor der Gesetzesänderung ziemlich kämpferisch eingestellt.

Ich verstehe, in welche Zwickmühle die Akustiker durch die neuen Verträge geraten sind und möchte nicht ausschließen, dass sie solche Anträge möglichst vermeiden und Kunden daher ein wenig die Hoffnung nehmen wollen. Andererseits stimmt die Beratungsrichtlinie zur Kostenübernahme optimistisch. Aber der DSB hat natürlich auch das Interesse, dass mögichst viele es wenigstens versuchen...

Gibt es inzwischen mehr Erfahrungen von Leuten, die es schon versucht haben? Oder weitere Einschätzungen von Akustikern?

Ich freue mich über weitere Infos :)
Uli R.
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#10

Beitrag von Uli R. »

Die Akustiker haben diese Situation selber verschuldet.
Es ist auch nicht aussichtlos. Es gibt genug Leute die sich durch Kampf die volle Kostenübernahme erkämpft haben. Nur wer nicht kämpft hat schon verloren.
Mihaui
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Registriert: 24. Mär 2014, 13:20
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#11

Beitrag von Mihaui »

Uli R. hat geschrieben:Die Akustiker haben diese Situation selber verschuldet.
Es ist auch nicht aussichtlos. Es gibt genug Leute die sich durch Kampf die volle Kostenübernahme erkämpft haben. Nur wer nicht kämpft hat schon verloren.
Wieso wir denn bitte?
Man kann nicht immer alle Grenzen bis zum letzten ausreizen, außerdem zahlt man im Privatpreis nicht nur die Technik, sondern auch den Akustiker die Anpassphase (und ja es gibt Kunden bei denen man über 8 Monate testen lässt und das UMSONST!!!!) ich finde das ist nicht in jedem Beruf selbstverständlich.
Eine Brille kann ich auch nicht fertigen lassen und nach zwei Wochen wieder retour geben und sagen, dass dies denn doch nicht meinem Geschmack und Vorstellungen entspricht.

Das soll jetzt nicht die Diskussion anregen wer wie wo recht hat usw, aber man sollte bedenken das es immer mehrere Seiten gibt.
Ja auch wir die Akustiker finden es !!!!sorry SCHEIßE!!!!! das die KK uns so viel Bürokratischen krams aufbrummt und Ihr alle als unsere Kunden darunter leiden müsst. Auch wir verstehen die Argumentationen der KK bezüglich der Kostenübernahme für höhere Privatbeträge als lächerliche ausreden.

Ich finde es gehören arg viele Seiten zu diesem Thema...Ihr sollt trotzdem weiter für eure rechte und für die Sachen die Euch wichtig sind kämpfen, ich stehe jedenfalls hinter meinen Kunden und werde alles tun was ich kann um eine evtl. Kostenübernahme der KK zu erkämpfen.
Also auch wenn es aussichtslos erscheint, viele können vieles bewirken!

Lieben Gruß Mihaui :jump:
Jatrix
Beiträge: 17
Registriert: 10. Mär 2005, 21:26
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#12

Beitrag von Jatrix »

@Uli R.
Du schreibst, dass es genug Leute gibt, die sich zur vollen Kostenübernahme gekämpft haben. Kennst du konkretes Beispiel nach dem 01.11.2013? Genau da liegt nämlich eins der Probleme. Ich weiß von welchen, die es davor geschafft haben. Aber wie sieht es danach aus?

@Mihaui
Es klingt, als hätte es bei deinen Kunden noch nicht mit einer Kostenübernahme geklappt?

Ich möchte nicht die Technik nicht bis zum letzten ausreizen. Ich möchte gut versorgt sein. Wenn ich feststellen sollte, dass ich mit dem Kassengerät GENAUSO gut hören kann wie mit dem Zuzahlungsgerät und ich das teurere nur deshalb haben möchte, weil es nun mal kleiner und hübscher ist, dann ist es mir das wert und ich kaufe es mir. Aber wenn ich im Sprachverstehen große Unterschiede bemerke, dann möchte ich, dass die Kasse das übernimmt, dafür ist sie da.

Wie gesagt, ich verstehe die Zwickmühle der Akustiker. Und wie du schon festgestellt hast, als Hörgeräteträger möchte ich nicht unter den Verträgen leiden, die zwischen Akustiker und Kasse abgeschlossen wurde. Es ist ein sehr komplexes Thema, man muss halt rausfinden, was geht und was nicht.
TomBerlin
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Registriert: 6. Apr 2014, 17:42
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Re: Volle Kostenerstattung nach dem 01.11.2013

#13

Beitrag von TomBerlin »

Stimmt leider sind wir HG Träger in diesem System wieder nur Versorgte und nicht mitsprachbrerechtigte Partner. Liebe Akustiker wenn ihr Verträge über euere Verbände schließt dann haltet Euch auch dran und fangt nicht hinterher an zu weinen. Wenn ihr für ein offenes System seid das die Kosten und Erträge klar darstellt dann gebt diese Vorgabe in Eure Verbände und kämpft mit uns Versorgten dafür. Dann könnt ihr endlich die Leistungen abrechnen die erbracht werden und könnt den Versorgten aber auch der KK mit offenem Visier begegnen.
Und wenn ihr mit den Verträgen in 90% leben könnt dann müßt ihr halt in 10% auch mal draufzahlen. Das ist in der Wirtschaft so,nicht jedes Geschäft wirft immer Gewinn ab. Und wenn ihr zu viel Minus macht aufgrund der Vereinbarungen die ihr selbst geschlossen habt (über eure Standesvertreter) dann jagt sie zum Teufel und wählt Neue.

Nur ohne Transparenz werdet ihr nicht weiter kommen. Gruß aus B. Tom
Zuletzt geändert von TomBerlin am 31. Jul 2014, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
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